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Leuchtweitenregelung beim 355 ?


GeorgW

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Hallo,

mal eine Frage an die 355 Fahrer: gibts da eigentlich serienmäßig eine Leuchtweitenregelung/Einstellung fürs normale Abblendlicht? Ich meine Nein, bin aber nicht ganz sicher und die Suche hat auch nichts hergegeben.

War mit meinem 348 letzte Woche beim Tüv und der Tüv-Heini meinte ab Bj ´91 wäre das Pflicht und faselte noch so allerlei zusammenhangloses Zeug. Plakette wollte er deshalb auch nicht rausrücken :crazy:, habe dann die Prüfung ohne zu zahlen abgebrochen und bin zur Dekra gefahren: da wurde zwar auch nach der LWR gefragt, aber eben akzeptiert das diese nicht vorhanden ist (wozu auch?) und die Plakette ohne Mängel zugeteilt.

Meiner Meinung nach ist das Fahrzeug ohne diese Gedöns hier zugelassen worden und damit sollte es doch gut sein, oder nicht? Zumal das mangels hinteren Kofferraum ohnehin keinen Sinn macht. Ich könnte mir bestenfalls noch eine AHK zur Rechtfertigung vorstellen...:-oX-)

Gruß, Georg

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bitte,gerade bei solchen sachen,nicht immer baujahr,modelljahr

oder sonstwas mit der EZ in einen topf schmeissen ! :wink:

ab EZ 01.01.1990 ist sogar eine automatische(siehe 6.2.6.2.1...seite 30)

LWR Pflicht !

....wenn...ja wenn...

die geforderten leuchtwerte nach STVZO § 50 bzw ECE R48 nicht

ohne diese eingehalten werden können ! :D :D :D

ECE R48 siehe Anhang 5 auf Seite 94 zu absatz 6punktirgendwas

und dann gibts da noch ausführungsbestimmungen,ausnahmegenehmigungen (kostenpflichtig bei der zulassung...)......

mir hat mal ein aaS gesagt :

2 sitzer,mittelmotorfahrzeuge,welche mit geringer

zuladung,hartem fahrwerk, oder kofferraum nur vorne,

sowie mit niveauausgleichenden stossdämpfern brauchen

nicht unbedingt eine LWR.

so gabs z.b. beim fiat barchetta über die ganze bauzeit bis 2003 keine

und auch der Ford Scorpio Turnier hatte keine weil serienmässig

niveaustossdämpfer.....

hau dem aaS das ding um die ohren,er hätte ja schlicht in die

ABE/betriebserlaubnis des fahrzeugs schauen können !

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Hallo und Danke für die umfassende Antwort. :wink2:

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob der 355, als Nachfolgemodell des 348, und auch nicht vor 1994 gebaut oder zugelassen, ab Werk eine LWR hat oder nicht. Und wenn nicht, ist dann irgendwas im Brief oder Schein eingetragen, z.B. "ohne LWR" o.ä.? Nicht das es wichtig wäre, aber es interessiert mich eben, gibt doch genug 355er hier?

Gruß, Georg

habe noch keinen 355er mit LWR gesehen. Am Fahrzeug ist irgendwo eine kleine Plakette, wo Hinweise darüber vorhanden sind. Kein Mittelmotorauto hat eine Leuchtweitenregulierung.

Salve

Automatische LWR ist bis heute keine Pflicht, außer das Fz. ist mit Xenon-Scheinwerfern ausgestattet.

Wenn das Fz. laut allgemeiner ABE abgenommen wurde und in dieser nationalen Bestimmung keine LWR hinterlegt ist, dann braucht der Wagen das auch nicht.

Der Prüfer kann aber an Hand der Typgenehmigungsnummer beim KBA eine Anfrage machen und ggfs. eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Ich bin mir allerdings relativ sicher, daß eine manuelle LWR für den 355er, laut Typnummer nicht erforderlich ist!

Gruß Manni308

Glaube mein 360 mit Xenon hat auch keine Leuchtweitenregulierung, hab zumindest nirgendwo elektrische Stellmotoren am Scheinwerfer gesehen.

Mein E34 M5 hatte auch keine Leuchtweitenregulierung da Niveauregulierung. Selbst das Xenon aus dem 7er eintragen war kein Problem da eine Niveauregulierung einer LWT gleichzusetzten ist.

Ich war mit meinem 30 alten Mercedes bei der HU. Zufällig ein TÜV, wo ich noch nie war. Auch hier wurde nach der LWR gefragt, die es definitiv früher nicht gegeben hat. War dem Prüfer aber egal - Plakette nicht bekommen. :-o

Anderer TÜV, anderer Prüfer - keine Frage nach der LWR. Plakette bekommen! :???:

Bisher dachte ich, dass ich der einzige mit so einer Erfahrung bin! X-)

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