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Thema. Übernahme Heizöl durch Nachmieter


SManuel

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Manuel,

 

das ist ganz, ganz einfach bei Miete (z.B. wenn man ein Haus gemietet hat und die Heizölversorgung laut Vertrag Sache des Mieters ist, wovon ich in diesem Fall ausgehe)

 

Verhandlungssache!

Separaten Privatrechtlichen Kaufvertrag getrennt vom Mietvertrag aufsetzen (findest du zu Genüge im Netz) mit Preis, Konditionen, Übergang, Zahlungsbedingungen usw.

Zahlung, fertig

 

 

Achtung bei Kauf ist das eine andere Geschichte:

Zitat:

"Wer sein Haus verkauft, muss berücksichtigen, dass das vorrätige Heizöl zur Kaufsache gehört. Entfernt der Verkäufer die Heizölvorräte, macht er sich strafbar. (Ganz abgesehen davon, welche Konsequenzen ihm durch mögliche Umweltschäden drohen). Wenn die Öltanks noch mehrere Tausend Liter Öl beinhalten, muss der Verkäufer den Wert hierfür im Kaufpreis berücksichtigen. Der Verkäufer hat nach Abschluss des Kaufvertrages keine Möglichkeit, das Heizöl separat zu berechnen Ein solcher Fall kam vor Gericht und es wurde zu Gunsten des Käufers entscheiden. Das Heizöl gehört zur Kaufsache und geht somit in das Eigentum des Käufers über. (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 11 U 129/94"

 

Wünsche Dir einen guten Umzug!

 

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Bin umgezogen in eine größere Anlage ( so möchte ich das mal sagen ). Genauer gesagt ein Haus ( 10A mit  Grundstück ) und mehr gehe ich darauf nicht ein zu der Anlage.

 

 

Die Vermieterin sagte, das sie kein Nutzen hat von dem Heizöl ( Restmenge 1000 L ), möchte sie gerne den Einkaufswert den Sie bezahlt hat an dem Tag XX gerne haben. ( Hat auch alles offengelegt was bezahlt wurde bzw. wieviel ). Alles kein Problem, möchte dies aber schriftlich festhalten wenn ich in einigen Jahren umziehe das ich dies von der Vermieterin was ich am Tage XX zu dem Einkaufspreis gekauft habe ( Restmenge ) ich wieder zurück bekomme. Alles andere muss die Vermieterin mit dem Nachmieter klären, das ist der Hintergrund warum ich frage.

 

Im Web sind leider keine genaue Mustervorlagen zusehen !!

 

Kann auch gerne über PN sein. Danke

Wenn ich der Vermieter wäre und du mir mit sowas kommst, musst du dir was andres suchen.

Solltest du wieder ausziehen, dann plan es eben so dass nix mehr zum ablösen da ist oder zieh das restliche Heizöl mit um.

Ähnlich würde ich es auch mit der Vormieterin/Vermieterin handhaben: mitnehmen oder da lassen wo es ist.

 

Alles andere ist Verhandlungssache, mehr als eine Quittung brauchst du dafür nicht.
"Ich, Vermieterin, hab von Manuel 150€ für x Liter Heizöl bekommen"

 

Oder beim Auszug hoffen dass du jemanden findest der dir dein heizöl ablöst. Aber nicht drauf setzen oder gar versuchen was festzuhalten, dann wirds nix ;-)

  • Gefällt mir 2

So wie Du das darstellst ist das ein ganz normaler Kaufvertrag über ein paar hundert Euro für Öl und den schließt Du dann auch bei Auszug wenn sich ein Käufer/ Nachmieter  findet und der das Öl von Dir kaufen möchte sofern dann am Tag X noch welches da ist . Schau mal auf www.standardvertraege.de da findest Du genug Vorlagen. 

vor 1 Stunde schrieb SManuel:

möchte dies aber schriftlich festhalten wenn ich in einigen Jahren umziehe das ich dies von der Vermieterin was ich am Tage XX zu dem Einkaufspreis gekauft habe ( Restmenge ) ich wieder zurück bekomme

Merkwürdige Idee, ob da ein Vermieter mitspielt?

Bei uns ist das Heizöl auch Sache des Mieters. Bei Wechsel verkauft der eine dem anderen den Rest zum Einkaufspreis. Hat er die Rechnung nicht mehr, dann zum aktuellen Preis.

 

Danke für Info.

 

 

Genau das will ich vermeiden was du da sagst @bozza.

Ich hätte beim einzug auch sagen können nein lassen sie das HeizÖl abpumpen, ich kauf mir Neues HeizÖl. 

 

Sicherlich kann man in dem Thema HeizÖl das soweit auslegen das man als Mieter sogar am Ende HeizÖl noch kaufen muss bevor man aus dem Haus geht !! Ich sehe kein Problem darin das Schriftlich festzuhalten. In wie weit eines Tages noch HeizÖl darin ist wenn ich aus dem Haus gehe, kann ich jetzt nicht sagen.

 

 

 

 

 

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Hallo SManuel,

 

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Darum geht es garnicht @DiabloVT, es geht nur darum das ich nicht auf die kosten sitze bleibe.

Man muss sich nur umschauen im Web über HeizÖl, das sagt doch schon alles.

 

 

Bedanke Mich für die einschätzungen und die nette Unterhaltung.

 

 

vor 3 Minuten schrieb DiabloVT:

SManuel, Du redest hier von einer "Anlage" (geschlossen/offen? ;) ) von 10.000qm mit Gebäude

er schrieb...

vor 1 Stunde schrieb SManuel:

ein Haus ( 10A mit  Grundstück )

hier wäre es dann eher das hinterhaus "übern hof" welcher zur mietsache dann dazugerechnet wird :wink:

vor 2 Minuten schrieb SManuel:

Man muss sich nur umschauen im Web über HeizÖl

fossile brennstoffe sind out !

vor 1 Stunde schrieb SManuel:

Bin umgezogen in eine größere Anlage ( so möchte ich das mal sagen ). Genauer gesagt ein Haus ( 10A mit  Grundstück ) und mehr gehe ich darauf nicht ein zu der Anlage.

@Plankton Zum Thema Anlage

vor 9 Minuten schrieb SManuel:

Darum geht es garnicht @DiabloVT, es geht nur darum das ich nicht auf die kosten sitze bleibe.

@SManuel, nicht KOSTEN! WARE Du kaufst Heizöl = Ware.

Die Du verbrauchen kannst oder eben auch nicht(heizen). Dir steht frei, nach Deinem Auszug die Ware/Heizöl weiter zu verkaufen.

Ich verstehe das nicht, ich kaufe das Heizöl und gut ist. Wenn ich dann ausziehe übernimmt der nächste das Heizöl oder eben nicht. Warum

muss man das so kompliziert machen?

  • Gefällt mir 4

Geschmeidiger Start in das Mietverhältnis.

Die Vermieterin tut mir jetzt schon leid B)

 

Du kaufst Öl. Danach gehört es dir. Am Ende kannst du es einem Nachmieter oder der Vermieterin zurück verkaufen.

 

Oder möchtest du das Öl etwa mieten? :crazy:

 

 

  • Gefällt mir 4
vor 3 Minuten schrieb SManuel:

8-) Kompliziert ist nichts wenn man es machet, es wird erst kompleziert wenn es da ist.

Hä Bitte?

Mach da mal nen Satz draus!

Ich will Dich ja verstehen, aber den Satz kann ich wirklich nicht verstehen.

  • Gefällt mir 1

Verstehe ich auch nicht, grundsätzlich hat der Vormieter wohl keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Du ihm die Restmenge ablöst. Genauso hast Du später keinen rechtlichen Anspruch an den Nachmieter, wenn Du versuchst ihm die Restmenge zu verkaufen. Der Vertrag, den Du jetzt mit Deinem Vormieter schließen möchtest, sichert Dich also NULL gegenüber Deinem Vermieter oder einem möglichen Nachmieter ab.

 

Hier geht es also um Fairness und eine ganz unverbindliche Verhandlung. Wenn Du Deinem Vormieter einen Gefallen tun willst oder eventuell ansonsten als Nachmieter gar nicht zu Zuge kommst (soll es ja auch geben), mach das, dann reicht aber auch Bargeld und ein shake-hands. Der schriftliche Nachweis über die Ablöse des Heizöls bringt Dich als Privatperson also kein Stück weiter. Mein Fazit ist, mach es nicht unnötig kompliziert. 

  • Gefällt mir 3

Hallo Marco,

sehe ich genau so wie Du auch.

 

Es ist so, ich bin der Ersteinzug in dem Haus und die Vermieterin möchtes es halt so haben mit der begründung, da sie kein Nutzen mehr hat von dem Heizöl. ( Ich Persönlich ) denk mir halt nur, ok hat ja eigentlich recht. ( Ich ) hab damit auch kein Problem ihr das zu bezahlen zum Einkaufspreis was Sie bezahlt hat.

 

Nachteil sehe ich nur, wie halte ich das Fest um später keine Nachteile zu haben !! Der Gedanke dabei ist, das der spätere Nachmieter sagt, Nee hab kein Interesse daran, an wenn Verkaufen und wie und ganz Wichtig wo lagern ?? Die Vermieterin wird sicherlich nicht sagen OK, ich bezahlt das Ihnen im hinblick das der neue Mieter das bezahlt.

 

 

 

 

wie oben schon geschrieben, Du kaufst Ware, also nichts anderes, wie z.B. eine Küche zu übernehmen. Die Du dann entweder dem Nachmieter verkaufst, oder eben nicht, wenn er diese nicht will.

Dementsprechend einfach verbrauchen und es einigermaßen so machen, dass beim Auszug nicht mehr tausende von Litern im Tank sind, dann redet man ja nur von ein paar Euro und brauch nicht eine Doktorarbeit draus machen...

 

Wenn Du bei mir mit so einem Umstand gleich am Anfang ankommen würdest, wärst Du der kürzeste Mieter aller Zeiten bzw. würdest erst gar nicht einziehen... 

  • Gefällt mir 1
vor einer Stunde schrieb SManuel:

Der Gedanke dabei ist, das der spätere Nachmieter sagt, Nee hab kein Interesse daran, an wenn Verkaufen und wie und ganz Wichtig wo lagern ?? Die Vermieterin wird sicherlich nicht sagen OK, ich bezahlt das Ihnen im hinblick das der neue Mieter das bezahlt.

Wenn das so kommen sollte, ist das juristisch das gute Recht des Nachmieters. Nur weil Du Dich zu Beginn Deiner Mietzeit mit Deiner Vermieterin geeinigt hast und es dazu sogar einen Kaufvertrag gibt, entsteht  daraus nicht das Recht, dass ein möglicher Nachmieter genauso Geld an Dich zahlen muss.

 

Aus diesem Grund brauchst Du auch gar nicht so umständlich einen Vertrag mit Deiner Vermieterin machen, denn er bringt Dir später juristisch null-komma-null. Höchstens moralisch kann man dann argumentieren "habe ich auch so gemacht", auf eine gütige Einigung zwischen Dir und Deinem Nachmieter wird Deine Vermieterin aber keine Rücksicht nehmen, für sie ist das völlig sekundär.

 

Zum Mietende das Heizöl gezielt abzuverbrauchen und lieber mit Mindermengen-Aufschlag in 200 Liter Chargen nachtanken ist da sicherlich deutlich sinnvoller.

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