Das Tuning von Sportwagen bewegt sich oft am Rande der Legalität. Die Kunst des Autotuners ist die Grenze zu erreichen, jedoch nicht zu überschreiten. Tuner sind allerdings keine Verkehrsrowdys, sondern Künstler, die mit großer Ernsthaftigkeit versuchen, mit Customizing Maßnahmen die erlaubten Grenzen mit Kreativität und Begeisterung auszuschöpfen. Hierzu gehören keine prolligen Umgangsformen und Autorennen in der Innenstadt. Unter Tuning bezeichnet man die Feinabstimmung der Aerodynamik, der Karosserie, Anbauteilen und des Motors. Hättest Du alle folgenden Fragen als Sportwagen-Begeisterter richtig gewusst? Schreib uns am Ende des Beitrags deinen Kommentar.

Chromfolierung

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Was ist Kennzeichenmissbrauch und wie lautet die Strafe?

In der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr ist die Ausgestaltung und Anbringung klar geregelt. Das vordere Kennzeichen darf in einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt angebracht sein. Der untere Rand darf nicht weniger als 20 cm über der Fahrbahn liegen und das Kennzeichen muss gut lesbar sein. Kennzeichenmissbrauch geht von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von einem Jahr. Und auf den Tritt folgt Urkundenunterdrückung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bezogen ist dies auf den Versuch, das Kennzeichen mit Blitzerfolie zu schützen. Oder noch schlimmer, mit einem Klappkennzeichen oder Kennzeichen mit einem fahrbaren Rollo.

Wie tief kann ich meinen Sportwagen legen?

Die Unsicherheit ist groß in der Szene, denn wie tief ist nicht gesetzlich geregelt. In Deutschland gibt es keine rechtsverbindliche Mindesthöhe. Ein tiefergelegter Sportwagen darf jedoch weder die Straße beschädigen, noch den Verkehr aufhalten. Trotz einer nicht rechtsverbindlichen Mindesthöhe kann die Polizei bis zu 135 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg aussprechen, wenn das Auto ein Hindernis ist. Grundsätzlich gilt, dass das Kennzeichen vorne 20 cm über der Fahrbahn liegen muss, der Nebelscheinwerfer 25 cm und der Blinker 35 cm. Liegen Fahrzeugteile zu tief, steht eine Strafe ins Haus. Die VdTÜV Empfehlung empfiehlt, dass Hindernisse mit einer Breite von 80 cm. und einer Höhe von 11 cm. berührungslos überfahren werden sollten. Schafft der Sportwagen diese Maße und liegen die beschriebenen Fahrzeugteile über dem Mindestabstand zur Fahrbahnoberfläche, besteht kein Grund zur Sorge.

Der Beifahrer nutzt eine Blitzer-App und lädt Strom dabei. Ist dies erlaubt?

Klar geregelt in der StVO ist das Verbot eines Radarwarners. Dies gilt auch für Störsender von Blitzern. Bei Nutzung wird das Gerät eingezogen und ein Punkt in Flensburg verteilt. Nutzt der Beifahrer eine Blitzer-App, ist dies vom Grundsatz erlaubt. Schließt jedoch der Beifahrer sein Handy an die Stromversorgung des Autos an, ist der Fahrer für die Blitzer-App verantwortlich und erhält eine Strafe. Radarwarner sind in Deutschland grundsätzlich verboten.

Ist eine Chromfolierung erlaubt?

Eine Folierung des Wagens ist nicht verboten und wird auch vom Kraftfahrzeug Überwachungsverband oder dem Landratsamt nicht beanstandet. Störfaktor ist lediglich die Polizei, die Chromfolierungen monieren könnte. Während es bei einer Kupferfolierung oder Goldfolierung keinerlei Probleme gibt, sorgt eine Chromfolierung für möglichen Diskussionsbedarf. Denn eine starke Spiegelung der Sonneneinstrahlung könnte Verkehrsteilnehmer stören. Eine teilweise Folierung in Chrom ist hingegen ebenfalls kein Grund zur Sorge. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte eine vollständige Chromfolierung nicht vollzogen werden. Eine Folierung in einer anderen Farbe muss übrigens in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Ist eine Folierung der Heckleuchten strafbar?

Ob beim Ferrari F 458 oder anderen Sportwagen. Oftmals werden die Heckleuchten, Scheinwerfer oder Nebelschlussleuchten foliert. Diese Maßnahme ist grundsätzlich verboten und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt. Erlaubt sind jedoch abgedunkelte Heckleuchten mit ABE. Mit Erlöschen der Betriebserlaubnis können Kosten von mehr als 1.000 Euro durch Gutachten entstehen.

Haben Sie alle fünf Fragen gewusst? Wir freuen uns über Ihren Kommentar.

In Zusammenarbeit mit www.sportwagen-kaufen.de

Autor: Roger Taiber