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  1. Joe_43

    Telefonieren am Steuer

    Was tun, wenn man fälschlicherweise wegen angeblichen Telefonierens am Steuer rausgezogen wird? Bin heute kurz vor meiner Zielankunft Telefonierens von einer Polizeistreife rausgeholt worden. Zunächst war ich generell perplex, warum ich überhaupt rausgezogen wurde. Anschließend wurde ich mit vorgenanntem Vorwurf konfrontiert. Ich habe beiden klar zu verstehen gegeben, dass ich definitiv das Handy NICHT am Ohr hatte. Nach der Aufnahme meiner Personlien habe ich denen noch meine Anrufliste gezeigt. Der letzte Anruf war heute morgen. Ich kann nur mutmaßen, dass, wenn ich einhändig und entspannt fahre, den rechten Arm auf der relativ hohen Mittelkonsole den Kopf aufstütze und dabei die und Finger auf Ohrhöhe habe, dass es optisch so aussehen könnte. Ganz sicher werde ich Widerspruch einlegen. Wie seht ihr die Chancen, dass vor Gericht der Bescheid zurückgenommen wird? Die junge Polizistin fragte noch, warum ich so aufgebracht sei. Ich habe ihr dann erklärt, dass das daran liegt, dass ich mir keiner Schuld bewußt bin und mich deshalb ungerecht behandelt fühle. Ich fahre einen schwarzen BMW M8 mit schwarzen hinteren Scheiben und naturgemäß kleineren Seitenscheiben.
    • 95 Antworten
  2. michael308

    Bald gibt es Lärmblitzer

    Seit Mittwoch neu in Berlin 😉
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  3. hallo meine Tochter, 19, hat den Führerausweis seit 1,5 Jahren und wurde mit meinem Auto auf der Autobahn geblitzt. 26 km/h zu viel. Wir möchten gerne wissen, wie hoch die Strafe sein wird. Geht das nach Einkommen? Sie ist noch in der Lehre. Wem ist das schon passiert?
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  4. Carsten2611

    Bußgeld in Kroatien

    Meine Frau hat vor 1 Jahr im Urlaub in Kroatien einen Strafzettel erhalten wegen Parkens ohne Ticket (Automat war kaputt). Hat sie einfach ignoriert. Heuer (1 Jahr später) fordert ein Anwalt im Auftrag der Stadt Porec 172 € von uns. Das Bußgeld waren nur 13€, Rest Ermittlung unserer Adresse, Verwaltung etc. Ich halte das für komplett unangemessen. Wie sollen wir uns verhalten?
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  5. buggycity

    Über Tuning, TÜV und Strafen

    Heute Nacht war es soweit, Junior wird mit dem Hyundai I30N einer Kontrolle unterzogen. Zugegeben, das Auto schreit regelrecht danach kontrolliert zu werden mit seinen Umbauten, dennoch wurde darauf geachtet daß alles regelkonform ist. Leider hat er vergessen daß eine geänderte Ansaugung, die er zwar vom TÜV hat abnehmen lassen aber diese an der Zulassungsstelle nicht hat eintragen hat lassen. Der TÜV-Betricht zählt in dem Fall bei der Kontrolle nicht. Auch die seitlichen Flaps an der Stoßstange wurden bemängelt und müssen ab, sind zwar aus Gummi aber eben nicht abgenommen. Ende vom Lied 90 € Strafe und 1 Woche Zeit die Eintragung nachzuholen. Früher gabs dafür ne Mängelkarte. 😡 Finde ich dezent übertrieben.
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  6. Guten Abend liebe CP-Community, zu dieser Thematik habe ich mal Fragen,...? Wie einige ja wissen, haben wir bisher auch Ausfahrten bei Treffen gemacht. Und die Strecken habe ich teilweise vorher mit Hilfe von google maps geplant (teils auch mit Hilfe von Ortskenntnissen). Das heißt, nach der obigen Auffassung bin ich dann automatisch der Veranstalter einer solchen Tour, auch wenn ich damit kein Profit mache und nur die Strecke auswähle. Bei allen Treffen (mit Ausfahrten) habe ich im Tourenbeschrieb auch erwähnt, dass man sich an die StVo halten muss und jeder für sich verantwortlich ist, sowie ein Überholen der einzelnen Teilnehmer nicht gewünscht ist, etc. Nun führen wir definitiv keine Rennen oder Sonstiges durch, sondern fahren in einer Kolone und auch haben wir bisher keine Raser oder Rüpel dabei gehabt. Nun gibt es aber Bürger, die das, was sie in den Nachrichten sehen und hören dann automatisch auf alle Autoinhusiasten abbilden; und jeder der ein Fahrzeug mit ein bisschen mehr Leistung hat, ist automatisch ein Raser = Rennen, da mehrere Fahrzeuge? (So als Beispiel, wir haben letzten Jahres eine Serpentine mehrfach(2x), um Bilder zu machen, befahren... Ein Tourist meinte dann gleich ach macht ihr ein Rennen... Da mussten dann erst ein Teilnehmer dem das erst erklären, dass wir nur ein paar Fotos machen und nicht schneller, als der andere Verkehr fahren...evtl. wäre dies natürlich unnötiges Umhehrfahren,,,,) Und so ist teilweise einfach die Einstellung bei vielen Leuten....dank fehlender Information/Bildung meines Erachtens (dank diesen Idioten, die in den Städten sich Rennen liefern müssen...Sorry... https://www.bussgeldkatalog.org/illegale-autorennen/ und §29 ___________________ § 29 Übermäßige Straßenbenutzung Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfung mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen (z.B. Rekordversuch). Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppen- oder Einzelstart) kommt es nicht an. Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw. zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o. Ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht. ___________________ man beachte den letzten Satz ? Nun sind aber die "Bestimmungen"/ Konsequenzen mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug "belegt", wenn jemand dies als Rennen deklariert (bei einem Gerichtsverfahren). Dass eine Ausfahrt als Rennen ausgelegt wird, ist gering aber nicht so gering, dass man die Folgen unberücksichtigt lassen kann (auch wenn es eigentlich keinem Rennen gleicht). Einen zeitlicher Führerscheintzug wäre ja noch ein verkraftbares Risiko. Zumal man auch, nach diesem Gesetzt (Veranstalter), auf für die Teilnehmer verantwortlich ist und auch alle Teilnehmer, im Falle, gleich bestraft werden. (Das erinnert mich ein bisschen an amerikanische Gesetze und deren Mentalität (immer sind andere für deren Hirnloses Handeln verantwortlich (z.B. wird eine Schutzabdeckung entfernt, muss diese überwacht werden, etc.) Auch trifft es Leute, die niemanden gefährden möchten und die mit Ihren 200k teuren Fahrzeugen, greifen dann auf Ihre Top Anwälte zurück. Kurz eine Ausfahrt, die als Rennen deklariert wird (also wenn z.B. einen Fahrzeugführer von 10 Fahrzeugen überholt wird) kann das bestraft, werden, als ob er einen Menschen umgebracht hat . Auto-Smartphone-Nutzer, die 1000fach mehr tödliche oder fast tödliche Unfälle produzieren, bekommen ne kleine Geldstrafe, das wars, da müsste die gleiche Regelung drauf aber ich das ist nun wie es ist (gesetzlich) und man kann darüber streiten, es wird sich nichts ändern -> Nun aber zu der Frage, wie handhaben das die Leute, die hier solche Ausfahrten durchführen? Ich habe mal mitbekommen, dass bei solchen Veranstaltungen eine "Einverständniserklärung" von jedem Teilnehmer unterzeichnet werden muss, wie ist dies in etwa aufgebaut? -> Schütz so ein Dokument, im Falle eines Falles (nur Anzeige, oder auch mal blöderweise ein Unfall) den "Veranstalter" von weiteren Strafen, nicht wirklich, oder? Oder ist dies sogar nachteilig? -> Wie sieht dies rechtlich aus, soweit ich weiß, sind hier im Forum auch Rechtsbeistände (Straßenverkehr) vertreten, was ist Eure "Überlegung" dazu? -> Es gibt ja auch diese Anbieter, von solchen Ausfahrten, wie handhaben die das, wenn die das gegen ne Gebühr anbieten, ist das ja noch problematischer, weiß jemand dazu was? -> Meint Ihr, es wäre mal ne gute Idee, bei der Polizei persönlich nachzufragen, wie die das sehen? Also wie man sich sicher gegen "Rasen" abgrenzen kann? Ich denke das interessiert die einen oder anderen, auch als Teilnehmer. Vielen Dank mal für Eure Hinweise, Tipps, Infos und Verweise. viele Grüße Andi Vorerst werde ich auch keine Ausfahrten mehr anbieten, das ist mir leider etwas zu "gefährlich". Es sei denn, es gibt eine Möglichkeit, dieses Risiko fast auszuschließén.
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  7. JoeFerrari

    Neuer Bußgeldkatalog ... neuer Anlauf

    https://www.zeit.de/mobilitaet/2021-04/bussgeldkatalog-bund-laender-bussgelder-autofahrer "... Dafür wurden laut dem Beschlusspapier aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt: Demnach soll eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 15 Stundenkilometern 50 Euro kosten – bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 Stundenkilometern zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden auf bis zu 110 Euro verteuert. Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird von 35 auf 55 Euro erhöht. Lkw dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene und Carsharingfahrzeuge. Dieser Tatbestand wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet. Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen kostet bis zu 100 Euro. Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben."
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  8. Hallo zusammen Ich wurde im November Nähe Karlsruhe auf der A5 geblitzt. Diese Woche kam Post. Ich war 29 km/h zu schnell. Was da in der Schweiz auf mich zukommen würde, dass weiss ich. Mindestens 600 Fr. Busse und einen Monat Fahrverbot. Ich habe mal im Internet geguckt, mich erwartet 100 Euro Busse, und 3 Punkte. Also wirklich nicht erwähnenswert. Meine Frage: Wird diese Übertrettung in die Schweiz gemeldet? Können die mir in CH deswegen meinen Führerschein einziehen? Und wie funktioniert das mit den Punkten? Wird für mich jetzt ein Punktekonto eröffnet? Auch für Ausländer? Wer stellt auf der Autobahn schon eine 60er Taffel auf :-( Grüsse Hannes
    • 40 Antworten
  9. Es gab hier schon die ein oder andere Diskussion, die jedoch alle in Geschmäcker- und Sinnfragen ausgeartet sind. Ich bitte euch hier keine Grundsatzdebatten zu führen sondern möchte einfach nur die rechtliche Lage einschätzen können. Für Ethik und Optikbedenken können wir ja gerne nochmal gesondert einen Thread eröffnen. Max Mustermann hat ein Auto was er außerhalb der Rennstrecke kaum auf der Straße bewegt. Er empfindet das Erscheinungsbild des Gefährts durch die riesigen EU-Kennzeichen beeinträchtigt und will es drauf ankommen lassen: Er demontiert den vorderen Kennzeichenhalter und fährt fortan die wenigen StVO-Kilometer lediglich mit hinterem Kennzeichen am Auto. https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/ listet den Sachverhalt "Kennzeichen fehlt" mit 60 € und 0 Punkten. Wenn Max es nun in Kauf nimmt, bei den wenigen Malen die er "erwischt" wird, jedes Mal die 60 € zu bezahlen.. würde das funktionieren? Sollte er als Wiederholungstäter mit Repressalien seitens Polizei, Ordnungsamt etc. rechnen müssen oder ist das mehrmalige "Fehlen" der einzige Tatbestand, der hierbei erfüllt wird, weshalb zwar unendlich oft, aber immer nur ein mal pro Vorkommnis 60 € fällig werden können?
    • 36 Antworten
  10. fridolin_pt

    Die Polizei ist zu schnell

    Der Spiegel: Schweiz Polizist nach Verfolgungsjagd als Temposünder verurteilt Mit hoher Geschwindigkeit und Blaulicht verfolgte ein Schweizer Polizist einen Einbrecher. Für diesen Einsatz erhielt der Ordnungshüter nun eine Gefängnisstrafe auf Bewährung. Und das ist keine Karrikatur von Emil.
    • 54 Antworten
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  11. maniac669

    Ab 16 km/h - Punkt in Flensburg

    Noch kein Thema hierzu gefunden. Es ist schon beschlossen, Umsetzung wahrscheinlich schon im März. ab 16kmh zu schnell gibts dann einen Punkt in Flensburg. (Inner und ausserorts) ab 21 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (innerorts) ab 26 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (ausserorts)
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  12. Ein befreundeter Amerikaner missachtete mit einem Leihwagen in Italien die Verkehrsregeln und bekam nun Post von den italienischen Behörden. Der Bussgeldbescheid auf ihn und seine amerikanische Anschrift ausgestellt. Dei einfache Frage. Gibt es zwischen Italien und USA ein Abkommen wie zwischen Italien und Deutschland? Sprich, kann er den Bescheid in den Papierkorb werfen oder kann er belangt werden, wenn er nicht zahlt? Weiß das zufällig wer und kann verlässlich Auskunft geben? Vielen Dank!
    • 10 Antworten
  13. corniche

    4 Ferraris sicher gestellt

    Fake oder traurige Wahrheit? Wie kann man sich davor schützen?
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  14. Thrawn

    PS-starke Autos unter Strafe?

    Die Minister wollen laut Vorlage eine Länderarbeitsgruppe auf den Weg bringen, die gefährliches Verhalten im Straßenverkehr identifizieren und Sanktionserhöhungen vorschlagen solle. Bereits im Oktober 2018 hatten die Minister den Bund zu einem Maßnahmenkatalog für eine Reform des Bußgeldkatalogs aufgefordert. Seitdem sei aber leider nichts passiert, so dass nun eine Arbeitsgruppe dazu beitragen solle, "schnellstmöglich zu handeln", hieß es von Insidern. Ziel sei weiter, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. Die Landesarbeitsgruppe werde sich auf Vorschlag von Baden-Württemberg auch mit dem "Auto-Posing" befassen: Dabei gehe es um "das Zur-Schau-Stellen PS-starker Fahrzeuge" das "unnütze Hin- und Herfahren" sowie "technische Maßnahmen im Bereich Tuning". Was als Konsequenz an Delikten darunter falle - darüber müsse man sich noch unterhalten, hieß es. Fakt sei aber, dass die Protz-Fahrer in manchen Städten ein Problem seien, beispielsweise in Mannheim. Quelle gmx.net Wie definiert man wohl "Zur-Schau-stellen"? Wenn ich mit einem Ferrari am Straßenrand parke...? Wenn ich an meinem Auto lehne und versuche cool auszusehen?
    • 9 Antworten
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  15. Hallo ich bin vor kurzem mit Schweizer Auto in Deutschland von der Polizei angehalten worden weil ich angeblich in einer 70km Zone Außerorts mit 62 km über Limit gefahren wäre. Dies ist mir allerdings nicht bewusst. Die Geschwindigkeit wurde durch Nachfahren gemessen (kein Blitzer, kein Videobeweise). Ich bin mir bewusst das ich etwas zu schnell war, allerdings mit maximal 20 über dem Limit, also bin ich maximal 90km/h gefahren. Nun hab ich einen Bußgeldbescheid bekommen und soll knapp 500 € zahlen, 2 Punkte in D und Fahrverbot für 2 Monate. Kann mir jemand sagen ob das Fahrverbot nur in D gilt? Muss ich das Fahrverbot auf dem Straßenverkehrsamt melden? Melden das die Deutschen Behörden in die Schweiz? Ich habe einen Einspruch gegen die Höhe des der Geschwindigkeitsübertretung an die Behörde in D geschickt. Was raus kommt weiß ich noch nicht. Ich mache mir aber große Sorgen, da ich mich beruflich gerade verändern möchte und dazu meinen Führerausweis brauche. Ich hatte zum Zeitpunkt als ich angehalten wurde eher das Gefühl das die Polizei willkürlich handelt zumal ich als nicht deutscher Ausländer in der Schweiz lebe und nicht astrein deutsch spreche. Ich habe mir noch nie irgendwas zu Schulden kommen lassen, weder in Deutschland, in der Schweiz noch in meinem Herkunftsland. Hat evtl. Jemand eine ähnliche Erfahrung und kann mir sagen was mir vorallem in der Schweiz noch blühen könnte? Danke schonmal im Voraus!
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  16. BerndDasBrot

    Bezahlt und trotzdem Bußgeld

    Hallo liebe Community. Musste wegen Falschparken vor ein paar Wochen Verwarngeld von 25€ bezahlen. Habe nun aber gestern ein Bußgeldbescheid wegen diesem Falschparken bekommen. War erstmal total perplex weil ich das ja bezahlt habe, und dachte sogar jemand will sich da ein Scherz mit mir erlauben. Habe dann aber nach etwas googlen gefunden, dass es durchaus möglich ist, dass ich trotz Bezahlung ein Bußgeld bekommen kann. Hab alles gecheckt, IBAN war korrekt, Aktenzeichen angegeben und fristgerecht war es sowieso. Hab bei meiner Bank angerufen und die haben mir gesagt, dass das Geld auch angekommen sein soll. Soll ich das jetzt einfach ignorieren, weil ja anscheinend ist ja alles richtig abgelaufen? Habe ich es hier mit einem Scherzbold zu tun? Würde jetzt ungern dieses Bußgeld bezahlen, da ich es nicht einsehe nochmal für etwas zu bezahlen, was eigentlich schon Vergangenheit ist. Danke Voraus für alle eure Antworten
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