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Murders on Berlins Ku'damm?


dragstar1106

Empfohlene Beiträge

Am 1.3.2017 um 16:06 schrieb me308:

ein schwieriges und emotional niemanden kalt lassendes Thema ...

aber man sieht auch, dass wir dies - trotz unterschiedlicher Auffassungen - ohne persönliche Anfeindungen und mit akzeptabler Diskussionskultur behandeln können ... wenn sich alle bemühen :wink:

 

Das ist mir auch sehr positiv aufgefallen. Bereits seit ein paar Wochen hat hier im Forum wieder eine gute Kultur Einzug gehalten, und dieser Thread ist ein sehr gutes Beispiel dafür.

 

 

In meiner Brust schlagen zwei Herzen....

 

Einerseits - GUT, endlich hat sich einmal ein Richter getraut "A-löcher" als das zu behandeln was Sie sind. Rücksichtslose Individueen die ihren Platz in der Öffentlichkeit verwirkt haben, die die Allgemeinheit nicht braucht, nie gebraucht hat! Und mal ganz am Rande, davon gibt es reichlich!

 

Andererseits - ein Mensch kam zu Schaden, ein Leben ausgelöscht, das läßt sich nicht mehr ändern - reicht das nicht schon? Ist es nicht doch über das Ziel hinausgeschossen nun noch zwei Menschen dem schönsten Teil Ihres Lebens zu berauben? 

Als was werden sie den Strafvollzug verlassen? Als bessere Menschen, oder was lernen sie dort?

 

 

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Müsste man für Mord nicht vorraussetzen das die Kandidaten so weit denken konnten? Das ist doch eher der Punkt das die Jungs von einer naiven Psychaterin für nicht ausreichend intelligent eingestuft werden um ihr Handeln überblicken zu können.

Ansonst sehe ich in illegalen Rennen kein Grundsätzliches Problem, auch da gibt es Unterschiede. Mit 160 durch die Innenstadt und über Rote Ampeln, kein Verständniss. Nachts um 3 in einem altem Industriegebiet wo nur Insider sind, so what.

Die "Jugend" hat immer schon Scheiße gebaut, es ist normal, gehört dazu und wird sich auch nicht ändern. Auch wenn es illegal ist wurde früher bis zu einer bestimmten Grenze mehr Toleranz ausgeübt und den Jungs auch der Freiraum gelassen. Heute werden die zwei Führerscheinneulinge die Nachts an der Ampel mit ihren 50PS Polos ein Ampelrennen mit quitschenden Reifen bis 60km/h gefahren haben über den gleichen Kamm gescheert wie Leute die mit 160 über rote Ampeln durch die Innenstadt fahren und jemanden töten.

Aber das ist ja eine Entwicklung die scheinbar gewünscht ist.

Am 2.3.2017 um 09:44 schrieb JaHaHe:

Lieber Jarama, 

ich lese Deine Beiträge wirklich gerne, aber hier möchte ich widersprechen. Es ballert sich sicherlich nicht mit großer Regelmäßigkeit irgendwer über den Haufen, ja es gibt Jagdunfälle aber diese sind verglichen mit der Gesamtzahl der Jäger und Jagden absolut gering. 

Ich als Jäger, war schon in Deutschland, Italien und einigen anderen Ländern mit einem Gewehr im Wald, herumgeballert habe ich dabei allerdings nie...

War auch absichtlich "provokativ". ;)

 

Deine Kriterien treffen aber ebenso auf den hier diskutierten Fall zu. Ich machs mal analog.

 

Es rast sicherlich nicht mit großer Regelmäßigkeit jemand mit 160 über den Kurfürstendamm und fährt dabei Leute über den Haufen. Ja, es gibt solche Unfälle, aber diese sind verglichen mit der Gesamtzahl der Sportwagenfahrer und gefahrenen Kilometer absolut gering. Ich als Sportwagenfahrer war schon in Deutschland, Italien etc. mit einem Sportwagen auf Strassen, herum gerast bin ich dabei allerdings nie.

 

Die Problematik scheint mir exakt dieselbe zu sein. Wenn etwas passiert. Meine "Sportwagenfahrer-Einlassung" würde wohl gefühlt von vielen "Korrekten" als zynische Relativierung betrachtet?

 

Bzw. jedenfalls in NRW ist die Jagd ja früher jedenfalls ein social event der upper class bzw. "maßgeblicher Kreise" gewesen, spätestens seit der gemeine Plebs sich auch auf Golfplätzen herum treibt. Wenn Du Jäger bist, dann wird Dir vermutlich schon mal aufgefallen sein, wie da gelegentlich aufschlagende Honoratioren mitunter in der Tat bekloppt in der Gegend herum ballern. Ob so jemand ggf. wegen Mordes verurteilt würde, darüber mag man nun profund spekulieren, die Tatbestandsmerkmale, jedenfalls das wissen müssen und billigend in Kauf nehmen, scheinen mir zumindest ähnlich ... B).

 

Die Gemeinsamkeit liegt in beiden Konstellationen in dem mangelnden Verantwortungsbewußtsein der Protagonisten. Wobei ich mir unsicher bin, ob ich einen Politiker/Wirtschaftsführer mit fehlendem Verantwortungsbewußtsein schlimmer oder weniger schlimm als einen mental zurückgebliebenen Jungmann ohne wirkliche Perspektive einer Einflussnahme auf das Leben vieler Anderer finde ...

vor 2 Stunden schrieb tollewurst:

Die "Jugend" hat immer schon Scheiße gebaut, es ist normal, gehört dazu und wird sich auch nicht ändern.

Kommt eben drauf an, wie groß die "Scheiße" ist. Und in dem Fall ist das ein ziemlich großer Haufen.
Wenn man Mist baut, muss man die Konsequenzen tragen. Und die sind in dem Fall sicher recht hoch einzustufen. Wie hoch werden dann die Richter entscheiden.
 

vor 2 Stunden schrieb tollewurst:

Das ist doch eher der Punkt das die Jungs von einer naiven Psychaterin für nicht ausreichend intelligent eingestuft werden um ihr Handeln überblicken zu können.

im Gegenteil hat sich die schweizer Gutachterin sogar gewundert wie es soweit hat kommen können ! der eine Kandidat hatte zuvor 22 mal ärger,unter  anderem fahrerflucht und zuletzt weil er bei seiner Raserei(Spitzname"Transporter") eine Radfahrerin abgeschossen hatte  4 Monate auf bewährung bekommen unter der er sich wohl noch befand...sei erster Kommentar im krankenhaus war wohl die frage wann er seinen fürherschein wider bekommt...dass da jemand gestorben ist interessierte in wohl null !... der zweite hatte sich zuvor nichts zu schulden kommen lassen und der richter bereute es wohl sogar ihn trotzdem mit dem selben strafmass treffen zu müssen....

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Ok, mit diesen Informationen sieht die Sache natürlich anders aus. Aber wäre mangels sozialer Kompetenz und unterirdischer Intelligenz trotzdem der Mordvorwurf, zumindest für den 2. Fahrer, aufrecht zu erhalten? 

Mir ist nicht klar, warum der "Todesfahrer" und sein "Rennrivale" vom Strafmaß her gleich behandelt werden musste...?

vor einer Stunde schrieb dragstar1106:

Mir ist nicht klar, warum der "Todesfahrer" und sein "Rennrivale" vom Strafmaß her gleich behandelt werden musste...?

Wenn man den Presseberichten Glauben schenken darf, ging das Gericht von mittäterschaftlich begangenem Mord aus.

 

Mord setzt nicht voraus, dass jemand eigenhängig tötet. Mitwirkung genügt. Zu dem Rennen unter Missachtung aller Regeln und unter Billigung von Todesopfern hätten sich anscheinend beide zusammengefunden, also läge ein für Mittäterschaft ausreichender Tatbeitrag im Sinne eines gemeinschaftlichen Planes/Gesamtplanes vor (ein Rennen mit nur einem Teilnehmer oder nacheinander mit Zeitmessung war anscheinend nicht geplant). Das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels dürfte der zweite Fahrer mit seinem Fahrzeug im übrigen wohl auch selbst in seiner Person verwirklicht haben (das könnte im weiteren Verlauf durchaus noch relevant werden).

 

Bei Mittäerschaft wird zwingend jeder als Täter bestraft, also hier auch wegen Mord.

 

Bei Mord gibt es dann wiederum eigentlich nur eine mögliche Rechtsfolge, nämlich lebenslänglich, unabhängig vom Gewicht des Tatbeitrags (soweit nicht nur untergeordnete Tatbeiträge und daher lediglich Beihilfe vorlag). Nur wenn im Ausnahmefall außergewöhnliche schuldmindernde Umstände vorlägen und daher die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht mehr den Grundsätzen verhältnismäßiger Strafe entsprechen und daher verfassungswidrig wäre, könnte auf der Rechtsfolgenseite die lebenslängliche Strafe abgemildert werden; solche außergewöhnlichen schuldmindernden Umstände scheint der Richter bei dem zweiten Fahrer wohl nicht gesehen zu haben.

 

Das zeigt: Die Rechtsprechung hat nur noch eingeschränkte Flexibilität, wenn Mord bejaht wird.

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vor 37 Minuten schrieb TommiFFM:

Das zeigt: Die Rechtsprechung hat nur noch eingeschränkte Flexibilität, wenn Mord bejaht wird.

Diese mangelnde Flexibilität ist im übrigen einer der Gründe, warum immer wieder eine Reform der Tötungsdelikte bzw. des Mordparagraphen diskutiert wird. Recht aktuell z.B. aus Mitte 2015 der 900-seitige (:lol:) Bericht der Expertengruppe:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2015/06292015_Expertengruppe_Toetungsdelikte.html

 

Das Bundesjustizministerium arbeitet wohl auch am Entwurf eines Änderungsgesetzes, nicht unbedingt zur Freude aller ;):

https://www.bayernkurier.de/inland/12081-die-reform-von-mord-und-totschlag/

vor 6 Stunden schrieb Jarama:

Wenn Du Jäger bist, dann wird Dir vermutlich schon mal aufgefallen sein, wie da gelegentlich aufschlagende Honoratioren mitunter in der Tat bekloppt in der Gegend herum ballern. Ob so jemand ggf. wegen Mordes verurteilt würde, darüber mag man nun profund spekulieren, die Tatbestandsmerkmale, jedenfalls das wissen müssen und billigend in Kauf nehmen, scheinen mir zumindest ähnlich ... B).

Nein, Deine Konstruktion ist juristisch ein ganz anderer Fall. Denn diese Herren sind normalerweise betrunken genug um ein milderes Urteil erwarten zu dürfen. 

Sehr interessant das ganze.

 

Wäre es dann auch möglich bei einer Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge als Mörder bestraft zu werden? Und wurde dies schon einmal so geurteilt? Ist ja immerhin auch vorsätzlich mit billigernd in Kauf genommenen Toten?

vor einer Stunde schrieb amc:

Nein, Deine Konstruktion ist juristisch ein ganz anderer Fall. Denn diese Herren sind normalerweise betrunken genug um ein milderes Urteil erwarten zu dürfen. 

Stimmt. 

Jagd ist, wenn sich Graf Hubsi und Baron Bobby bei ihrem Freund Fürst Foffi erst die Hucke vollsaufen und dann wie die gestörten im Wald herumballern. Ständig kommt dabei jemand zu Tode. 


Das ist ja fast so lustig, dass man eine Flasche Wein aufmachen müsste und danach ab auf den Hochsitz. Nur leider ist im Moment sowohl Fasten- als auch Schonzeit :(:(:( 

 

Habe meinen Jagdschein jetzt zerissen, ist wohl sicherer. Überlege mir einen Zeitvertreib zu Suchen. Autos scheinen mir auch zu gefährlich. 

Ich spiele jetzt Bridge. 

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vor 7 Stunden schrieb planktom:

im Gegenteil hat sich die schweizer Gutachterin sogar gewundert wie es soweit hat kommen können ! der eine Kandidat hatte zuvor 22 mal ärger,unter  anderem fahrerflucht und zuletzt weil er bei seiner Raserei(Spitzname"Transporter") eine Radfahrerin abgeschossen hatte  4 Monate auf bewährung bekommen unter der er sich wohl noch befand...sei erster Kommentar im krankenhaus war wohl die frage wann er seinen fürherschein wider bekommt...dass da jemand gestorben ist interessierte in wohl null !... der zweite hatte sich zuvor nichts zu schulden kommen lassen und der richter bereute es wohl sogar ihn trotzdem mit dem selben strafmass treffen zu müssen....

Da gehört dann aber noch jemand anderes in den Knast wenn die Vorgeschichte stimmt. Und in diesem Fall habe ich auch kein Mitleid.

Ich hör nur schon wieder die Predigt des Polizisten wie gefährlich Raserei ist und das man deswegen wegen Mordes in den Bau geht...... sie waren 9kmh zu schnell.....

 

Ich wollte auf keinen Fall den hier genannten Fall beschönigen. 

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vor 5 Stunden schrieb TommiFFM:

Wenn man den Presseberichten Glauben schenken darf, ging das Gericht von mittäterschaftlich begangenem Mord aus.....

.....Das zeigt: Die Rechtsprechung hat nur noch eingeschränkte Flexibilität, wenn Mord bejaht wird.

Hi Tommi, Du hast das so super erklärt, das selbst meine Wenigkeit als "Nicht-Jurist" verstanden hat, weshalb in dem konkreten Fall nicht mit zweierlei Maß gemessen werden kann. :-))!

Ich war der Annahme, dass es doch einen Unterschied im Strafmaß geben müsse, zwischen dem Verursacher des Todesfalls (schwierige Formulierung) und demjenigen, der ihn durch seine Mitfahrt im anderen Gefährt "lediglich" mit dazu angestachelt hat. Aber wenn es nur eine Rechtsfolge aufgrund Mordes gibt, dann ist auch klar, weshalb das Strafmaß für beide so ausgefallen ist.

Wie sieht es mit der These aus, dass es einfach sehr dumme Jungs sind, die zu viel "Fast & Furios" gesehen haben und das auf Ihr Privatleben als Ausweichmöglichkeit zum tristen, aufgezwungen Alltag, den sie auf Grund ihrer Dummheit auch nicht verlassen können, machten?

 

OK, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das lernte ich auch schon recht früh mal von meinem Vater, aber Mord im Volkverständnis?

 

Und ich darf gar nicht daran denken was ich früher führ eine Blödsinn gemacht habe.

Zum Glück bin ich aber auf dem Land aufgewachsen. O:-) 

Was ist mit "dummen" Jungs,die beispielsweise "Pakibanging" machen aus Frust über Arbeitslosigkeit, Langeweile und unter Alkohol? Womöglich auch noch verführt durch "Populisten"? War in Birmingham zumindest eine Zeilang seeehr beliebt, auch mit Todesfolge. Vermutlich "ganz was Anderes"?

 

M.E. ist die "Dummheit" eigenen Handelns, oder auch die kriminelle Energie, weder vom Umfeld, noch von den Umständen, noch von schlechter Kindheit geprägt und sollte bei einem Strafmaß völlig unbeachtlich sein. Jeder Mensch hat immer eine Wahlmöglichkeit, ob er/sie sich verantwortungs- und respektvoll gegenüber Anderen verhält, oder rücksichtlos und brutal. Wenn Umstände tatsächlich die behauptete Rolle spielen sollten, dann wäre ich persönlich quasi unausweichlich Intensivtäter geworden und säße sicherlich ncht dort, wo ich heute sitze. Ich halte solche "mildernde Umstände" aus meiner Perspektive für völligen Unfug.

 

Genauso wie Suff auch nicht andeutungsweise ein Entschuldigungsgrund ist. Wer einmal die Erfahrung gemacht, dass er/sie im Suff zu grobem Unfug, oder gar Gewalttätigkeit neigt, und sich danach nochmal besäuft ist genauso "schuldig", wie jemand, der den Hahn einer scharfen Schußwaffe spannt.

vor 3 Minuten schrieb Jarama:

Ich halte solche "mildernde Umstände" aus meiner Perspektive für völligen Unfug.

Ich meinte natürlich nicht das es deswegen weniger bestraft wird, sondern den "Vorsatz zur Tötung".

 

In den Filmen geht immer alles gut wenn der gute Polizist rast um den Mörder zu fangen. Die Folter der Guten ist in den Filmen gerechtfertigt, usw. In welcher Welt leben solche Jungs denn? Sind die noch ganz normal wenn sie Strassenrennen in der Innenstadt veranstalten?

1. Das Gericht hat ja zunächst nur den bedingten Vorsatz anerkannt, der aber bereits genügt, denn die Täter mussten zumindest darum wissen, dass durch ihre Fahrt andere Leben generell bedroht sind. Sie haben das einfach nur igoriert.

 

2. mildernde Umstände bei Mord sind schwierig. Der Mordparagraph sieht nur eine einzige zulässige Strafe vor: lebenslange freiheitsstrafe. Strafmilderung existiert da nicht...entweder der Beschuldigte ist Mörder oder nicht, dann ist er ggf. Totschläger.

 

3. Ich bin zwar auch ein Fan schneller wagen, aber für mich persönlich hört der Spaß auf, wenn dabei andere Menschen lebensgefährlich bedroht werden. sich selbst totzufahren ist das eine, wenn es unbeteiligte trifft, ist das unmöglich und ein armutszeugnis.

 

4. Es ist zunächst nur das erstinstanzliche Urteil. da kommen also noch ein paar Verfahren, bis das abschließende Urteil steht. Ich finde es ist ein Signal in die richtige Richtung. Mord wird nun nicht in allen Fällen als Delikt infrage kommen, das hat die Urteilsbegründung auch schon klargestellt. Raser bedeutet nicht gleich Mörder, aber bei den beiden Rasern sind eben besondere Umstände mit zu berücksichtigen

 

 

vor einer Stunde schrieb RamonS:

3. Ich bin zwar auch ein Fan schneller wagen, aber für mich persönlich hört der Spaß auf, wenn dabei andere Menschen lebensgefährlich bedroht werden. sich selbst totzufahren ist das eine, wenn es unbeteiligte trifft, ist das unmöglich und ein armutszeugnis.

 

4. Es ist zunächst nur das erstinstanzliche Urteil. da kommen also noch ein paar Verfahren, bis das abschließende Urteil steht. Ich finde es ist ein Signal in die richtige Richtung. Mord wird nun nicht in allen Fällen als Delikt infrage kommen, das hat die Urteilsbegründung auch schon klargestellt. Raser bedeutet nicht gleich Mörder, aber bei den beiden Rasern sind eben besondere Umstände mit zu berücksichtigen

Zustimmung:-))!

vor 1 Stunde schrieb Thorsten0815:

In den Filmen geht immer alles gut wenn der gute Polizist rast um den Mörder zu fangen. Die Folter der Guten ist in den Filmen gerechtfertigt, usw. In welcher Welt leben solche Jungs denn? Sind die noch ganz normal wenn sie Strassenrennen in der Innenstadt veranstalten?

Leider wird die Vorbildfunktion in der Tat immer mehr aufgeweicht. Ich rege mich gerne auf, wenn in Krimis die "guten" Polizisten schlichtweg Straftaten begehen im Zuge der Täterermittlung. Und dies nicht nur als Normalität, sondern sogar als lobenswert suggeriert wird.

 

Ganz abgesehen von Politikern, welche sich (folgenlos) klar rechtsbeugend äußern, weil sie der Meinung sind, dass "gefühlt" etwas anderes richtig/besser sei.

 

DARIN wäre ich fast geneigt einen durchgreifenden Excuplationsgrund zu erkennen .... Weil mittlerweile (für mich "gefühlt" :D) auf allen Ebenen suggeriert wird, dass Rechtsbruch dann in Ordnung ist, wenn dieser subjektiv als (irgendwie) zu rechtfertigen empfunden wird. Sozusagen postfaktisch.

 

P.S.: Bzw. können sich diese beiden Pfeifen nicht vielleicht auf Vertrauensschutz berufen, weil Autorennen nur eine Ordnungswidrigkeit ist und bei Rennen nunmal Unfälle passieren können? Und warum sie nun die Doofen sein sollen, an denen ein (übrigens durchaus populistsch anmutendes) Exempel statuiert wird?

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vor 10 Minuten schrieb Jarama:

DARIN wäre ich fast geneigt einen durchgreifenden Excuplationsgrund zu erkennen .... Weil mittlerweile (für mich "gefühlt" :D) auf allen Ebenen suggeriert wird, dass Rechtsbruch dann in Ordnung ist, wenn dieser subjektiv als (irgendwie) zu rechtfertigen empfunden wird. Sozusagen postfaktisch.

Wir sind die Guten, darum sind z.B. "unsere" westlichen Kriege auch OK.....ich verstehe Dich.

Zurück zum Thema.... 

 

Aber: Es geht hier um das Schicksal der einzelnen Menschen (Straftäter).

 

Das Schicksal der Toten, das wir nicht mehr ändern können und auch der Verfehlten, das wir ausser beschädigen auch noch verbessern können! Jemand als Mörder zu "brandmarken" stellt eine erhebliche Einschränkung zur Wiedereingliederung in ca. 20 Jahren in die Gesellschaft dar. Darum geht es mir.

vor 11 Minuten schrieb Thorsten0815:

Jemand als Mörder zu "brandmarken" stellt eine erhebliche Einschränkung zur Wiedereingliederung in ca. 20 Jahren in die Gesellschaft dar. Darum geht es mir.

Das gilt allerdings für jeden (verurteilten) Mörder und kann m.E.daher kein Kriterium sein. Der "echte" Mörder ist in 20 Jahren möglicherweise ebenfalls geläutert (und das meine ich ernst). Mehrfach- oder "Gewohnheits-" Mörder sind, glaube ich, eine Minderheit in der Gesamtmenge der verurteilten Mörder.

Erklärungsversuch eines Juristen mit Ausbildung in D und CH (aber keiner Tätigkeit im Strafrecht; Strafrechts Experten mögen mir allfälligen Unsinn also bitte verzeihen):

 

Bis vor einigen Jahren war klar, dass tödliche Unfälle aus Raserdelikten fahrlässige Delikte mit entsprechend geringer Strafandrohungen waren. Vor dem Hintergrund dieser Auffassung wurden die Gesetze in der Schweiz und in Deutschland auch geschrieben. Dann aber kam in der Schweiz Via Sicura…..

 

Die Qualifikation von Rasen mit Todesfolge als eventualvorsätzliches Handeln hat also wer erfunden? Die Schweizer natürlich!

 

Der Verdacht liegt nahe, dass die Richter in Berlin in der Schweiz abgekupfert haben, was unter Juristen traditionell eher umgekehrt geschieht, oft mit fatalen Folgen für die Qualität der Schweizer Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der Fall in Berlin zeigt das Problem, wenn deutsche und schweizer Juristen voneinander abkupfern. Die beiden Rechtsordnungen sind verdammt ähnlich aber eben nicht gleich.

 

Das deutsche Strafgesetzbuch (DStGB) kennt den Eventualvorsatz ("billigend in Kauf") als eine Form des vorsätzlichen Handelns genau gleich wie das schweizerische (CHStGB). Gleich ist in beiden Ländern auch, dass bloss fahrlässig begangene Delikte wesentlich weniger streng bestraft werden als Vorsatzdelikte. Aber die Tatbestände und Strafandrohungen sind eben sehr unterschiedlich:

 

In der Schweiz wird die fahrlässige Tötung (Art. 117 CHStGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei den Vorsatzdelikten ist der Basistatbestand die vorsätzliche Tötung (Art. 111 CHStGB) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren. Nur wenn der Täter „ besonders skrupellos handelt, namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich sind“ liegt Mord (Art. 112 CHStGB) vor mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Für einen Schweizer Raser dürfte es also sehr schwierig werden wegen Mord verurteilt zu werden. Die bisherigen Urteile lauteten denn auch alle auf vorsätzliche Tötung und endeten mit Freiheitsstrafen in einer Grössenordnung von rund 6 Jahren (was für solche Deppen wohl gerechtfertigt erscheint; persönliche Anmerkung…).

 

in Deutschland wird die fahrlässige Tötung (§ 222 DStGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei den Vorsatzdelikten bildet der Mord (§211 DStGB) dagegen den Basistatbestand und wird wie folgt definiert:

Mörder ist, wer "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken" handelt." Ich habe das Urteil nicht gelesen, gehe aber davon aus, dass das "gemeingefährliche Mittel" den Ausschlag gab. Mord ist zwingend mit lebenslänglich zu bestrafen.

Liegt kein Mord vor bleibt nur Totschlag (°212 DStGB) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Das deutsche Recht macht hier also viel grössere Sprünge in den Strafandrohungen als das schweizerische Recht und definiert den Mord erst noch umfassender. Das im Rahmen der Via Sicura neu definierte schweizerische Verständnis des Eventualvorsatzes auf das deutsche Recht zu transponieren führt daher in Deutschland im Ergebnis zu einem Strafmass, dass so wohl nicht ganz im Sinne des Erfinders ist.

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Warum sollte für den Mörder ein Strafmaß von lebenslänglich nicht angemessen sein,

hat doch die andere Seite, also der Ermordete, auch "lebenslänglich bekommen"?

 

Nur ein Gedankengang...

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vor 16 Minuten schrieb Kai360:

Warum sollte für den Mörder ein Strafmaß von lebenslänglich nicht angemessen sein,

hat doch die andere Seite, also der Ermordete, auch "lebenslänglich bekommen"?

 

Nur ein Gedankengang...

Weil nicht jedem Mörder die Einsichtsfähigkeit bezüglich seiner Schuld fehlt. Tote können nicht lebendig gemacht werden. Ein Mörder kann der Gesellschaft noch wertvolle Dienste erweisen. Beispielsweise durch aktive Tätigkeit in der Prävention.

 

Nähmen wir an, der Fahrer, geschockt von der eigenen Dummheit und deren Ergebnis, würde fortan nicht nur seinen Lebensunterhalt ordentlich verdienen, sondern in der Szene, die ihn wohl auch nach 5 oder 10 Jahren noch als "glaubwürdig" bzw. mit "Stallgeruch" versehen ansehen würde, tätig werden und den einen oder anderen von solcher Dummheit abhalten oder gar Verantwortungsbewußtsein lehren, dann wäre er "draussen" besser aufgehoben, als lebenslänglich weggesperrt. Auch und gerade im Sinne der Gesellschaft.

 

Nur so ein Gedankengang. Ohne jetzt für sofortige Freilassung zu plädieren, natürlich. Ohne wirkliche Einsicht kann er meinetwegen im Knast vergammeln.

Sehr weise und gutes Beispiel. Aber es setzt die Einsicht und davor die Aufklärung voraus, sowie die langjährige, anschliessende Umsetzung der Einsicht im Bekannten-/Freundeskreis der Szene.

 

Fünf Jahre Knast und 10 Jahre Führerscheinentzug, wenn er sich nach dem Vollzug als "guter Mensch behauptet". Sonst noch mal 5-10 Jahre von allem. Das wäre mein Ansatz. Aber sehr aufwendig in der Umsetzung. Deswegen liebe gleich wegsperren?

 

Auch wäre das mehr "Fast & Furios" like, denn die blieben im Film auch frei wenn sie nachher vermeintlich Gutes tun. O:-) 

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