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Privater Autoverkauf - Käufer hat das Fahrzeug nicht besichtigt


Daniel J.

Empfohlene Beiträge

Hi Zusammen,

ich habe ein nicht fahrtaugliches Auto bei Mobile inseriert und mittlerweile hat sich auch ein Interessent bei mir gemeldet. Der Interessent will es gerne kaufen, kann es aber nicht abholen da das Fahrzeug nicht fahrtauglich ist. Der Motor läuft zwar aber nach einigen KM wird der Wagen ziemlich heiß. Das weiß derjenige und wir haben uns auf einen Preis inkl. Lieferung per Spedition geeinigt.

Den kompletten Kaufpreis wird im Voraus per Überweisung beglichen.

Das ich alle mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag aufzähle, ist klar.

Was ist jedoch wenn dem Käufer der Wagen bei Lieferung der Zustand nicht zusagt und er was zu bemängeln hat? Kann er vom Kaufvertrag zurück treten? Falls ja, ist er dafür verantwortlich mir das Fahrzeug wieder auf seine Kosten zu liefern?

Danke im Voraus

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Nein, als Privatverkäufer kannst Du jegliche Gewährleistung dem Käufer gegenüber rechtswirksam im Kaufvertrag ausschließen.

Sollte der Käufer dann bei Anlieferung Mängel feststellen, ist dies sein Problem.

Hinzuzusetzen ist nur noch:

Mach bitte einen korrekten Kaufvertrag, mit allem drum und dran, und vor allem UNTERSCHRIFTEN im Original. (Per POST!)

Muster beim ADAC oder auf Mobile sowie den üblichen Verdächtigen!

So etwas wie "Käufer verzichtet ausdrücklich und auf eigenen Wunsch auf eine Vorabbesichtigung" sollte dann den Passus, "gekauft wie gesehen" ersetzen!

Ausschluß jeder Gewährleistung und Rückgaberecht versteht sich von selbst, oder?

Hallo,

das ist alles richtig, dennoch darfst Du keine eventuellen Unfallschäden verschweigen (= arglistige Täuschung). Stellt der Käufer später einen Unfallvorschaden fest, kann er Dich trotz wirksam erklärtem Gewährleistungsauschluss in Anspruch nehmen.

Gruß, Georg

Danke für die hilfreichen Antworten!

Hinzuzusetzen ist nur noch:

Mach bitte einen korrekten Kaufvertrag, mit allem drum und dran, und vor allem UNTERSCHRIFTEN im Original. (Per POST!)

Muster beim ADAC oder auf Mobile sowie den üblichen Verdächtigen!

So etwas wie "Käufer verzichtet ausdrücklich und auf eigenen Wunsch auf eine Vorabbesichtigung" sollte dann den Passus, "gekauft wie gesehen" ersetzen!

Ausschluß jeder Gewährleistung und Rückgaberecht versteht sich von selbst, oder?

Wieso empfiehlst Du mir das per Post? Ein Scan per Mail sollte auch reichen oder?

Ein Scan ist nicht rechtsgültig! ...

Das ist zumindest in Deutschland ein absoluter Irrglaube. Verträge kann man grds. formfrei abschließen! Und die wenigen Ausnahmen vom Grundsatz sind gesetzlich geregelt. Aber für einen Autokauf gibt es keine derartige Ausnahme.

Allerdings sollte man an die Beweislast im Streitfall denken. Da bietet sich ein schriftlicher Vertrag oder Textform (Scan, Fax, E-Mail, etc.) oder Zeuge durchaus an.

Das stimmt so nicht ganz, allerdings habe ich micht nicht ganz korrekt ausgedrückt.

Müßte heißen: "Ein Scan ist nicht gerichtsfest beweiskräftig"

Und darauf käme es im Zweifelsfall ja an.

Warum? Ein Scan kann beliebig gefälscht werden, und wenn die Gegenseite dann einfach behauptet "Die Unterschrift ist nicht von uns"...

Dann stehst du in der Beweislast das Gegenteil zu beweisen - und unmöglich!

Das ein Vertrag ein Vertrag ist - auch ein mündlicher - ist unbestritten - nur beweis das dann mal.

Ein jeder Anwalt rät IMMER zur Schriftform am besten mit Originalunterschriften!

Aber der Hinweis mit Ersatzteilträger ist GUT!

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Daniel J.,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Mich würde vielmehr interessieren, wie und zu welchem Zeitpunkt Ihr denn die Zahlung abwickeln wollt.

Vor Übergabe an die Spedition

Mit Übergabe an die Spedition

Nach Erhalt des Fahrzeugs

Bar / Überweisung / Bundesbankscheck..

Es gibt in dem Fall ja eigentlich nur zwei Arten von Käufern

1. derjenige, der die Annonce aufmerksam liest und genau deshalb kauft, ggf. Weil er Möglichkeiten hat den Wagen instand zu setzen und der Preis attraktiv ist.

2. derjenige der nichts bzw. Nicht richtig ließt und denkt er bekommt ein top Fahrzeug und hat das Geschäft seines Lebens gemacht. (Die Leute werden in unserer oberflächlichen Zeit leider immer mehr wie ich aus diversen Verkäufen bei ebay leidvoll berichten kann.

Probleme bekommst du natürlich mit Gruppe 2 das sind ja die Leute, die ihre eigene Dummheit dann auf andere abladen müssen und direkt zum Anwalt rennen.

Daher noch ein Tip zur Ergänzung druck die Annonce aus und hefte sie an den Vertrag zur Ablage zu deinen Unterlagen. Das wird häufig vergessen und wenn sie weg ist kommt man ja nicht mehr dran, da online erstellt und dann gelöscht. Im Streitfall hat man wenigstens einen schlagkräftigen Beweis und nur die zählen vor Gericht.

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Das halte ich für einen guten Tipp, weil man sich damit vor bestimmten Vorwürfen schützen kann.

Wenn das Auto geliefert werden muss, müsste dem Käufer eigentlich klar sein, dass das Auto nicht fahrtauglich ist. Im besten Fall gehört er zu den Käufern des erstgenannten Typs. Also es wäre mehr als merkwürdig, wenn er plötzlich feststellt, dass er von den Defekten des Autos nichts wusste, wenn es im Inserat steht.

Wichtig ist, dass es sich beim Kaufvertrag nicht einfach um eine ausgedruckte Vorlage handelt. Besser ist es einen individuellen Vertrag aufzusetzen und darin alles aufzuführen, was für dich und den Käufer von Bedeutung ist. Das schließt auch aus, dass die Vereinbarung vor Gericht nicht nach dem Kriterium "allgemeine Geschäftsbedingungen" überprüft wird, sollte es zu einem Streitfall kommen.

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