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Achtung: Vignetten-Abzocke in Ungarn! Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?


Thrawn

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Hallo liebe CP'ler,

normalerweise belästige ich die liebe Internet-Gemeinde nicht mit meinen Problemen,

aber heute habe ich einen Brief erhalten, beim dem mir der Kragen geplatzt ist.

Kurz zum Fall:

Seit 10 Jahren besuche ich regelmäßig - Weihnachten über - Verwandte in Ungarn. Seit fast genauso vielen Jahren gibt es die Vignetten-Pflicht auf ungarischen Autobahnen.

Diese kaufe ich stets bei der ersten größeren Tankstelle nach der Österreich-Ungarischen Grenze. (immer dort weil: Marken-Tanke (OMV) halbwegs kultivierter Laden, saubere Toiletten) Danach fahre ich noch recht viel über die dortigen AB, werde also immer kontrolliert. So also auch im Dez. 2014 geschehen.

Heute lag also ein Brief in meinem Kasten, Absender eine gewisse "Ungarische Autobahn Inkasso GmbH" mit Sitz in Deutschland, Eggenfelden. Der Name sagt schon alles. Diese wohl extra nur zu diesem Zwecke gegründete Firma schickt mir nun 2 Seiten Kleingedrucktes, beruft sich auf zig Paragrafen (ob deutsches oder ungarisches Recht wird nicht erwähnt) präsentiert ein Foto mit meinem Kennzeichen (Fahrer nicht zu sehen), welches direkt an der Grenze(Hegyeshalom) aufgenommen wurde und fordert:

Ersatzmaut 48,97

Bearbeitungsgebühr 56,50

Halterermittlung 5,10

Auslagenpauschale 11,70

MwSt. 14,31

Gesamt 138,58 !!!

Für eine etwa 10 Euro Vignette, die ich laut Beleg (den habe ich noch Gott sei Dank)

exakt 30 min. nach Aufnahme des Fotos gekauft habe!!!

Mal abgesehen von solchen offensichtlichen Fragen wie "Wer ist gefahren?", etc. ,

kotzt mich die dreiste Höhe der geforderten Summe an! Selbst ohne Steuer u. Halterermittlung, mehr als das 10-fache, des Vignettenpreises, die ich sowieso gekauft habe! Verhältnismäßigkeit, hallo?

Kennt jemand hier zufällig die oben genannte Firma? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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so ärgerlich das auch ist.... Faust in der Hosentasche machen, runterschlucken, bezahlen und nächstes Mal vorher die Vignette kaufen......

das Leben ist zu kurz um sich mit so einem Scheiss länger zu befassen....

  • Gefällt mir 4
Du bist also ohne gültige Vignette über die Grenze gefahren? Wenn ich das so richtig verstanden habe frage ich mich worüber du Dich beschwerst?

Hilfreicher Beitrag, Bravo!

Da wär ich jetzt nicht drauf gekommen....

Thrawn, ich seh das wie der Werner, kostet nur Nerven.

Habe vor 2 Jahren aus Frankreich einen Bußgeldbescheid bekommen. Da ist der Käufer meines Wagens direkt nach Frankreich gefahren und war sehr zügig unterwegs.

Da kam ein Bescheid über ca. 100,-, 3 Monate später über 200,-. Habe nicht reagiert, war ja nicht mehr Halter und bin nicht gefahren. Da kam nie mehr was. Ich denke da gibts keine feste Regel, kann so oder so ausgehen.

Ärgerlich ists allemal, zumal du ja, wenn auch etwas verspätet, bezahlt hast.

Ich würde mit der Kopie Widerspruch einlegen, handschriftlich und ausführlich!!!

Grüße

Thomas

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Gegoogelt habe ich auch schon, danke. Das vorgehen besagter Firma kotzt mich an!

Ja, das kann ich sehr gut nachvollziehen. Genau wie diese Abmahnungsindustrie und Konsorten. Schade das so was erlaubt ist. Auch wen es rechtens ist, ist die Kommerzialisierung der Bestrafung in meinen Augen mindestens ethisch, moralisch sehr fragwürdig.

Was soll man denn hier hilfreich sein? Er hat den Bock doch selbst geschossen, dann kann er sich nachher auch nicht beschweren.

Vorgehen hin oder her, so überteuert finde ich das jetzt auch nicht, nach Abzocke sieht der Preis nicht aus. Moralisch verwerflich? Sehe ich anders, wer im Bus die Fahrkarte von 1,20€ zu spät kauft zahlt 60€.

Das ist einem vorher klar, insofern verstehe ich euer Geheule nicht.

Und sich darüber aufzuregen das man nicht mal ein Foto vom Fahrer bekommt, in anderen Ländern gilt nunmal nicht Deutsches Recht. Fast überall gilt das Halterprinzip.

Mir ist auch nicht ganz klar, wo das Problem ist. Es sollte doch wohl mittlerweile bekannt sein, dass man Vignetten vor Autobahnauffahrt zu kaufen und auch anzubringen hat. Hast du das in Österreich (Strafe min. 120,- EUR) oder der Schweiz (Strafe 200,- Franken -> ca. 160,- EUR) eventuell auch so gemacht?

Meiner Meinung nach hast du eher Glück gehabt, dass du jetzt erst erwischt worden bist.

Gruss,

Gert

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Mal ganz auf dem Boden der Tatsachen unter Hinzuziehung des relevanten Gesetzes: EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld)

1. IM jeweiligen Land gilt Landesrecht auch für Ausländer.

2. In D gilt Deutsches Recht für alle!

3. Wird ein Deutscher Staatsanhöriger im Ausland "erwischt"gilt insofern erst einmal lokales Recht, und er muss seine Buße vor Ort zahlen (wenn er denn angehalten wird), auch wenn der Straftatbestand in D keiner wäre!

4. Die Forderung (nicht Eintreibung) nach der Busse kann später auch per Brief im Heimatland des "Sünders" erfolgen. Einen Brief schreiben kann und darf ein jeder!

4a. Die Eintreibung über ein Inkassobüro ist nicht rechtens. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn . Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

5. Zurück "Zuhause" obliegt die "Tat" (auch) dem Recht des Heimatlandes.

Z.B. Halterhaftung gibt es in D nicht, hier muss von der eintreibenden Stelle (also der ausländischen Behörde) bewiesen werden WER gefahren ist!

6. Ist z.B. der Halter nicht gefahren kann er nach Deutschem Recht Einspruch einlegen.

7. Dieser Einspruch BLOCKIERT gerade auch unter den Ländern der EU (bei anderen, z.B. Schweiz, geht das sowieso nicht! Die können in D nicht eintreiben!) eine ansonsten generell mögliche Eintreibung der Busse im Zuge des "RBGeld".

8. Prinzipiell ist die Möglichkeit gegeben, dass die Sachlage gespeichert wird, und bei einer neuerlichen Einreise in das Land der Übertretung die Schuld geltend gemacht werden könnte. Mir persönlich ist kein einziger Fall darüber bekannt.

Was nun der Threadersteller mit diesen Infos macht sei Ihm überlassen!

Zusatz 1: Die Länder der EU (ausser Österreich und Niederlande) nutzen das RBGeld zur Eintreibung von Bussen so gut wie nicht. Warum? Das eintreibende Land (also für einen Deutschen Staatsbüger geht die Busse in die Deutsche Staatskasse) erhält den Erlös, nicht das Land in dem die Übertretung begangen wurde.

Frage: Welcher Sachbearbeiter macht sich die Mühe wenn er nichts davon hat?

Kurz: Ein Tiger ohne Zähne!

Zusatz 2: Sonderfall Österreich. Hier ist die Sachlage noch etwas komplexer. Da sollte man immer wissen wer gefahren ist. Führt aber zu weit hier!

Und was ein jeder nun mit diesen Infos machen möge sei auch Ihm selbst überlassen!

  • Gefällt mir 5

Sehr gute Zusammenfassung, Kai :-))!

... Zusatz 2: Die Länder der EU (ausser Österreich und Niederlande) nutzen den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) zur Eintreibung von Bussen so gut wie nicht. Warum? Das eintreibende Land (also für einen Deutschen Staatsbüger geht die Busse in die Deutsche Staatskasse) erhält den Erlös, nicht das Land in dem die Übertretung begangen wurde. ...

Kurz: Ein Tiger ohne Zähne! ...

genau das ! ... und selbst wenn die Eintreibung versucht werden sollte, dann müsste die zugrundeliegende Busse meines Wissens mindestens EUR 70 betragen

z.B. Parkverstöße im Ausland kann damit jeder so handhaben wie bisher ... so oder so :wink:

Gruß aus MUC

Michael

Michi, ja auch das ist richtig.

Und sofern du einen Einspruch eingelegt hast sendest du diesen in Kopie an das BfJ, welches wiederum die weitere Eintreibung blockiert.

Es wird vom BfJ aber kaum etwas kommen.

Wenn ich recht informiert bin wurden 16300 Verfahren in den ersten drei Jahren angestrengt, fast alle aus den Niederlanden. Slowenien schaffte es mit 131 Verfahren auf den 2ten Platz, Finnland - sechs... (Quelle: Capital)

Und noch einmal, ein Inkassobüro kann nicht eintreiben!

Hier sind ganz schön einige Fragen beantwortet zu dem Thema, und wer etwas zwischen den Zeilen lesen kann...

Die moralische Frage ist naturgemäß eine andere, und wie es in der Natur liegt sehr "moralisch" und damit ausschließlich subjektiv veranlagt!

ICH halte:

1. Die Überwachung direkt nach der Grenze für geplante Geldschneiderei. (Das gibt es im übrigen auch im Nachbarland Österreich vor dem Pfändertunnel, da geht es um 200 Meter Autobahn bis zur ersten Ausfahrt in Österreich noch vor dem Tunnel! Die sind in der Tat Mautpflichtig!)

2. Die Höhe für, naja, gewöhnungsbedürftig. Im Vergleich zu den Skandinavischen Ländern und der Schweiz relativiert sich das jedoch schon wieder!

3. Es für einen persönlichen Wert zu seinen Taten zu stehen. Ja, ganz klar!!! sofern die Übertretung mit meinem Wertesystem zusammengehen, und auch ich halte nicht jedes Gesetz in jedem Land für richtig, von sinnvoll gar nicht erst zu reden. Das würde ja zwingend voraussetzen dass Politiker immer sinnvolle Dinge tun? Welch irrationaler Gedanke! O:-)

Ich werfe mal ein 'Hallo' in die Runde an alle, da dies mein erster Beitrag in diesem Forum sein wird.

Unter den Umständen fühle ich mich jedoch zu diesem veranlasst um dem TE evtl. Beihilfe leisten zu können.

Wie schon jemand vor mir gepostet hat, kann man über google schnell herausfinden, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt.

Jedoch kann ich evtl. etwas mehr dazu beitragen, da ich selbst schon dieses 'Vergnügen' innerhalb der Familie hatte.

Kurz zum Sachverhalt:

Wir überqueren die Grenze zu 'Hegyeshalom' regelmäßig seit nunmehr über 20 Jahren und kaufen unsere Vignetten ebenfalls an der OMV Tankstelle.

Kurze Randnotiz für alle mitleser die sich an diesem Grenzübergang geographisch nicht auskennen:

Direkt nach dem Grenzübertritt Hegyeshalom befindet sich zwar eine Art 'Raststätte', diese ist jedoch a) oftmals überlaufen B) das dort verkehrende Klientel ist sagen wir mal oftmals 'dubios' - hierzu möchte ich anmerken, um etwas besser zu veranschaulichen, dass auf der überliegenden Seite Richtung A z.B. ein Spielcasino und eine Stripbar liegen und diese vor allem von Truckern und eben benanntem dubiosem Klientel angefahren wird.

Nicht zu vergessen auch die Leute die vermeintliches Gold gegen Bargeld tauschen wollen da sie angeblich kein Benzin mehr haben etc.

Diese Ausführungen nur kurzum, da ich sehr wohl verstehen kann warum der TE seine Vignette - wie wir auch - an der OMV Tankstelle kauft.

Die OMV Tankstelle befindet sich auch nur einen wirklich kurzen Streckenabschnitt entfernt und in über 20 jahren hat dies auch keinerlei Probleme mit sich gebracht bis zu diesem Sommer!

Wir - um genau zu sein mein Vater - erhielten einen Brief einer Inkassogesellschaft in London. Da wir jedoch alle Belege ein Jahr verwahren, hatten wir auch einen Nachweis für unsere Vignette.

Letztendlich mussten wir die Strafe nicht bezahlen, jedoch hat dies einiges an Aufwand in Anspruch genommen.

Da diese Inkassogesellschaften im Ausland sitzen und auch keine staatlichen Einrichtungen sind, ist es ein totales hin und her gewesen.

Sollte der TE jedoch nicht bezahlen wollen, gehe ich dem Lösungsweg gerne nach. Könnte jedoch bis zum Wochenende dauern, da mein Vater - der Betroffene in unserem Fall - heute Früh abgereist ist und erst wieder zum Ende der Woche zu Hause eintrifft.

Ich selbst bin auch erst gestern Abend von BUD nach STR eingeflogen um meinen Geburtstag kurz innerhalb der Familie zu celebrieren :)

Sollte also seitens des TE Interesse an einem Austausch bestehen, kann er mich gerne kontaktieren. Denke Richtung Wochenende wäre hier am vernünftigsten, da ich dann auch an alle Informationen aus unserem Fall herankomme und ich am Sonntag Abend das Schwabenland wieder in Richtung Budapest verlassen muss :)

Denke es könnte sich auch noch als sinnvoll herausstellen wenn wir die Lösung schlussendlich auch noch einmal hier zusammenfassend bereitstellen, falls es noch jemanden einmal "erwischen" sollte :-))!

Die Option einfach nicht zu bezahlen halte ich deswegen für etwas schwierig (zumindest falls man wieder mit dem PKW das Land bereisen möchte), da man bei einer Verkehrskontrolle so evtl. in schwierigkeiten geraten könnte!

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Ich versteh's immer noch nicht. Man kann die ungarischen Mautgebühr ja sogar Online kaufen und muss nicht einmal eine Vignette an die Scheibe kleben, da die Daten elektronisch abgeglichen werden. Also einfach vorher per Internet 10 Tages-Maut bezahlen und gut ist.

  • Gefällt mir 1

Es handelt sich in der Tat nichtmehr um eine Vignette im klassischen Sinne die man sich vorne an die Scheibe klebt, sondern man gibt das Kennzeichen an und dieses wird dann registriert. Hier sollte man jedoch aufpassen, gerade wenn man diese an einer Tankstelle o.Ä. kauft. Mir ist schon vorgekommen dass die Verkäuferin ein falsches Kennzeichen (abweichender Buchstabe) eingegeben hat.

Es soll aber Menschen geben, die nicht überall im im Internet ihre Zahlungsdaten hitnerlassen wollen.

Habe erst kürzlich hier in diesem Forum Beiträge gelesen von Leuten die z.B. auch keine Kreditkarten besitzen.

Finde ich absolut legitim, ich besitze zwar welche, nutze diese Jedoch nur für Flug/Hotel/Mietwagen.

Einkaufen gehe ich auch immer mit Bargeld und nicht mit EC/CC.

Ich möchte nicht, dass man mein Konsumverhalten von jeder Seite durchleuchtet und von allen Gewohnheiten ein Profil erstellt wird.

Da kann man sich doch dann gleiche eine 'Payback' Karte zulegen :D

Das vorhandene Reiseprofil an hand meiner Flug/Hotelbuchungen reicht mir da schon, brauche nicht auch noch ein Profil meiner Einkaufsgewohnheiten.

Und wie oben beschrieben, geht es nicht nur um die Einkaufsprofile sondern auch die Zahlungsinformationen die ich auch nicht unbedingt überall verbreiten möchte.

Es handelt sich in der Tat nichtmehr um eine Vignette im klassischen Sinne die man sich vorne an die Scheibe klebt, sondern man gibt das Kennzeichen an und dieses wird dann registriert. Hier sollte man jedoch aufpassen, gerade wenn man diese an einer Tankstelle o.Ä. kauft. Mir ist schon vorgekommen dass die Verkäuferin ein falsches Kennzeichen (abweichender Buchstabe) eingegeben hat..

welches kennzeichen sollte man denn da angeben ?

das im fahrzeugschein,oder das am auto ? :D

hört sich ja fast an als würde das >Bindestrichgerücht< gerade wiedergeboren :-o

  • 4 Wochen später...

Alles richtig.

Ich habe auch Post von der Autobahninkasso bekommen und mittlerweile alle juristischen Wege durch.

Ich kann jedoch dem Anfangsredener nicht zustimmen. In meiner Aufforderung waren alle rechtlichen Details und Verordnungen angegeben. Auch welches Recht anwendung findet.

Auch die ganzen Kosten und Gebühren sind leider rechtens. Die gleichen berechnet mir übrigens auch mein Anwalt. :-(((°

Problem:

Es ist kein Bußgeld und auch keine Strafe.

Es handelt sich um Zivilrechtliches (privat) Vergehen bei dem hier wohl das Recht des jeweiligen landes beachtung findet.

Zudem habe ich mittlerweile Post einer ungarischen Anwälttin bekommen an diese die Akte übergeben wurde weil ich nicht gezahlt habe.

Auch diese habe ich natürlich ignoriert und nun laden die mich vor ein ungarisches Gericht.

Ich denke nicht das ich da heil rauskomme.

Nachdem mein Anwalt nun auch die geltende Mautverordnung ausführlich studiert hat rät er mir mittlerweile zu zahlen da ich auch die Vignette zu spät gekauft habe

blöd aber leider selber schuld.

:(

Mal ganz auf dem Boden der Tatsachen unter Hinzuziehung des relevanten Gesetzes: EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld)

1. IM jeweiligen Land gilt Landesrecht auch für Ausländer.

2. In D gilt Deutsches Recht für alle!

3. Wird ein Deutscher Staatsanhöriger im Ausland "erwischt"gilt insofern erst einmal lokales Recht, und er muss seine Buße vor Ort zahlen (wenn er denn angehalten wird), auch wenn der Straftatbestand in D keiner wäre!

4. Die Forderung (nicht Eintreibung) nach der Busse kann später auch per Brief im Heimatland des "Sünders" erfolgen. Einen Brief schreiben kann und darf ein jeder!

4a. Die Eintreibung über ein Inkassobüro ist nicht rechtens. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn . Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

5. Zurück "Zuhause" obliegt die "Tat" (auch) dem Recht des Heimatlandes.

Z.B. Halterhaftung gibt es in D nicht, hier muss von der eintreibenden Stelle (also der ausländischen Behörde) bewiesen werden WER gefahren ist!

6. Ist z.B. der Halter nicht gefahren kann er nach Deutschem Recht Einspruch einlegen.

7. Dieser Einspruch BLOCKIERT gerade auch unter den Ländern der EU (bei anderen, z.B. Schweiz, geht das sowieso nicht! Die können in D nicht eintreiben!) eine ansonsten generell mögliche Eintreibung der Busse im Zuge des "RBGeld".

8. Prinzipiell ist die Möglichkeit gegeben, dass die Sachlage gespeichert wird, und bei einer neuerlichen Einreise in das Land der Übertretung die Schuld geltend gemacht werden könnte. Mir persönlich ist kein einziger Fall darüber bekannt.

Was nun der Threadersteller mit diesen Infos macht sei Ihm überlassen!

Zusatz 1: Die Länder der EU (ausser Österreich und Niederlande) nutzen das RBGeld zur Eintreibung von Bussen so gut wie nicht. Warum? Das eintreibende Land (also für einen Deutschen Staatsbüger geht die Busse in die Deutsche Staatskasse) erhält den Erlös, nicht das Land in dem die Übertretung begangen wurde.

Frage: Welcher Sachbearbeiter macht sich die Mühe wenn er nichts davon hat?

Kurz: Ein Tiger ohne Zähne!

Zusatz 2: Sonderfall Österreich. Hier ist die Sachlage noch etwas komplexer. Da sollte man immer wissen wer gefahren ist. Führt aber zu weit hier!

Und was ein jeder nun mit diesen Infos machen möge sei auch Ihm selbst überlassen!

Ist doch eigentlich recht einfach. Sobald man dort auf die AB fährt, hat man eine Vignette zu kaufen. Die Österreicher machen's doch nicht anders. (sei es in Bregenz oder Villach) Da wird regelmässig die AB gesperrt und alle kontrolliert. So what?

Du musst die Busse ja nicht bezahlen. Aber wenn du wieder dort hin fährst, dann könnte es Ärger geben. Ich glaube nicht, dass du darauf Lust hast.

Und fürs nächste Mal kannst du ja hier z.B. http://www.tolltickets.com eine vorab bestellen. Geht ganz easy.

  • 4 Monate später...

Die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH geht zivilrechtlich gegen die Schuldner an. Da haben die aber auch folgende Probleme:

1.) Es gibt eine Möglichkeit, Gelder von Ungarn in Deutschland einzufordern, das tun die aber nicht, weil das Geld wie ein anderer Forist zuvor erklärt hat dann von Deutschland gefordert wird und auch dort verbleibt. Das Inkasso dient doch nur der Rückführung der eingesammelten Forderungen nach Ungarn

2.) Ist es generell legal nicht möglich eine Vignette in Österreich vor Einreise in Ungarn käuflich zu erwerben. Im Gegensatz zu Österreich ist die Vignette eben NICHT Steuerfrei. Welche Steuer zahlt Ihr dann? Die Ungarische UND die Österreichische? Da habt Ihr dann fein zuviel bezahlt, wenn Ihr in Österreich an irgendeiner Bude eine Vignette gekauft habt. Daher hat kaum eine Tankstelle in Österreich die Ungarische Vignette. Aber der erste Meter zählt schon in Ungarn. Um den Formalismus der Ungarischen Autobahn Inkasso folgerichtig (und die nicht Zielführenden Beiträge von wegen hättest mal bezahlen sollen) richtig zu machen, müsste man schon in Österreich von der Autobahn abfahren, via Landstraße die Grenze überschreiten und dann an der erstbesten Tanke eine Vignette kaufen. Denn laut Inkasso zählt ja jede Minute! Folglich auch die erste Minute auf ungarischen Boden vor der Zahlstelle. Sollte das nicht zählen, warum zählt dann die Inkassoforderung vor der OMV?

3.) Verkauft die ungarische Klägerin selbst via Mautstation selbst hinter der besagten OMV Tankstelle im 24h Betrieb Vignetten. Nach Treu und Glauben sollte das dann legal sein. Aber formaljuristisch bleibt einem nur der Einreiseweg über die Landstraße

4.) Ich habe an Bord meines Fahrzeugs kein Internet. Und plane nicht jede Fahrt Wochenlang. Manche Foristen können das scheinbar. Aber Forint sind ein zulässiges Zahlungsmittel in Ungarn, dann sollte man auch die Möglichkeit haben, damit auf der Autobahn in Ungarn zu bezahlen.

5.) Steht selbst in dem veröffentlichten Gesetzestext, und auf jedem Schild an der Tankstelle das die Gebühren sich nach TAGEN, MONATEN oder WOCHEN bemessen. Erst nach Abschluss des Vertrages steht auf der Rechnung drauf, dass man die Vignette im Minutentakt erworben hat und die Fahrt bis zur Zahlstelle in Ungarn illegal stattgefunden hat. Da wie oben beschrieben, es aber außer via Landstraße formaljuristisch nicht möglich ist, auf einer ungarischen Autobahn bis zur Zahlstelle legal zu fahren, drängt sich der Verdacht auf, dass das gesamte Verfahren der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH nur dem Kasse machen gilt.

Aus dem Blickwinkel des Europäischen Verbraucherschutzes würde ich behaupten, dass durch das Nichtmarkieren Minutengenauen Abrechnung und nicht in Tagen, der Möglichkeit vor dem ersten Autobahnmeter die Vignette zu erwerben der Kunde vorsätzlich getäuscht wird, um diese Möglichkeit des zusätzlichen Einkommens zu ermöglichen. Nach Treu und Glauben muss man als Kunde davon ausgehen können, dass es sich um Tagespauschalsätze handelt, da dies überall in Ungarn an den Verkaufsstellen wie im Internet durch das Gesetzesblatt der Regierung so kommuniziert wird. Die 24h/7d Mautstelle etliche Kilometer hinter der Grenze und ich meine mindestens zwei Tankstellen –jedenfalls hinter der OMV- nur als kleines zusätzliches Beispiel warum man darauf schließen könnte.

Wer den Grenzübergang von Österreich kommend kennt, dem sei einmal das Gedankenmodell nahegelegt, alle Autofahrer ohne Vignette fahren das erste Teilstück über die Landstraße. Wie gesagt, es ist ja nicht möglich wie in Österreich die Vignette schon in Deutschland zu kaufen. Also nur in Ungarn, aber diese Möglichkeit besteht nach der formellen Auslegung der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH ja nicht –jedenfalls nicht, ohne dass man von denen Abgezockt wird. Meiner Meinung nach hat das System und dient nur dem, Kasse zu machen. Das gesamte Geschäftsmodell scheint darauf zu basieren. Das jemand, der generell schwarz gefahren ist zur Kasse gebeten wird –völlig Verständlich und Richtig. Man hat eine Leistung genutzt, die überall angeschlagen in Tagen gerechnet zu vergüten ist und man hat dies nicht getan –also zur Kasse bitte. Kein Thema. Aber ein Ticket zu schreiben, das eine Nachzahlung verlangt, obwohl es dem Grunde nach nicht möglich ist, eine Vignette auf Ungarischen Autobahn-Boden legal zu erwerben –und der Kunde hatte ja eine für den Tag gültige Vignette und wird trotzdem via Inkasso zur Kasse gebeten –das erscheint mir als vorsätzliches, fast schon in betrügerischer Absicht geschäftsmäßige Abzocke.

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Hallo zusammen,

Da wie oben beschrieben, es aber außer via Landstraße formaljuristisch nicht möglich ist, auf einer ungarischen Autobahn bis zur Zahlstelle legal zu fahren

Zumindest die Grenze zwischen Wien und Györ bei Nickelsdorf ermöglicht dies aber. Hier ist es möglich, direkt von der österreichischen Autobahn abzufahren, dort auf ungarischem Boden die Vignette zu kaufen und dann wieder gleich aufzufahren auf die M1 Richtung Budapest. Siehe hierzu Google Maps.

Allerdings - als Tipp für Ungarn-Reisende: Es besteht die sehr komfortable Möglichkeit, online die Vignette zu kaufen, bspw. auf virpay.hu. Ungarn ist so fortschrittlich, dass man sich kein Pickerl mehr in die Frontscheibe kleben muss, sondern dass nur die Kennzeichen in deren Systemen gespeichert werden. Man führt nur noch die Quittung mit sich.

Viele Grüße,

Lakeside

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Interessanter Gedankengang aber evtl

2.) Ist es generell legal nicht möglich eine Vignette in Österreich vor Einreise in Ungarn käuflich zu erwerben. Im Gegensatz zu Österreich ist die Vignette eben NICHT Steuerfrei. Welche Steuer zahlt Ihr dann? Da habt Ihr dann fein zuviel bezahlt, wenn Ihr in Österreich an irgendeiner Bude eine Vignette gekauft habt

Sticht dann doch nicht weil ein Richter entscheiden könnte das es a) zumutbar wäre Landstrasse zu fahren, oder eben B) mehr zu bezahlen wenn man die Vignette im Ausland kauft. Klar das ist nicht so "sinnvoll" , aber "Recht" ist es nicht unbedingt sondern eben nur ein Gesetzestext..

Versuchen kann man es mit der Argumentation evtl. schon (Im Sinne, daß es keine Benachteiligung von nicht in Ungarn lebenden EU Bürgen durch Vignetten Kaufmodalitäten geben darf)

..."Allerdings - als Tipp für Ungarn-Reisende: Es besteht die sehr komfortable Möglichkeit, online die Vignette zu kaufen, bspw. auf virpay.hu. Ungarn ist so fortschrittlich, dass man sich kein Pickerl mehr in die Frontscheibe kleben muss, sondern dass nur die Kennzeichen in deren Systemen gespeichert werden. Man führt nur noch die Quittung mit sich"...

Das Problem des Fortschritts ist ja eben, dass selbst die, die am gleichen Tag eine Vignette gekauft haben, hinterher zur Nachzahlung auf Basis ungarischen Rechts aufgefordert werden, weil der Weg zur Verkaufsstelle ja eben NICHT mit gültiger Vignette möglich ist. Da habe ich dann lieber das Rückständige Pickerl, bei dem der Tag abgeknipst wird.

Aber in Verbindung mit dem Hinweis NACH dem Kauf, dass minutengenau abgerechnet wurde und der Gründung der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH in Deutschland ist die Möglichkeit geschaffen worden, auf alleiniger Basis des ungarischen Rechts, gezielt in Deutschland Gelder einzutreiben. Auch wenn man eine Vignette am gleichen Tag gekauft hat. Toller Fortschritt, muss ich schon sagen.

In meinem Falle kann ich dem ungarischen Staat nur empfehlen, sich einmal anzuschauen, wie oft sie denn ein nachzahlendes Nummernschild in Ungarn erneut registriert haben. Seitdem ich deren Ticket trotz tagesgleicher Vignette zum Nachzahlen bekommen habe war ich kein einziges mal mehr zum Urlaub in Ungarn, weil es aus dieser Erfahrung heraus viel attraktivere Länder zum Urlaubmachen in Europa gibt. Und mein letzter Urlaub mit drei Personen war erheblich teurer wie deren Nachzahlung. Pech für deren Volkswirtschaft zur Freude anderer in Europa :D

..."Allerdings - als Tipp für Ungarn-Reisende: Es besteht die sehr komfortable Möglichkeit, online die Vignette zu kaufen, bspw. auf virpay.hu. Ungarn ist so fortschrittlich, dass man sich kein Pickerl mehr in die Frontscheibe kleben muss, sondern dass nur die Kennzeichen in deren Systemen gespeichert werden. Man führt nur noch die Quittung mit sich"...

das wäre ja ein Model für den Dobrint

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  • 2 Monate später...

Meiner Freundin haben die gleich einmal ein Ticket verpasst, weil sie sich eine Vignette nicht gleich hinter der Grenze gekauft hat.

Auch hier das Problem, dass der erste Meter nach deren passend geschnitzer Gesetzgebung zählt. Der Grenzübergang in Ungarn ist ein offizieller Übergang, sogar eine Europa-Autobahn. Aber es hilft nichts, Ungarn hat sich zur Abzocke gleich bereit gemacht. Wäre interessant, was passieren würde, wenn man auf der Autobahn in Österreich anhält, direkt vor der Grenzlinie und zu Fuß zur Vignettenbude läuft. Gesetzlich ist das der einzige Weg, wenn man nicht abgezockt werden will.

Ich habe von einem LKW-Fahrer gehört, dass jetzt jeder LKW 4 Feuerlöscher an Bord haben muss. Auch so eine neue Gesetzgebung, die keinen Sinn macht, aber gutes Geld bringt.

Schreiben an die Inkasso haben nichts gebracht. Die sind vollkommen ignorant und schreiben munter deren immer teurer werdende Standardbriefe mit Zahlungsaufforderungen. Interessant ist auch hierbei, dass denen ein Einspruch völlig ega ist. Standardbrief raus, Gebühr erhöhen. Hemmung? Interessiert nicht, hauptsache es wird gezahlt. Notfalls kommt das Ticket halt das nächste mal an der Ungarischen Grenze oder Ihr fahrt halt drumherum, was nicht so einfach ist..

Interessant wäre doch einmal zu schauen, ob die gesamte Autobahninkasso nicht generell auf Basis von Betrug arbeitet. Ich meine, es ist ja so wie ich es verstanden habe nicht möglich, von Österreich über einen offiziellen Grenzübergang (Autobahn) einzureisen, ohne dass man potentielle Beute der Ungarischen Autobahn Inkasso wird. Liegt hier nicht gewerbsmäßiger Betrug vor?

Auf deren Internetseite werden sogar großzügig die Verkaufsstellen angegeben, doch keine (auch nicht die, bei der meine Freundin gekauft hat) gibt die Möglichkeit nach ungarischem Recht diese zu erwerben, da man ja schon auf der Straße gewesen ist und genau so auch wieder zur Beute der Ungarischen Autobahn Inkasso wird.

Also meiner Meinung nach liegt da System dahinter, dass gezielt abgezockt wird...

Da gab es doch irgendeinen Paragraph der sich mit gewerbsmäßigen Betrug auseinandergesetzt hat. Mal sehen, ob das ein Staatsanwalt auch so sehen würde.

Hat irgendwer hier im Forum schon einmal eine Anzeige erstattet?

Ich kann jedenfalls auch niemanden mehr Empfehlen nach Ugarn zu fahren. Macht woanders Urlaub und gebt das Geld lieber sinniger zur Erholung aus, als es irgendwelchen Ungarischen Autobahn Inkassos hinterherzuwerfen, obwohl Ihr Gebühren bezahlt habt!

Gast
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