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  1. Thorsten0815

    Straßenblockaden - sind sie Nötigung?

    Hallo ihr Lieben, Ich gönne ja jedem seine Meinung und das Recht diese öffentlich vorzutragen, aber diese Strassenblockaden, ob durch Festkleben, oder mit 100km/h paralleles Fahren zum Blockieren der Autobahnen? Ich frage mich wie kann man solche Minderheiten, denn es sind nicht zig Tausend wie bei z.B. den Gelbwestenprotesten in Frankreich, die auch Strassenblockaden durchgeführt hatten, wie zu einer angemessenen Protestform? Ist das legitim? Man kommt ja kaum noch irgendwo hin! https://www.nau.ch/news/schweiz/mehrere-blockaden-deshalb-gehen-klimaaktivisten-so-radikal-vor-66303345 https://www.nau.ch/news/schweiz/klimaaktivisten-blockieren-autobahnzufahrt-in-bern-66301422 Oder so: https://www.ardmediathek.de/video/hallo-niedersachsen/polizei-stoppt-klima-aktivisten-auf-der-a2/ndr-niedersachsen/Y3JpZDovL25kci5kZS9jMmY3MjRkOC1jN2M0LTRmYmYtYTMyNS1lNDdkNTc2YjU1MTY Nun rege ich mich bei Streiks der Bahn nicht so auf, da ich kein Bahnfahrer bin, aber beim Flugzeug würde ich es, obwohl ich da bis jetzt jedes mal Glück hatte. Auch habe ich im Strassenverkehr schon mehrfach das "Glück" gehabt in diese Aktionen als Wartender im Fahrzeug mit einbezogen zu werden. Die teilnehmende Professorin aus Bern ordnet es so ein: Aber ist das Gewaltfrei? Für mich ist es Nötigung. Und ich möchte mir auch nicht vorstellen wie es in Zukunft wird, wenn sich nun auch bald für jede beliebige, andere Forderung einer auf der Strasse festklebt und damit alle anderen Verkehrsteilnehmer zwingt zu warten und die Konsequenzen aus diesem Warten zu ertragen. Und mir geht es hier nicht um den Inhalt der Forderungen, denn sonst würde man z.B. den Umweltschaden durch solche Staus auch einbeziehen können, sondern um die Form des Protestes. Ist das ein legitimes Mittel in einer Demokratie? Wie "empfindet" Ihr das? Und gerne eine rechtliche Einordnung, wer es kann. Aber keine Politik. Danke.
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  2. https://www.berliner-zeitung.de/news/zu-laut-polizei-berlin-stellt-ferrari-sicher-li.302941 Da haben unsere Helden wieder einen dicken Fisch an Land gezogen.
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  3. Puh, Wahnsinn!!! Da sind wir in D (noch) richtig gut dran. https://www.spiegel.de/auto/raser-muss-ins-gefaengnis-zwangsverkauf-von-geliehenem-porsche-a-f61354cc-4972-4135-95bc-8bb2cd2ba59f
    • 4 Antworten
  4. https://www.idnes.cz/praha/zpravy/formule-pribramsko-dalnice-d4.A220813_144137_praha-zpravy_erb Was wohl in D passieren würde? Als er das 2019 schon mal gemacht hat, konnte die Polizei angeblich den Eigentümer feststellen, aber nicht den Fahrer... https://www.speedweek.com/formel1/news/196629/Verrueckt-GP-Ferrari-von-Kimi-Raeikkoenen-auf-Autobahn.html
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  5. nero_daytona

    Der Wahnsinn auf der Straße

    Neulich dachte ich bei dem herrlichen Wetter, eine kleine Spritztour München - Starnberg wäre eine gute Idee. Gesagt getan cruise ich also mit etwa 150 auf der linken Autobahn-Spur entspannt aber deutlich schneller am Verkehr vorbei als sich von hinten ein auf Krawall gebürstetes Duo bestehend aus M6 und C AMG nähert. Da die Strasse vor mir frei war erlaubte ich mir dem M6 mit einem kurzen Zwischensprint zu demonstrieren dass ich schon halb in Starnberg bin, bevor er seine 2-Tonnen (3?) Wuchtbrumme in Bewegung bekommt. Irgendwie muss das am M6 Ego gekratzt haben. Als er wieder aufgeholt hatte, zog er ohne Vorwarnung wie von Sinnen raus auf die Standspur (!) und dann Kamikaze mässig sofort diagonal wieder ganz nach links, so dass ein Mazda auf der mittleren Spur in Panik und ins Schlingern geriet und sich gerade noch irgendwie davor retten konnte vor mir in die Leitplanke zu knallen. Und der AMG? Ging beim Versuch dem M6 zu folgen in einer Rauchwolke auf (überdreht?) und verendete am Strassenrand. Bei solchen Aktionen hört bei mir der Spass auf: Den Typen gehört der Führerschein auf Lebenszeit entzogen. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?
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  6. Vorab: Ich bin für das konsequente Verfolgen von Verstößen, insbesondere wenn diese zu Gefährdungen führen. Die uralte Regel "Wehret den Anfängen" ist total in Vergessenheit geraten. In diesem Zusammenhang fallen mir seit längerem folgende Verhaltenswesen auf: 1. Nicht-Blinken bei Verlassen des Kreisverkehrs Es scheint den meisten schnurz zu sein, dass das Blinken in diesem Fall Pflicht ist. Ergebnis: Alle müssen länger warten, um in den Kreisverkehr einzufahren, schlechtere Nutzung des knappen Verkehrsraumes. 2. Nicht-Beachten des Gebots des Anhaltens bei Hindernis auf der Seite des Haltepflichtigen, um den Gegenverkehr durchzulassen. Ergebnis: Gefährliche Situationen an der Engstelle. Leider ist die Rechtsprechung hierzu kompliziert und fördert das Fehlverhalten (Stichwort "Gegenseitige Rücksichtnahme weiterhin erforderlich"). 3. Viel zu dichtes Auffahren Das reicht von 1 Meter im Stadtverkehr bis zu 10 Meter bei Tempo 160. Jeder, der einmal ein Fahrtraining absolviert hat oder anderweitig den Anhalteweg eines Autos testen konnte, weiß, dass der Einschlag bei solchem Verhalten nicht zu verhindern ist. 4. Nahezu selbstmörderisches Verhalten von Zweiradfahrern Ob Rad- oder Motorradfahrer, alle scheinen zu glauben, unverwundbar zu sein. Da gelten weder Vorfahrts- noch Abstandsregeln, es wird gefahren, wie einem gerade ist. Das Anzeigen von Fahrtrichtungsänderungen wir in 90% unterlassen. So, jetzt seid Ihr dran, weitere Beispiele zu nennen. Wenn Ihr meint, ich sei kleinlich/spießbürgerlich - auch recht. Jedenfalls ärgern mich die genannten Punkte täglich. Grüße burkhardrandel
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  7. Hallo an alle, heute bekam ich einen Anruf von der Polizei um eine telefonische Aussage zu machen. Ich wurde befragt ob ich diese Woche zu bestimmter Uhrzeit auf bestimmter Straße unterwegs war und ob ich von einem schwarzen Mustang überholt wurde. Als ich dies bestätigt hatte, wurde ich befragt ob mich das oben genannt Fahrzeug überholt hat und dazu eine Abbiegespur mit benutzt hat und wie schnell ich bzw. der Mustang war. Nach meiner Aussage erfuhr ich dann, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug eine Dash-Cam hatte und das Video der Polizei geschickt hat. Darf jetzt jeder "selbsternannte Sheriff" Filme auf der Straße machen und der Polizei schicken? Ich finde das artet ganz schön aus. Servus Sven
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  8. maniac669

    Ab 16 km/h - Punkt in Flensburg

    Noch kein Thema hierzu gefunden. Es ist schon beschlossen, Umsetzung wahrscheinlich schon im März. ab 16kmh zu schnell gibts dann einen Punkt in Flensburg. (Inner und ausserorts) ab 21 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (innerorts) ab 26 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (ausserorts)
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  9. Könnte als "Rätsel" auch in der ADAC-Zeitschrift stehen - war aber nicht der Fall, deshalb meine Frage an dieser Stelle: Bundesstraße außerorts, Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h (Nr. 274), eine Einmündung/Querstraße von rechts in Fahrtrichtung, Geschwindikeitsbegrenzung Ende (Nr. 282) steht ca. 200 m nach dieser Einmündung. Dieses Schild ist m.E. überflüssig, da die Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Einmündung aufgehoben ist. Was gilt? Hintergrund der Frage. Wenn auf den ca. 200 m nach der Einmündung geblitzt wird, ist man dann dran, nach dem Motto "Sie haben doch gesehen, dass das Schild Nr. 282 erst ein ganzes Stück nach der Einmündung steht." Variante zu dieser Situation: Die Einmündung liegt auf der Gegenseite der Fahrtrichtung. Was gilt? Grüße burkhardrandel
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