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Murders on Berlins Ku'damm?


dragstar1106

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vor 7 Minuten schrieb Jarama:

Oha, Du meinst der sollte (später) auch noch die schärfsten Weiber abbekommen??? Nääää, dat nich!!!!!!!!!!!!!!!

 

 

OK, das spricht natürlich ganz klar gegen meinen Vorschlag.

1000 Jahre Bratspiess in der Hölle und weg die Sau. :D

 

Könnt ihr mir mal erklären, warum ihr hier alle denk es sollte an denen ein Exempel statuiert werden und es hier fast zu sowas wie Solidarisierungen kommt und ein milderes Strafmaß gefordert wird obwohl hier schon von Usern lebenslänglich für Felgenklau aus der Tiefgarage gefordert wurde.*

 

Die beiden mutmaßlichen Mörder, haben sich nunmal entschlossen, den Ku´Damm lang zu rasen, eine Straße an der an jedem Haus eine Kamera hängt, an dem auch Nachts mehr als ein paar Menschen unterwegs sind und sie zusätzlich eine Schneise der Verwüstung hinterlassen haben und ein Mensch tot war, so das es ein Leichtes für jeden Gutachter war die genauen Geschwindigkeiten etc. aufzuklären.

Die beiden Arschlöcher haben also dem Gericht alles auf dem Präsentierteller serviert und damit nunmal einen genauesten Sachverhalt anhand dessen das Gericht urteilen konnten und anhand dessen wird jetzt auch der BGH urteilen müssen, denn es gibt keine andere Instanz mehr, da bei Strafsachen Berufungen mit neuer Beweisaufnahme etc. nur gegen ein Urteil vom Amtsgericht zulässig ist, bei Tötungsdelikten aber gleich das Landgericht zuständig ist, ist in nächster Instanz der BGH dran und der macht keine Beweisaufnahme mehr, sondern untersucht das lediglich das Urteil auf Rechtsfehler. Und Richter statuieren in der Regel überhaupt nicht gerne Exempel, jeder der mal einen etwas kniffligeren Fall vor Gericht war, weiß das Richter da nicht umbedingt entscheidungsfreudig sind und schon garnicht hin zur Ultima Ratio in strittigen fällen und tuen sie es doch haben sie in aller Regel sehr sehr gute Gründe dafür, da es sie doch empfindlich auf ihrem Karriereweg beeinträchtig, wenn Urteile von ihnen höherinstanzlich einkassiert werden, besonders bei Mord macht sich das überhaupt nicht gut, denn sie müssen sich eben  einer dienstlichen Beurteilung über ihre juristische Fachkompetenz aussetzen und die scheint dann ja nicht umbedingt gegeben, wenn jemand zu unrecht des Mordes verurteilt wurde. 

Vergesst nicht auch wenn Donald euch was anderes einreden mag, Richter sind völlig unabhängig in ihrer Urteilsfindung und nur dem Gesetz unterworfen, das ist immer noch Grundprinzip unsere Rechtsstaates, deswegen ist es auch so gefährlich was der Halbwilde vom anderen Ufer des großen Teiches da jeden Morgen in sein Handy diktiert.  Auch werden solche Entscheidungen wie hier nicht von einem Richter alleine gefällt und getragen, sondern von drei Berufsrichter und zwei Schöffen (für den gesunden, juristisch unverklärten Menschenverstand). 

 

Vielleicht schreibt Herr Fischer ja eine seiner kurzweiligen Kolumnen darüber und bringt etwas Licht ins Dunkel,  zuständig für den Fall dürfte er mit dem zweiten Senat ja nicht sein.

 

Sollte ich hier Stuss geschrieben haben, möge mich Tommi bitte verbessern, ich habs mehr mit den Transportsachen. 

 

*Bewusste Stilmittel der Ironie und Übertreibung.

 

  • Gefällt mir 3
vor 3 Minuten schrieb Datloke:

Und Richter statuieren in der Regel überhaupt nicht gerne Exempel, jeder der mal einen etwas kniffligeren Fall vor Gericht war, weiß das Richter da nicht umbedingt entscheidungsfreudig sind und schon garnicht hin zur Ultima Ratio in strittigen fällen und tuen sie es doch haben sie in aller Regel sehr sehr gute Gründe dafür, da es sie doch empfindlich auf ihrem Karriereweg beeinträchtig, wenn Urteile von ihnen höherinstanzlich einkassiert werden, besonders bei Mord macht sich das überhaupt nicht gut, denn sie müssen sich eben  einer dienstlichen Beurteilung über ihre juristische Fachkompetenz aussetzen und die scheint dann ja nicht umbedingt gegeben, wenn jemand zu unrecht des Mordes verurteilt wurde. 

Nun ja, wenn Richter urteilen um der Kariere willen......das ist dann ja fast wie bei Politikern......., wenn es nicht um die Vertretung der Volksinteressen geht.

 

Wenn es so wäre und es nicht dem Gewissen und der gültigen Gesetze entspricht. Damit kenne ich mich aber zu wenig aus und ist hier auch nicht als Thema erwünscht.

vor 6 Minuten schrieb Datloke:

Vergesst nicht auch wenn Donald euch was anderes einreden mag, Richter sind völlig unabhängig in ihrer Urteilsfindung und nur dem Gesetz unterworfen, das ist immer noch Grundprinzip unsere Rechtsstaates, deswegen ist es auch so gefährlich was der Halbwilde vom anderen Ufer des großen Teiches da jeden Morgen in sein Handy diktiert.

Ist Donald schuld an meinem Rechtsempfinden? Sicher nicht. Zur Korrektur hat Joffe ja schon "Mord im Weißen Haus“ als mögliches Mittel zur Amtsenthebung von Trump angedeutet. Ich bin aber für das Mitgefühl mit den Menschen, die Vergebung nach angemessener Strafe und nicht den politischen, oder medialen Tod dieser Menschen in der Gesellschaft.

 

Also lassen wir Trump und die Politik doch besser aus der Diskussion raus.

So sind hier im Carpassion nämlich die Regeln. 

Das ist das gängige Gegenargument, dass eine solche dienstliche Beurteilung die Unabhängigkeit der Richter beeinträchtigt, das sehe ich nicht so, schon garnicht auf Ebene eines Landgerichts, es ist viel mehr dazu geeignet, das Richter ihren Beruf mit der nötigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuführen müssen und es sich nicht allzu bequem auf ihrem Stuhl machen. Ist aber auch zwischen Juristen nicht unumstritten.  

 

Ich hab Donald nicht bezichtigt dein Rechtsempfinden zu beeinträchtigen, ich hab dadurch lediglich versucht an das allgemeine Vertrauen gegenüber der Gerichtsbarkeit zu appellieren und die meisten Menschen auch Juristen,liegen mit ihrem ersten Rechtsempfinden eben oft grandios daneben, grade als Jurastudent läuft man da oft in richtige Fallen, bis es einem plötzlich nach dem studieren einiger Kommentare wie Schuppen von den Augen fällt. 

 

Ich komm ursprünglich aus Bremen, also durch und durch linksversifft, sogar die Unternehmer und Millionäre sind da Kommunisten (wir sind die Schlimmsten, linker als jede Kommune - aber man darf sogar als Senator mit dem Ferrari oder Bentley vorfahren - in Berlin stellen sie sich wegen sowas an), für Alles und jeden haben wir Verständnis und fordern das für uns auch ein. Schon oft fand ich Urteile grenzwertig aber in diesem Fall geht mir das komischerweise nicht so. Ich fahr auch gern Auto, gebe auch mal auf der leeren Landstraße richtig Gas. 160 bei Nacht in der Stadt in den Randbezirken ohne Kneipen zwischen zwei Ampel - geschenkt, aber über 9 rote Ampel in Berlin auf dem Ku´damm, ich bitte dich - hätte ich nicht eine ähnlich große Abneigung gegenüber der Illustrierten mit den vier großen Buchstaben wie Max Goldt, würde ich wohl so einen Begriff wie "Amokfahrt" ganz passend finden, kann man halt auch die Augen zu machen und das Gaspedal durchtreten, ähnlich hohe Wahrscheinlichkeit das nichts passiert.

Ich bin in einem ähnlichen Alter wie die Täter und ich kenn auch die Situation und ich hab auch mal den Ampelsprint gemacht auf ner vierspurigen Straße nachts um 1, das ist ein Risiko, das ist schon leichtsinnig aber man redet sich ja ein Herr der Lage zu sein aber sobald ich über rote Ampeln fahre dazu noch in einem urbanen verbauten Bereich wie dem Ku´damm, wo man nicht vorausschauen und die nächsten Einmündungen im Auge behalten kann, hoffe ich zwar ganz doll, dass ich niemanden tot fahre aber ich nehme das ganz ganz bewusst in Kauf und wenn nicht, dann sollte mein Anwalt auf Schuldunfähigkeit wegen schwerster geistiger Behinderung plädieren, damit kann man in der Regel aber kein Auto fahren. 

 

vor 2 Minuten schrieb Datloke:

Ich fahr auch gern Auto, gebe auch mal auf der leeren Landstraße richtig Gas. 160 bei Nacht in der Stadt in den Randbezirken ohne Kneipen zwischen zwei Ampel - geschenkt

Sei einfach froh das nichts passiert ist.

vor 3 Minuten schrieb Datloke:

Ich komm ursprünglich aus Bremen, also durch und durch linksversifft.....

 

Wieder Politik? Abwertend?

vor 4 Minuten schrieb Datloke:

Ich hab Donald nicht bezichtigt dein Rechtsempfinden zu beeinträchtigen, ich hab dadurch lediglich versucht an das allgemeine Vertrauen gegenüber der Gerichtsbarkeit zu appellieren

Was hat er damit zu tun?

 

vor 6 Minuten schrieb Datloke:

Ich bin in einem ähnlichen Alter wie die Täter

Merkt man. :D 

vor 9 Minuten schrieb Thorsten0815:

Sei einfach froh das nichts passiert ist.

Das hat nicht impliziert das ich jemals so durch die Stadt gebraust bin, nach "auf der Landstraße richtig Gas" war Schluss mit dem mich betreffenden Teil.  

vor 9 Minuten schrieb Thorsten0815:

Wieder Politik? Abwertend?

Nö, ich wollte nur meinen Blickwinkel, meine Überzeugungen und Sozialisation darlegen um meinen späteren Argumenten mehr Nachdruck zu geben, da ich ja demnach eigentlich nicht so denken dürfte, wie ich es in diesem Fall tue. Linksversifft war auch in keiner Weise abwertend gemeint, trifft in der Regel ganz gut meine politischen Überzeugungen ( Ich hab Jehova gesagt). 

vor 9 Minuten schrieb Thorsten0815:

Was hat er damit zu tun?

Nichts persönlic , es hat sich nur Angeboten ihn als Einleitung zu verwenden um meinem Punkt mit dem Vertrauen in die Justiz darzulegen, oberste Richter sind bei ihm ja nur "so called Judges", das tweetet er ganz gern mal in die Welt hinaus und ich verfolg das immer ganz aufmerksam, dann kann ich mich nämlich 20 Minuten eher als die meisten anderen in den Keller mit zwei Flaschen gutem Whiskey verziehen, wenn er sowas twittert wie: " Oooopsss, I just pressed THE button! #SAD." Donald hat auch nichts mit Politik zu tun sondern mit Entertainment und das darf man hier diskutieren. 

vor 9 Minuten schrieb Thorsten0815:

Merkt man. :D 

Zum Glück nur wenn man in meinen Reisepass schaut.  

 

 Jetzt haben wir doch die Diskussionskultur schleifen lassen, aber es ist Freitagabend, wir scheinen beide Langeweile und nichts auf dem Zettel zu haben, man möge uns verzeihen. 

  • Gefällt mir 1
Am 3. März 2017 um 20:59 schrieb Datloke:

(wir sind die Schlimmsten, linker als jede Kommune - aber man darf sogar als Senator mit dem Ferrari oder Bentley vorfahren - in Berlin stellen sie sich wegen sowas an)

 

Stimmt nur bedingt, es war ein Maserati und ein Bentley...

 

Beste Grüße, G.

  • Gefällt mir 1
vor einer Stunde schrieb Gulliver:

 

Stimmt nur bedingt, es war ein Maserati und ein Bentley...

 

Beste Grüße, G.

Ferrari auch, bin aber grad nicht sicher ob er damals schon Senator war.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo dragstar1106,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1
  • 3 Monate später...

Ich greife das Thema mal auf, da mittlerweile das Urteil im Volltext veröffentlicht wurde:

 

http://www.verkehrsrecht.gfu.com/wp-content/uploads/2017/05/535-Ks-8_16.pdf

 

Die Durcharbeit der insgesamt 47 Seiten erfordert etwas Zeit - das LG setzt sich richtigerweise ab S. 29 m.E. sehr detailliert und ausführlich mit der Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit im konkreten Fall auseinander. Interessant sind auch die Ausführungen zur Strafvollstreckung am Ende bzgl. des zweiten Fahrers, der nicht mit dem anderen Fahrzeug kollidiert ist. 

 

Grüße

Max

  • Gefällt mir 6
  • 1 Monat später...
  • 6 Monate später...
  • 4 Wochen später...

Bin gespannt auf die Begründung. Denn die problematische Signalwirkung dieses Aufhebungsbeschlusses werden die Richter am BGH wohl kaum verkannt haben. Rein subjektiv hätte ich nichts gegen eine Bestätigung des Urteils gehabt...

Problematisch war schon das "wir machen das jetzt auf biegen und brechen" zum Signalurteil "Mord", nicht etwa die Aufhebung dieser Fehlentscheidung.

Die glich in meinen Augen doch eher einer Hexenverbrennung, bzw. war eine politisch gewollte Entscheidung, die dann juristisch entsprechend nach Wunschergebnis hingebogen wurde.

Fahrlässige Tötung mit Maximalstrafe und fertig.

Ggf. Totschlag diskutieren.

 

Nach neuer Gesetzeslage gibts dann ja auch die Möglichkeit auf 10 Jahre für derartige Verbrechen - eine für mich sinnvolle und angemessene Neuerung.

Signalwirkung dieser Aufhebung?
Denkt hier jemand ernsthaft, dass die testosterongesteuerten Jungen da in den Autos an der Ampel auch nur einen Gedanken an irgendwelche Urteile verschwenden, wenn sie sich gegenseitig zu einem Stechen anstacheln (und dann ggf. sagen: Ok, ich fahre jetzt nach Vorschrift statt dem da drüben mal so richtig zu zeigen, wer hier der Macker ist)?

Und selbst wenn... diese angebliche Signalwirkung verschwände in 2 Wochen doch eh aus den Köpfen (genauso, wie eine Todesstrafe für die beiden Delinquenten ebenfalls in ein paar Wochen vergessen wäre)

Gruß,
Eno.

  • Gefällt mir 3
vor 34 Minuten schrieb Eno:

Problematisch war schon das "wir machen das jetzt auf biegen und brechen" zum Signalurteil "Mord", nicht etwa die Aufhebung dieser Fehlentscheidung.

Rein juristisch gesehen bin ich bei Dir und es hätte mich gewundert, wenn das Urteil in dieser Form Bestand gehabt hätte, auch wenn es m.E. dem Fall angemessen begründet war. Rein menschlich gesehen aber muss man diese Menschen, die keine Reue zeigen, nicht mehr nach (nur) fünf Jahren auf die Gesellschaft loslassen.

 

Signalwirkung? Selbst wenn nur EINER dieser potentiellen Gefahrenträger sein Handeln noch einmal überdenkt, bevor er den nächsten zu Tode fährt, hat das Urteil bereits Relevanz. Stattdessen dürften heute ein paar Korken geknallt haben... 

  • Gefällt mir 3

https://www.anwalt.org/mord/

 

Diesen Beitrag finde ich "Recht" :D interessant.

 

Mein Nachbar war nach der Wende 15 Jahre Gerichtspräsident und meinte seinerzeit, dass dieses Urtein nie und nimmer einer Revision standhält. Dies ist bei solchen "Musterprozessen" mit erhofft abschreckender Wirkung i.d.R. der Fall.

Der Versuch, Exempel zu statuieren hat mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun.

 

Wegen mir können solche Typen bis an ihr Ende im Knast schmoren, aber juristisch hat deren Verhalten nicht mit Mord zu tun!

  • Gefällt mir 3

..und wieso ist das kein Mord?

Die wurden nicht angefahren, sondern die Frau wurde tot gefahren.

https://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-kuessendes-paar-absichtlich-angefahren-urteil-erwartet_id_8535378.html

"Ein verliebtes Paar bremst einen Autofahrer aus. Der gibt aus Ärger Gas und fährt eine 41-jährige Frau tot. Warum er das tat, kann auch der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt nicht klären. Am Ende steht eine hohe Haftstrafe."

 

Diese Unterschiede verstehen nur Juristen.

vor 12 Minuten schrieb GT 40 101:

Mein Nachbar war nach der Wende 15 Jahre Gerichtspräsident und meinte seinerzeit, dass dieses Urtein nie und nimmer einer Revision standhält. Dies ist bei solchen "Musterprozessen" mit erhofft abschreckender Wirkung i.d.R. der Fall.

 

mein Beitrag heute vor einem Jahr:

 

 

  • Gefällt mir 1
vor 15 Minuten schrieb Sailor:

Die Handlung der „Raser“ in Berlin war nicht primär auf eine Verletzung oder Tötung anderer ausgerichtet, wenn man es so lapidar mal beschreiben will und auch wenn man das wie das LG Berlin durchaus begründen kann. Der Typ in Kriftel hat aber bewusst jemanden angefahren und dadurch verletzen wollen - soweit konnte man es ihm zumindest wohl nachweisen. 

 

Grüße

Max

  • Gefällt mir 1

Schade schade ....

 

Ich fand die Signalwirkung nach dem Mordurteil schon sehr extrem. Dieses Urteil war in aller Munde, und zwar nicht nur unter den Juristen.

Endlich hatten mal Richter die E..r in der Hose, um die vollen Möglichkeiten des Gesetzes auszuschöpfen. Und dazu zählen auch die Vorsatzdefinitionen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man die Tat im Volksmund als "Mord" empfindet oder nicht. Es kommt einzig darauf an, ob alle Gesetzesmerkmale richtig subsumiert wurden.

Ich habe die Urteilsbegründung gelesen und stand voll dahinter. Deshalb bin ich jetzt sehr gespannt auf die Begründung des BGH zur Aufhebung des Urteils.

 

Ich sehr es wie Max: da werden heute einige Korken geknallt haben.

Denn die Signalwirkung, die diese Aufhebung durch den BGH ausgelöst hat, dürfte ungleich höher sein,  als die Verurteilung seinerzeit. DAS ist jetzt garantiert ein Freifahrtschein .....

 

Gruß

Christoph

Ohne Jurist zu sein.

 

Wenn "Mord" Vosatz bedingt, dann müsste nach meinem Verständnis der angeklagte Fahrer absichtlich auf den Betroffenen zugefahren sein, in der Absicht diesen zu töten. Billigend in kauf nehmen hat m.M. nach noch nichts mit Absicht/Vorsatz zu tun.

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