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Eure Ferraris in der steuerlichen Abschreibung


Ferrarirookie

Empfohlene Beiträge

wegen Rechnung schreiben:

wenn man an einer Personengesellschaft z.B. ( GbR, OHG ) beteiligt ist, kann man an diese eine Rechnung schreiben. Angenommen X u. Y GBR jeweils zu 50%, dann ist die Rechnung zwar Betriebsausgabe in der GBR wovon beide zu 50% profitieren, derjenige, der die Rechnung allerdings geschrieben hat, hat den vollen Betrag wieder als sogenannte Sonderbetriebseinnahme !

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da hast Du Recht, kein Finanzamt wird dir generell - verbindliche - Aussagen geben...

Oh doch. Die "verbindliche Auskunft" ist sogar per Gesetz geregelt, kostet allerdings ab einem gewissen Gegenstandswert Geld, und das Procedere ist an eine ganze Reihe Bedingungen geknüpft. Ein Punkt an den ich mich erinnere ist daß das wozu man die Aussage haben möchte noch nicht umgesetzt ist, man holt also eine Rechtsmeinung vorher ein.

selbstverständlich kannst du eine konkrete Anfrage an das Finanzamt stellen und bekommst eine verbindliche Antwort. und ja, man kann einen ferrari oder lamborghini mit einem korrekten fahrtenbuch als firmenfahrzeug anerkannt bekommen. das Thema Tierarzt ist ein anderes. es ist für Ärzte generell schwer ein firmenfahrzeug abzusetzen, da diese in der praxis arbeiten und keines benötigen.

Die 4 Jahre hat er aber nur bekommen, weil der Typ einschlägig vorbestraft ist, unteranderem wegen Menschenhandels, diversen Körperverletzungsdelikten und eben auch schon mal wegen Steuerhinterziehung.Zudem hat er sich selten dämlich angestellt.

Schade das man ihn nur für die Steuerhinterziehung belangt und nicht den Verstrickungen in die organisierte Kriminalität.

Grundsätzlich halte ich Sportwagen als Firmenwagen nicht sehr Förderlich. Gerade wenn man einen Kunden oder Geschäftspartner besucht mit so einem Fahrzeug. Genau gründe möchte ich nicht sagen nur soviel. Es gibt Leute als Makler die wegen solche Fahrzeugen Kunden verlieren.

Der Prinz hat für 800.000 Euro Steuerhinterziehung 4 Jahre bekommen. Dagegen ist Herr Hoeneß gut weg gekommen.

Der Prinz war auch mehrfach vorbestraft, was das Strafmass verschärft hat. Diese beiden Fälle sind also nicht zu vergleichen.

scherzhaft gemeint mit ernstem Hintergrund. der Ansatz ist richtig. die Frage, welches auto bzw. autos besitzen sie privat wird gestellt und beeinflusst die Betrachtung wesentlich. ich kann das nach vielen Prüfungen durchaus aus eigenen Erfahrungswerten sagen.

Da wir in Dtl kein Cases Law haben ist das egal. Ob 4 Jahre, 3 oder 2 - es entscheidet immer der Einzelfall.

Zudem darf keiner weinen, wenn sein Steuersparmodell auffliegt, wenn man es riskiert....

Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, aber ich kenne die deutschen Gesetze nicht:

Dass die Wirtschaftsstrafkammer eine im Vergleich zum Fall Uli Hoeneß höhere Haftstrafe bei deutlich weniger Steuerschaden verhängte, liegt an mehreren Faktoren: Marcus von Anhalt ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Zuhälterei, Trunkenheitsfahrt mit 1,8 Promille und Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen – er hatte Polizisten den Hitler-Gruß gezeigt. Er hat kein Geständnis abgelegt und ist nach Ansicht des Gerichts bei seinen Taten sehr zielgerichtet vorgegangen: „Er hat eine Vielzahl von Verschleierungstaktiken angewendet“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale.

Link:

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Warum-Prinz-Marcus-von-Anhalt-laenger-als-Hoeness-ins-Gefaengnis-muss-id32674642.html

ich hab schon 15 Jahre einen Ferrari, R8, Lambo oder Porsche in der Firma. Ich hab auch turnusgemäss Steuerprüfungen und jährliche UST Sonderprüfungen. Eine Mitarbeiterin führt sorgfältig mein Fahrtenbuch und alles war bisher immer in Ordnung. Wo bitte ist der Unterschied zwischen einer 130 Tsd Euro teuren S-Klasse, einem Bentley oder Ferrari? Im Sinne der Gleichbehandlung darf das FA da keine Unterschiede machen.

Und als Autodandler mache ich alle fahrten geschäftlich, entweder man ist Autodandler, dann aber rund um die Uhr oder man isses eben nicht :D

Ausserdem braucht man in meinem Beruf ein schnelles Auto, sonst kommt man für die echten Schnapper doch immer zu spät O:-)

Eben in den RTL Nachrichten gekommen.

Mehr Schweizer als je zuvor in D. beim Einkaufen. Was sagen die Schweizer, besser kann es nicht sein und man kauf auch mehr in D. ein als in der Schweiz.

Gerade eben in den CH Nachrichten gelesen, dass unsere Bundesbahnen Extrazüge bereitgestellt haben, welche dann nicht ausgelastet waren. Das Lago in Konstanz soll so leer gewesen sein, als wäre es Mittwoch Morgen..

ABER: was hat dies mit dem Thema zu tun?!?

Journalisten sind keine Juristen und schreiben in der Urteilsbesprechung oft sehr ungenau und dann wird es leider oft falsch.

Der mögliche Hitlergruß in einem Steuer(Straf)Verfahren wundert mich, dass ein Richter das berücksichtigt. Aber für die Polarisierung der Massen reicht es.

Also nicht alles glauben wenn Journalisten sich in der Juristerei versuchen und ihre Kompetenz hier deutlich übersteigen.

Natürlich werden bei jeder Strafmaßfindung eventuelle Vorstrafen des Täters berücksichtig.

Wenn die Strafzumessung deshalb erhöht wird, weil der Angeklagte bereits vorbestraft ist , wird es interessant. Eine Verwertung tatsächlich getilgter Taten zum Nachteil des Angeklagten ist unzulässig. So der BGH. Hat das Gericht nicht aufgepasst in der Begründung oder die Presse wieder falsch zitiert.

.

und warum sind richter dann verpflichtet bei erröffnung des verfahrens

etwaige vorstrafen aus dem strafregister vorzulesen ?

du meinst sicher einträge die eigentlich schon verjärhrt bzw.deren

löschungs-und tilgungsfristen schon abgelaufen sind ?

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