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Eigene Erfahrung bei Leasing


Gast Dany430

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Liebe Mod`s, das Thema einfach in die passende Sparte verschieben.

 

Ich möchte hier kurz meine Erfahrung bzgl. AIL Leasing München kund tuen, um den ein oder anderen vor zu hohem Vorfälligkeitsendgeld zu bewahren.

Da AIL vermehrt Sportwagenfinanzierungen ausgiebt, ist dies evtl. doch ganz Sinnvoll zu posten.

 

DIe Sportwagen welche ich über € 120.000,- kaufe, bezahle ich i.d.R. mit 50% an. Da ich gerne versch. Fahrzeuge fahre, und daher die meisten Fahrzeuge nach max. 1-2 Jahren wieder abstoße, bezahle ich die Restwerte eigentlich nie. Nun ist es wieder soweit, der Ferrari soll aufgrund des Verkaufes ausgelöst werden. Es handelt sich um eine KFZ Finanzierung, nicht um Leasing. Die Banken verlangen in der Regel bei vorzeitiger Ablöse ein VFE (Vorfälligkeitsendgeld). Dieses VFE ist seit 2010 nach BGB 502 Abs. 3 gesetzlich festgesetzt mit 1 % zur offenstehenden Summe. Leider wissen das viele Kunden nicht und somit werden teils horende VFE`s in Rechnung gestellt, bzw. falsche Berechnungen angestellt. DIe AIL rechnete mir einen Betrag von über € 8.000,- aus, aber ich löse einen F430 aus, keinen LaFerrari ;-)

Trotz eindeutigen E-Mails etc. wurde ich von der Vorstandsassitenz zur Rechtsabteilung verwiesen, wo sich mein Anwalt gerne melden könne.

Das Ende vom Lied ist, es wurden Fehler bei der Berechnung eingestanden und es ergäbe sich nun ein VFE von lediglich € 470, Das macht eine Differenz von € 7.530 ,- !!!!

Alle Beteiligten wussten Bescheid, das ist Ihr immerhin Tagesgeschäfft, unglaublich.

 

Ich denke den ein oder anderen kann dies etwas sensibilisieren.......

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Gut zu wissen. Habe 4 Autos dort laufen, bisher 100% zufrieden! Allerdings betraf mich dein Thema bisher nicht. Danke - die Info ist super bezüglich der gesetzlichen Regelung. :-))! Wusste ich bisher nicht.

Die Firma gibt's ja auch schon relativ lange, zumindest den Namen. Insofern glaube ich nicht an ein System, mit falschen Vorfälligkeitsentgelt zu arbeiten. Trotzdem ist der Hinweis von Dany sicherlich hilfreich. :-))!

Die gesetzliche Beschränkung gilt nur bei Finanzierungen für Verbraucher.

 

Wieso man als Verbraucher einen Autokauf finanziert, verstehe ich allerdings nicht ganz (z.B. Zinshöhe? Keine steuerliche Absetzbarkeit). Es sei denn man hat kein Geld...

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@TommiFFM

 

Es muss natürlich immer wieder User wie Dich geben die unnötige OT Beiträge abliefern.

Dahinter stecken Gründe, und beim Aventador wird es wieder so gemacht. Hier geht es um die im

Betreff angegebene Sache und mein Post könnte für den ein oder anderen hilfreich sein.

 

@dragstar1106

 

Die angestellte Berechnung hätte bis 2010 Gültigkeit besessen. Ich möchte nicht behaupten das AIL dies grundsätzlich so macht, aber hier handelt es sich um eine Standartprozedur und nicht um einen komplexen Einzelfall. Scheinbar haben interne Wirtschaftsprüfer mehrmals gerechnet, auch bei der Vorstandsassistenz hätte es bei den Bträgen schalten müssen.

Es kann sich also jeder seinen Teil über den Fall denken.

 

Ich denke es ist immer sinnvoll solche Erfahrungen zu teilen.

vor 10 Stunden schrieb TommiFFM:

Die gesetzliche Beschränkung gilt nur bei Finanzierungen für Verbraucher.

 

Wieso man als Verbraucher einen Autokauf finanziert, verstehe ich allerdings nicht ganz (z.B. Zinshöhe? Keine steuerliche Absetzbarkeit). Es sei denn man hat kein Geld...

Ich will Dir mal auf die Sprünge helfen: 

 

Was glaubst Du, was das FA zum Aventador im Betriebsvermögen sagt? 

 

Und im Privatvermögen kannst Du Dir beim Wiederberkauf schon mal die nicht mehr ausweisbare MWSt. in die Haare schmieren. Wieviel MWSt. ist auf einem Aventador? 

  • Gefällt mir 2
Am 6.9.2016 um 06:21 schrieb Dany430:

@TommiFFM

 

Es muss natürlich immer wieder User wie Dich geben die unnötige OT Beiträge abliefern.

Dahinter stecken Gründe, und beim Aventador wird es wieder so gemacht. Hier geht es um die im

Betreff angegebene Sache und mein Post könnte für den ein oder anderen hilfreich sein.

Ich weiß jetzt nicht, wo ich OT bin. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Dein Hinweis (laut Threadtitel zu "Leasing", wie Chip aber bereits weiter oben ausführte, nur für "Finanzierung" gültig) lediglich insofern unvollständig war, als die Begrenzung der VFE nur bei Verbraucherfinanzierung gilt, dh für Selbständige u.ä. leider nichts bringt.

 

Am 6.9.2016 um 07:53 schrieb F400_MUC:

Ich will Dir mal auf die Sprünge helfen: 

 

Was glaubst Du, was das FA zum Aventador im Betriebsvermögen sagt? 

 

Und im Privatvermögen kannst Du Dir beim Wiederberkauf schon mal die nicht mehr ausweisbare MWSt. in die Haare schmieren. Wieviel MWSt. ist auf einem Aventador? 

Luxussportwagen im Betriebsvermögen ist altes Thema, hängt immer vom Einzelfall und Deinem FA ab.

 

Du sagst also, wenn ich einen Aventador als Verbraucher kaufe, kann ich beim Wiederverkauf die USt ausweisen, wenn ich den Kauf finanziert habe? Das wäre in der Tat eine hilfreiche Info, die mir so nicht bekannt war. Dafür dann Danke!

vor 13 Stunden schrieb TommiFFM:

Die gesetzliche Beschränkung gilt nur bei Finanzierungen für Verbraucher.

 

Wieso man als Verbraucher einen Autokauf finanziert, verstehe ich allerdings nicht ganz (z.B. Zinshöhe? Keine steuerliche Absetzbarkeit). Es sei denn man hat kein Geld...

Das ist keineswegs abwegig. Denn ein Verbraucherkredit (und nur auf diesen ist die gesetzliche Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung anwendbar) ist nicht für betriebliche Zwecke bestimmt. Weder können die Zinsen abgesetzt werden, noch das Fahrzeug. Es ist dann ein Privatfahrzeug und lediglich die Entfernungspauschale könnte angesetzt werden.

 

Wenn das Fahrzeug bzw. der Kredit betrieblich angesetzt wird/wurde, dann ist es ein erhebliche Kulanz, wenn der Darlehensgeber die gesetzliche Kappung für Verbraucherkredite gewährt. M.E. hätten die die ursprüngliche Forderung problemlos durchsetzen können.

 

Insofern verstehe ich offen gesagt die Aufregung nicht, vielmehr wäre m.E. ein "Danke" an den Darlehensgeber angebracht für die Reduktion der Vorfälligkeitsentschädigung....

Am 6.9.2016 um 09:27 schrieb Thorsten0815:

Es gibt meiner Meinung nach keine wirtschaftlich sinnvollen Gründe zum Leasing von Supersportwagen und anderen Luxusgütern.

Im Betriebsvermögen fallen Dir sicherlich auch viele Gründe ein, also meinst Du wohl im Privatvermögen. Da liegst Du falsch, was die Fragestellung des OT angeht (der spricht von Finanzierung). Kannst Du Dir selbst nachrechnen:

 

Der Finanzierungspartner holt sich sofort die 19% MWSt. wieder, bei einer o.g. AZ von 50% (brutto) ist dessen Kapitalbindung noch rd. 34% der Anschaffungskosten (100/1,19= 84 - 50--> 34). Ja, der Finanzierungspartner muss einen Monat auf die MWSt. warten. Wenn der sich günstig refinanzieren kann (bei 50% AZ bleibt ihm ja nicht wirklich ein Restwertrisiko), dann zahlst Du 3-4% Zinsen auf die Kapitalbindung. Nach ein paar Jahren kann das Fahrzeug aber wieder mit ausweisbarer MWSt. vertickt werden, wenn jemand gern schnell wechselt.

 

Du kannst ja alternativ mal Werner (Luimex) fragen, wie gern er Fahrzeuge ohne ausweisbare MWSt. in Zahlung nimmt und zu welchen Preisen. Einfaches Nachrechnen zeigt, dass die Finanzierung im Privatvermögen viel besser ist, wenn man das richtig hinbekommt.

 

Im Privatvermögen Neuwagenleasing ohne AZ und mit 7% Zins gerechnet, ja, das ist unsinnig. 

@ jarama an Deinem Post ist was dran, heißt es doch in § 1 des entsprechenden Gesetzes

 
Als Verbraucher gelten auch alle anderen natürlichen Personen, es sei denn, dass der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für ihre bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist.
 
Jedoch wird der Kreditgeber im Zweifel nicht mitbekommen ob  man ein KFZ welches mit dem Darlehen bezahlt wird steuerlich absetzt, daher haben wir hier eine Grauzone.

 

vor 12 Minuten schrieb F400_MUC:

Im Betriebsvermögen fallen Dir sicherlich auch viele Gründe ein, also meinst Du wohl im Privatvermögen. Da liegst Du falsch, was die Fragestellung des OT angeht (der spricht von Finanzierung). Kannst Du Dir selbst nachrechnen:

 

Der Finanzierungspartner holt sich sofort die 19% MWSt. wieder, bei einer o.g. AZ von 50% (brutto) ist dessen Kapitalbindung noch rd. 34% der Anschaffungskosten (100/1,19= 84 - 50--> 34). Ja, der Finanzierungspartner muss einen Monat auf die MWSt. warten. Wenn der sich günstig refinanzieren kann (bei 50% AZ bleibt ihm ja nicht wirklich ein Restwertrisiko), dann zahlst Du 3-4% Zinsen auf die Kapitalbindung. Nach ein paar Jahren kann das Fahrzeug aber wieder mit ausweisbarer MWSt. vertickt werden, wenn jemand gern schnell wechselt.

 

Du kannst ja alternativ mal Werner (Luimex) fragen, wie gern er Fahrzeuge ohne ausweisbare MWSt. in Zahlung nimmt und zu welchen Preisen. Einfaches Nachrechnen zeigt, dass die Finanzierung im Privatvermögen viel besser ist, wenn man das richtig hinbekommt.

 

Im Privatvermögen Neuwagenleasing ohne AZ und mit 7% Zins gerechnet, ja, das ist unsinnig. 

Anleitung zur Steuerhinterziehung?

 

Nein, sicherlich nicht. Nur wer das Fahrzeug besitzt, kann damit auch fahren ;).

 

Eigentum? Auch eher nicht (im Normalfall einer Finanzierung), weil der Darlehensgeber gibt Geld, der Darlehensnehmer kauft damit Auto und schuldet dem Darlehensgeber die Raten. Der Darlehensnehmer kann das Auto auch jederzeit verkaufen (sofern es nicht als Sicherheit verwendet ist) und schuldet davon völlig unabhängig die Raten. Im Falle einer Sicherheit bleibt das Auto dessen ungeachtet im Eigentum des Darlehensnehmers, solange die Raten bedient werden.

 

Natürlich kann ein Verbraucher nirgends die USt. in Abzug bringen (oder ausweisen). Wenn das so wäre, würde ja letztlich niemand USt. (eine Verbrauchersteuer) zahlen ....:D

vor einer Stunde schrieb chip:

Das Thema Leasing pro und Contra hatten wir hier aber gefühlt schon 10.000 x und darum geht es im Thread auch nicht.

Wenn auch so ziemlich alles in diesem Thread OT ist (Erfahrung eines CP'lers mit einem bestimmten Unternehmen vs. Steuerpolitik und Steuervarianten), dennoch empfinde ich den Thread interessant. Ich kenne mich zu wenig damit aus, und äußere mich nicht dazu. Mich würde nur mal interessieren, wieviel Halbwissen und Ergebnisse aus Stammtischplaudereinen in den diversen Aussagen steckt...

 

Es läßt sich einfach zusammenfassen.

 

Der Threadersteller hat als Verbraucher (Privatperson, das Fahrzeug ist in seinem Privatbesitz und NICHTS ist irgendwie betrieblich absetzbar und NIRGENDS ist die USt. ansetz- oder ausweisbar) einen Kredit aufgenommen und vor Fälligkeit gekündigt. Der Darlehensgeber wollte eine gesetzwidrig hohe Vorfälligkeitsentschädigung und hat dies erst auf Rüge korrigiert.

 

Wenn es sich nicht um einen Verbraucherkredit handelte, dann hätte der Threadersteller die zunächst verlangte (höhere) Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet. Ohne wenn und aber.

Ich erlaube mir nur noch folgende zusammenfassende Hinweise:

 

Hier geht Leasing und Finanzierung durcheinander. Beim Leasing ist das Eigentum beim Leasinggeber (jedenfalls wenn es steuerlich Sinn machen soll), den (unmittelbaren) Besitz hat der Leasingnehmer. Technisch gesehen hat der Leasinggeber mittelbaren Besitz aber das ist zu kompliziert um es hier weiter auszuführen. Bei der Finanzierung ist das "Eigentum" an sich dagegen beim Darlehensnehmer (der unmittelbare Besitz auch), der Darlehensgeber hat (vermutlich) Sicherungseigentum am Fahrzeug (und mittelbaren Besitz).

 

Der Hinweis des Threaderstellers auf die Begrenzung der VFE gilt nur für Finanzierung (nicht Leasing!) und nur bei Verbraucherkrediten (nicht bei Krediten an Selbständige, Unternehmer etc.!).

 

In diesem Falle (Kredit an Verbraucher) kann der Darlehensnehmer die Zinsen steuerlich nicht absetzen, hat keine Abschreibung und kann auch die Umsatzsteuer beim Verkauf nicht ausweisen (er kann natürlich schon, er darf nur nicht und es nützt auch nix).

 

Soweit die basics. Zu anderen Dingen hier enthalte ich mich jetzt einer Stellungnahme..

 

Ja bitte um Entschuldigung für die Begriffsverwirrung, es geht nicht um einen Autokredit, sondern um ein Auto, was der OT fährt und AIL offensichtlich gekauft hat auf seine Bestellung hin.

 

Jedenfalls habe ich noch keinen Fehler in meiner Bierdeckelrechnung gefunden - aber das ist es doch wohl, was der OT mit AIL macht, wenn er über privat AIL geht und 50% anzahlt. Er kann schnell wechseln nach ein paar Jahren und erhält die MWSt. Natürlich erhält AIL die MWSt.-Ausweisbarkeit und nicht er persönlich, aber die lassen das ja in die Restwertkalkulation einfliessen und machen entsprechende Angebote. 

Das was Du da beschreibst, ist allerdings kein Kauf auf (Verbraucher-) Kredit, sondern eine Leasingform bzw. "Autoverleih".

 

Der Threadersteller hat aber ausdrücklich Leasing verneint und auf (Verbraucher-) Kredit verwiesen (wenn auch die Überschrift das Gegenteil vermuten läßt :D). Sonst hätte er sich ja auch nicht auf §502(3) BGB berufen können  B).

 

Wir gehen ja davon aus, dass da nicht "gestaltet" wurde.

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