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Wiesmann Neuanfang?


Bottema

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Am 17.2.2016 at 09:10 schrieb planktom:

häh ? ? ?

seit 01.02.2016 ist der verkauf der ehemalig insolventen firma wiesmann durch zweite instanz LG Münster rechtskräftig... Wer ist jetzt pleite ?

 

Pleite ist die Wiesmann GmbH. Das bleibt sie auch, einzig mit einem Insolvenzplan hätte sie sich münchhausenmäßig aus dem Schlamassel befreien können (Zustimmung der Gläubiger vorausgesetzt ... also dann ... nicht!).

Die neue(n) Geschäfte haben mit Wiesmann nichts zu tun, die haben nur Teile der Konkursmasse angekauft.

Jetzt alles klar?:wink:

 

Markus

Die Teile oder auch den Namen, oder wie ?

 

Iss fast genauso undurchdringlich, wie die Sache mit dem Motorradladen "Hein Gericke"..

Seit 2011, vier mal Insolvenz und die eine hat die Namensrechte..

 

Grüße

 

Wiesmann GmbH wird der Nachfolger nicht heißen - außer er will die Altschulden übernehmen. Nennt sich Haftung für Firmenfortführung. NEIN, Firma ist der NAME eines Geschäfts, NICHT das Geschäft selber!

Und Wiesmann heißen die beiden Brüder ja nach wie vor. Da kann keiner irgendwas verbieten - und der Verwalter auch außer einem "Bild" nichts verkaufen. Bevor wieder einer fragt: Marken gibt es als Bildmarke (Schriftzug in Proportion, Farbe und Größe geschützt) oder als Wortmarke (das Wort, egal, wie es geschrieben ist).

 

Wie heißt so was dann? "Wiesmann Vertrieb für exclusive Sportwagen GmbH" z.B. Andere Firma, Haftung weg. Kurzform im Sprachgebrauch "Wiesmann" und alles ist beim alten.

 

...in wie weit darf sich dann überhaupt der Nachfolger der Wiesmann GmbH nähern, ohne in die Gefahr noch vorhandener "Altlasten"  in Sachen Forderungen oder Gewährleistungen zu kommen.

 

Würde nicht schon die Wiederaufnahme der Produktion von MF4 oder MF5 in den alten Räumen alte Ansprüche wierder aufleben lassen, oder sind mit der abgeschlossenen Insolvenz alle Ansprüche endgültig abgegolten ?

Was sollen die Räumlichkeiten damit zu tun haben?

 

Die Ansprüche mussten die Gläubiger anmelden und entsprechend belegen.

Diese werden dann nach einen Verteilungsschlüssel bedient. Ein Nebenjob des Insolvenzverwalters..... .

..........anders gefragt.....

....wenn in den bisherigen Wiesmann-Räumlichkeiten, mit eihemaligen Mitarbeitern, unter Beteiligung der ehemaligen Gründer mit dem ehemaligen Firmenlogo baugleiche MF4 und MF5 mit noch vorhandenem Material wieder gebaut werden.........

 

.........reicht es dann aus rechtlicher Sicht aus, wenn die Firma als Abgrenzung zur alten Wiesmann GmbH nur einen neuen Firmennamen bekommt ?

Die Haftung bei Unternehmensfortführung nach § 25 HGB kann unter Umständen ausgeschlossen sein, wenn der Erwerb vom Insolvenzverwalter erfolgt. Wenn das vorliegend der Fall ist, dann kann die Firma auch vom neuen Inhaber fortgeführt werden, ohne dass es zur diesbezüglichen Haftung für "Altlasten" käme. Anderenfalls wären in Insolvenzverfahren keine Erfolgsaussichten für eine Übernahme und Fortführung durch Dritte gegeben.

 

(Ich bin in dieser Thematik allerdings nicht vertieft und weiß auch nicht im Detail, wie es bei Wiesmann abgelaufen resp. ausgestaltet worden ist. Zudem ist das Vorstehende natürlich eine äußerst verknappte Darstellung und fernab einer detaillierten rechtlichen Würdigung dieses Einzelfalles.)

 

  • Gefällt mir 1

@keulejr: "Könnte" und "unter Umständen" ... bringt also gar nichts. Faktisch läuft's so, wie ich es beschrieb. IMMER. Mir wäre auch kein Verfahren bekannt, wo es an der Fortführung des Namens einer Gesellschaft lag, daß die Auffanglösung nicht zustande kam. Die gehen ja nicht am falschen Namen ein, sondern am falschen Konzept/kaputtem Taschenrechner und u.a.U.m. (und anderen Ursachen mehr).

Einzig beim insolvenzplanverfahren und der Veräußerung im Rahmen eines die Altgesellschaft liquidierenden Planinhalts bei Gründung eines neuen Rechtsträgers wird das Risiko sicher vermieden. So ein Verfahren zeigst Du mir dann mal.

Marke und Firma bitte nicht verwechseln!

 

Markus

@806

Nicht gleich aufregen. 

 

Wie sollte man es anders beschreiben als mit "könnte" oder "unter Umständen"? Ich habe jedenfalls keine Akteneinsicht, so dass konkrete Angaben ohnehin obsolet wären. Und so dürfte es den meisten (er)gehen. 

Daher ist es - ganz gleich in welche Richtung - stets eine bloße Vermutung wie es ablaufen könnte oder gar ablaufen wird. Zumal die von dir beschriebene Vorgehensweise meinerseits nicht einmal in Zweifel gezogen wurde. :wink:

 

Und es liegt auch keine Verwechslung der Begrifflichkeiten vor. Denn ob nun eine natürliche oder juristische Person die Firma (übernimmt und) fortführt, ist zunächst einmal ohne Relevanz. Dies gilt auch für den von mir aufgezeigten Weg des Erwerbs vom Insolvenzverwalter (ohne etwaige Haftung für "Altlasten"). 

 

 

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Hallo Bottema,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

@ McPercy: Deine Frage, ob die selben Immobilien, Produktiongüter oder Mitarbeiter nach Neuanfang eines zuvor insolventen  Betriebes die Übernahme der Altlasten bedingen, beantworten Hunderte, wie Phönix aus  der Asche auferstandene Betriebe ( z.Bspl.:Bau- , Fuhrunternehmen , Teppichhändler, ja sogar Banken,nicht zuletzt ganze Länder (Griechenland)etc.) betreiben ihre Geschäfte bzw. Produktionen unter anderem Namen oder anderer Gesellschaftsform, mit dem selben, übrig gebliebenem  Kapital , sprich Immobilien, Maschinen , Fahrzeugen, Roh-u. Betriebsstoffen, weiter , wenn Gläubiger und der Insolvenzverwalter dem Ende des Insolvenzverfahrens zugestimmt haben.

Dies reicht dann  soweit, dass mancher Betrieb innerhalb der Familie den Eigentümer oder Geschäftsführer  wechselt und seine für den Gläubiger oft Geld vernichtenden "Spielchen" weiter treibt.

vor 3 Stunden schrieb ts-bonn:

:urlaub:

nicht schon wieder ich glaub ´es nicht???!!!

 

Na ja, du kommst langsam in das Alter , wo man mindesten 1 mal /Monat urlauben, relaxen und regenerieren muss

  • 1 Monat später...

Hallo Bernd ,

 

ich denke, da wirst du recht behalten.

Nur wer noch an den Weinachtsmann glaubt , sieht dieses Wunder Wirklichkeit werden.

Aber wer weiß, vieleicht gibt es ja doch einen Weihnachtsmann.:wink:

 

Liebe Grüße an euch alle

 

Michael

 

Der Weihnachtsmann kommt nur einmal im Jahr.

Letztes Jahr hatte er zahlreiche Enten im Sack.

Das wird dann irgendwann langweilig, oder?

 

Freu mich auf Samstag!

Dann wird wenigstens diese Sehnsucht befriedigt........ . :P

Hallo Tom ,

 

freue mich leider nicht auf Samstag, dafür aber umso mehr auf Sonntag.

 

Ich hoffe, dass dies nicht die einzige deiner Süchte ist, die befriedigt werden wird.;)

vor 5 Stunden schrieb 728:

Die geringe Reaktion auf die Anfrage von Wanomi zeigt das keiner mehr an den

Weihnachtsmann glaubt.. wie auch....:cry:

 

Eine tolle Saison euch allen

728

......schade eigentlich, da scheint die Kindheit verloren gegangen zu sein.

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