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Punkte-Reform -> Keine Punkte mehr für zu lauten Auspuff und co?


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Hi,

habe gerade folgenden Artikel auf SPON gelesen:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bundestag-beschliesst-punktereform-a-900346.html

Interessant finde ich folgenden Satz:

Aufgenommen werden sollen nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. So wird beispielsweise das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr mit Punkten geahndet. Im Gegenzug sind für diese Vergehen teilweise höhere Geldbußen geplant.

-----

Was ich mich nun frage: Ist ein zu lauter Auspuff... oder ein nicht zugelassener Auspuff sicherheitsgefährdend? :D

Wäre interessant... Eine Argumentation könnte sein; JA, ist er da es sich um ein nicht zugelassenenes/eingetragenes Fahrzeugteil handelt und somit die Sicherheit des Autos in Frage stellt. Ein anderes könnte sein; NEIN, er ist zu laut und somit nur ruhestörend etc und kostet nur Geld.

Weis jemand ob das schon feststeht?

Merci

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Irgendwie habe ich das Gefühl dass ich mit diesem Thread die Büchse der Pandora aufgemacht habe ;)

Körperverletzung war es vorher nicht und ist es nach neuer Regelung auch nicht. Aktuell bist du als Halter+Fahrer mit Tateinheit bei 135 Euro (plus vw) und 3 Punkte.

Ich glaube nicht dass es auf 0 Punkte geht - könnte man aber so rauslesen.

Irgendwie habe ich das Gefühl dass ich mit diesem Thread die Büchse der Pandora aufgemacht habe ;)

Hat zumindest ein großes Potential dazu O:-)

Ich denke, dazu wird es sehr bald weiterführende Erläuterungen geben und dann sehen wir klarer ...

Gast Peter_Pan_

Mich ärgert es ungemein, wie unsinnig hier wieder Steuergelder verschleudert werden,

nur damit ein sonst absolut farbloser Politiker wenigstens den Anschein einer Daseinsberechtigung hat.

Viel wichtiger wären Regeln und Sanktionen gegen diese Nomenklatura, welche offentsichtlich bis heute nicht kapiert,

daß am anderen Ende der Wertschöpfungskette Menschen arbeiten müssen, um diesen Schwachsinn zu finanzieren.

Das ganze erinnert mich sehr stark an die "Umgestaltung" des Arbeitsamtes zur "Agentur für Arbeit".

Alleine die Umgestaltung der Homepage hat einen dreistelligen Millionenbetrag verschlungen.

Roland Berger hat sich gefreut........

Das ganze erinnert mich sehr stark an die "Umgestaltung" des Arbeitsamtes zur "Agentur für Arbeit".

Alleine die Umgestaltung der Homepage hat einen dreistelligen Millionenbetrag verschlungen.

Roland Berger hat sich gefreut........

Genau, doch tröste Dich: Unser Geld verschwindet nicht einfach, es wechselt nur den Besitzer.

  • 7 Monate später...

Das Thema interssiert mich auch brennend, da ich mit der Hoss recht gerne ganz offen fahre. Die kawa wurde bereits 2009 mal beschlagnahmt, weil ich ohne Dämpfer gefahren bin und dies auch zugegeben habe. Hätte ich das bestritten, wäre übrigens nach aussagen des Polizeihauptmeisters nix zu veranlassen gewesen....trotz der 118 dBa.

Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.

Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand.

Zum Thema Verhältnismäßigkeit der Mittel stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit natürlich bei einem 25,- Euro Tatbestand ohne Frage. Da aber sowieso nur ein unvorschriftsmäßiger Zustand angezeigt werden kann, würde in einem normalen Fall eine andere Dokumentation wenn möglich reichen. Foto vom Auspuff mit dem fehlenden dB-Eater zum Beispiel. In der Praxis wird es sich dann aber zeigen, wieweit die Kunden die Kosten nach oben schrauben.

Solange die Beweiserhebung ausreichend ist, sind wir begnügsam. Wenn sich Leute aber mit allen Mitteln raus winden wollen, wird die Qualität der Beweiserhebung natürlich verbessert.

Wenn der Verdacht besteht, dass es tatsächlich kein Verschleiß war, dann wird eine Beschlagnahme sogar noch zwingender. In diesem Fall wird die Auspuffanlage beschlagnahmt um durch einen Sachverständigen Gutachter den Nachweis der Manipulation zu führen.

Hierbei geht es nur darum, ob die Zielsetzung der Beweiserhebung wesentlich verschlechtert oder sogar verhindert wird, wenn ich die Beschlagnahme nicht sofort durchführ. In aller Regel besteht diese Gefahr im Verzug aber nicht.

Die Beschlagnahme kann im Zusammenhang von Bauartveränderung nur aus zwei Gründen erfolgen. Entweder Beweiserhebung des ordnungswidrigen Zustandes, wenn es vor Ort auf anderer Weise nicht durchführbar ist oder aber zur Gefahrenabwehr, weil eine konkrete Gefährdung bei einer Weiterfahrt zu erwarten ist. Der zweite Punkt zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich bei einer Auspuffanlage nicht begründbar.

Ein weiteres Problem ist der Vorsatz, wonach die Strafe verdoppelt werden könnte. Bei einer mehrmaligen Kontrolle durch die gleiche Streife oder den gleichen Polizisten mit immer den gleichen "Mängeln" kann der Polizist die prüfung beantragen ob der Halter/Fahrer überhaupt im Stande ist aktiv am Strassenverkehr teilzunehmen, weil er es anscheinend in der Vergangenheit nicht verstanden hat sich regelgerecht zu verhalten.

Ein weiteres Problem hinsichtlich Beschlagnahmung kann auch sein, dass der Polizist zwar nicht wegen dem Auspuff alleine beschlagnahmt, baer dann anch anderen Tatbeständen sucht, die evtl. eine Beschlagnahmung rechtfertigen. Illegal angebaute Teile, abgefahrene Reifen, Blinker ohne ECE etc. War bei der Kawa damals auch so.

Und das weitere Problem, das auch so bleiben wird: Offener bzw. eindeutig zu lauter Auspuff hat keine Betriebserlaubnis. Somit erlischt diese auch für das gesamte Fahrzeug. Somit kann der Polizist die Weiterfahrt versagen. Wir interessant.

In einem anderen Forum habe ich die Aussage eines Rechtsanwalt gefunden, wonach ein zu lauter, manipulierter Auspuff dann 90 € kostet, weil auch die Zulassung erloschen ist........und einen Punkt.

Ich bau mir aber bei der Hoss gerade die offenen Rohre dran und werde evtl. berichten!!!

Man darf sowas nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nur, weil es keine Punkte mehr gibt, heißt das nicht, dass man mit 20€ fein raus ist. Wenn ein Polizist will, dann kann er noch weitere Bußgelder und Anzeigen ausfüllen. Da wäre nämlich zum einen das führen eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis und dann noch die Steuerhinterziehung. Das ist dann alles nicht mehr lustig und kostet natürlich mehr als die 20€ für den zu lauten Auspuff.

Ist das selbe mit dem Rechtsüberholen oder der blauen Rundleuchte im Auto. Man bekommt dafür kein großes Bußgeld, ist aber schnell noch mit weiteren Sachen wie Gefährdung des Verkehrs oder Amtsanmaßung dran. Also auch mit der neuen Reform nicht überreizen und sich denken "kostet ja nur 20€".

  • 1 Monat später...

Ich finde, man sollte sowieso nicht denken "egal, nur 20 Euro". Dann ist man auch ganz schnell über der Grenze und es kann richtig teuer werden. Manche Polizisten sind eben so "korrekt", dass sie dann gleich mal alles aufschreiben.

  • 4 Monate später...

Da ich mich aus akutem Anlass selbst mit der Auspuff-Thematik auseinandersetze, möchte ich hier etwas Interessantes posten, was ich gefunden habe.

Urheber ist ein Nürnberger Rechtsanwalt (Jakob Tschuschke), der auch auf Verkehrsrecht spezialiert ist. Dieser Herr schreibt auf seiner Seite folgendes:

Zitat:

Manipulierter Auspuff

Ist die Auspuffanlage manipuliert, d.h. willentlich verändert, also z.B. ein nicht zugelassener Schalldämpfer montiert, vom an sich zugelassenen Schalldämpfer der db-Killer / db-Eater entfernt, der Schalldämpfer oder Krümmer angebohrt usw., erlischt aufgrund dieses Eingriffs die Betriebserlaubnis des Autos oder Motorrades. Dann gibt es nach altem Recht Nr. 214 des Bußgeldkatalogs 90 € und 3 Punkte:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO) 214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €, 3 Punkte214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €, 3 Punkte“

Und jetzt wird´s interessant:

Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)

214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €

214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)

214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €

214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“

Nach Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.

Dafür spricht auch der Beitrag eines Users, der darunter schrieb, dass seine drei Punkte, die er im letzten Jahr für einen zu lauten Auspuff erhalten hat, gestrichen wurden (Anfrage beim KBA).

Hier der komplette Link:

http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/

Dies würde bedeuten, dass ein lauter Sportauspuff ohne Betriebserlaubnis nicht mehr mit Punkten geahndet wird. Ob er der Fzg-Halter allerdings dazu verdonnert werden kann, die Anlage rückzurüsten und auf Original umzustellen, weiß ich nicht.

Dies würde bedeuten, dass ein lauter Sportauspuff ohne Betriebserlaubnis nicht mehr mit Punkten geahndet wird. Ob er der Fzg-Halter allerdings dazu verdonnert werden kann, die Anlage rückzurüsten und auf Original umzustellen, weiß ich nicht.

ich war vor 2 Wochen auf einem grossen Motorradtreffen, alles Chopper, Cruiser mit entsprechendem dumpfen und lautem Auspuff.

Auf der Ausfahrt mit etwa 170 Motorrädern wurden mehrere Leute rausgepickt die extrem laut waren.

Keiner hat Punkte bekommen, alle mussten 30€ zahlen und die Weiterfahrt wurde untersagt. Zusätzlich müssen alle das Motorrad innerhalb einer Frist bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle vorführen .....da sollten sie dann einen zugelassenen Auspuff haben.....der muss nicht original sein aber mit Zulassung ( E Kennzeichnung )

das hab ich mich auch gefragt nachdem ich deinen Beitrag mit dem link gelesen hatte.

Vielleicht war der Polizist mit den neuen Regeln noch nicht so sehr vertraut, vielleicht gab es Mengenrabatt....ich hab keine Ahnung. Fakt ist das sie mit 30€ davon kamen und aber die Moppeds stehen lassen mussten. Unser Lumpensammler ist dann Abends mit einem Transporter und Anhänger hin gefahren und hat die 3 aufgeladen und zu den Leuten nach Hause gebracht. Dort wurden die originalen Auspuffanlagen wieder angebaut, vorgeführt und wieder umgebaut O:-)

Das es für nicht eingetragene/zulassungsfähige Teile im Abgassystem keine Punkte mehr gibt ist korrekt. Das habe ich ebenfalls schon vom Anwalt klären lassen. :D

Das ist absolut super, denn ein Punkt im neuen System würde sehr schwer wiegen...

Fakt ist das sie mit 30€ davon kamen und aber die Moppeds stehen lassen mussten.

Aber schon krass, dass sie die Bikes wirklich stehen lassen mussten. Normalerweise würde es auch der Ermessensspielraum eines Polizisten zulassen, dass er sagt, der "Lautstärke-Sünder" muss auf dem direktesten Weg zu einer Werkstatt fahren.

90€ +1 Punkt die Weiterfahrt wurde untersagt! Auspuffanlage ohne ABE!

Am vergangenen Wochenende bei unserer Harleytour passiert!

Am schlimmsten wohl die untersagte Weiterfahrt :(

@Autobahnkourier:

Das würde ich zu einem Anwalt bringen. Denn wie der oben genannte Gesetzestext ja eigentlich ganz klar belegt, kann es wegen sowas keinen Punkt mehr geben (und ein Punkt beim neuen Punktesystem tut echt weh).

Wo war das denn?

Am schlimmsten wohl die untersagte Weiterfahrt :(

Wir waren schon auf der Heimfahrt, deshalb nicht tragisch :wink: Aber durchaus ärgerlich.

@Autobahnkourier:

Das würde ich zu einem Anwalt bringen. Denn wie der oben genannte Gesetzestext ja eigentlich ganz klar belegt, kann es wegen sowas keinen Punkt mehr geben (und ein Punkt beim neuen Punktesystem tut echt weh).

Wo war das denn?

Das sehe ich genauso, die 90€ sind berechtigt, den Punkt werde ich allerdings so nicht hinnehmen. Demnächst werde ich wohl Post bekommen und bin gespannt! :-))!

Passiert ist es im Landkreis Stuttgart.

Umbau auf eine regelkonforme Anlage und erneute Vorführung ist ebenfalls die Auflage.

Gruß

90€ +1 Punkt die Weiterfahrt wurde untersagt! Auspuffanlage ohne ABE!

Am vergangenen Wochenende bei unserer Harleytour passiert!

Mit meinem Hintergrundwissen würde ich das nicht akzeptieren. Ganz schnell Anwalt einschalten - den Fall wirst gewinnen :wink:

Es wird Zeit, daß ich mich 'mal wieder so richtig beliebt mache.

Ich finde es gut und richtig, daß diese Brülltüten sofort und vollumfänglich aus dem Verkehr gezogen werden!

Wer - wie ich - jedes schöne Frühlings-, Sommer- und Herbstwochende diese ganzen Potenzpfosten, Drehzahljunkies und Möchtegern-Easy-Riders, die mit 16.000 Umdrehungen von roter Ampel zu roter Ampel rasen, ertragen muß, die aus der Stadt fahren, um die Landbevölkerung mit ihren Höllenmaschinen zu terrorisieren, der freut sich über jedes stillgelegte, entsorgte, verschwundene Motorrad dieser unsäglichen Spezies!

Und besonders furchtbar wird der ganze Schwachsinn, wenn sich dann zwei dieser Helden des Gasgriffs ein Wettrennen mit einem dieser brüllenden Prekariats-AMG's liefern.

Völlig verständnislose Grüße, Hugo.

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Gast
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