Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

997 Kauf im PZ in Italien


OEK57

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Porsche - Kenner,

ich spiele mit dem Gedanken einen 997 in Italien bei einem Porsche Zentrum zu kaufen.
Ich bin sehr neu bei Motor Talk und bei Porsche allgemein.
Ich habe schon einiges hier im Forum gelesen zu Kaufabwicklung, Papieren, Zulassung, Überführung etc. und dem Kauf bei Privatanbietern mit den üblichen Bedenken in Italien.
Jetzt ist meine Frage:
Was sagt ihr zu dem Kauf bei einem PZ in Italien? Ist der Kauf ähnlich bedenkenlos wie bei einem PZ in Deutschland?
Sollte man unbedingt auf die Porsche Approved Garantie achten?...wie verhält es sich bei einem Porsche aus einem PZ ohne Porsche Approved Garantie?

Noch eine kurze Frage offtopic:
Was ist ein ühbliches Verhältnis zwischen Betriebsstunden und Laufleistung?

Vielen Danke schon für eure Antworten und ich hoffe ich habe dieses Thema nicht überlesen.

Schöne Grüße,
Oliver

 

 

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Herzlich Willkommen bei carpassion!

Deine Frage zerpflücke ich mal, dann läßt es sich leichter antworten:

vor 47 Minuten schrieb OEK57:

Ist der Kauf ähnlich bedenkenlos wie bei einem PZ in Deutschland?

Ja.

vor 47 Minuten schrieb OEK57:

Sollte man unbedingt auf die Porsche Approved Garantie achten?...wie verhält es sich bei einem Porsche aus einem PZ ohne Porsche Approved Garantie?

Die "Approved Garantie" funktioniert wie jede andere Versicherung auch. Sie spielt mit der Ängstlichkeit, es könnte etwas Schreckliches passieren. Unterm Strich ist es ein Geschäft, an dem in erster Linie PORSCHE etwas verdient und erst in zweiter Linie die Seele des Zahlenden ein bißchen beruhigt. Man kann es aber genauso gut lassen und das Geld selbst auf die hohe Kante (an-)legen. Zumal das Kleingedruckte der "Approved Garantie" etliche Dinge ausschließt, was aber erst im Falle eines Falles auffällt.

vor 53 Minuten schrieb OEK57:

Was ist ein ühbliches Verhältnis zwischen Betriebsstunden und Laufleistung?

Pro Betriebsstunde ca. 55 km.

 

  • Gefällt mir 1

Hallo Matelko,

 

vielen Dank für die schnellen und guten Antworten. 

Nur noch eine weitere Frage:

Ich habe relativ viel über manipulierte Kilometerstände in Italien gelesen, allerdings immer im Zusammenhang mit Privatanbietern oder anderen Händlern.

Bei einem PZ muss ich doch davon ausgehen koennen, dass nichts manipuliert wurde oder?

 

Vielen Dank,

Oliver

 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1 - Das PZ ist der Verkäufer, d.h. das PZ ist derzeit der Eigentümer des Fahrzeugs.

2 - Das PZ vermittelt lediglich und ist derzeit höchstens der Besitzer - aber nicht der Eigentümer des Fahrzeugs.

 

Im ersten Fall kann man m.E. getrost davon ausgehen, daß alles in Ordnung ist. Im zweiten Fall würde ich dem PZ gegenüber meine Bedenken offen ansprechen und fragen, wie man sicherstellen könne, daß der Kilometerstand vertrauenswürdig ist. Vielleicht findet das italienische PZ die "typisch deutschen Bedenken" zum Schmunzeln, unterm Strich sollten sie Dir dennoch eine vernünftige Antwort geben können (und Deine Frage nicht einfach abtun), wenn sie an Dir als Käufer ernsthaft interessiert sind. 

Ok, und wieder vielen Dank für die Antwort. 

 

Gibt es denn eine Möglichkeit herauszufinden, ob das Auto im Auftrag verkauft wird?..wahrscheinlich nur ein kurzer Anruf in dem jeweiligen PZ oder?

 

Grüße,

Oliver

 

Diese Angabe ist naturgemäß grob und nicht wissenschaftlich belastbar, allein schon weil keine Aussage zur Standardabweichung gemacht wurde. Es handelt sich um einen von Porsche für den internen Gebrauch angegebenen Wert, den man dementsprechend mit einem gewissen Sachverstand nutzen sollte. Deshalb sehe ich auch keinen wirklich großen Unterschied zwischen 33 und 55 km, bei dem man stutzig werden sollte...

Dem Thema wäre noch hinzuzufügen, dass ja auch ohne Approved eine Gewährleistung für gebrauchte Autos besteht, die müsste in Italien Pflicht sein wie Deutschland, da ja die Reglungen vor Jahren  Eu weit angepasst wurden. Die Garantie deckt natürlich ggf.  mehr ab aber die Gewährleistung ist zumindest auch ohne Garantie da. In wie weit sich diese dann in der Praxis in Italien durchsetzen lässt ist natürlich fraglich grade was das recht zur Nachbesserung etc. angeht und wie weit Wege ggf. Sind bzw. Wie es sich mit der Kommunikation verhält.

  • Mitglieder
vor einer Stunde schrieb chip:

dass ja auch ohne Approved eine Gewährleistung für gebrauchte Autos besteht, die müsste in Italien Pflicht sein wie Deutschland

Vergiss es, da klaffen Theorie und Praxis meilenweit auseinander..... wer sich ein klein wenig im Gewährleistungsrecht auskennt, weiß wovon ich spreche......

 

 

Ähmmm...   Könntest Du das bitte ein wenig ausführlicher erläutern? Nicht jeder kennt sich im Gewährleistungsrecht ausreichend aus - zumal Italien betreffend.

Die Approved Garantie gilt soweit ich weiss in jedem PZ, also dann auch in D.

Wenn meine Annahme stimmt, dann würde ich an Deiner Stelle eine solche abschliessen.

 

Erstens wäre der Wagen dann wirklich geprüft und zweitens könntest Du die Leistungen daraus im Problemfall auch in D beim PZ einfordern.

 

Ist auch nicht so teuer.

Ich habe beim privaten Verkauf meines letzten Porsche auch eine solche Approved Garantie machen lassen.

 

vor 15 Stunden schrieb matelko:

Das PZ vermittelt lediglich und ist derzeit höchstens der Besitzer - aber nicht der Eigentümer des Fahrzeugs.

Ich habe schon lange keinen Fahrzeugschein/-brief in D mehr in der Hand gehabt, aber ich glaube mich zu erinnern, dass da auch nur Besitzer und eben nicht Eigentümer über meinem Namen stand. O:-) 

vor 11 Minuten schrieb Thorsten0815:

....aber ich glaube mich zu erinnern, dass da auch nur Besitzer und eben nicht Eigentümer über meinem Namen stand

über dem namen steht das kennzeichen :D

und gaanz unten steht

Zitat

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen.

 

Zulassungsbescheinigung-I.1.jpg

 

zum Gewährleistungsrecht :  grundsätzlich gilt EU weit eine 2 jahrige gewährleistung die bei gebrauchter ware vom händler(bzw.gewerblichen*)welche an eine privatperson verkauft wird auf 1 jahr begrenzt werden kann :-))!

in der praxis siehts dann so aus dass das fahrzeug grundsätzlich nur vermittelt wird,die garantie mittels zusätzlich verkaufter versicherung stark eingeschränkt oder einfach ausgeschlossen wird...alles nicht koscher und trotzdem wirds praktiziert...seit jahren :-o

lustig wird das ganze wenn,wie ich live miterleben durfte,der serviceberater der kundin (richterin an so einem kleinen bundesgericht in KA) erklärt dass die ausgefallene zündspule als verschleissteil nicht unter die gewährleistung fällt jedoch aus kulanz trotzdem kostenlos ersetzt wird... die meinte dann nur trocken:

Zitat

...machen sie mir ne rechnung und ich bewweise ihnen dass die gewährleistung nur ihrer absicherung dient und nicht ihre sachmängelhaftung ersetzt

:D

oder wie im falle meines bruders mit ausgefallenem motor durch defekte einspritzdüse

Zitat

...bring das auto vorbei,machen wir kostenlos wenns ein mangel ist,die transportkosten übernehmen wir aber auch nur dann :P

selbst schuld wer ein auto,weils evtl.billiger ist,in der grössten entfernung kauft wo reklamation dann u.U. schwierig wird :(

 

* zu gewerblichen zählen auch z.b. der geschäftswagen des metzgers oder malers wenn er den an privat verkauft...eben alles was vonn gewerblich an privat verkauft wird !

 

ps.bei nem Porsche aus "Itlaien" wäre ich sehr vorsichtig,spätestens wenns um irgendwelche zahlungen per western-union oder sowas geht .. fällt dann meist unter SCAM

  • Gefällt mir 1
vor 10 Minuten schrieb planktom:

* zu gewerblichen zählen auch z.b. der geschäftswagen des metzgers oder malers wenn er den an privat verkauft...eben alles was vonn gewerblich an privat verkauft wird !

 

Was ein echtes Problem darstellt. Ich sehe in dem Punkt eher Lobby-Arbeit der Kfz-Branche. 

 

Diese Gewährleistung kann ein kleiner Unternehmer, der Kfz-branchenfremd ist gar nicht stemmen. Im Extremfall muß er 12 Monate eine Rücklage in Höhe des Verkaufserlöses bilden. Das kann der Metzger oder Maler aber gar nicht, weil er das frei gewordene Kapital für das nächste Fahrzeug benötigt. Also muß er alle 3-4 Jahre ein Fahrzeug neu leasen und wird damit in eine Abhängigkeit getrieben, die ich für nicht sinnvoll halte.

 

Aber das ist hier sehr off-Topic. :huh:  

  • Gefällt mir 1

Negativ ist relativ, die Frage der Laufleistungs-Plausibilität wird dann eher aufkommen und ein möglicher Käufer wird sich dieses Risiko mit der Preisminderung schmackhaft machen lassen wollen. Im Übrigen die selbe Preisminderung, die sich auch der Käufer erhofft, der das Auto in (z.B.) Italien kauft und reimportiert.

 

Insgesamt werden solche Fahrzeuge später dann auch in Deutschland halt günstiger gehandelt. Was nicht funktioniert ist, sich einen "italienischen Porsche" günstig zu kaufen und ihn dann 5 Jahre später zum Preis vergleichbarer "deutscher Porsche" zu verkaufen, der Preis-Abschlag wird in der Regel weiter durch gereicht.

vor 3 Stunden schrieb Thorsten0815:
vor 19 Stunden schrieb matelko:

Das PZ vermittelt lediglich und ist derzeit höchstens der Besitzer - aber nicht der Eigentümer des Fahrzeugs.

Ich habe schon lange keinen Fahrzeugschein/-brief in D mehr in der Hand gehabt, aber ich glaube mich zu erinnern, dass da auch nur Besitzer und eben nicht Eigentümer über meinem Namen stand.

Dieser von Dir gebildete Zusammenhang erschliesst sich mir nicht. Was soll denn eine Zulassungsbescheinigung generell mit Eigentumsverhältnissen zu tun haben? Hinzu kommt, daß ein nicht angemeldetes Auto in der EU gar keine Zulassungsbescheinigung mehr hat, die wird erst bei Zulassung ausgestellt und bei Abmeldung wieder vollständig kassiert.

vor 55 Minuten schrieb matelko:

Hinzu kommt, daß ein nicht angemeldetes Auto in der EU gar keine Zulassungsbescheinigung mehr hat, die wird erst bei Zulassung ausgestellt und bei Abmeldung wieder vollständig kassiert.

 

zumindest hier in der gegend gilt das aber nicht mehr! bis vor nicht allzulanger zeit wurde der teil I entwertet wieder mit dem teil II zurückgegeben.bei den neuen seit 01.01.2015 hats auf der rückseite ein sicherheitssiegel worunter sich der "sicherheitscode zur Internetbasierten Ausserbetriebssetzung" befindet ... siehe >Anwenderhandbuch des KBA<

  • Gefällt mir 2
  • 4 Monate später...

kann es nicht sein, dass ein Reimport eines in Italien zugelassenen Wagens irgendwann durch die lückenlose Halterschaft eines wiederum inländischen Eigners "geheilt" wird?

 

Also: 996, EZ in Italien in 1998, reimportiert 2016 nach D, dann 5 Jahre in einer Hand und von einem einzigen Eigner lückenlos gewartet?

 

Der Wagen an sich ist ja nunmal in Deutschland hergestellt.

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...