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Verbot von Klappenauspuff


tollewurst

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Gerade eben schrieb Doc Hollywood:

 Durch das Öffnen der Klappe darf sich die Lautstärke nicht verändern. Umkehrschluss es geht keiner Klappe mehr. 

Nein - Du darfst als Fahrer sie nicht öffnen können um die Lautstärke zu beeinflussen. Wenn der Wagen sie automatisch öffnet und dies auch im Testzyklus macht ist alles gut. 

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vor 8 Minuten schrieb CoreForce:

Im wesentlichen ist neu:

- Die Typengenehmigung (von Fahrzeugen als auch Nachrüst-Anlagen) erfolgt nicht nur nach einem normierten Testzyklus, sondern deckt jetzt den gesamten Betriebszustand des Fahrzeugs ab.

- Die Lärmemmissionen dürfen in allen möglichen Betriebszuständen die zugelassenen Grenzwerte nicht überschreiten.

 

Das steht doch nirgends - wenn ich etwas übersehen habe bitte die Stelle zitieren. Es wird seitenweise ein Prüfzyklus beschrieben anhand dessen gemessen wird. Und in dem sehe ich überhaupt nicht das Abdecken des gesamten Betriebszustandes. Die Drehzahlgrenzen und Beschleunigungen die erreicht werden müssen sind eher niedrig. Bei dem beschriebenen Profil und den zu erreichenden Drehzahlen macht mein M5 jedenfalls keine Klappen auf.

Artikel 6

Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions — ASEP)

(1)   Dieser Artikel gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, der mit einer Erstausrüster-Schalldämpferanlage oder mit einer Austauschschalldämpferanlage, die für solche Fahrzeuge bestimmt ist, nach Anhang IX ausgerüstet ist.

(2)   Die Fahrzeuge und die Austauschschalldämpferanlagen müssen die Anforderungen des Anhangs VII erfüllen. [Anmerkung: Anhang VII beschreibt das Testverfahren]

(3)   Fahrzeuge und Austauschschalldämpferanlagen gelten in Bezug auf die Anforderungen des Anhangs VII ohne weitere Prüfungen als vorschriftsgemäß, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde technische Unterlagen vorlegt, die belegen, dass die Differenz zwischen der Höchstdrehzahl und der Mindestdrehzahl des Motors an der Linie BB' gemäß Abbildung 1 der Anlage zu Anhang II bei jeder Prüfbedingung innerhalb des in Anhang VII Abschnitt 2.3 definierten ASEP-Regelbereichs in Bezug auf die in Anhang II festgelegten Bedingungen einen Wert von 0,15 x S nicht überschreitet.

(4)   Die Geräuschemissionen des Fahrzeugs oder der Austauschschalldämpferanlage unter typischen Straßenfahrbedingungen, die sich von den im Rahmen der Typgenehmigungsprüfung gemäß Anhang II und Anhang VII berücksichtigten Bedingungen unterscheiden, dürfen nicht wesentlich vom Prüfergebnis abweichen.

(5)   Der Hersteller darf keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonstwie gearteten Vorrichtungen oder Verfahren, die bei typischen Fahrbedingungen auf der Straße nicht eingesetzt werden können, ausschließlich zu dem Zweck vorsätzlich ändern, anpassen oder einführen, dass die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung erfüllt werden.

vor 5 Minuten schrieb CoreForce:

 

(5)   Der Hersteller darf keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonstwie gearteten Vorrichtungen oder Verfahren, die bei typischen Fahrbedingungen auf der Straße nicht eingesetzt werden können, ausschließlich zu dem Zweck vorsätzlich ändern, anpassen oder einführen, dass die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung erfüllt werden.

 

Das verstehe ich beim besten Willen nicht.......

 

Ja, und? Ich sehe da immer noch nichts.

 

(4) Bezieht sich auf "typische Straßenfahrbedingungen". Das sind nicht alle denkbaren Betriebszustände, damit ist das gemeint was im Alltag passiert. Das Anlass-Geprolle und das Klappen-Auf Herumgemache in der Innenstadt ist vorbei. Und das schnelle Auffahren auf die Autobahn darf sicher auch noch zur den typischen Fahrbedingungen gerechnet werden. Das Ausdrehen des zweiten Ganges über 7000 Touren aber wohl nicht mehr. Wenn das intendiert gewesen wäre würde das zum einen klipp und klar drinstehen (das ist ja einfach und geht mit einem Einzeiler) und zum anderen würde der Prüfzylus dann anders aussehen.

 

(5) Ist nur die Absicherung gegen Prüfzykluserkennung.

Gerade eben schrieb 355GTS:

Das verstehe ich beim besten Willen nicht.......

Tja ... ist nicht einfach. Du darfst nichts einbauen was dafür sorgt daß im Prüfzyklus die Anforderungen erfüllt werden, im normalen Betrieb aber nicht. Lex VW sozusagen.

vor 2 Minuten schrieb amc:

Das Ausdrehen des zweiten Ganges über 7000 Touren aber wohl nicht mehr.

(3)   Fahrzeuge und Austauschschalldämpferanlagen gelten in Bezug auf die Anforderungen des Anhangs VII ohne weitere Prüfungen als vorschriftsgemäß, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde technische Unterlagen vorlegt, die belegen, dass die Differenz zwischen der Höchstdrehzahl und der Mindestdrehzahl des Motors an der Linie BB' gemäß Abbildung 1 der Anlage zu Anhang II bei jeder Prüfbedingung innerhalb des in Anhang VII Abschnitt 2.3 definierten ASEP-Regelbereichs in Bezug auf die in Anhang II festgelegten Bedingungen einen Wert von 0,15 x S nicht überschreitet.

Gerade eben schrieb CoreForce:

(3)   Fahrzeuge und Austauschschalldämpferanlagen gelten in Bezug auf die Anforderungen des Anhangs VII ohne weitere Prüfungen als vorschriftsgemäß, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde technische Unterlagen vorlegt, die belegen, dass die Differenz zwischen der Höchstdrehzahl und der Mindestdrehzahl des Motors an der Linie BB' gemäß Abbildung 1 der Anlage zu Anhang II bei jeder Prüfbedingung innerhalb des in Anhang VII Abschnitt 2.3 definierten ASEP-Regelbereichs in Bezug auf die in Anhang II festgelegten Bedingungen einen Wert von 0,15 x S nicht überschreitet.

Das sagt nicht das was Du glaubst. :D Das ist nur eine Öffnungsklausel für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren wenn Du die Prüfung nach der Messvorschrift einsparen willst.

vor 1 Minute schrieb SManuel:

Schaut einfach da mal rein

Ja, SManuel, und lies Du bitte einfach mal Threads bevor Du irgendwelche nutzlosen Dinge verlinkst. Das wäre echt nett. In dem Artikel steht nämlich absolut nichts Neues oder irgendwie Weiterführendes. Kannst auch gleich auf Google verlinken. :wink:

Ich kann schlecht dagegen argumentieren wie Du den Gesetzestext liest bzw. interpretierst.

Ich kann Dir nur sagen wie die Intention beim Erstellen des Gesetzestextes war und in welcher Form es angewandt werden soll.

 

Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation des Gesetzestextes muss dann wohl ein Gericht klären welches Verständnis das richtige ist.

 

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Hallo tollewurst,

 

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Nein, Gesetzestexte sind eigentlich recht eindeutig und keine Interpretationssache. Wären Klappen verboten würde es dort so stehen. 

Meine Frage war auch wo das steht und nicht wo das jemand hereininterpretiert.

Das hier irgendwelche Klugscheißer was lesen was dort nicht steht war klar, beantwortet aber nicht meine dachte ich sehr eindeutige Frage.

  • Gefällt mir 1
vor 1 Minute schrieb CoreForce:

Ich kann schlecht dagegen argumentieren wie Du den Gesetzestext liest bzw. interpretierst.

Ich kann Dir nur sagen wie die Intention beim Erstellen des Gesetzestextes war und in welcher Form es angewandt werden soll.

Das ist ganz einfache Aussagelogik, dafür muss man nicht Jurist sein.

 

"Fahrzeuge und Austauschschalldämpferanlagen gelten in Bezug auf die Anforderungen des Anhangs VII ohne weitere Prüfungen als vorschriftsgemäß, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde technische Unterlagen vorlegt," ist ganz klar. Wenn das generell gelten sollte würden da stehen "Fahrzeuge und Austauschschalldämpferanlagen gelten in Bezug auf die Anforderungen des Anhangs VII nur dann als vorschriftsgemäß, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde technische Unterlagen vorlegt," 

 

Das einzige was wirklich interpretierbar ist, was die "typischen Straßenfahrbedingungen" sind. "Typische" sind definitiv nicht "alle".

vor 1 Minute schrieb CoreForce:

Ich kann Dir nur sagen wie die Intention beim Erstellen des Gesetzestextes war und in welcher Form es angewandt werden soll.

Was ist dafür Deine Quelle? Das was ich in dem Dokument lese passt hervorragend zur Präambel, aber nicht zu dem was Du behauptest. Und im Übrigen würden sich die meisten heutigen Fahrzeuge extrem schwer damit tun, wenn sie die Geräuschvorgabe unter allen Betriebsbedingungen einhalten müssten.

vor 2 Minuten schrieb tollewurst:

Nein, Gesetzestexte sind eigentlich recht eindeutig und keine Interpretationssache. Wären Klappen verboten würde es dort so stehen. 

Meine Frage war auch wo das steht und nicht wo das jemand hereininterpretiert.

Das hier irgendwelche Klugscheißer was lesen was dort nicht steht war klar, beantwortet aber nicht meine dachte ich sehr eindeutige Frage.

Habe leider nichts eindeutiges gefunden wonach du gefragt hast ;-) ausser zeitungsartikeln :) jedoch habe ich auch hier in der schweiz diverse offizielle maserati vertretungen gefragt und die wussten auch bescheid wegen dem neuen gesetz...aber lassen wir uns überraschen. vielleicht finden die ja irgendeine lücke im gesetz, wie sie das irgendwie umgehen können :-)

 

Nochmal: das was Maserati und andere bisher anboten IST JA AUCH KÜNFTIG VERBOTEN. Das stellt keiner in Frage. 

 

Tollewurst und ich sagen nur: solange man die Prüfnorm einhält, und das nicht nur im Rahmen des Prüfzyklus, ist alles prima, und dann darf auch ein Klappenauspuff (Achtung: ich habe nicht geschrieben "Klappenauspuff mit Prolltaste") verbaut werden. Aber das ganze Zeug das heute in den Innenstädten nervt ist draußen. Weil all das was man hört in "typischen Straßenfahrbedingungen" stattfindet.

 

vor 12 Stunden schrieb Svitato:

Bei einem billigen aufgemotzten Opel, Golf was auch immer verstehe ich es durchaus. Aber nicht bei so Marken wie Maserati and co.

Und was unterscheidet nach Deiner Meinung einen "aufgemotzten Golf" von einem "aufgemotzten R8" oder "aufgemotzten Ferrari" oder ...

Wenn beide die gleiche Lärmemission haben, spielt das Auto keine Rolle!

Wenn man Lärm will, dann geht man nach Le Mans, Nürburgring, Hockenheim...

 

Aber auch da sind manchmal aufgemotzte Golf extrem laut :)

  • Gefällt mir 5
vor 1 Stunde schrieb URicken:

Und was unterscheidet nach Deiner Meinung einen "aufgemotzten Golf" von einem "aufgemotzten R8" oder "aufgemotzten Ferrari" oder ...

Wenn beide die gleiche Lärmemission haben, spielt das Auto keine Rolle!

Wenn man Lärm will, dann geht man nach Le Mans, Nürburgring, Hockenheim...

 

Aber auch da sind manchmal aufgemotzte Golf extrem laut :)

Nein, ich meinte einfach nur damit, dass nein marken wie ferrari, maserati etc. der sound ja auch ein verkaufsargument ist. Und das ich das persönlich schade finde. Die sind original so. Der opel oder was auch immer wird extra noch lauter gemacht :) meinte eigentlich nur das. 

Nach dem nun geklärt ist, dass:

  • Klappenauspuffanlagen, ob original oder Zubehör, weiter verbaut werden dürften, wenn die in "typischen Straßenfahrbedingungen" abgegebenen Geräuschemissionen nicht über den vorgegebenen Werten liegen,
  • wir wissen das man Zeitungen nicht blind vertrauen sollte und Verlinkungen zum Internet ohne differenzierten Abgleich mit dem schon geposteten Beiträgen unerwünscht und wenig hilfreich sind
  • und wir endlich die Gedankengänge des "motorhochdrehenden, lauten, Innenstadtproleten" verstanden haben,

da können wir doch auch noch schnell über die eventuell anstehenden Zwangsgeräusche bei den eAutos im Stadtverkehr sprechen. O:-) 


Ich kann mir gut die neidischen Blicke der V8 Fahrer vorstellen wenn das eAuto mit künstlichem, gedämpften, aber akustisch wunderbar orchestriertem V8 blubbern mit "Aussenlautsprechern" durch die Stadt fahren darf und der Verbrenner sich von Aussen kastriert anhört.


Sicher bietet dann bald ein Tuner Innengeräuschverstärkung, bis es mit offenen Fenstern reicht, dass sich die Fussgänger wieder erschrocken umdrehen.

 

Nein, ich kann euch sagen die Zeiten des Krach sind vorüber. Hier in der Schweiz (Grossraum Bern, Basel, Zürich) erschrecken die Leute an der Tankstelle und verschlabbern Benzin wenn ich den 458 (alles Serie) starte.


Wenn sich der Benzin verschüttende dann mit bösen Blicken und erhobener Hand auf dem Weg über die Strasse macht, zischt ein eBike mit mind. 60-70km/h unbemerkt hinter seinem Rücken durch. Nicht gemerkt stört halt nicht.

 

Eventuell ist es eine Chance für uns Autoverrückte weniger unerwünscht zu sein.

In einem neuen Thread könnte man das mal diskutieren. O:-) 

  • Gefällt mir 2

Sofern die Gesetze nicht irgendwie von Ferrari und Co. umgangen werden können, besteht ein Auftrag: Die Fahrzeuge aus der Vergangenheit und der Gegenwart gut pflegen, so dass auch noch unsere Kindern mitbekommen was Sound ist, wie ein Auto klingen muss und was ein Großteil der Emotionen ausmacht. :D

 

Übrigens: Illegal bleibt ja illegal. Und es gibt ja genügend Sportwagenfahrer die einen nicht eingetragenen Auspuff fahren, die sich aber gesittet verhalten können und dadurch nie negativ auffallen. Somit ist das Gesetz für viele Fahrer sowieso egal.. Hat man in der Vergangenheit schon nicht darauf geachtet und tut das auch in Zukunft nicht. :wink:

 

Aktuell haut ja Tony eine Anlage nach der anderen raus inkl. ECE-Zulassung. Mal sehen wie das in der Zukunft wird. Ich bin sicher dort hat man bereits mir Juristen das Gesetz genau besprochen. 

  • Gefällt mir 1

Ja, eine Aussage von Tony zu dem Thema wäre mal interessant, da Toni sich bestimmt intensiv mit den Auswirkungen auf sein Geschäftsmodel  auseinander setzt und auch Kunden bald mal Fragen zu dem Thema beantworten können sollte ;) 

Klappenauspuff-Anlagen werden nicht "verboten", sie werden jedoch schlichtweg weitgehend sinnlos, weil praktisch ohne nennenswerten "Posereffekt". Für erhöhte Fahrleistungen haben die Entwickler andere Optionen.

vor 30 Minuten schrieb jo.e:

so dass auch noch unsere Kindern mitbekommen was Sound ist, wie ein Auto klingen muss und was ein Großteil der Emotionen ausmacht. :D

Hier halten sich viele Kleinkinder (in der Stad) die Ohren zu wenn sie den Ferrari "sehen", egal ob er steht (Motor aus) oder fährt (leise mit 1.000 bis 2.000 RPM). Das wurde denen von den Eltern so anerzogen.

 

Auf dem Land laufen die Kinder öfter mal neben dem Auto her und wollen den Motor hören.

Die können dort aber auch noch die Strasse selbstständig überqueren, während ein Kind in der Stadt diese nur mit Zebrastreifen und nur dann wenn seit Minuten der Verkehr in beide Richtungen komplett angehalten hat, überqueren kann. Auch in der Tempo 20 Zone.

 

So ändert dich die Welt. Mann darf mit ändern, oder sich anpassen. :D  

 

vor 10 Minuten schrieb Jarama:

Und wo steht im Gesetz, dass Klappenauspuffe (oder -puffs?) lediglich sinnlos werden? :D:P

Hier:

vor einer Stunde schrieb Thorsten0815:

Nach dem nun geklärt ist, dass:

  • Klappenauspuffanlagen, ob original oder Zubehör, weiter verbaut werden dürften, wenn die in "typischen Straßenfahrbedingungen" abgegebenen Geräuschemissionen nicht über den vorgegebenen Werten liegen,
  •  

:D 

Und in 30 km/h Zonen werden die Kinder mitunter sogar zum Spielen auf die Fahrbahn geschickt, damit sie die Autos auch schön behindern (auf dem Asphalt lassen sich soooo schöne Sachen mit Kreide malen, außerdem ist ja immer der Autofahrer schuld) .....

 

Nur, die sollten dann bei einem Halt auf einem Autobahnparkplatz am Besten am Klohäuschen festgebunden werden ... :D

 

Thorsten, da steht nicht, dass Klappenauspuffs sinnlos sind, das schließt Du nur laienhaft daraus .... :P

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