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7 Monate warten und noch draufzahlen - Ich will nicht mehr


andi-vogt

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An Alle !

Riesen Frust wegen meinen R32 !!!! :evil:

Hab ihn im November bestellt, vor etwa zwei Wochen bezahlt und wollte ihn am nächsten Dienstag abholen.

Nun krieg ich vorgestern nen Brief von meinem VW Händler, daß VW die Preise erhöht hat und ich nun 640 € nachzahlen muß wenn ich meinen Brief haben will :puke:

Habt Ihr ähnliche Probleme - was würden Ihr nun tun.

Will das Teil eigentlich unbedingt haben - lass mich doch aber von denen nicht zum Affen machen.

MfG Andi

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UVB Liefertermin war ursprünglich März.

Daraus wurde dann aber recht schnell April (bereits in der Auftragsbestätigung).

Und zuletzt wurde ich im April auf Juni vertröstet.

Ich kom aus Deutschland (nähe Augsburg / München)

MfG

An Alle !

Riesen Frust wegen meinen R32 !!!! :evil:

Hab ihn im November bestellt, vor etwa zwei Wochen bezahlt und wollte ihn am nächsten Dienstag abholen.

Nun krieg ich vorgestern nen Brief von meinem VW Händler, daß VW die Preise erhöht hat und ich nun 640 € nachzahlen muß wenn ich meinen Brief haben will :puke:

Habt Ihr ähnliche Probleme - was würden Ihr nun tun.

Will das Teil eigentlich unbedingt haben - lass mich doch aber von denen nicht zum Affen machen.

MfG Andi

Also ich würde die 640€ nicht zahlen da du den Wagen im November bestellt hast und natürlich zu diesen Konditionen!

Da VW dann noch die Lieferzeit um fast 3 Monate überschritten hat so, wieso nicht.

VW hat Anfang Juni bekannterweise die Preise erhöht hat stellt sich die Frage warum der Händler nicht gleich die 640€ mehr gefordert hat?

Ich denke mal der will die abkassieren!

Am besten sofort zum Anwalt und richtig beraten lassen wo kämen wir denn hin wenn VW-Händler machen was sie wollen ?

Den Händler auch nochmal ernsthalft darauf Aufmerksam machen das du den nächsten Wagen nicht bei Ihm kaufen wirdst wenn er den höhren Preis will. Denn wenn es ein kleiner Händler ist wird Ihm das sicher zum Nachdenken anregen.

Also nix gefallen lassen.

Gruss Pierre

also ich weiß ja nicht genau wie in deinem fall ablief, aber wenn man in deutschland ein auto verbindlich bestellt, bekommt man da keine auftragsbestätigung oder so?

wenn ich einem kunden eine auftragsbestätigung gebe, dann gilt der preis für MICH UND für IHN. Er hat ihn zu zahlen, und ich habe für den angegebenen Preis zu liefern. Schlisslich ist ein Vertragsverhältniss zu stande gekommen.

Ist das bei Auto´s anders? :???::-?

Wenn im Vertrag nichts drinsteht von eventuellen Preiserhöhungen, würd ich auch nicht zahlen, auch wenn der R32 noch so sehr lockt. Ich vermute ebenfalls einen Versuch des Händlers, noch etwas mehr Geld abzugreifen. Hast Du Ihm schon gesagt, dass Du den Mehrpreis nicht zahlen willst? => Reaktion des Händlers?

Rein rechtlich kriegt der Händler das Geld, da im Vertrag so eine Klausel steht. Wenn Du denn Händler jedoch zwischenzeitlich in Verzug gesetzt hast, dann musst Du nicht zahlen.

Ich würde mal mit dem Händler sprechen. Wenn dabei nichts rauskommt solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen. Der Streitwert ist ja nicht sehr hoch, somit wirds auch nicht so teuer.

Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Autoindustrie am Boden kriecht, sollen die Händler doch über jedes verkaufte Auto froh sein und nicht sowas noch anfangen. Auch wenn es rechtlich in Ordnung ist.

@Wodo:

Ja, ja klar. Ich halte das auch für eine Sauerei. Ich meine nur, es ist geschickt zunächst so zu argumentieren, dass es eben 1. nicht ok ist, 2. eine ungünstige Öffentlichkeitswirkung hat (poste doch mal den Händlernamen) und (3) kann man dann nach rechtlichen Argumenten (Verzug, ...) suchen.

Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Autoindustrie am Boden kriecht, sollen die Händler doch über jedes verkaufte Auto froh sein und nicht sowas noch anfangen. Auch wenn es rechtlich in Ordnung ist.

Sowas wirft ein ganz schlechtes Licht auf den Händler und VW.

Das ist auch wenn rechtlich Ok abzocke.

Was kann er denn dafür das VW 7 Monate für die Produktion braucht ???

Gruss Pierre

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo andi-vogt,

 

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Hier einige Antworten !

Also mein Händler ist das Autohaus Noller in Neu-Ulm !!!

Ursprünglich wollte ich den Händler schon vor einigen Wochen in Verzug setzten wegen der langen Lieferzeit. Hab mir dann die Verkaufsbedingungen genauer durchgelesen und mußte feststellen, dass das gar nicht geht. Es gibt eine Klausel nach der der Händler nicht angreifbar ist, wenn VW selbst das Fahrzeug nicht rankriegt.

Die einzige Möglichkeit wäre in Rücktritt wenn die Lieferzeit den UVB Termin vier Monate übersteigt. Das hat leider nicht ganz gereicht.

Zu der Erhöhung:

In den Verkaufsbedingungen meines Händlers steht nix von Preisanpassungen, jedoch sagt der, das das in den AGB ´s steht, die ich weder erhalten habe noch zu Gesicht bekommen habt.

Ich hab im Antrag auch nicht unterschrieben, das ich sie gesehen habe.

Sie die dann trotzdem gültig ???

Anwalt: Ja das wäre sicher die beste Lösung - jedoch sollte dich den R32 am Dienstag abholen, d.h. am Montag Nachmittag nach der Arbeit sollte ich beim Händler den Abholschein holen und die 640 € bezahlen.

Da ist fast keine Zeit mehr für einen Anwaltstermin.

Ich weiß auch nicht was ich machen soll.

Im dümsten Fall verklagt mich mein Händler noch, weil ich das Fahrzeug nicht fristgerecht in Wolfsburg abhole.

Danke mal für eure Unterstützung.

Hi Andi,

mit hat mein Verkäufer gleich bei Vertragsunterschrift gesagt daß VW die Preise erhöht, ich aber 3 Monate lang meinen Preis garantiert bekomme.

Falls das Auto also später als die 3 Monate kommt muß man daher die Preiserhöhung zahlen.

Er sagte mir aber auch daß die Erhöhung verhandelbar wäre, man sich normalerweise so in der Hälfte trifft. Der Händler übernimmt dann also die Hälfte der knapp 700 Euro.

Genau das würde ich an Deiner Stelle auch machen, mit dem Händler verhandeln. Ich denke ja Du willst auch weiterhin dort Kunde sein und die Inspektionen bei Deinem Händler durchführen lassen.

Dann wäre das eine schlechte Ausgangsbasis gleich Anwalt etc. aufzufahren, oder ?

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