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Xenon- Nachrüstung vielleicht doch legal?


Gast NitroEK4

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Hallo,

bin neu hier und habe gleich mal nen Frage. Ich fahre nen Honda Accord CL3 (2.3l VTEC). Ich möchte mir gern Xenon nachrüsten. Ne Scheinwerferwaschanlage habe ich vom Werk aus. Ich habe bei div. ebay- Auktionen ne Bescheinigung gesehen mit der man alles ohne Scheinwerferwaschanlage und Leuchtweitenregulierung eingetragen bekommt. Nicht nur ein Briefkopie, wie so oft. Der ist zwar auch dabei, aber es ist auch ein Wisch mit Begründungen vom TÜV, an Hella, die auf § beruhen beigelegt.

Auch bei den Nachrüstsetzen ist sowas oft dabei. Könnte da damit klappen?

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.....Auch bei den Nachrüstsetzen ist sowas oft dabei. Könnte da damit klappen?

Das Nachrüsten von Xenonscheinwerfern an sich ist ohnehin legal. Das Problem ist nur das es keine Möglichkeit gibt auf die Scheinwerferreinigungsanlage (in deinem Fall kein Prob.) und die automatische Leuchtweitenregulierung zu verzichten. Bei Hella Nachrüstsystem ist dieser Sensor direkt im Gehäuse des Xenonscheinwerfers verbaut und erfüllt somit die gesetzlichen Auflagen. Der einzigste Haken der bleibt, ist der verhältnismässig hohe Preis.

Wenn du dich davon nicht abschrecken lässt und dir kein System einbaust das in Deutschland nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist, sehe ich kein Problem warum das nicht gehen sollte.

es gibt auch bei manchen fahrzeugen noch eine andere legale lösung. xenon ohne reinigungs-anlage und leuchtweiten-regelung. die diese gesetztes-bestimmung gibt es erst seit 99 oder 2000. wenn dein auto vorher gebaut wurde und auch schon mit xenons ab werk zu bekommen war kann man sich die blauen scheinwerfer nachrüsten. für den tüv, bzw. polizei ist es so gut wie nicht möglich nachzuweisen dass die xenons "nicht" mit dem fahrzeug vom band liefen.

geht auf jedenfall bei meinem passat BJ. 98, und auch bei einigen BMW´s.

Laut § 50 StVZO Absatz 10 sieht es wie folgt aus:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein

Dies gilt sowohl für Fahrzeuge die vor dem 01.04.2000 angemeldet waren als auch für neue Fahrzeuge die seit zuvor genanntem Datum ausgeliefet werden, sagt zumindestens der 31. ÄndVStVR.

ich habe auch einen anderen gesetzes-text, muss nochmal suchen.

die ersten wagen mit xenon-scheinwerfern hatten nicht alle automatisch auch die SWR bzw ALR mit an board. und diese Fahrzeuge vor Ez. 01.04.2000 sind auch ohne im strassenverkehr zu betreiben.

Hallo,

bin neu hier und habe gleich mal nen Frage. Ich fahre nen Honda Accord CL3 (2.3l VTEC). Ich möchte mir gern Xenon nachrüsten. Ne Scheinwerferwaschanlage habe ich vom Werk aus. Ich habe bei div. ebay- Auktionen ne Bescheinigung gesehen mit der man alles ohne Scheinwerferwaschanlage und Leuchtweitenregulierung eingetragen bekommt. Nicht nur ein Briefkopie, wie so oft. Der ist zwar auch dabei, aber es ist auch ein Wisch mit Begründungen vom TÜV, an Hella, die auf § beruhen beigelegt.

Auch bei den Nachrüstsetzen ist sowas oft dabei. Könnte da damit klappen?

Mmm hol dir halt die Leuchtweitenregulierungsanlage vom CH1!

  • 5 Jahre später...

Ist möglich bei Fahrzeugen vor BJ. 1999. Ansonsten muß eine Scheinw.-waschanlage und eine AUTOMATISCHE Leuchtweitenregulierung vorhanden sein. Die Leuchtweitenregulierung gibt es bei Hella z.B. für rd. 200.- Waschanlagen für 100.-€

Die Bescheinigungen wo Du bei Ebay bekommst kannste einfach gesagt mit auf´s Kloo nehmen und einen Teil des grossen Geschäfts damit erledigen.

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