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  1. Moin, z.Z. darf man die Vignette für Ungarn innerhalb einer Stunde nach Grenzübergang kaufen. Weil sich in den letzten Jahren zu viele Gemolkene beschwert haben. Selbst Schuld: sie fuhren erst 200 m auf der Autobahn bis zur Verkaufsbude, und erst dann die Vignette für mindestens 10 Tage gekauft. So, Vignette gekauft, die 10 Tage auch brav eingehalten. Heute Post von der Ung. Au. Ink. erhalten. 3 x 128,85€! (386,85€) Inkasso angerufen: die Verkäuferin hat einen x für´n y verkauft und ich bin meiner Pflicht die Verkäuferin zu kontrollieren nicht nachgekommen. Die hat ihre Pflicht gegenüber ihren Vorgesetzten getan,... und ich zahle 40€ statt 386,85€, (Kann doch froh sein, oder?!) für den absichtlichen "Fehler" der beiden, und deren Vorgesetzten. Ein Geschäftsmodel löst das alte ab, weiter so! Bei uns ist es besser?! An der Tanke hat man mir, zusätzlich zum teuren Sprit, einen Kaffee für 3€ in Rechnung gestellt. Den hab´ich nie gesehen! Hab´s erst im Auto bemerkt. Mit dem Zettel als Fahne vor die Reihe gestellt und laut: "Ich will mein Geld zurück!" Einige haben geschmunzelt, sich fremd geschämt. Einer sagt: "So ein Geizhals!" Nun wusst´ich auch wen wir diese "Fehler" zu verdanken haben. Uns selbst, natürlich!
    • 11 Antworten
  2. Hallo an alle Lesenden! Da hier schon einmal das Thema Vignetten-Abzocke in Ungarn behandelt wurde und ich heute ebenfalls Post vom Ungarn-Inkasso bekommen habe, will ich hier einige Beispiel nennen, aus denen klar ersichtlich ist, daß es sich um nichts anderes als Betrug handelt zwecks Generierung von Zusatzeinnahmen. Und leider nicht nur in Ungarn, sondern in vielen europäischen Ländern. Die Post von heute wirft mir vor, eine falsche Vignettenkategorie bezahlt zu haben und natürlich zu wenig, nicht zu viel. Dabei habe nicht ich die Buchung vorgenommen, sondern ein ungarischer Verkäufer an der Verkaufsstelle. Und der hat auch das Fahrzeug sowie das Kennzeichen gesehen und dementsprechend gehandelt. Da das für ihn wahrscheinlich eine täglich wiederkehrende Routineaufgabe ist, ist nicht von einem "Versehen" auszugehen, sondern von Vorsatz. Ich kann weder ungarisch lesen noch hörend verstehen noch sprechen, insofern waren meine Kommunikationsmöglichkeiten begrenzt. "Vignette" konnte ich ihm noch klar machen und das Auto zeigen, für das ich sie benötigte. Wenn all das nicht reicht, um ausländischem Recht gerecht zu werden, frage ich mich, ob ich für solche Fälle demnächst immer einen der jeweiligen Landessprache mächtigen und sich im jeweiligen Landesrecht auskennenden Rechtsanwalt dabeihaben soll, um meine nach bestem Wissen und Gewissen gemachten "Fehler" zu verhindern. Bei fünf, sechs Ländern, die man innerhalb von zwei, drei Tagen durchquert, sicher praktikabel, vor allem, wenn man als Nicht-Hellseher gar nicht im voraus weiß, wann man wo sein wird und durch welche Länder man fährt. In Österreich habe ich vor ein paar Jahren etwas ähnliches erlebt: dort wollte mich die ASFINAG abzocken trotz gültiger Vignette UND Kaufbeleg. Da es ihnen aufgrund dieser Gegenbeweise nicht möglich war, haben sie sich auf die nach österreichischem Recht einforderbare "Halterauskunft" verlegt und diese trotz korrekter Abgabe durch mich als gesetzeswidrig eingestuft und auch vor Gericht so durchgeboxt. Trotz Rechtsschutzversicherung meinerseits und einem auf Verkehrsrecht spezialisierten österreichischen Anwalt. Hat mich mehrere hundert Euro gekostet. In Montenegro wurde ich zwei mal in zwei aufeinanderfolgenden Jahren von wahrscheinlich denselben Polizisten an nah beieinander liegenden Stellen abkassiert wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen, die mit Videokameras aufgenommen wurden. Beim ersten mal standen sie an einer Stelle, wo man selbst bei gefühltem Schneckentempo noch schneller war als erlaubt (ohne irgendwen oder -was zu gefährden) und beim zweiten mal bin ich schon bewußt und besonders aufmerksam langsam gefahren und dennoch rausgewunken worden. Auch daß ich einen (ex-)jugoslawischen Anhalter dabei hatte, der mit den Polizisten in deren Sprache sprach, hat mir nicht geholfen. An der Grenze nach Serbien oder Nordmazedonien mußte ich eine Extra-Versicherung abschließen und bezahlen (50 € ?), da meine grüne Versicherungskarte abgelaufen war. Seitdem weiß ich, daß die Dinger zeitlich befristete Gültigkeiten haben (drei Jahre). Wie sinnvoll. Wer nun meint, daß es in Deutschland besser ist, irrt: wegen eines Bagatelldeliktes habe ich es mal auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, weil ich dachte, ohne Beweise könne mir weder die Polizei noch der Richte etwas anhaben. Pustekuchen! Als derRichter erkannte, daß mir tatsächlich kein Verstoß nachzuweisen war (weil die als Zeugen geladenen Polizisten mich nicht belasten konnten/wollten), erklärte er einfach, er sei der Richter in diesem Verfahren und er sei aber trotz fehlender Beweise der Ansicht ..... Nun ja, ich wurde zur Zahlung verdonnert. Nach meiner Auffassung ist das pure Willkür. In einem anderen Fall bin ich verbal mit einem übelst gelaunten hochagressiven Polizisten aneinandergeraten, der mir in Folge des Wortgefechts an Ort und Stelle meinen Führerschein einbehalten und die Weiterfahrt verboten hat. Begründung: für ihn sie aufgrund meiner Äußerungen klar erkennbar, daß ich charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr geeignet sei und deshalb entziehe er mir die Fahrerlaubnis. Das Interessante dabei: meine charakterliche Fehleignung wollte der später hierfür zuständige Staatsanwalt gegen Zahlung von vier- oder fünftausend Euro nicht bestätigen und mir die Fahrerlaubnis wiedergeben. Das heißt, fehlende charakterliche Eignung läßt sich offenbar durch ausreichend hohe finanzielle Kompensation ausgleichen. Ein Vierteljahr später durfte ich meinen Führerschein wieder in Empfang nehmen und bin seitdem von derartigen Behördeneskapaden verschont geblieben. Dafür habe ich eine Menge anderer Schwierigkeiten mit Behörden und insbesondere der Justiz gehabt, aber das alles zu schildern würde jetzt den Rahmen sprengen. Mich würde es jedenfalls sehr freuen, wenn diesem massiven Amtsmißbrauch, dem wir Tag für Tag ausgesetzt sind, vermehrt und verstärkt entgegengetreten wird, sonst haben wir bald wieder Verhältnisse wie sie schon zwei mal innerhalb des letzten Jahrhunderts in Deutschland die Oberhand gewonnen haben!
    • 16 Antworten
  3. Zahlender Urlauber

    Abgezockt von Ungarischer Autobahn Inkasso

    Ich wurde auch abgezockt von der Ungarische Autobahn Inkasso! Bin in Ungarn angekommen, sofort an der Grenze Vignette bezahlt. Paar Kilometer weiter angehalten, beim MC es gegessen, dann gepennt im Auto. Am nächsten Tag weitergefahren, paar Kilometer weiter sah ich ein Typen auf einer Autobahnbrücke stehen, der Fotos von meinem Auto schoss. Habe mir nix dabei gedacht, war nicht schnell, hatte Vignette, also kann mich mal, dachte ich.... aber : Falsch gedacht... Habe die falsche Kategorie bekommen... Mein Auto (VAN) hat eine Gesamtmasse bis 3,5t, das ist ok, ist aber bis 8 Personen zugelassen. Die Mautgebühren die von mir verlangt wurden sind für Fahrzeuge bis 7 Personen. Wenn der Kassierer das aus der Fzgschein nicht auslesen kann, dann ist er fehl am Platz, oder machen die mit Absicht ??? Auf jeden Fall, zum Anwalt gehen bringt nix, weil ich für die Richtigkeit der Vignette verantwortlich bin. Zahle die sch... Zahlungsaufforderung , fluche und hasse Ungarn und rate jedem Alle Gesetze zu studieren bevor der hinfährt. ( ich habe mich vorher informiert, und hieß für Pkw bis 3,5t ist Kategorie D1.) Wiederspruch beim Inkasso wird nicht beachtet, telefonisch ist keiner erreichbar. Liebe Grüße an Ungarn ich fahre nicht mehr hin... Beim Geldwechsel abgezockt, überall abgezockt, nach dem Urlaub abgezockt, werdet glücklich damit !!!
    • 2 Antworten
  4. Stefan11

    Strafe wegen Parken in Ungarn

    Ich habe in Budapest eine Parkbusse erhalten in höhe von 5720 Ft. zahlbar innert 15 Tage oder 18 040 Ft.nach 15 Tage. Die Busse von 5 720 Ft, habe ich aus der CH überwiesen nach 18 Tage. 1 Monat später habe ich aus München einen Mahnung erhalten von der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH erhalten in höhe von 144.37 CHF. Das habe ich ignoriert und jetzt habe ich von der Inkassolution Hühnenberg (CH) eine Zahlungsaufforderung über 329.85 CHF erhalten. Soll ich die Aufforderung bezahlen oder nicht?
    • 30 Antworten
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