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Radar - Nicht schon wieder


Flabian

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So, es ist wieder mal soweit.

Vor einigen Monaten hats mich ja auf der österreichischen Autobahn erwischt.

Heute ist wieder ein eingeschriebener Brief eingetrudelt mit Lenkererhebung, also das gleiche Dilemma nochmal.

Das ganze soll sich am 30.5. abgespielt haben, an dem Tag war das GTI-Treffen am Wörthersee. Angenommen ich bin das Auto gefahren (ich weiß ja nicht mehr O:-) ) und angenommen die hatten nur eine Laserpistole , (ich weiß ja nicht mehr ob ich selber gefahren bin, drum weiß ich auch nicht mehr sicher ob die eine Laserpistole hatten O:-) ) die macht ja bekanntlich keine Fotos. Können die mir ohne Foto überhaupt was anhaben? Reicht es wenn 2 Kasperl sagen, damals hat die Laserpistole xxx km/h angezeigt und das Kennzeichen war xxxxx?

Dann könnt ich ja behaupten ich bin gefahren und einen Nachweis (Foto) verlangen, oder habe ich darauf gar kein Recht?

Denn gäbe es noch die Möglichkeit, daß ich die Wahrheit behaupte O:-) und sage ich bin nicht selber gefahren. In der Lenkererhebung steht aber was von Auskunftspflicht, die den Zulassungsbesitzer trifft.

HELP!

ich will nicht schon wieder blechen, langsam wird der R teuer :-(((°

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Für alle die es interessiert, hier ist was ich bis jetzt rausgefunden habe:

erstens gibt anscheinend schon Laserpistolen, die auch Fotos schiessen können. Für die ganz Neugierigen: das Ding soll Leica XV2 heissen, damit wirst du gemessen und ein Foto ohne Blitz wird auch gemacht.

zweitens funktioniert das in Ö nicht, daß man sagt man sei selber nicht gefahren und wisse auch nicht mehr wer gefahren ist. In Ö trifft den Zulassungsbesitzer eine Auskunftspflicht, kann er diese nicht geben, so muß er selber dafür gerade stehen.

drittens: ein ganz gutes Forum, was das Thema betrifft ist www.radarforum.de

technisches zu den Radargeräten findet man auf www.radarfalle.de

ist alles ohne Gewähr!

werde wohl wieder mal zahlen müssen... :-(((°

ich kann schnellfahren ja nur verurteilen... du übler raser du X-)O:-)

2 fragen:

-ist es bei euch nicht so, dass man verwandte ersten grades nicht angeben muss?

-mit was für einer strafe müsstest du denn rechnen?

vor ein paar wochen hätts mich auch fast erwischt in Ö. Auf der Bundesstraße von Reutte nach D. Aus einem grauen Mazda hält plötlich einer Seine Birne und eine Laserpistole raus. Hatte ca. 130 drauf aber glaube nochmal glück, bisher kam noch kein Bußgeldbescheid und ich meinte gesehen zu haben, dass er den Mercedesfahrer hinter mir anvisiert hat ... na mal sehen ... 8)

ich kann schnellfahren ja nur verurteilen... du übler raser du X-)O:-)

2 fragen:

-ist es bei euch nicht so, dass man verwandte ersten grades nicht angeben muss?

-mit was für einer strafe müsstest du denn rechnen?

Hy westbywest!

zu 1.)

Darauf hat mich jemand anderer auch schon angesprochen, das muß ich noch checken. In der Lenkererhebung lautet aber ein Satz: "Gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen, treten Rechte auf Auskunftsverweigerung zurück" Ich denke, daß damit diese Möglichkeit angesprochen wird und die ist anscheinend in diesem Fall nicht zulässig.

zu 2.)

Solch einen Gesetzesbruch wie du hab ich ja nicht begangen, gottseidank, denn damit könnte ich nicht leben :D:wink:

Die Strafe wird bei mir jedenfalls weit weniger hart ausfallen, daher werde ich mich auch nicht derart mit dem Thema auseinandersetzen. Letztes mal war ich lt. Tacho mit etwa 185 unterwegs, lt Laserpistole 178 und da kommen dann noch 10 Toleranz-km/h weg, zu zahlen hatte ich dann für 38km/h zuviel. Dies hätte 150 Euro ausgemacht, ich bin dann persönlich hin und jammerte wie schlecht die Finanzlage eines Studenten wie mir sei und ging dann mit 100 Euro weniger wieder heim.

Mit dieser Summe würde ich auch in diesem Fall rechnen.

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