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Shaggy

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du hattest einen kaufvertrag in dem explizit drinstand dass da nur ein kleiner schaden am schweller behoben wurde ? das gericht bestätigt nun dem verkäufer,dass damit auch grössere schäden wie es wohl ein, wenn auch evtl.nur wirtschaftlicher,totalschaden abgedeckt sind ?

er hat also durch nennen des kleinen schadens seiner hinweispflicht auf vorschäden genüge getan,auch wenns in wirklichkeit ein totalschaden war?

kann ich nicht glauben !

ich kenne es ja so dass einem ein kleiner schaden genannt wird und im kaufvertrag steht dann sowas wie "Fahrzeug hat behobenen Unfallschaden"... hier ist halt im nachhinein schwer zu beweisen dass beim verkaufsgespräch "nur ein paar kratzer" genannt wurden

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Der Totalschaden wurde dem Verkäufer nicht angelastet, da er das Fahrzeug nachweislich Unfallfrei eingekauft hat. Somit wäre ich im Endeffekt darauf sitzen geblieben. Ich gehe davon aus, dass der Händler sehr wohl Bescheid wusste und dieses Vorgehen eben seine Masche ist/war........ Reparierte Totalschäden einkaufen mit gefaktem Kaufvertrag einer ominösen Dame die scheinbar nicht existent ist....

Also was bleibt? RICHTIG - Der Schwellerschaden.

 

 

Dieses schwarze Schaf muss aus dem Verkehr gezogen werden als offizieller Ferrari Händler: ich würde vielleicht auch mal die direkte Kontaktaufnahme mit dem Werk versuchen.

Am 29. April 2016 um 10:13 schrieb Dany430:

Der Totalschaden wurde dem Verkäufer nicht angelastet, da er das Fahrzeug nachweislich Unfallfrei eingekauft hat. Somit wäre ich im Endeffekt darauf sitzen geblieben. Ich gehe davon aus, dass der Händler sehr wohl Bescheid wusste und dieses Vorgehen eben seine Masche ist/war........ Reparierte Totalschäden einkaufen mit gefaktem Kaufvertrag einer ominösen Dame die scheinbar nicht existent ist....

Also was bleibt? RICHTIG - Der Schwellerschaden.

Das kann ich so nicht 100% glauben, da der Händler eigene Untersuchungen des Fahrzeugs leisten muss, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Sorry, aber da feht ein Teil der Geschichte. Stell doch mal das Urteil ein bitte.

Das ist schon einige R8 zurück :-)

Die Antwort der Richterin auf meine Frage diesbezüglich lautete nur: Das müssen Sie jetzt nicht verstehen.

Ich habe knapp € 10.000,- vom Händler erhalten, hätte aber auch wandeln können, da aber bereits ein Kaufinteressent vorhanden war, habe ich mich für das Geld entschieden.

Auch ich brachte das Argument, dass der Händler in der Verantwortung ist, auf Unfälle etc. zu prüfen. Er hat sich auf seinen Einkaufsvertrag bezogen.

Vor Gericht weiß man eben nie was passiert.

 

Einige Wochen später meldete sich noch die Kripo bei mir.........Mit diesem Fahrzeug wurde so einiges getrieben.

Naja, nach über 40 Fahrzeugen darf auch mal ne Niete dabei sein...

vor 19 Stunden schrieb Dany430:

....Mit diesem Fahrzeug wurde so einiges getrieben...

Ok, ist ja schon ein Wahnsinn, was man so alles erleben kann. Kannst Du mal ein Beispiel nennen, was denn "so getrieben" wurde? (Wenns nicht zu persönlich ist) LG

Am 29. April 2016 um 11:10 schrieb nero_daytona:

Dieses schwarze Schaf muss aus dem Verkehr gezogen werden als offizieller Ferrari Händler: ich würde vielleicht auch mal die direkte Kontaktaufnahme mit dem Werk versuchen.

So wie ich es verstehe war das Fahrzeug ein Porsche, gekauft  bei einem freien Händler

Am 29. April 2016 um 12:59 schrieb Werdenn:

Das kann ich so nicht 100% glauben, da der Händler eigene Untersuchungen des Fahrzeugs leisten muss, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Sorry, aber da feht ein Teil der Geschichte. Stell doch mal das Urteil ein bitte.

gemäss diesem kommt es darauf an was der Händler angibt, sagt er ihm wurde versichert.. dann muss er nicht prüfen, weil er ja klarstellt, daß er es nur aufgrund der Angabe Dritter angibt.

 

Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers?

Eine Obliegenheit des Kraftfahrzeughändlers zur Untersuchung der zum Verkauf angebotenen Gebrauchtwagen auf Unfallfreiheit besteht nicht. Der Händler muss jedoch seinen insoweit begrenzten Kenntnisstand deutlich machen, d.h. er darf die Unfallfreiheit nicht in einer Weise behaupten, die dem Käufer den Eindruck vermitteln kann, dies geschehe auf der Grundlage verlässlicher Kenntnis.

Auch die Frage des Käufers nach Unfallschäden löst keine weitergehende Untersuchungspflicht aus. Sie begründet nur die Verpflichtung zur vollständigen und richtigen Beantwortung. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens handelt schon dann arglistig, wenn er auf Fragen, deren Beantwortung für den Kaufentschluss seines Vertragspartners erkennbar maßgebliche Bedeutung hat, ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“ Angaben über den Zustand des Fahrzeuges macht, die sich als unrichtig erweisen.

 

Das heist man müste sich evtl.  explizit in den Vertrag schreiben lassen "wurde auf Unfallfreiheit geprüft" um den Verkäufer dafür haftbar zu machen

Hallo,

 

zu 99% steht doch immer "unfallfrei laut Vorbesitzer" 

 

Nach dem obigen Sachverhalt gibt diese Aussage dann NULL Sicherheit oder Anspruch. Ist ja interessant.

Ich habe mir vom Händler Unfallfrei bestätigen lassen.

Was kann man sonst noch tun ?

 

 

Stefan

Ein über einen Bagatellschaden hinausgehenden Unfall beim Verkauf nicht anzugeben stellt einen Sachmangel dar und der Käufer hat das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Autos.

 

Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen.

 

Ein Unfallschaden ist ein nicht behebbarer Sachmangel: "Der Mangel kann nicht behoben werden, weil es unmöglich ist, aus einem Unfallwagen einen Nicht-Unfallwagen, sondern nur ein reparierten Wagen zu machen."


Das wesentliche Problem hier dürfte sein, zu beweisen, dass der Verkäufer vom Vorschaden wusste und ihn arglistig verschwiegen hat. Deshalb sollte man einen Fachanwalt konsultieren.

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Hallo Shaggy,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari 430 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
vor 3 Stunden schrieb SManuel:

Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen.

Und schwupps, hier ist ein Haken. Wenn der Händler beim Einkauf, also in seinem Kaufvertrag "Unfallfrei" stehen hat, kann ihm ja nur der Schaden bekannt sein der dem Fzg. während seines Besitzes zugefügt wurde. Viele Unfallschäden werden auch sehr gut behoben und somit auch vom Händler nur nach intensiverer Suche erkannt.

Ich wusste gar nicht, dass hier soviele Juristen unterwegs sind... Und von Leuten, von denen ich das gar nicht erwartet hätte.

Wenn ich die letzten Postings so lese, könnte man glauben, das unsere deutsche Rechtssprechung absolut eindeutig wäre. Aber das ist sie bei weitem nicht...

In weiten Teilen sind das immer individuelle Entscheidungen, bei denen es unter anderem auf Nuancen, rhetorische Fähigkeiten der Beteiligten und nicht zuletzt auf den Richter selbst ankommt. Urteile als Referenz wird es wohl in allen Richtungen geben.

LG Andreas

 

  • Gefällt mir 3
vor 17 Stunden schrieb dragstar1106:

Ich wusste gar nicht, dass hier soviele Juristen unterwegs sind... Und von Leuten, von denen ich das gar nicht erwartet hätte.

Wenn ich die letzten Postings so lese, könnte man glauben, das unsere deutsche Rechtssprechung absolut eindeutig wäre. Aber das ist sie bei weitem nicht...

In weiten Teilen sind das immer individuelle Entscheidungen, bei denen es unter anderem auf Nuancen, rhetorische Fähigkeiten der Beteiligten und nicht zuletzt auf den Richter selbst ankommt. Urteile als Referenz wird es wohl in allen Richtungen geben.

LG Andreas

 

Richtig, es gibt das Gesetz und seine Auslegung. Für die Praxis der Gerichte spielt primär eine Rolle, was der BGH sagt und damit den unterinstanzlichen Gerichten vorgibt. Das sind aber meist nur abstrakte Leitlinien. Viel wichtiger ist der Sachverhalt! Und da kommt es halt entscheidend bei solchen Themen darauf an, wer was wann gefragt hat und wie die Antwort war oder was im Vertrag steht. Den Sachverhalt in allen seinen Nuancen bekommt man aber meist nicht mitgeliefert und schon heißt es, das Gericht xy hat aber vor 10 Jahren in einem Fall mal gesagt...Und hin und wieder (Häufigkeit unklar) gibt es schlicht und ergreifend falsche Entscheidungen der Gerichte (sowohl was die Ermittlung des Rechts, des Sachverhalts oder beides angeht).

 

Zurück zum Thema: Gibt es eigentlich zur Wertentwicklung des 458 Spider etwas zu sagen? Bin leicht genervt, dass der Preis jetzt steigt, obwohl meine Kristallkugel gesagt hat, nach Ausrollen des 488 müsste der fallen :mad: Der Cali T will auch nicht recht fallen und selbst für die 08/15 Porsche Turbo (S) Cabrios (997 FL) werden noch absurde Preise aufgerufen. Na ja, ohne Sommer 2016 braucht man eigentlich auch kein Cabrio :o

  • Gefällt mir 1

Vielleicht solltest du die Frage im 458 Forum nochmal stellen, hier wird sie eher untergehen ;)

Meine bescheidene Meinung dazu ist: Die Sportwagen Fans im allgemeinen und Ferrari Anhänger im Speziellen versuchen Turbo und Hybrid so lange wie möglich aus dem Weg zu gehen. Also eher keine fallenden Sauger Preise.

Es hat sich in der Zwischenzeit einiges getan. Sobald der Vergleich unter Dach und Fach ist, werde ich etwas näher Berichten wenn gewünscht.

  • Gefällt mir 4
Am Tuesday, May 03, 2016 um 07:42 schrieb Shaggy:

Es hat sich in der Zwischenzeit einiges getan. Sobald der Vergleich unter Dach und Fach ist, werde ich etwas näher Berichten wenn gewünscht.

Fahrzeug ist online wieder zum Verkauf ausgeschrieben. Von Unfall oder der Gleichen steht da aber nichts. Würde mich interessieren was da jetzt genau lief mit dem Fahrzeug, dass Du vom Kauf zurück treten konntest. Kannst Du dazu näheres erzählen?

vor 11 Stunden schrieb blox79:

Fahrzeug ist online wieder zum Verkauf ausgeschrieben. Von Unfall oder der Gleichen steht da aber nichts. Würde mich interessieren was da jetzt genau lief mit dem Fahrzeug, dass Du vom Kauf zurück treten konntest. Kannst Du dazu näheres erzählen?

Sogar mit 2 Jahre Powergarantie ab 3.2016 ??

  • 5 Wochen später...

Servus,

war die letzten Wochen doch etwas stark beschäftigt und wollte auch die Rückabwicklung noch durchhaben, bevor ich mich hier wieder melde.

Fahrzeug wurde nach einem entsprechenden Schreiben des Anwalts und einem Telefongespräch, ohne wenn und aber zurückgenommen. Alle finanziellen Auslagen (Versicherung und Anwaltskosten) wurde durch den Freundlichen übernommen.

Recherchen haben ergeben, dass das Fahrzeug bei weiteren Garagen in der Schweiz "in Behandlung" war betreffend der Motorenkontrolllampe. Aus diesem Grund konnte ich einen schwerwiegenden Mangel geltend machen und vom Vertrag zurücktreten.

Was die Schweissnaht betrifft, so konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden ob diese original ist oder nicht, zumal der Freundliche keine Informationen offenlegen wollte (?) über die genaue Historie des Fahrzeugs. Die Rechnungsbelege der anderen Garagen (seltsam, diese waren extrem kooperativ) zeigten keine Reparaturen aufgrund eines Unfalls. Was aber nichts heisst. Von daher werden wir wohl nie erfahren was wirklich mit dem Auto gegangen ist.

 

Ich bin froh, dass alles nochmals gut ausgegangen ist und ich mittlerweile einen F430 gefunden habe, welcher eine saubere und gut dokumentierte Historie hat und seit Erstauslieferung immer vom gleichen Mechaniker repariert wurde. Mit ihm habe ich mich ebenfals ausführlich unterhalten. Dokumente sind alle in Ordnung, er hat auch stärker Hydraulikschläuche und eine stärker F1 Pumpe drin.

Nächste Woche werde ich ihn wohl abholen wenn das nasse Wetter dies zulässt.

  • Gefällt mir 7

Freut mich für dich das es gut ausgegangen.

Schön das du dir die Freude am F430 nicht verderben lassen hast und ich hoffe du wirst jetzt glücklich :-))!

 

Freue mich schon auf Bilder vom neuen 

  • Gefällt mir 1
vor einer Stunde schrieb Andiracer:

Glückwunsch die 2.te!

 

Wer kann schon sagen 2 Stück in so kurzer Zeit zu kaufen :P 

Hihi, genau! Gibt Leute die haben nie einen Ferrari und ich habe schon meinen zweiten.... :lol2:

  • Gefällt mir 2

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