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Kauf in Frankreich


Gast E12

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Ich bin derzeit auf der Suche nach einem "Neuen" und dabei nicht abgeneigt in Frankreich ein Fzg. zu kaufen.

 

Welche Papiere müssen bei einem französischen Fzg. alles vorhanden sein? Und welche Modalitäten müssen, um Ärger bei der Zulassung und beim TÜV zu vermeiden, einghalten werden? Wie sieht es aus mit einer Überführung auf eigener Achse, mit französischer Zulassung möglich oder am besten per Trailer?

Gibt es eine Möglichkeit vorab zu überprüfen ob das Fzg. als gestohlen gemeldet ist?

 

Danke schon mal vorab.

 

Peter

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Import aus EU Land ist generell unproblematisch. Frag am besten bei deiner Zulassungsstelle, was sie benötigen. Hier in Frankfurt gibt es zB pro EU Land einen unterschiedlichen Ausdruck, da die Dokumente ja auch immer anders heißen.

 

Aus meiner Erfahrung ist die COC-Bescheinigung kritisch. Wenn sie der Verkäufer nicht mehr hat, ist es teuer und zeitaufwendig diese zu ersetzen (je nachdem, um welches Auto es geht). 

 

Überführung mit originalen Kennzeichen wenn der Verkäufer dich lässt oder am besten mit Trailer. Wenn du keinen Wohnsitz in Frankreich hast, bekommst du dort auch kein Kennzeichen. Kurzzeitkennzeichen aus DE brauchen seit Kurzem TÜV und den hast du bei einem EU Wagen leider nicht... Sonst Händlerkennzeichen, ist aber offiziell auch für Überführung untersagt und könnte Probleme bereiten, wenn dich die Rennleitung anhält.

 

Diebstahl ist schwieriger, da würde ich mich auf die Dokumente verlassen. Wenn Privat, steht der Gute hoffentlich auch in den Papieren, wenn vom Händler, kann man sich ja an den wenden. Es gibt ein paar Seiten:

http://www.autodna.com
http://www.stolencars24.eu/

Überführung aus dem Ausland am besten mit Hänger von einem "Profi" mit entsprechender Versicherung durchführen lassen.

Alternativ mit Kennzeichen des Verkäufers (Vorher eVB mit Vollkasko-Deckung von der eigenen Versicherung geben lassen) oder mit Exportkennzeichen des Verkäuferlandes (Letzteres würde ich nur als Notlösung empfehlen).

vor 31 Minuten schrieb Phil-B:

Händlerkennzeichen

Ganz dünnes Eis, würde ich mich nicht trauen.

Das Original-COC braucht man nicht. Einfach mit dem Wagen gleich zum TÜV für die HU.

Der TÜV hat eine Datenbank mit den meisten Fahrzeugen. Die drucken Dir die Fahrzeugdaten dann gleich mit aus.

Kannst ja mal fragen.

Wenn Dich der Verkäufer läßt, ist die Überführung mit den Originalkennzeichen das einfachste.

  • Gefällt mir 1
vor einer Stunde schrieb Sailor:

Das Original-COC braucht man nicht. Einfach mit dem Wagen gleich zum TÜV für die HU.

Der TÜV hat eine Datenbank mit den meisten Fahrzeugen.

grundsätzlich ja, hängt aber davon ab wie exotisch der Wagen ist. Bei Kleinserien zB Lamborghini entsprechend schwieriger und muss idR neu beantragt werden. Kosten bei L mehrere hundert € + 6-8 Wochen Wartezeit - war meine Erfahrung.

 

Bei Golf TDI, kein Problem :wink:

  • Gefällt mir 1

...COC bei Ferrari geht... Fotos vom Händler gemacht, einige Wochen warten und ca. 800€ zahlen ...:-o

 

...allerdings war ein fehlendes COC bei einem Maranello kein Problem bei der Zulassung....

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Geschrieben

Hallo Gast E12,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Da hatte ich wohl besonderes Pech mit meinem Gefährt :wink: 

 

Bei Lamborghini waren es auch €600 oder €800, hatte ich aber an den Verkäufer abgedrückt. Die zeitliche Komponente war da ärgerlicher.

 

 

Das einfachste ist, vorher einfach mal beim TÜV oder der Zulassungsstelle fragen. Kostet meistens nichts. Ich hatte einen Kaufvertrag auf Italienisch und habe deshalb gefragt ob ich den noch übersetzen lassen müßte. Mir wurde gesagt, daß, wenn man dem Ding ansehen würde, daß es ein Kaufvertrag sei, es nicht nötig wäre. Bei einem Kaufvertrag in Kyrillsch sehe das anders aus.

Die deutsche Bürokratie ist gar nicht so schlimm. Hier gibt es doch auch threads über Ferrari-zulassen in Frankreich oder Spanien. Da lernt man richtiges bürokratisches Handeln kennen.

vor 4 Stunden schrieb firstcarrera2:

,Falls dein "neuer"  noch keine 3 Jahre alt ist, brauchst du noch nicht mal zum TÜV.

 

jepp...hier gilt :erst zulassen und dann ggf. tüv machen....auf ausländische papiere,egal welcher art,kann der seine stempel ja nicht raufdrücken und so bleibt ihm nur ein datenblatt zu erstellen welches er dann halt zusätzlich in rechnung stellt...

Ich bin zuerst noch mit italienischen Kennzeichen zum TÜV gefahren. HU bestanden, das Datenblatt ausgedruckt und dann zur Zulassungsstelle.

Die Zulassungsstelle hat auch Stempel und TÜV-Plaketten.

So ähnlich lief es bei mir auch. Fast. Telefonisch abgeklärt "alles kein Problem". Voller Freude beim TÜV vorgefahren und hatte schon die endlosen Roadtrips vor Augen und war mir der tagesgleichen Zulassung sicher. Die italienischen Dokumente wurden sorgfältig studiert, doch dann hieß es der Wagen sei nicht im System und sie können nicht die Abgasprüfung machen. Bam. Wochenlanges warten folgte, aber geklappt hat es am Ende doch (mit COC).

 

 

Herzlichen Dank für die Infos.

 

Ginge dann um einen Ferrari, Bj. zwischen '99 und '03. ich möchte nur gerne vorher abklären was nötig ist.

 

Ist das COC nur ein Papier mit den Fzg.-spezifischen Daten für den TÜV? Das werde ich vorab mit meinem TÜV abklären, dürfte aber das kleinste Problem sein.

 

Meine größten Bedenken habe ich bei den zum Fzg. gehörenden Papieren da diese von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sind. Welches Dokument ist nötig um zu wissen ob das Fzg. belastet (Kredit) ist?

 

Evtl. kann jemand kurz zusammenfassen was an Dokumenten vorhanden sein muss.

 

Danke nochmals.

Danke für den Link, hatte ich schon gefunden... nur funktioniert der dort eingefügte Link nicht mehr. Französisch kann ich leider auch nicht, habe auch niemanden in meiner Nähe der richtig übersetzt.

 

Vor allem ist der Beitrag schon fast 10 Jahre alt, das muss heute nicht mehr 1:1 genauso sein.

 

Bezüglich des:

Zitat

Wichtig!!! ein "Certificat de non-gage" (Bestätigung das kein Kredit auf das auto lauft um sicher zu gehe weil der Inhaber des kfz scheines immer bezahlen muss auch wenn der Kre dit nicht von ihm aufgenommen wurde)

 

Wenn ich mal zusammenfasse:

 

-  Kaufvertrag (3-fach)

-  TÜV-Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

-  Fahrzeugpapiere (da wüsste ich gerne welche in F vorhanden sind)

-  und eben diese Bescheingung über die Belastung des Fzg. (Kredit)

 

Wer stellt diese "Certificat de non-gage"-Bescheinigung aus? Bestätigt mir das nur der Verkäufer oder muss dies von einer amtlichen Stelle bestätigt sein?

 

Ehrlich gesagt habe ich ein bischen darauf spekuliert dass hier jemand anwesend ist der schon einmal ein gebrauchtes Fzg. aus Frankreich importiert hat und kurz schreibt man braucht Dokument X, Y, ....

 

Dann halt NOCHMALS meinen Link, einfach auf die 2. Seite scrollen und dort lesen. Und zwar das Kapitel "Welche Unterlagen muss der Verkäufer liefern". ;):P

 

https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/PDF/Auto/Kauf_in_FR.pdf

 

Bzw. hier der Text per c&p:

 

Welche Unterlagen muss der Verkäufer liefern?

 

•Kaufvertrag oder Rechnung,

•Nachweis einer Hauptuntersuchung, der nicht älter als 6 Monate

ist

•Scheckheft (nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfeh-

lenswert)

•Nachweis, dass das Fahrzeug nicht verpfändet ist https://siv.

interieur.gouv.fr/map-usg-ui/do/accueil_certificat

•Französische Zulassungsbescheinigung („Certificat d‘immatri-

culation“ / „Carte grise“)

•EWG-Übereinstimmungsbescheinigung („Confirmation of

Conformity“, „COC“). Das COC-Papier ist für eine Zulassung

in Deutschland nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich.

Allerdings wird es benötigt, um Zeitkennzeichen „WW“ in

Frankreich zu beantragen. Kann Ihnen der Verkäufer kein COC

zur Verfügung stellen, können Sie beim Hersteller ein Duplikat

anfordern. Dafür wird eine Gebühr fällig.

 

Klären Sie im Vorfeld, ob weitere Dokumente zur Zulassung des

Fahrzeuges erforderlich sind. Zusätzliche Informationen finden

Sie hier:http://www.europe-consommateurs.eu/en/consumer-topics/on-the-road/buying-a-car/cross-border-car-purchase-and-registration/

Hallo Jarama,

 

thanks, der erste Link ist sehr hilfreich.

 

Keine Info konnte ich bislang darüber finden wer das anscheinend sehr wichtige Zertifikat "Certificat de non-gage" ausstellt, welches bestätigt dass dieses Fzg. mit keinem Kredit belastet ist.

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Gast
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