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Grundstücksvermittlung - Provision?


Urmel

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Hallo,

 

ich hätte heute mal eine Frage bzgl. einer Grundstücksvermittlung. Da ich selber kein Immo-Makler bin, würde ich gerne die Experten unter Euch befragen.

 

Ich habe einem Bekannten ein relativ hochwertiges Grundstück vermittelt. Sprich, in einer Gegend, wo man eigentlich kaum ein Grundstück bekommt, habe ich für einen Bekannten (nein, kein enger Freund) die richtigen "Weichen" gestellt, dass dieser ein Grundstück dort bekommt. Verkauf erfolgte direkt zwischen den Parteien. Da dieser Bekannte auch darauf besteht, dass ich dafür eine Vermittlungsprovision bekomme, ist meine Frage, was ich dafür über meine normale Firma n Rechnung stellen kann. Was sind gängige Provisionshöhen für so eine Tätigkeit? Liege ich da mit ca. 1% des Grundstückswert ungefähr richtig?

 

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

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Wie gesagt, ich habe hierbei natürlich nur das "Handshaking" betrieben, ohne das es aber für ihn nicht geklappt hätte. Daher hatte ich die 1% erwähnt.

 

Ja, das stimmt, er ist ein sehr sozialer Typ, der so etwas auch honorieren will und nicht automatisch der Meinung ist, dass alles umsonst ist. Dagegen wollte ich mich jetzt natürlich nicht "wehren". ?

 

Danke für den Tipp mit den lokalen Maklern, aber mit Fake-Anfragen tu ich mich irgendwie schwer, weil ich das in meinem Business auch nicht mag. Darum hatte ich es erst einmal hier versucht.

 

Wie liegen denn ungefähr die Provisionsspannen bei so etwas?

Bei Immoscout kannst Du schauen, was die Makler für Grundstücke/Gebäude in der betreffenden Stadt oder sogar in der Lage so idR aufrufen. Ansonsten ggfs.nur wegen Gewerbesteuer aufpassen, damit Du Dich nicht "infizierst".

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Die gängige Maklerprovision liegt bei 3 % plus Steuer in einigen Bundesländern schon sogar 5 oder 6 % plus Steuer

Natürlich kannst Du ohne Maklerzulassung keine Provision kassieren Du müsstest dann ersatzweise über Dein Gewerbe eine Rechnung schreiben was aber wiederum dann ohne echte Gegenleistung Deines Gewerbes  auch nicht unbedenklich ist.  Das einfachste wäre daher ein "Geldgeschenk" des Bekannten im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge damit wäre die Sache für beide aus der Welt. Hier würde ich den Satz dann auf ca. die Hälft der offiziellen Maklerprovision ansetzen.

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Makler arbeiten zwischen ca. 3 und 6,75 % je nach Bundesland!

Das wäre (für mich) mal eine Richtschnur als obere Grenze.

Davon dann die Hälfte würde ich für einen Laien als angemessen betrachten.

Besprechen - fertig!

 

Zusatz: @chip Ähnlicher Ansatz, du warst schneller! 8-)

Der Freibetrag beträgt im übrigen 20.000 Euro wenn kein Verwandschaftgrad vorliegt, da würde ich auf jeden Fall drunterbleiben!

 

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Es kommt doch auf darauf an wie teuer das Grundstück war. Und 1% klingt wenig, aber für einen Bekannten nebenbei sollte das Ganze doch auch keinen faden Beigeschmack hinterlassen.

Bei soetwas überlasse ich es demjenigen was er mir gibt und fertig, man sieht sich immer zweimal im Leben.

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vor 29 Minuten schrieb chip:

ersatzweise über Dein Gewerbe eine Rechnung schreiben was aber wiederum dann ohne echte Gegenleistung Deines Gewerbes  auch nicht unbedenklich ist. 

Egal, was er in seiner Firma als Geschäftsgegenstand hat, und egal, was für eine Unternehmensform das ist, er kann immer eine Beratung mittels eines vereinbarten Honorars abrechnen. Wobei in der Rechnung natürlich keine Prozentangabe von etwas (hier: einem Grundstückswert) erscheinen sollte.

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Eine einmalige Maklertätigkeit (dh nicht auf Dauer angelegt) sollte wohl nicht dazu führen, dass er eine § 34c Erlaubnis benötigt.

 

Allerdings sollte die "Firma" ansonsten schon gewerblich tätig sein (z.B. keine Freiberuflertätigkeit), sonst besteht die Gefahr, durch Tätigkeiten, die der Gewerbesteuer unterliegen, den Rest gewerbesteuerlich zu "infizieren". Hängt halt von den Größenverhätlnissen ab.

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Rechnung, Maklertätigkeit, Erlaubnis?

 

Wozu das ganze?

Eine Schenkung bis 20`Euro (alle 10 Jahre) ist steuerfrei! und ganz legal!

Warum, wieso und wofür ist ausschließlich Sache der Beteiligten!

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Denke auch oft, wozu die ganzen Gesetze einhalten. Ist doch ausschließlich meine Sache und die der anderen Beteiligten :lol:

 

Das Finanzamt kann sehr wohl nachforschen, wenn ein Fremder einem nicht Verwandten eine größere Summe "schenkt", unter anderem auch in die Richtung warum, wieso und wofür (bzw. wirklich nicht als Gegenleistung für irgendwas?). U.a. deswegen ist eine Schenkung auch anzeigepflichtig ;). Da wird sich das Finanzamt schon eine Meinung bilden, ob das Ganze nicht doch der Einkommensteuer unterliegt. Und auch wenn man es nicht glauben mag, manche Vorgänge unterliegen sogar der Erbschafts-/Schenkungssteuer und zusätzlich nochmal der Einkommensteuer. Bei der "Schenkungsvariante" sollte Urmel dann vielleicht doch mal seinen Steuerberater kontaktieren, insbesondere wenn die Provision, äh Schenkung, ordentlich ausfällt.

 

Ob man erwischt wird, wenn man's nicht macht, ist eine ganz andere Sache. Urmel wollte aber eine ordentliche Rechnung über seine Firma schreiben, daher schien die Frage nicht zu sein, wie kassiere ich das Geld ohne Steuern und werde nicht erwischt ;).

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vor einer Stunde schrieb TommiFFM:

Denke auch oft, wozu die ganzen Gesetze einhalten. Ist doch ausschließlich meine Sache und die der anderen Beteiligten :lol:

Mir scheint du hast nicht ganz richtig gelesen...

"Eine Schenkung bis 20`Euro (alle 10 Jahre) ist steuerfrei! und ganz legal!"

 

Du kannst auch deinen Kindern alle 10 Jahre 400`schenken, steuerfrei,

oder Deiner Frau sogar 500` (ob Du das möchtest ist eine andere Frage)..:P.

alles legal und steuerfrei. Es muss sich natürlich um eine Schenkung handeln,

und was das ist sagt an sich schon das Wort hinreichend aus! (oder Herr Google, oder der Duden!).

 

Du kannst denen natürlich auch mehr schenken, dann wird es gestaffelt steuerpflichtig!

Achtung wir reden hier nicht über Einkommen, das wäre naturgemäß etwas vollkommen anderes.

 

Ferner gehe ich einfach einmal davon aus, dass wir hier eher über tausend (1% von angenommenen 100` z.B.) oder ein paar tausend Euro reden, so what!

Die nachträgliche Annahme eines Honorars für eine Vermittlung, selbst als Freundschaftsdienst, zählt zu sonstigen Einkünften und unterliegt deshalb der Einkommensteuer. Die Deklarierung als Schenkung oder sonstiges ändert daran gar nichts, das wäre sogar Steuerhinterziehung (mehr möchte ich zu Deiner Empfehlung, warum nicht als Schenkung und wozu das Ganze, auch nicht sagen). Und um diese Konstellation geht es hier und nicht darum, was man der Frau, den Kindern oder sonst wem schenken dürfte, wenn es denn tatsächlich eine Schenkung wäre und kein Honorar für einen Freundschaftsdienst, was es der Sache nach halt ist ;). Und ich bin ziemlich sicher, dass Urmels Steuerberater ihm das auch genauso sagen wird. Manchmal isses halt komplizierter als wie es mit google oder dem Duden scheint.

@ Tommi 

 

 Wir wollen es nicht komplizierter machen als es ist , ich denke der Fragesteller hat die Tipps schon verstanden grundsätzlich hast du natürlich ansonsten recht und das Finanzamt interessiert sich bei Schenkungen ja Primär nicht so sehr für den beschenkten sondern für den  Geldgeber,  gerade bei größeren Schenkungen zwingt sich ja hier die Frage auf wie dieser zu seinem Geld gekommen ist.

 

 In diesem Fall für die Freude über einen Einmalig hergestellten Kontakt zu meinem persönlichen Vorteil halte ich eine Schenkung durchaus  für erklärbar und nachvollziehbar zumal ja der beschenkte hier nicht gewerblich tätig ist man kann das quasi mit einem Finderlohn oder ähnlichen einmaligen  Zuwendungen vergleichen. 

 

 Es wäre dazu eventuell noch hilfreich, falls es zu einer Schenkung  kommt, dass der beschenkte das Geld nicht unbedingt bar auf sein GeschäftsKonto einzahlt

oder es sich dahin überweisen lässt um von Anfang an eine Vermischung mit dem eigenen Gewerbe auszuschließen.

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Wenn Dir jemand etwas schenkt, Dir dazu eine Frist setzt und Du nicht schnell genug ablehnst, dann bist Du einfach beschenkt. ;) 

 

§ 516 Begriff der Schenkung

(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.

 

Eine Schenkung ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der auf eine unentgeltliche Zuwendung gerichtet ist (vgl. § 516 BGB).

Es muss eine Zuwendung vorliegen, durch die der Schenker entreichert und der Beschenkte bereichert wird. Schenkungsgegenstand kann jeder Vermögensbestandteil sein; bei einer unentgeltlichen Leistung von Diensten kann die Zuwendung im Verzicht auf die hierfür zu beanspruchende Vergütung liegen (umstritten!).

 

Quelle: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/s/schenkung/

 

Aber egal, denn das mache die Zwei nun unter sich im persönlichen Gespräch aus! Ich fand nur schon den Begriff der Entreicherung lesenswert und wollte es Euch nicht vorenthalten. O:-) 

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Schenkung ist ohne Gegenleistung, ganz einfach, also hier nicht anwendbar (es sei denn man folgt dem postfaktischen Trend und handhabt es nach "gefühltem Recht" anstatt nach tatsächlicher Lage).

 

Tommy hat vergessen die Frage der Umsatzsteuer anzusprechen. Allein deswegen würde eine "Schenkung" für eine Gegenleistung vom FA dann wohl deutlich anders bewertet. :P.

 

vor 14 Stunden schrieb chip:

 In diesem Fall für die Freude über einen Einmalig hergestellten Kontakt zu meinem persönlichen Vorteil halte ich eine Schenkung durchaus  für erklärbar und nachvollziehbar zumal ja der beschenkte hier nicht gewerblich tätig ist man kann das quasi mit einem Finderlohn oder ähnlichen einmaligen  Zuwendungen vergleichen.

 

Das ist m.E. postfaktisches Wunschdenken ..... B):P:D

vor 17 Minuten schrieb Jarama:

Schenkung ist ohne Gegenleistung, ganz einfach, also hier nicht anwendbar (es sei denn man folgt dem postfaktischen Trend und handhabt es nach "gefühltem Recht" anstatt nach tatsächlicher Lage).

Nun ja wenn man es auf die Spitze treibt, dann hat in der Regel fast jeder Beschenkte eine moralische Gegenleistung erbracht indem er ein netter Mensch war und sich z.B. hilfsbereit verhalten hat.  Ich sehe hier in dem Fall aber keine konkrete Gegenleistung wenn man nur jemanden auf ein gutes Angebot oder einen guten Preis etc. aufmerksam macht welches derjenige  dann in eigener Regie und Verantwortung weiterverfolgt und sich aus Dankbarkeit dafür erkenntlich zeigt.

Er hat nach eigener Darstellung ein gutes Grundstücksgeschäft vermittelt, das der Dritte sonst gar nicht hätte machen können. Wenn das keinen Geldwert darstellt, dann weiss ich nicht.

 

Das jetzt mit "nett" sein zu vergleichen, gar gleich zu setzen, das ist definitiv sowas von "postfaktisch" ... B);)

Sie ist unter dem Vorsatz erfolgt, einem Dritten einen sonst unerreichbaren geldwerten Vorteil zu verschaffen.

 

Wenn ich durch persönliche Beziehungen einem Anderen zu erheblichem geldwerten Vorteil verhelfe (zumal keinem Freund, s.o.), dann könnte man noch von ganz anderen Dingen als "nett" oder "Geschenk" sprechen. Bzw. warum wohl die Grundsätze der Corporate Governance so rigide geworden sind? Wo alle doch nur "nett" sein wollen? :D

 

Reine "Nettigkeit" hätte diesen Thread gar nicht erst entstehen lassen, eine Entlohnung wäre geradeheraus und kategorisch abgelehnt worden, Ende und Aus. :P Und über Steuer oder nicht Steuer wäre dann logischerweise auch gar nicht zu diskutieren :P

 

Und es wäre nicht nach (Pseudo-) Argumenten gesucht worden, den erwarteten Geldregen an dem Finanzamt vorbei zu vereinnahmen (was übrigens ziemlich "unnett" ist, insbesondere gegenüber Allen, die nicht "gestalten").

vor 42 Minuten schrieb Jarama:

Sie ist unter dem Vorsatz erfolgt, einem Dritten einen sonst unerreichbaren geldwerten Vorteil zu verschaffen.

Das sehe ich nicht so, den der Bekannte hat ja das Grundstück bekommen aber (Spekulation da so viele Infos vom TE nicht vorliegen ) nicht zum Dumpingpreis sondern sicher zum Marktpreis ( Spekulation ggf. sogar darüber wie aktuell häufig der Fall) , den jeder andere auch bezahlt hätte. Woraus ist hier ein Geldwerter Vorteil zu errechnen ?

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Klar, nirgends irgendwelche $$$ Interessen, der Käufer (kein Freund) besteht auch aus reiner Nettigkeit darauf, dem TE einen 4- oder gar 5-stelligen Geldbetrag zu schenken, natüüüüürlich ohne jeglichen Bezug auf das Grundstücksgeschäft. Und Geld ists ja eigentlich auch nicht wirklich, ist ja nur bedrucktes Papier (wenn in bar übergeben) das eigentlich nur den Papierwert hat :D.

 

Vielleicht kanns ja als Bar-Parteispende in einem Koffer abgestellt werden. Unser Finanzminister hat ja in der Vergangenheit persönliche Erfahrungen gesammelt mit dem ordnungsgemäßen Umgang von Koffern mit großen Geldbeträgen, die plötzlich da so aus reiner Nettigkeit herrenlos im Büro herum stehen (Leisler Kiep war da ungeschickter) :D

vor 40 Minuten schrieb Jarama:

Klar, nirgends irgendwelche $$$ Interessen, der Käufer (kein Freund) besteht auch aus reiner Nettigkeit darauf, dem TE einen 4- oder gar 5-stelligen Geldbetrag zu schenken, natüüüüürlich ohne jeglichen Bezug auf das Grundstücksgeschäft.


Warum muss es einen Geldwerten Vorteil geben ? Ich denke eher genau  das Gegenteil ist der Fall, die meisten Grundstücke werden heute sehr deutlich über Bodenrichtwert verkauft und das Finanzamt freut sich über die erhöhte Grunderwerbssteuer.  Da kann ich keinen Vorteil erkennen. Über Gründe warum so etwas jemand tut brauchen wir ja nicht zu spekulieren wenn man auf die Relation Mieten und Zinsen für Bau / Kauf schaut. In der Regel kommen aber noch viele weiche Kriterien wie Infrastruktur Schulen etc. dazu um a über Preis zu kaufen. Es gibt genug Leute die so was machen und wenn man dann über den Tipp zur Vermittlung glücklich ist warum soll man so was nicht mit einer Schenkung honorieren ?

 

Fazit: am Ende zählen für die Würdigung  Schenkung angemessen ja / nein ggf. kleine Details, die wir hier gar nicht kennen.

Sollte das dem TE zu unsicher sein, so steht ihm ja der Weg der Rechnung über sein Gewerbe offen und alle sind zufrieden.


 

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