Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Händlerkauf


Neesen

Empfohlene Beiträge

 Abend, 
folgende Situation ist eingetroffen: Wir haben einen sehr billigen Wagen gekauft. Der Händler traf die Aussage, " da es ein altes Auto ist, übernehmen wir keinerlei Garantie". Im Kaufveryrag wurde extra festgehalten: Ich zitiere: " es können daher frühere Unfälle Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Mängel an dem gesamten Fahrzeug nicht ausgeschlossen werden. Dies hat der Kunde in Kauf genommen. Jegliche Ansprüche des Kunden werden ausgeschlossen. Aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges, kann keine Garantie und Sachmängelhaftung auf Motor, Getriebe, Turbolader, Zweimassenschwungrad, Kupplung, Katalisatot etc. übernommen werden. Da das Fahrzeug optische und technische Mängel aufweist, wie bereits beschrieben sowie Serviceintervalle nicht eingehalten wurden, hoher Kilometerstand u. hohes Fahrzeugalter, ist eine Rückgabe, Wandlung oder Minderung unausführbar. Fahrzeug startet nicht und dies wurde mit dem Kunden persönlich besprochen ( Batterie schwach, wegen Standzeit) . Für Verschleißteile wird keine Haftung übernommen.(logisch) Der Verkäufer hat- sofern nicht ausdrücklich schriftlich erklärt - weder eine Beschaffenheits- noch eine Haltbarkeitsgarantie übernommen. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Garantie bezüglich der Angaben der Laufleistung des Fahrzeugs.
 Dies ist der Inhalt des Kaufvertrages. 
Wir haben den Wagen am 7.10. 2016 gekauft und eine Woche später hatte er einen Getriebeschaden, der Händler hält am Vertrag fest, aber ist dies rechtens? 

  • Gefällt mir 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Sieht schlecht für euch aus,da das Getriebe ja ausdrücklich genannt ist: Auszug aus der Rechtssprechung:

 

Konkret bedeutet dies, dass sich der Käufer nicht nachträglich über Dinge beschweren darf, die zum Transaktionszeitpunkt fehlten beziehungsweise defekt waren und im Rahmen der besagten Beschaffenheitsvereinbarung festgehalten wurden. Kaufen Sie beispielsweise ein Cabrio mit einem defekten Dach, dürfen Sie sich nicht im Nachgang auf die Gewährleistungspflicht des Händlers beziehen und ihn dadurch zur Nachbesserung zwingen.

Ausschluss der Gewährleistung: genaue Benennung der Vorschäden nötig

Die Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Beschaffenheitsvereinbarung ist die konkrete und möglichst genaue Benennung der Vorschäden. In der Regel bietet ein Vertragsvordruck dafür nicht viel Platz. In einem solchen Fall sollten Sie auf einen Anhang zum Vertrag bestehen, indem sämtliche Schäden/Mängel, für die der Autohändler im Nachgang nicht mehr geradestehen möchte, festgehalten werden. Allgemeine Formulierungen wie „Fahrzeug mit optischen Mängeln am Heck“ oder „Vorhandene Mängel sind dem Käufer bekannt“ sind dagegen genauso wie der pauschale Ausschluss der Gewährleistung nicht zulässig.

Ihr habt einen "sehr billigen Wagen gekauft".

Was soll die Frage, die Antwort hast du doch selbst gegeben.

Rechtens oder nicht, möglicherweise hast du auch noch eine Rechtsschutzversicherung und klagst jetzt auf Rücknahme.

Hätte nie gedacht dass mir Autohändler mal leid tun:wink:.

 

  • Gefällt mir 16

Du hast doch gelesen was du später gezeichnet hast.

Im Text des Händlers steht doch ganz klar "nett umschrieben", dass das Auto ein Haufen Schrott ist/war. 

Also was willst du jetzt plötzlich einfordern?

Schon mal was von "Ein Mann - Ein Wort" gehört?

  • Gefällt mir 5

Vielleicht war es ja ein billiger Ferrari....

Billig ist immer relativ ;)

Jedoch denke ich nicht, dass du Ansprüche gegenüber dem Händler geltemd machen kannst da du ja bewusst auf deine Ansprüche (das sogar schriftlich und wahrscheinlich mit Unterschrift) verzichtest hast...

Klar ist der Händler verpflichtet (irgendwo im BGB steht das) dir deine Ansprüche binnen so und so viel Jahren geltend zu machen jedoch weiß ich nicht ob dies auch bei Gebrauchtartikeln der Fall ist. Somit würde dir Beweislastumkehr und was weiß ich was auch nicht will nützen.

 

Versuche einen Kompromiss mit deinem Händöer zu finden. Normalerweise kann man immer vernünftigt mit jedem Menschen reden ;)

 

Vor Gericht zu gehen beingt eh nichts weil dann wird das Ganze noch teuerer als der Wagen gekostet hat !

 

In dem Sinne: Good luck ;)

 

 

Hallo Neesen,

also wenn ich als Frau so einen Kauftvertrag unterschreiben würde, wäre mir klar, das ich nur ein kleines Ersatzteillager gekauft habe :)

Du kannst jetzt nur ein zweites oder drittes "sehr billiges Fahrzeug" kaufen und aus mehreren  evt. einen machen?

Vielleicht gefällt Dir ja das Fahrzeug sehr gut - so ist das dann eben ein Mehrwochenendeprojekt?

Der Händler hat nach meiner Ansicht nichts falsch gemacht  - er hat Dir ein kleines Ersatzeillager verkauft :)

 

 

  • Gefällt mir 3
vor 2 Stunden schrieb Neesen:

 der Händler hält am Vertrag fest, aber ist dies rechtens? 

das ist eine Frage die ein Richer und mindestens zwei Anwälte klären könten, allerdings unter Einsatz von wahrscheinlich mehr Geld als das Fahrzeug gekostet hat.

 

Also die Frage ist: darf der Verkäufer diese Mängel bei Privatverkauf auschliessen...und muss ein Privatkäufer erkennen auf was er sich da eingelassen hat..

 

Aber da es ja so unter erwachsenen Menschen vereinbart wurde, daß das Fahrzeug wahrscheinlich unbrechenbar, dafür aber billig  ist, muss meiner Meinung nach  auch mal hingenommen werde, daß da was kaputt geht.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Neesen,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1
vor 12 Stunden schrieb Neesen:

der Händler hält am Vertrag fest, aber ist dies rechtens? 

Sich Gedanken zu der Motivation zu dieser Frage zu machen, ist guessing in the dark. Ganz offensichtlich hat Neesen ,wie ja eindeutig aus seinem Post hervorgeht, einen Vertrag aus Unwissenheit unterschrieben, über dessen Tragweite er sich in keinster Weise bewusst war.Von daher fällt es äusserst schwer, irgendetwas in diese Frage ninein zu interpretieren.

vor 31 Minuten schrieb Doc Hollywood:

Ganz offensichtlich hat Neesen ,wie ja eindeutig aus seinem Post hervorgeht, einen Vertrag aus Unwissenheit unterschrieben, über dessen Tragweite er sich in keinster Weise bewusst war.

 

Natürlich - vielleicht ist Neesen ja sogar geschäftsunfähig, weil er sich im Zustand krankhafter Störung der Geistesfähigkeit befindet. :crazy:

  • Gefällt mir 1

Reduzierte Ware wird auch im Supermarkt vom Umtausch ausgeschlossen.

Ich denke hier geht es um etwas vergleichbares. Nicht juristisch gesprochen, sondern vom einfachen "Menschenverstand" aus gesehen.

Das schlimme ist Juristisch hat er sogar eine Chance:crazy:

Alles was mir jetzt noch einfällt wäre beleidigend oder .......

Wie kann man sich der Tragweite das etwas kaputt ist nicht bewusst sein und sich dann darüber beschweren?

  • Gefällt mir 1
vor 1 Stunde schrieb sippel:

 

Natürlich - vielleicht ist Neesen ja sogar geschäftsunfähig, weil er sich im Zustand krankhafter Störung der Geistesfähigkeit befindet. :crazy:

Und was, wenn Neesen gerade erst 18 Jahre alt ist, von Vertragsgestaltung keine Kenntnisse hat (definitiv), dieses sein erster Kauf war und vielleicht sogar Deutsch nicht seine Muttersprache ist, er somit garnicht verstanden hat, was er unterschrieben hat und tatsächlich vom Händler über den Tisch gezogen wurde?

Es macht wenig bis gar keinen Sinn, eigenes Wissen, Erfahrungen und Vorstellungen, auf andere zu projezieren.

Der übertriebene "Verbraucherschutz" führt doch leider dazu, das man kaum mehr Händler findet die bereit sind, solche Fahrzeuge an Privatkunden zu verkaufen. In den Annoncen finden sich immer öfter Zusätze wie "nur an Gewerbetreibende- nicht an privat-nur Export" usw.

 

In unserer Branche (Dienstleistungsbereich Sanitär und Dachfenster) ist das ähnlich. Wir haben viele Kunden die beispielsweise ein undichtes Dachfenster haben und möglicherweise kein Geld für ein neues Produkt.

Branchenüblich wird  mit dem Argument der Gewährleistung nichts mehr erhalten oder repariert.

 

Da beißt sich sie die Katze in......

 

Von unserer Philosophie haben wir uns dennoch nie abbringen lassen. Auch wenns altbacken klingt, Dienstleistung sollte immer noch Dienst am Kunden verbunden sein.

Wir haben für solche Fälle einen Textbaustein bez. Gewährleistungsausschluss. Rechtlich ist das nutzlos, aber es gibt Gott sei Dank auch noch anständige Kunden die das als Verbraucherfreundlich empfinden!

Schon mal jemand auf die Idee gekommen, daß "Neesen" Euch hier "'ne Neese zeigt", wie es so schön heißt und Euch, die Ihr ja in verschiedenen Threads das Thema Gewährleistung diskutiert, mit diesem schönen Beitrag komplett verhohnepipelt?

 

Verunsicherte Grüße, Hugo.

  • Gefällt mir 1
vor 4 Minuten schrieb hugoservatius:

Schon mal jemand auf die Idee gekommen, daß "Neesen" Euch hier "'ne Neese zeigt", wie es so schön heißt und Euch, die Ihr ja in verschiedenen Threads das Thema Gewährleistung diskutiert, mit diesem schönen Beitrag komplett verhohnepipelt?

 

Verunsicherte Grüße, Hugo.

Das wäre doof, dann hätte ich mich ja umsonst si echauffiert:mad::D:D

Es ist erschreckend, wie Vorurteils- und Klischeebehaftet hier gepostet wird. Da kommt ein Newbie und stellt eine Frage, 90 Prozent der Antworten haben nichts mit der Frage zu tun, sondern suggerieren die persönlichen Vorstellungen. 

vor 7 Minuten schrieb tollewurst:

Du hast oben etwas von über den Tisch gezogen geschrieben, wie soll das sein bei dem was im Kaufvertrag steht???

 

@Hugo: ich hoffe Sie haben Recht.

Dann lies doch mal richtig!  Es steht dort, wenn Deutsch nicht seine Muttersprache ist und er den Inhalt nicht verstanden hat

Ja passiert mir auch immer das ich Verträge unterschreibe die ich nicht verstanden habe. Da sollte man schon Verständnis für haben.

 

Das ist doch wieder ein typischer Fall von ich bin schlauer als der Verkäufer, der wird schon halten. Und plötzlich was eine Überraschung es ist kaputt. Ah ich habe ja Rechte.

Er soll mit Manuel einen Seelsorgeverein gründen und gut.

 

  • Gefällt mir 4

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...