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Gestohlen - Schwarzer Ferrari 308 GTB #33007 Diebstahl


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Für den Fall, dass jemand das Auto sieht oder es ihm angeboten wird >>> Dial Police!!!

 


My beloved Ferrari 308GTB chassisnumber #33007 was STOLEN early this morning.
It is a black car, 1980 Euro drysump, cream interior. Dutch Registration plates 76-PP-FZ.
Engine number: F106A021/01648
Gearbox number: F106AB/1650
In excellent condition, no damage.
It was stolen in Amsterdam, the Netherlands.
Please keep a sharp lookout!
Sad day for me.
Thanks, Mick

stolen1.jpg

stolen2.jpg

  • 1 Jahr später...
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wieder aufgetaucht  ... im Verkauf in Belgien !

 

damaliger, versicherter Fahrzeugwert wurde von der Versicherung erstattet

 

aktueller Verkäufer weiß / wusste scheinbar bisher nichts von "seinem Glück"

  

Fahrzeug wird wohl aktuell der Versicherung gehören, Alteigentümer ist evtl. am Rückkauf interessiert

 

wie mit der Wertsteigerung umgegangen wird ?

 

 

story in developement  :wink:

 

 

Gruß aus MUC

Michael

  • Gefällt mir 6

Das erinnert mich an das Schnäppchen aus Dänemark, welches  meinem Freund  letzen Herbst in die Türkei abgeboten wurde.

Als ich, ein Deutscher, dann am Kauf interessiert war, folgte Funkstille vom Verkäufer. Handynummer war abgemeldet, Emails ohne Antwort.

Vielleicht war das dieser.308er

.

Henry

@me308: Der wurde dann ca. ein Jahr irgendwo untergestellt:

  1. Gibt es einen Hintergrund für diese "Frist"?
  2. Die Wertsteigerung bezieht sich doch sicher auf den Zustand zum Zeitpunkt des Diebstahls.... was mag das in einem Jahr wohl schon sein?

 

 

Mich würde ja mal interessieren, mit was für Papieren der angeboten wurde...

Entweder gefälschte mit original-FIN oder - und das könnte dann ja richtig unschön werden: die Diebe haben neue FIN eingeschweißt. Was macht man in so einem Fall???

 

Alex.

vor 3 Stunden schrieb buschi:

die Diebe haben neue FIN eingeschweißt. Was macht man in so einem Fall???

 

so sieht es derzeit aus -

 

was passiert ?

das Fahrzeug wird von der Versicherung beansprucht -

der aktuelle "Besitzer" trägt den kompletten Schaden (egal ob in gutem Glauben gekauft etc. )

d.h. er verliert seinen Kaufbetrag und das Fahrzeug

 

für Rückforderungen sind die "Verkäufer" mit großer Sicherheit nicht mehr auffindbar

 

 

vor 4 Stunden schrieb Thorsten0815:

Die Wertsteigerung bezieht sich doch sicher auf den Zustand zum Zeitpunkt des Diebstahls.... was mag das in einem Jahr wohl schon sein?

 

ja, Du hast recht - in diesem Falle wohl nicht viel wenn überhaupt 

 

 

weitere, belastbare Details sind bisher noch nicht bekannt -

Spekulationen bringen daher nichts - sind evtl. sogar kontraproduktiv  !

 

warten wir`s also mal ab ! auch wenn`s schwer fällt :wink:

 

 

Gruß aus MUC

Michael     

  • Gefällt mir 1
vor 9 Stunden schrieb me308:

was passiert ?

das Fahrzeug wird von der Versicherung beansprucht -

der aktuelle "Besitzer" trägt den kompletten Schaden (egal ob in gutem Glauben gekauft etc. )

d.h. er verliert seinen Kaufbetrag und das Fahrzeug

wenn...ja wenn der aktuelle besitzer nicht gerade aus einem der nordischen länder stammt wo man bewegliche sachen sehr wohl "gutgläubig erwerben" kann... so wie z.b. damals mit der harley des deutschen polizisten die bei einem arzt aus riga wieder auftauchte als der sie für eine LBS werbung zur verfügung stellte

vor 8 Stunden schrieb buschi:

Und wie bekommt so ein Fahrzeug dann seine alte, ursprüngliche FIN wieder?

in der regel wird sie absichtlich  regelrecht "reingepfuscht" ! ! ! :-o

sprich :die falsche wird entfernt bzw.deutlich durchge-X-t

und daneben die ursprüngliche mittels angeschweisstem blech deutlich erkennbar wieder angebracht...das ganze bekommt dann einen schlagstempel vom tüv sowie einen eintrag in die fahrzeugpapiere dass die ursprüngliche nummer neben der gefälschten wieder eingeschlagen bzw angebracht wurde.

wenn sie wieder,zumindest auf den ersten blick,perfekt hergestellt werden würde könnte das sonst zu problemen führen wenn mal wirklich nach einer manipulation der nummer geforscht würde.auch auf den ersten blick unsichtbare schweissnähte unter lack oder perfekt rausgeschliffene nummern lassen sich mit modernen methoden relativ gut wieder sichtbar machen.

  • Gefällt mir 4

Nur zur Klarstellung, auch bei uns ist ein "gutgläubiger Erwerb" unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich.

 

Nicht möglich ist dies beispielsweise, wenn das Auto dem Eigentümer geklaut wurde.

 

Möglich ist es beispielsweise, wenn der Eigentümer das Auto an eine dritte Person verliehen hat und die dritte Person verkauft das Auto dann an einen (gutgläubigen) Käufer. Oder das Auto wird der Werkstatt zu Reparaturzwecken übergeben und die Werkstatt verkauft das Auto, dann ist auch gutgläubiger Erwerb möglich. Oder das Auto wird einem Händler in Kommission zum Verkauf gegeben und der Händler verkauft "auf eigene Rechnung". Ergo: ein Auto nicht einer Person oder Firma geben, die finanziell notleidend ist, das Auto ist ggf. weg und Geld sieht man nie im Leben ... B)

 

Kriterium ist das sogenannte "Abhandenkommen". Wenn das vorliegt > kein gutgläubiger Erwerb, wenn das nicht vorliegt > gutgläubiger Erwerb möglich.

 

Es gibt Länder in der EU, wo ein gutgläubiger Erwerb gar nicht möglich ist. Es gibt aber auch EU Länder, wo der gutgläubige Erwerb unter allen Umständen (also auch Diebstahl) möglich ist.

 

Es lebe die Harmonisierung des EU Rechts :D. Besonders lustig es, wenn grenzüberschreitende Vorgänge (Diebstahl,Unterschlagung,Verkauf) eine Rolle spielen, das Recht wessen Land gilt dann? :D

Again what learned !

Besten Dank für die Erläuterung, Tom. Hab ich nicht gewusst.

 

Dann ist es für den ursprünglichen Besitzer ja eigentlich gar nicht so schlimm, wie ich jetzt gedacht hätte.

Es sei denn, die Versicherung rückt das Auto dann nicht mehr raus (oder es wurde stark beschädigt).

Einen Anspruch auf Rückkauf hat man nicht, oder? Oder anders gefragt: ist man da auf Gedeih und Verderb auf den good-will der Versicherung angewiesen?

 

Grüße,

Alex.

 

Gerade eben schrieb buschi:

Oder anders gefragt: ist man da auf Gedeih und Verderb auf den good-will der Versicherung angewiesen?

 

Klar, denn das Vehikel gehört der Versicherung und die kann damit tun, was sie möchte (wie jeder Eigentümer). Einschließlich dem ehemaligen Eigentümer den Wagen zum (aktuellen) Marktwert zum Kauf anbieten .... B)

  • 1 Jahr später...
Am 15.2.2017 um 08:38 schrieb Gast:

Einschließlich dem ehemaligen Eigentümer den Wagen zum (aktuellen) Marktwert zum Kauf anbieten .... B)

Und genau das ist die Realität.

Non olet.

  • 10 Monate später...
  • 5 Monate später...
vor 18 Stunden schrieb Benelux:

Thema ist erledigt!

? ? ?

hat der ehemalige besitzer das auto wieder ?

musste er mehr bezahlen als die versicherung dafür gegeben hatte?

wurde jemand verknackt ?

mir fallen noch mehr fragen ein !

  • Gefällt mir 1

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