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Niederlande: Keine Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf?


JoeFerrari

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Mir kams auch komisch vor, als der Händler dies behauptete, finde aber auch adhoc nicht den passenden Rechtstext.

Wieviel "Gewährleistung" sieht denn die Rechtslage dort vor? Auch 12 Monate?

Seitens der EU gibt es die Richtline 1999/44/EG (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML). Die Mitgliedsstaaten haben innerhalb des Korsetts dieser Richtlinie nationale Gesetze und/oder Verordnungen eingeführt.

Dramatische Abweichungen wird man zwischen den EU-Mitgliedsstaaten daher nicht finden - die Richtlinie ist schon recht eng gefasst, auch die Fristen für Beweislastumkehr u.ä. finden sich dort wieder.

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Gast
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