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Bezahlt und trotzdem Bußgeld


BerndDasBrot

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Community.

 

Musste wegen Falschparken vor ein paar Wochen Verwarngeld von 25€ bezahlen. Habe nun aber gestern ein Bußgeldbescheid wegen diesem Falschparken bekommen. War erstmal total perplex weil ich das ja bezahlt habe, und dachte sogar jemand will sich da ein Scherz mit mir erlauben. Habe dann aber nach etwas googlen gefunden, dass es durchaus möglich ist, dass ich trotz Bezahlung ein Bußgeld bekommen kann. Hab alles gecheckt, IBAN war korrekt, Aktenzeichen angegeben und fristgerecht war es sowieso. Hab bei meiner Bank angerufen und die haben mir gesagt, dass das Geld auch angekommen sein soll.

 

Soll ich das jetzt einfach ignorieren, weil ja anscheinend ist ja alles richtig abgelaufen? Habe ich es hier mit einem Scherzbold zu tun? Würde jetzt ungern dieses Bußgeld bezahlen, da ich es nicht einsehe nochmal für etwas zu bezahlen, was eigentlich schon Vergangenheit ist.

 

Danke Voraus für alle eure Antworten

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Wenn Du fristgerecht bezahlt hast, Betrag und Aktenzeichen stimmen, solltest Du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen mit der Begründung daß Du die Verwarnung durch fristgerechte Zahlung des Verwarngeldes angenommen hast. Auf Deinem Bußgeldbescheid müsste stehen an wen Du den Einspruch richtest und welche Zeit Dir dafür bleibt (14 Tage?).

vor 3 Stunden schrieb amc:

Wenn Du fristgerecht bezahlt hast, Betrag und Aktenzeichen stimmen, solltest Du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen mit der Begründung daß Du die Verwarnung durch fristgerechte Zahlung des Verwarngeldes angenommen hast. Auf Deinem Bußgeldbescheid müsste stehen an wen Du den Einspruch richtest und welche Zeit Dir dafür bleibt (14 Tage?).

ok, werde mal gucken, ob ich das finde. danke

darauf bin ich schon gekommen @ce-we 348

warteschlange lässt grüßen ;)

  • 1 Monat später...

Ist meiner Tochter vor einigen Tagen auch genau so passiert. Mit Mahngebühren usw.

War eine private Überwachungsfirma. Ist vermutlich ganz billige Abzocke. ?

Wie hieß denn der Abmahner ?

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