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In Spanien angemeldetes Fzg in D ummelden


bodohmen

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Servus zusammen!

Folgende Problematik:

meine Eltern haben in D einen Wagen, der eine spanisches Zulassung hat und dementsprechend auch spanisches Kennzeichen.

Nun muß der Wagen jedes Jahr nach Spanien zum dortigen TÜV, was recht lästig ist.

Da der Wagen wohl nun endgültig in D bleiben soll, würden ihn meine Eltern gerne in D zulassen.

Weiß jemand was das kostet, ob man irgend was in Richtug Steuern bezahlen muß wegen der Einfuhr oder was auch immer.

Hab leider gar keine Ahnung davon, aber ihr doch bestimmt :wink:

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Moinsen

Alter vom Fahrzeug?

Ist auch fast egal - ein Neufahrzeug muss man steuerlich anmelden.

Einfuhrumsatzsteuer gibt es in diesem Fall nicht.

Das FZ wird auf privater Ebene über die "Grenze" verbracht.

Da das hier noch nicht mal ein verkauf ist, sondern nur ein Standortwechsel, fallen nur Gebühren für die Zulassung, Erstellung der Papiere und Transport an.

Keine Umsatzsteuer, keine Einfuhrabgaben, keine Zölle.

Der Wagen sollte aber auf jeden Fall ein EU-Fahrzeug sein. Also kein schon vorher z.B: aus den USA importiertes Modell. Dann klappt die Ummeldung relativ einfach.

Aber auch abklären, was die Spanier für die Stillegung an Unterlagen benötigen.

Aber TÜV Spanien ist doch auch nur alle zwei Jahre?

Hier mit spanischem Kennzeichen macht z.B. das Kassieren von hiesigen Bußgeldern für Parkvergehen oder andere Owis für die dt. Behörden nicht gerade einfach. Ich würde das Fahrzeug mit span. Kennzeichen fahren lassen.

Adios

Das ist ein nicht zu verachtender Punkt Toni O:-)

Es soll das ein oder andere Knöllchen gegeben haben, so die Legende, aber das ist sicher nur üble Nachrede :wink:

Mal schauen, wie sich miene Eltern entscheiden und ja, es ist ein EU-Fahrzeug, welches sowas um die 5 Jahre alt ist.

Besten Dank schon mal für die Antworten.

es ist natürlich reizvoll ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zu fahren, ist aber streng genommen Steuerhinterziehung.

Man fährt in D permanent ein Fahrzeug, zahlt aber keine KFZ Steuer hierfür. Das kann u.U. zu Problemen führen, wenn den Behörden dieser Umstand auffällt.

Als ich in der Schweiz gelebt habe und dort nur mit D Zulassung unterwegs war, war es nur eine Frage der Zeit, dass die Polizei mich darauf ansprach und der Zoll vor der Tür stand. Es ging soweit, dass ich bei der nächtlichen Einreise (dann haben Sie genug Zeit dafür) vom Zoll aufgehalten wurde. Nur durch einen Fahrzeugwechsel konnte ich die Nachverzollung und -versteuerung vermeiden, hatte aber immer ein schlechtes Gewissen, wenn ich die Grenze passierte. Bei der Einreise habe ich dann später immer so getan, als wenn ich Tourist bin und habe den schweizer Pass (B-Permis) nicht mehr gezeigt.

Was ich also meine- wenn man in einer Großstadt lebt, fällt es evtl nicht auf. Bei blöden Nachbarn und einer kleinen Stadt spricht sich das schnell rum und es gibt Ärger, bis hin zu vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten, bei Tempoverstößen. Ein Staatsanwalt kann da ja einiges raus ableiten.

Also ummelden...

Der Wagen sollte aber auf jeden Fall ein EU-Fahrzeug sein. Also kein schon vorher z.B: aus den USA importiertes Modell. Dann klappt die Ummeldung relativ einfach.

Aber auch abklären, was die Spanier für die Stillegung an Unterlagen benötigen.

Aber TÜV Spanien ist doch auch nur alle zwei Jahre?

Hier mit spanischem Kennzeichen macht z.B. das Kassieren von hiesigen Bußgeldern für Parkvergehen oder andere Owis für die dt. Behörden nicht gerade einfach. Ich würde das Fahrzeug mit span. Kennzeichen fahren lassen.

Adios

Wieso müsste es ein EU-Fahrzeug sein? Was gibt es für Probleme mit anderen z.B. US ?:???:

Wie wär's mit deutschen Zulassungbestimmungen im Bezug auf Scheinwerfer, Rad/Reifen-Kombination, Blinkergläser etc.

Ein US-Fahrzeug zu importieren ist eine Sache, aber in Deutschland anzumelden eine andere. Die Dinger müssen i.d.R erst TÜV-konform umgerüstet werden. Bei EU-Autos fällt das mehr oder weniger weg, da sie ja EU-Regeln entsprechen, weil für den europ. Markt produziert. Stichwort EWG-Übereinstimmungsbescheinigung etc.

Gruß Martin

Wieso müsste es ein EU-Fahrzeug sein? Was gibt es für Probleme mit anderen z.B. US ?:???:

Bei EU-Fahrzeugen ist es einfach mit der Kfz-Brief-Erstellung. Ansonsten sind Einzelabnahmen fällig.

Ist auch so, wenn Du ein in Deutschland zugelassenes US-Importfahrzeug nach Spanien überführen möchtest. Dann muß Du zuerstb zu einem Ingenier, der ein Einzelgutachten erstellt. Dann zum span. Tüv und dann zur Zulassung.

Adios

Als ich in der Schweiz gelebt habe und dort nur mit D Zulassung unterwegs war, war es nur eine Frage der Zeit, dass die Polizei mich darauf ansprach und der Zoll vor der Tür stand.

Die Schweiz ist nicht in der EU. Innerhalb der EU ist das kein Problem. Freier Personen- und Warenverkehr, kein Zoll etc.

Darum möchte ich ja auch ein deutsches Kennzeichen haben. Die Autos wären in der Anschaffung erheblich (!) billiger und sämtliche Radarstrafen könnten in den Papierkorb wandern (Stichwort Blitz von vorne... den es in Ö. bis auf 1 oder 2 Ausnahmen nicht gibt :D )

Und den jährliche TÜV Termin könnte man bequem mit einem Ausflug an die Nordschleife verbinden.

So wie ich das mitbekommen habe, ist das leider nicht so Helmut.

Ein Kumpel von mir ist beruflich nacu Reutte gezogen und hat sein Auto noch mit deutscher Zulassung.

Ein Arbeitskollege ebenfalls und genau dieser wurde von einem offenbar unterbeschäftigten österr. Finanzbeamten angeschwärzt, woraufhin der Kollege eine eindringliche Ermahnung dahingehend erhielt, daß sein Lebensmittelpunkt in Österreich sei und er deshlab das Auto entweder ummelden müße oder man ihn rückwirkend steuerlich belangen würde.

Daraufhin hat er das Auto in D verkauft und sich in Ö ein neues gegönnt.

Nun steht mein Kumpel vor der gleichen Entscheidung, da er vermeiden möchte, ähnliche Probleme zu bekommen.

Zwar gibt es wohl die Möglichkeit das alte Fahrzeug "miteinreisen" zu lassen, Übersiedlungsgut oder so ähnlich, aber er möchte sich jetzt ein neues Auto holen und zwar direkt in Ö.

Was ihn aber scheut ist diese spezielle Abgabe, deren Name mir jetzt entfallen ist und die sich je nach Leistung und HUbraum auf 10% des Neupreises berechnet.

Gibt es ausser zahlen oder den Wagen in D zu holen und Gefahr zu laufen belangt zu werden noch ein anderes "Modell"?

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo bodohmen,

 

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Was ihn aber scheut ist diese spezielle Abgabe, deren Name mir jetzt entfallen ist und die sich je nach Leistung und HUbraum auf 10% des Neupreises berechnet.

Gibt es ausser zahlen oder den Wagen in D zu holen und Gefahr zu laufen belangt zu werden noch ein anderes "Modell"?

Was du meinst heisst "Nova" ,ich verzichte auf die Erklärung weils sowieso nicht relevant ist.

Die Sache ist ganz einfach: Du nimmst den Wagen nach Deutschland, fährst zum Tüv §21 und dann forderst du eine Unbedenklichkeitbescheinigung aus Flensburg an. Punkt fertig, du gehst zur Zulassungsstelle, meldest dein Fahrzeug dann an und bekommst natürlich den deutschen Brief und Schein.

Zoll oder sonstwas fällt devinitiv nicht an, die Sache ist mit 200 Euro erledigt.

In der Alpenrepublik Österreich siehst a bisserl anders aus aber lass dich dadurch nicht beirren.

Nug

Wenn Dein Kumpel KEINEN deutschen Wohnsitz mehr hat, kann der Einwand der Finanzbehörde tatsächlich berechtigt sein.

Bei gebrauchten, relativ neuen Autos könnte es zu einer Nachverrechnung von Mehrwertsteuer und Nova auf Basis des aktuellen Zeitwertes kommen, bei etwas älteren Autos fällt das aber flach, wenn ich mich jetzt nicht täusche.

Außerdem habe ich schon öfter gehört, dass bei Autos, die als Übersiedelungsgut deklariert werden, nichts nachverrechnet wird. Ich weiß aber nicht, ob alles individuell geprüft wird, oder ob es genaue Vorgaben hinsichtlich Alter und Wert des Fahrzeuges gibt. In Tirol ist die Lage sicher etwas verschärft, weil durch den ausgeprägten Deutschland-Bezug viele versuchen, die strengen österreichischsen Regelungen zu umgehen.

Sollte der deutsche Wohnsitz noch vorhanden sein, dann kann sich der Finanzbeamte aber brausen gehen, wie man das so schön auf österreichisch sagen würde :D

Den "Lebensmittelpunkt" Österreich muß er nämlich erst einmal nachweisen. Da kann man immer argumentieren, dass man nur vorübergehend beruflich in Ö. tätig ist etc.

Schlimmstenfalls meldet man das Auto auf ein Familienmitglied mit deutschem Wohnsitz um. Zu berücksichtigen wären da aber eventuelle Nachteile bei der Versicherungseinstufung.

Den Tip mit der Anmeldung auf Vater, Mutter oder sonstwen hab ich ihm auch gegeben, aber er meinte, da in Reutte eigentlich nur eine recht große Firma ansässig ist und der Ort so groß auch wieder nicht ist, als das ein findiger, von Langeweile geplagter Finanzbeamter oder ein unfreundlicher Nachbar nicht recht detailliert und einfach darlegen könnte, daß er doch den größten Teil des Jahres in Ö verbringt:???:

Es gibt in Ö. genug Leute mit 2 Wohnsitzen, die ihr Auto widerrechtlich auf den Nebenwohnsitz angemeldet haben. Da regt sich normalerweise auch keiner auf, solange behördliche Zuschriten (Strafmandate) an den Hauptwohnsitz nicht wegen Unzustellbarkeit zurückgeschickt werden.

Dein Kumpel soll sich von der Finanz nicht einschüchtern lassen. Wer will ihm denn verbieten, mit einem auf die Mutter zugelassenen Auto in Ö. herumzufahren?? Niiiiiiemand!

Willkommen in der EU...

  • 1 Jahr später...
Der Wagen sollte aber auf jeden Fall ein EU-Fahrzeug sein. Also kein schon vorher z.B: aus den USA importiertes Modell. Dann klappt die Ummeldung relativ einfach.

Aber auch abklären, was die Spanier für die Stillegung an Unterlagen benötigen.

Aber TÜV Spanien ist doch auch nur alle zwei Jahre?

Hier mit spanischem Kennzeichen macht z.B. das Kassieren von hiesigen Bußgeldern für Parkvergehen oder andere Owis für die dt. Behörden nicht gerade einfach. Ich würde das Fahrzeug mit span. Kennzeichen fahren lassen.

Adios

Grüß Euch, gibt es einen Forumsbeitrag der alles in Sachen Zulassung eines bereits vorher in einem EU Nachbarland angemeldenten Fahrzeuges zusammenfasst? Vorallem die Dokumente, die aus dem alten Land mit nach D beizubringen sind würden mich interessieren. Wie ist die aktuelle Lage zu den Gesmatkosten der Anmeldung in D? Konkret ginge es bei mir um Italien. Danke Euch!

Es gibt in Ö. genug Leute mit 2 Wohnsitzen, die ihr Auto widerrechtlich auf den Nebenwohnsitz angemeldet haben. Da regt sich normalerweise auch keiner auf, solange behördliche Zuschriten (Strafmandate) an den Hauptwohnsitz nicht wegen Unzustellbarkeit zurückgeschickt werden.

Dein Kumpel soll sich von der Finanz nicht einschüchtern lassen. Wer will ihm denn verbieten, mit einem auf die Mutter zugelassenen Auto in Ö. herumzufahren?? Niiiiiiemand!

Willkommen in der EU...

schoen waer's so einfach ist es aber leider nur nicht:

User Hollaendischer Staat is noch schlimmer hinterher: Wegen der Luxussteuer (BPM) auf Neuwagen von 42% (!) auf dem Nettopreis versucht natuerlich jeder etwas dagegen zu unternehmen und sein Auto in Deutschland anzumelden. Es wird aber als Steuerhinterziehung ein in .de zugelassenes Auto zu bewegen wenn man seinen Wohnsitz (es gibt nur EINEN Wohnsitz und keinen zweit Wohnsitz oder dergleichen) in den Niederlanden hat. Sogar wenn man Eigentuemer einer Firma ist in Deutschland und in Holland wohnt, hat man selber die Wahl als Eigentuemer der Firma wo das Auto angemeldet wird und MUSS deshalb ein Auto mit .nl Nummerschilder und daher auch die Luxussteuer bezahlen. In Belgien ist es wesentlich einfacher gestaltet: die Einwohner der Grenzregion kamen auch mit dem Argument EU wieso muss/soll usw usf, und die sind damit durchgekommen. Dem Hollaendischen Staat geht aber einfach zuviel Geld durch die Finger indem sie das erlauben wuerden.....

Der Trick ist allerdings, wie in diesem Artikel schon genannt, deklariere das Auto als Umzugsgut: das habe ich auch schon zwei Mal gemacht indem ich von .de nach .nl umgezogen bin. Es gibt ein Paar regeln: Das KFZ muss mind. 6 Monate auf einem zugelassen sein, das KFZ muss bezahlt sein (also nicht finanziert) & das KFZ darf im 1. Jahr nicht verkauft werden. Dann darf man das Auto mit ein bisschen Papierkrams einfach mitnehmen OHNE Luxussteuer (BPM), Zoll oder MWSt zu bezahlen!

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