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Hammer

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Für gängige Fahrzeuge mit z.B. Vierzylinder-Turbos sind bis zu 40%ige Leistungssteigerungen durch reines Chiptuning ohne weitere Veränderungen mit TÜV eintragbar.

Legal eintragbar ist ja nicht die Leistungssteigerung mit NOS, sondern nur die BEFÖRDERUNGSGENEHMIGUNG

Aus einem A3/Golf 1.8T mit serienmäßigen 150PS sind 180-190 standfeste PS ohne grosse Probleme zu holen. Bis zu 210PS wurden von Chiptunern angeboten und TÜV-eingetragen. Über Sinn, Unsinn oder langfristige Standfestigkeit von solchen 40%igen Leistungssteigerungen habe ich nichts behauptet.

Falschgeld ist illegal, eine Beförderungsgenehmigung für eine eingebaute und deaktivierte Lachgasanlage ist legal. So einfach ist das.

Steuerbare Klappenauspuffanlagen sind "offen" meist auch nur "außerhalb der STVO" erlaubt, daher legal und eintragbar. Und klaro, man macht die Klappen nur auf der Rennstrecke auf...

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Ok, dass mit dem Lachgas, kleiner Chemiefehler.

Also 210PS aus 150PS raus zu chipen erscheint mir absolut schwachsinnig auf Dauer, als Overboost ja. Aber es geht immer auf Tuning auf Dauer. Nissan GT-R fahren auch mit 1100PS rum, dann aber nur für 20sec. im Overboostmodus.

Gast Peter_Pan_

Falschgeld ist illegal, eine Beförderungsgenehmigung für eine eingebaute und deaktivierte Lachgasanlage ist legal. So einfach ist das.

Du kannst Dir auch 'nen Sack Zement ins Auto legen, bringt die gleiche Leistungssteigerung.

Also 210PS aus 150PS raus zu chipen erscheint mir absolut schwachsinnig auf Dauer, als Overboost ja. Aber es geht immer auf Tuning auf Dauer. Nissan GT-R fahren auch mit 1100PS rum, dann aber nur für 20sec. im Overboostmodus.

Ich persönlich bin auch kein Fan vom Tuning (egal welcher Art). Ändert aber nichts daran das man eben bei einem kleinen Turbo R4 ganz gute Möglichkeiten hat. Ich würde es nicht machen.

Aber viele Menschen in meinem Umfeld haben das in der Vergangenheit problemlos mit ihren Turbodieseln gemacht. Wie gesagt, in der Regel ist die Kupplung irgendwann verreckt, da sie von dem entsprechend erhöhtem Eingangsdrehmoment verschlissen wurde. Und jede Leistungssteigerung lässt die betroffenen Teile schneller altern.

Die Option besteht halt, manche glauben sie müssten das machen, muss jeder für sich wissen.

Du kannst Dir auch 'nen Sack Zement ins Auto legen, bringt die gleiche Leistungssteigerung.

Ich glaube du verstehst nicht ganz. Dass eine ordentlich abgestimmte Lachgasanlage Leistung bringt ist nicht bestreitbar. Dass jede Leistungssteigerung auch aufs Material geht ist auch klar. Dass eine Lachgasanlage als Leistungssteigerung kaum eintragbar ist wohl auch.

Wenn du also eine Lachgasanlage einbaust verlierst du die ABE. Außer du lässt dir die Lachgasanlage mit Beförderungsgenehmigung eintragen, bei der im öffentlichen Strassenverkehr die Gaszufuhr unterbrochen und das Steuergerät abgeschaltet sein muss.

Wenn du jetzt ein ganz ganz böser Junge bist, greifst du im öffentlichen Strassenverkehr nach hinten, drehst das Lachgasventil auf, schaltest das Steuergerät ein und hast in deinem GTI für kurze Zeit 50 oder 100 PS mehr. Aber nur wenn du ein böser böser Junge bist.

Gast Peter_Pan_

Doch, doch, ich habe das schon verstanden.

Deine Aussage war aber:"TRANSPORT von NOS". Und das ist so sinnvoll wie eine umlackierte Limoflasche mit NOS-Schriftzug.

Also von Transportgenehmigung von NOS-Flaschen hab' ich da erst mal nichts gelesen.

Ich hab' mir aber auch noch nicht die Rückseite der Homepage angesehen.

Diese Fa. wirbt übrigens offiziell mit eine EINGETRAGENEN NOS-Anlage mit gemäßigter NOS-Beimischung, welche zudem noch materialschonend sein soll.

Das ganze ist schlicht und ergreifend totaler Humbug, der leider bis hin zum Versicherungsbetrug geht, wenn man die Anlage denn richtig benützen wollte.

Gast Peter_Pan_

Zitat von deren Homepage:

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Durch die Entwicklung unserer patent-rechtlich geschützten Lachgas-Tuninganlage, welche die TüV- Prüfung bestanden und eine ABE vom Kraftfahrt Bundesamt erhalten hat, ist es uns möglich diese Anlagen in jedes Fahrzeug mit Turbo , Kompressor und Sauger Benzinmotoren legal einzubauen. Bei dieser Leistungssteigerung wird besonders motorschonend Lachgas beigemischt und Motorschäden können ausgeschlossen werden. Für den Einbau der Anlage benötigen wir das Fahrzeug 12 Werktage in unserem Haus in Duisburg-Rheinhausen. Hier wird die Komplettanlage installiert, die Leistung gemessen und das Fahrzeug vom TüV begutachtet. Schließlich folgt die Eintragung der Anlage in die Fahrzeugpapiere. Danach darf die Anlage legal im öffentlichem Straßenverkehr genutzt werden.

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Ich lese hier nichts von einer Beschränkung nur auf den Transport.

lt diesem Text bieten sie das System auch für jedes Fahrzeug an, klickt man weiter sind es noch 7 Motoren, klickt man noch weiter hat eins der Referenzfahrzeuge scheinbar keine Anlage verbaut

sieht irgendwie sehr dubios aus :???:

Wie ich mich erinnnere, haben die damals für eine TV-Reportage einen Seat 1.8T mit Lachgasanlage TÜV-en lassen. Wirkte mit Eintrag in die Papiere und Interview des TÜVlers recht glaubwürdig.

Die Homepage ist ein Sammelsurium von Einträgen aus 2007-2010, recht schlecht gemacht, das will aber noch nichts heissen.

Die ABE, die eine Nutzung legal erlaubt, ist auf der HP nicht einsehbar, aber ich habe irgendwo mal von einem Audi 4.2 mit Nos1-Anlage gelesen und der hatte Auszüge aus der ABE veröffentlicht. Dort war explizit die Rede von einer Beförderungsgenehmigung, nicht von einer Leistungssteigerung.

Vielleicht bietet Nos1 für die 7 Modelle tatsächlich eine eingetragenen Leistungssteigerung an und für "alle anderen" Fahrzeuge wird eine individuelle Beförderungsgenehmigung eingetragen.

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