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Bussen-Praxis in der Schweiz.....


Dr. Nagano

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Hmm jetzt im Rückblick war es damals schon etwas leichtsinnig, mit dem Lernfahrausweis mit 200 km/h quer durchs Aargau nach Basel zu fahren... :-o

Also leichtsinnig im Sinne von Geldstrafe/Gefängnis. Die Autobahn war absolut leer.

@ Fab

zum thema vorbestraft: ich habe einen strafregistereintrag. :-(((° nein, nicht weil ich einer oma die handtasche geklaute habe, vor der primarschule drogen verkaufte oder mein geld aus zigarettenschmuggel verdiene. nein, ich habe einen strafregistereintrag weil ich rotzbengel :D im abendverkehr auf der umfahrungsautobahn bern bei gemessenem durschnittstempo 100.3 km/h nur einen durchschnittlichen abstand von ca. 16 meter hatte. keine diskussion über den sachverhalt. es ist zu wenig. ich weiss. aber was willst du dann bei den obenerwähnten fällen machen? gleich an die wand stellen, augen verbinden und erschiessen? :???: oder ist es vielleicht so, dass man halt die autofahrer melken kann, drogendealer, schmugler und diebe machen der polizei mehr mühe. :cry: das ist das perverse an der ganzen sache.

aber meiner sollte spätestens in diesem sommer gelöscht werden... hmmmm, dachte ich jedenfalls.

normalerweise bleibt eine verwarnung 2 jahre aktiv, einen strafregistereintrag 5 jahre. und "gelöscht" ist relativ. ich denke einen richter interessiert es nicht gewaltig, dass beim auszug hinter einem verbrechen klein und rot gelöscht steht.

ich stelle mir das so vor: X-)

kriminelle handlungen im strassenverkehr gelöscht

Heisst das ich darf 5 Jahre lange keine Verwarnung mehr haben. Sonst wirt mir der Lappen sofort wieder entzogen! :-o Das ist doch ein schlechter Scherz.

Nein, die Bewährungsfrist ist ja was völlig anderes als die Löschungsfrist. Nach der Löschungsfrist wird Dein Eintrag gelöscht und ist THEORETISCH bei späteren Delikten nicht mehr relevant/sichtbar.

Das ist aber wohl auch leider nur THEORETISCH so :bored: Praktisch dürfte es so laufen wie naethu das oben geschrieben hat :puke:

Nein, die Bewährungsfrist ist ja was völlig anderes als die Löschungsfrist. Nach der Löschungsfrist wird Dein Eintrag gelöscht und ist THEORETISCH bei späteren Delikten nicht mehr relevant/sichtbar.

Das ist aber wohl auch leider nur THEORETISCH so :bored: Praktisch dürfte es so laufen wie naethu das oben geschrieben hat :puke:

Danke für die Info Dottore! D.h. 2 Jahre nach der letzten Verwarnung, darf ich wieder in den "Verwarnungsbereich" kommen, ohne meinen Ausweis zu verlieren.

Danke für die Info Dottore! D.h. 2 Jahre nach der letzten Verwarnung, darf ich wieder in den "Verwarnungsbereich" kommen, ohne meinen Ausweis zu verlieren.

nein, es heisst, dass du dir sofort nach ablauf einen radarwarner kaufen gehst (falls nicht schon erledigt) und wieder normal rumfährst.

@naethu, ja sowas habe ich mir auch schon gedacht, aber deine darstellung hat mich gerade richtig zum lachen gebracht.

PS: SCHNEE-DRIFTEN ist GEIL :D:-))!

schade sind so viele unfähige auf der strasse :cry:

Guten Morgen an alle,

ich lese hier schon seit geraumer Zeit mit.

Jetzt darf auch ich mein erstes Posting schreiben, da ich einen guten Grund dazu habe(ehrlich gesagt is mir mehr nach dem hier :-(((° )

Vorgestern habe ich eine unangenehme Überraschung mit der argaurischen mobilen Blechpolizisten machen müssen.

Es war schönes Wetter und ich hab die Audio Anlage einbisschen aufgedreht da ich mir meine neue Depeche Mode CD anhören wollte und plötzlich konnte ich einfach nicht anders und hab einbisschen auf die Tube gedrückt :wink:

80km/h waren erlaubt und ich war einfach viel zu schnell unterwegs(ihr wisst ja, das geht so schnell und schon hat man annähernd die doppelte Geschwindigkeit erreicht).

Und seit Montag kann ich an nichts mehr anders denken als an mein Strafverfahren das gegen mich eingeleitet wird.

Jetzt möchte gerne wissen wie die Konsequenzen in etwa aussehen könnten.

Ich bin 20 Jahre alt und noch Schüler(verdiene also kein eigenes Geld, bekomme ich da überhaupt ein Bussgeld).

Jetzt hab ich tierisch Angst, dass ich für mindestens 14 Tage ins Kittchen wandern muss. Auf dem Strafkatalog steht ja 14 Gefängnisstrafe, bedeutet das auf Bewährung oder darf ich 14 Tage im Knast sitzen?

Das kann's doch echt nicht sein, dass ich mir dadurch meine Zukunft verbockt habe! Von mir aus können die mir den Fahrausweis für 2 Jahre wegnehmen(wenn's drauf ankomtm auch mehr), aber ich will nichts mit diesen Gitterstangen zu tun haben

Und wenn mein Vater erfährt, dass ich so schnell unterwegs war..........da kann ich mich ja gleich selber begraben.

Für die meine zwei übertretungen hätte ich in Deutschland wahrscheinlich nicht mal Punkte in Flenzburg bekommen.

dochdoch, ich hatte 142km/h anstatt 120 in D auf der AB höhe Freiburg.

Hätte (wenn ichs noch recht im Gedächtnis habe) 2 Punkte bekommen, wäre ich Deutscher gewesen...

wer hat das nicht

Hast recht, nicht mal ich als Exbulle kann eine saubere Weste vorweisen.

Verdikt: Versuchte Begünstigung, CHF 1600.-- Busse weil ich nicht bei der erstem Befragung preisgeben wollte, wer mit meinem Auto zu schnell fuhr (30 zu schnell ausserorts)

Gab anlässlich dieser Befragung an, es sei möglicherweise ein Familienmitglied gewesen (Zeugnisverweigerungsrecht).

Sie konnten mir dann "beweisen", dass ich damals schon wusste, es sei ein Freund gewesen...

Ich würds wieder tun... Geht nichts über Loyalität unter Freunden. :-))!

DukeNo1

dass du ohne busse davon kommst kannst du gleich vergessen, je nachdem wird es sehr teuer im AG. meine busse war 60 % meines jahreseinkommens (in ausbildung) X-) ...nee, ich bin nicht reich. naja obwohl ich einige kenne, die schneller unterwegs waren und deutlich weniger bezahlt haben. alle aus meinem bekanntenkreis dachten an einen irrtum. meine einsprache wurde aber abgelehnt vor gericht.

die gefängnisstrafe ist auf bewährung oder wie das heisst. wirst schon nicht absitzen müssen. eintrag im strafregister wirds je nachdem auch geben, der wird angeblich wieder gelöscht nach ein paar jahren.

ist schon nicht normal, wenn man als autofahrer solchen schiss haben muss, weil man geblitzt wurde und einfach nur schneller als erlaubt unterwegs war... ohne gefährdung dritter (heisst es ja dann öfters auf der strafverfügung, praktisch ein eingeständnis, dass es garnicht gefährlich war und ist)

@spitzbueb.... RESPECT :-))!

dochdoch, ich hatte 142km/h anstatt 120 in D auf der AB höhe Freiburg.

Hätte (wenn ichs noch recht im Gedächtnis habe) 2 Punkte bekommen, wäre ich Deutscher gewesen...

Ich dachte es gebe erst ab 30 km/h Punkte. :-? Wieviel musstest du den zahlen?

Hätte nicht gedacht, dass es in der Schweiz so nette Polizisten gibt! :wink:

@ DukeNo1: Ein User hier wurde mit 160 auf der Landstrasse erwischt. 3 Monate Ausweisentzug und 1000 Fr. Busse. War allerdings in Zürich.

Guten Morgen an alle,

ich lese hier schon seit geraumer Zeit mit.

Jetzt darf auch ich mein erstes Posting schreiben, da ich einen guten Grund dazu habe(ehrlich gesagt is mir mehr nach dem hier :-(((° )

Vorgestern habe ich eine unangenehme Überraschung mit der argaurischen mobilen Blechpolizisten machen müssen.

Es war schönes Wetter und ich hab die Audio Anlage einbisschen aufgedreht da ich mir meine neue Depeche Mode CD anhören wollte und plötzlich konnte ich einfach nicht anders und hab einbisschen auf die Tube gedrückt :wink:

80km/h waren erlaubt und ich war einfach viel zu schnell unterwegs(ihr wisst ja, das geht so schnell und schon hat man annähernd die doppelte Geschwindigkeit erreicht).

Und seit Montag kann ich an nichts mehr anders denken als an mein Strafverfahren das gegen mich eingeleitet wird.

Jetzt möchte gerne wissen wie die Konsequenzen in etwa aussehen könnten.

Ich bin 20 Jahre alt und noch Schüler(verdiene also kein eigenes Geld, bekomme ich da überhaupt ein Bussgeld).

Jetzt hab ich tierisch Angst, dass ich für mindestens 14 Tage ins Kittchen wandern muss. Auf dem Strafkatalog steht ja 14 Gefängnisstrafe, bedeutet das auf Bewährung oder darf ich 14 Tage im Knast sitzen?

Das kann's doch echt nicht sein, dass ich mir dadurch meine Zukunft verbockt habe! Von mir aus können die mir den Fahrausweis für 2 Jahre wegnehmen(wenn's drauf ankomtm auch mehr), aber ich will nichts mit diesen Gitterstangen zu tun haben

Und wenn mein Vater erfährt, dass ich so schnell unterwegs war..........da kann ich mich ja gleich selber begraben.

Nein du musst nicht in Knast. Stand bei mir auch so drauf. Bei Nichtzahlung der Busse oder so kann man auch freiwillig in den Knast. X-)

Bin nicht sicher, aber so irgendetwas stand mal auf diesem Wisch. :puke:

Wie schnell warst du denn unterwegs? Bei doppelt soviel schätze ich mal 10 Monate und 5000 Fr. X-)X-)

Ich dachte es gebe erst ab 30 km/h Punkte. :-? Wieviel musstest du den zahlen?

oder warens 152?? :???::-?

50 Euro plus Bearbeitungsgebühren 17 Euro... (oder ähnlich, bin nicht mehr 100% sicher...)

aber vergleicht hier bitte nnicht deutschland und die schweiz. in Deutschland könnte ich mich viel eher an die begrenzung halten. auch die bussen dort drüben kann man noch irgendwie ernst nehmen... hierzulande herrscht jedoch totaler realitätsverlust. aber wir sind ja soviel bessere menschen in der schweiz X-)

Hallo liebe Schweizer Kollegen,

ich glaube ihr seid etwas auf dem Holzweg, was die dt. Strafen angeht. :)

@ spitzbueb, 2 Punkte allein wg. Geschwindigkeitübertretung gibts nicht. Sicher das der Abstand zum Vordermann gestimmt hat ? ;)

In deinem Fall, wenn es denn tatsächlich 2 Punkte bei einer Übertretung von 22km/h waren:

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften

- 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt

- 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte

2 Punkte wegen Geschwindigkeit geht also nicht. Deswegen:

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

- weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte

Nicht das ich dir unterstellen möchte, das du dir die 2 Punkte nicht verdient hättest :D Aber gesetzlich wäre es mit Geschwindigkeitsübertretung nicht möglich gewesen! Nicht mit nur einmal blitzen...

Wer genaueres wissen möchte über Strafen und Gebühren beim nichteinhalten der dt. StVo,

Bussgelder und Strafen: http://www.bussgeldkataloge.de/bussgeld.html

Kommende Änderungen in der StVO: http://www.bussgeldkataloge.de/tendenzen.html

Hauptseite: http://www.bussgeldkataloge.de

Gruss

Tom

@westbybest and El croato

Erstmals vielen Dank für die Aufmunterung; Hauptsache ich muss nichts ins Gefängnis O:-)

Was die Busse betrifft, da wird mir meine Mutter sicher einen Vorschuss leisten können und meinem Vater hoffentlich nichts davon erzählen(sonst is mein Kopf ab). Das Geld zahle ich ihr dann später zurück, da ich mit der Praktikumsstelle erst nächsten September anfange.

Was ich noch fragen wollte, vielleicht hilft mir das bei der Urteilsminderung.

Ich habe Medikamente von meinem Hautarzt verschrieben bekommen(die nehme ich schon seit 2 Monaten ein)

Die Nebenwirkungen: "Roaccutan wurde mit depressiven Verstimmungen mit der Gefahr von Suizidgedanken, Suizidversuchen und Suizid in Verbindung gebracht. Ein Wirkmechanismus, der diese Nebenwirkungen erklären könnte, ist nicht bekannt"

Was denkt ihr lässt sich was draus machen?

Ich kann ja beim Bezirksamt angeben, ich sei zu dem Zeitpunkt innerlich aufgewühlt gewesen und extrem depressiv eingestellt.

Und zudem bin ich erst 20, ich war mir also der Straftat nicht bewusst die ich begangen habe(ok ehrlich gesagt habe ich wirklich nicht gewusst, dass mit Freiheitsstrafen gedroht wird).

Aber hey, ich freue mich hier in bester Gesellschaft zu sein. Dieses Forum ist genau nach meinem Geschmack :lol:

Und wie sieht es mit dem Strafregistereintrag aus?

Nach wievielen Jahren kann der gelöscht werden?

Ich möchte nämlich innerhalb der nächsten 5 Jahren nach Kanada auswandern(um Unterkunft etc. muss ich mir keine Sorgen machen. Habe dort genug Verwandte die mir helfen werden). Wenn man nämlich vorbestraft ist, wird der Auswanderungsantrag sofort abgelehnt.

@sauber

Ein Bekannter von mir hat mir das gestern auch erzählt, als ich ihm berichtet habe mit welcher Geschwindigkeit ich geblitzt worden bin.

Er behauptet 3 Monate und lediglich CHF 1000.- Busse.

Ich hoffe aber immer noch, dass ich schlussendlich nichts von der Polizei zu hören kriege. Vielleicht war ja der Blitzkasten schon voll und hat lediglich geblitzt, mich aber nicht aufgezeichnet. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

@DukeNo1

Wie willst du das machen, das dein Dad nichts mitbekommt? Es war sein Auto... daher wird auch er von der Polizei angeschrieben.. oder willst du täglich die Post abfangen? :wink:

Good luck :)

Ich war bei der Polizei und mir ist bestätigt worden, dass zudem Zeitpunkt als ich durchfuhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wurde.

Daraufhin bat ich den Beamten netterweise das Schreiben an mich zu leiten, fall's ich geblitzt worden wäre. Hab mich dann auch beim Strassenverkehrsamt erkundigt, ob dies überhaupt möglich ist.

Und die sagten, dass man dies so handhaben könnte.

@DukeNo1

Wie willst du das machen, das dein Dad nichts mitbekommt? Es war sein Auto... daher wird auch er von der Polizei angeschrieben.. oder willst du täglich die Post abfangen? :wink:

Good luck :)

Ich war bei der Polizei und mir ist bestätigt worden, dass zudem Zeitpunkt als ich durchfuhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wurde.

Daraufhin bat ich den Beamten netterweise das Schreiben an mich zu leiten, fall's ich geblitzt worden wäre. Hab mich dann auch beim Strassenverkehrsamt erkundigt, ob dies überhaupt möglich ist.

Und die sagten, dass man dies so handhaben könnte.

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