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Vollschalensitze Tüv Konform einbauen incl. Gurten


elkloso

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Hey Leute,

ich fahre einen MX5, der immer weiter in Richtung Motorsport aufgebaut wird (Bilstein B16 Fahrwerk,...). Nun sollen Sparco Speed/Sprint Sitze eingebaut werden. Diese sollen aber auch eintragungsfähig sein, da das Fahrzeug für das Cup Reglement eine Straßenzulassung besitzen muss.

Nun passen die Sitze prinzipiell direkt auf die originalen Laufschienen. Kann ich das so montieren oder brauch man auf jeden Fall eine Konsole?

Dann habe ich das nächste Problem, weiß jmd ob man die bei jedem TÜV eingetragen bekommt oder ob ich besser zum DMSB gehe? Ich meine der MX5 ist ja ein 2 Sitzer und im Gesetztext steht, dass der Sitz in der Neigung zu min. 15° verstellbar sein muss, wenn er eine Neigungsverstellung besitzt d.h. besitzt er keine muss er nicht verstellbar sein, so fasse ich das zumindest auf. Ich meine der GT3 oder die Elise haben ja auch starre Sitze.

Nun zu den Gurten. Ich habe 3 Möglichkeiten zur Befestigung, weiß aber nicht welche geht.

1) Eine Gurtstrebe an der die gurte verschlauft werden evtl. später in Kombination mit einem Überrollschutz

2) Verschrauben am Bodenblech, das ist aber beim MX5 recht hoch und ncith wirklich ein Bodenblech sondern trennt den Fahrgasraum vom Kofferaum bzw Tank ab. Ich glaube das bezeichnet man als Feuerschutzwand. Ist das zulässig die Gurte daran zu befestigen?

3) Direkt hinter den Sitzen an der Feuerschutzwand, aber da weiß ich auch nicht ob das Winkelmäßig sowie Stabilitätsmäßig zulässig ist.

Danke

Gruß

Pascal

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Sparco Speed sind ohne TÜV.

Alle drei Gutlösungen sind nicht eintragungsfähig.

Geh mit dem Projekt direkt zu einem DMSB Gutachter, gerade wegen der Neuregelung bez. des DMSB Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Strassenzulassung.

Nur so bekommst Du Sicherheit vor der blauen Trachtengruppe, die dich sonst bei jeder Kontrolle trotz Einzelabnahmen jederzeit stilllegen kann.

Ja dass der keine Zulassung hat weiß ich. Der einzige mit Zulassung ist der Recaro Poleposition mWn. Allerdings wird ja das Material mehr oder weniger durch die FIA Homologation belegt. Weshalb das ganze per Einzelabnahme eintragungsfähig sein müsste.

Wieso ist die Lösung mit einer Gurtstrebe am Käfig nich eintragungsfähig? Wird doch bei Serienfahrzeugen auch so gemacht und ist auch im DMSB Handbuch so beschrieben.

Nochmal aus dem Gesetz im Anhang zum §35a STVZO heißt es:

"1.1. Ist die Rückenlehne verstellbar, so ist sie nach einer Rückwärtsneigung in einer Stellung zu verriegeln, in der die Bezugslinie des Rumpfes der Prüfpuppe wie in Abbildung 1 gezeigt mit der Senkrechten einen Winkel von möglichst 25 ° bildet, falls vom Hersteller nichts anderes angegeben ist."

Ist die Rückenlehne verstellbar bedeutet aber meines Erachtens auch, dass sie nicht verstellbar sein muss. Sondern nur wenn es so ist muss sie die genannten Normen erfüllen. Damit dürfte die Eintragung doch rechtlich einwandfrei machbar sein oder?

Zum Thema DMSB: Wie sieht dass denn aus? Dachte der Wagenpass darf nur für Rennsportzwecke verwendet werden. Da mein Fahrzeug aber auch im Straßenverkehr bewegt wird tut sich da nicht viel oder?

Das mit dem Wagenpass ist gar nicht so einfach, dein Auto muss ja nach irgendeinem Reglement auf gebaut sein. Wenn dein Fahrzeug also nur in einigen Teilpunkten dem nicht entspricht, bzw. es auch kein Reglement ist das der DMSB anerkennt. Dann war es das mit deinem Wagenpass. Außerdem sind solche Fahrzeuge primär für einen Zweck umgebaut, und der Zweck ist nicht, damit bei der Eisdiele vor zu fahren ...

Zum Thema Gurte, nur an den orig. Befestigungspunkten oder andere dafür freigegebenen Punkte. Bei einigen Käfigen steht so ein kleiner Satz im Gutachten mit drin, welche Strebe für Gurte Befestigung zugelassen ist. Bei dem gewählten Sitz geht es auch leider nicht, dass der orig. 3-Punkt Gurt weiterhin verwendet wird und der 4-5-6 Punkt Gurt nur so da rum hängt.

Zum Thema Sitz. Nur FIA, wird sehr schwer (ohne Wagenpass). In wie fern schreibt das CUP Reglement den die Konsole vor? Ein Bekannter baut auch gerade einen MX5 für die RCN auf, die haben eigene Vorgaben zu dem Thema.

Definitiv bindende Aussagen zu dem Thema könne dir Leute auf dieser Liste geben: http://www.dmsb.de/downloads/497/SV-Liste_2012.pdf

Hmm also es gibt auf jeden Fall Leute die das mit den Gurten so eingtragen bekommen haben und Wiechers meinte auch sie könnten mir eine Gurtstrebe einziehen.

Der Sparco Sitz ist ja nur mit 4 oder 6 Punkt Gurt zu fahren oder? Einen 3 Punktgurt bietet nicht genug halt denke ich.

Das Cup Reglement schreibt nur vor, dass in der Seriennahen Klasse, alle Fahrzeugteile eingetragen sein müssen. Schalensitze sind nichtmal Pflicht werden aber empfohlen. Ansonsten richtet sich das nach den DMSB Slalom Reglements, wobei der MX5 eig. 2 eigene Klassen hat und z.B. auch offen starten darf.

Zum Thema DMSB: Wie sieht dass denn aus? Dachte der Wagenpass darf nur für Rennsportzwecke verwendet werden. Da mein Fahrzeug aber auch im Straßenverkehr bewegt wird tut sich da nicht viel oder?

Das ist neu fuer 2013, schau mal hier:

http://www.dmsb.de/tr_auto_tech_wagen.html?mid=259 "Antrag DMSB-Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßenzulssung [550.5 KB]"

Bzw auch diesen Bericht aus dem Vorstart:

http://www.abload.de/img/doc221212-22122012200u5k5j.png

Das ist abweichend von dem Rennsport-Wagenpass.

Nachtrag: evtl findet sich hier auch noch ein bischen was, obwohl das in NL ist, aber mal so grundsaetzlich Loesungsansaetze finden: http://ma5daracing.com/

Okay danke. Aber das Problem ist ja, dass das Fahrzeug damit dennoch zum reinen Sportgerät wird und nicht mehr im Alltag bewegt werden kann. Leider habe ich kein Geld mri ein zweites Auto zu Sportzwecken zu kaufen. Was ja eig. auch der Sinn der seriennahen Klassen sein sollte, gerade im Slalom.

Naja da steht doch

  1. Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an vom DMSB oder seinen Mitgliedsorganisationen genehmigten und registrierten Motorsport – Veranstaltungen ein*schließlich deren An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen er*folgen (ein Nachweis - z.B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit Genehmigungsnummer - ist vom Fahrer mitzuführen). Dies gilt auch für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des betreffenden Kraftfahrzeuges. § 31 Abs. 2 StVZO bleibt unberührt.

Das bedeutet für mich, dass man das sonst nicht fahren darf im Alltag.

Aber wie macht denn Recaro das? Der Poleposition hat eine ABE und ist nicht verstellbar.

Oder BMW, Porsche, Lotus? Die verbauen starre Sitze und bekommen eine Zulassung, also muss dass doch möglich sein.

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Geschrieben

Hallo elkloso,

 

schau doch mal hier zum Thema Technische Probleme (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Okay danke, dann werde ich mich mal umschauen. Diese ganze Reglementtechnik macht ja mehr aus, als das eigentlich fahren.

Mein Vater ist früher selber gefahren, aber da war das noch alles etwas einfacher in den 80ern, weswegen er mir hier auch nicht weiter helfen kann.

In den 80ern wars etwas einfacher ,ich kam auch nie richtig durch die Abnahme ,rallye escort rs 2000 gr. 1b wegen feststehenden Vollschalensitzen kurzerhand haben wir einfach ein verstellrad dran geschraubt ,jede Abnahme wurde gemeistert. Heute haben wir Sparco sitze eingetragen , gilt aber nur am Tage der rallye sonst keine Zulassung ,ist so im Fahrzeugschein eingetragen.

Naja da steht doch

Aber wie macht denn Recaro das? Der Poleposition hat eine ABE und ist nicht verstellbar.

Oder BMW, Porsche, Lotus? Die verbauen starre Sitze und bekommen eine Zulassung, also muss dass doch möglich sein.

Hersteller sind noch einmal eine ganz andere Geschichte, der Pole Position hat auch nur für ganz besondere Fahrzeuge eine ABE :-). Siehe Verwendungsbereich, nicht das du denkst du kannst den einfach in jedes Fahrzeug reinknallen nur weil er eine ABE hat :-).

http://www.recaro-automotive.com/uploads/media/ABE_Pole_Position_03.pdf

Ja okay, aber es ist möglich, darum gehts ja. Weil viele sagen, dass das gar nicht möglich wäre einen starren Sitz einzutragen, was ja so nicht stimmen kann. ;)

Z.B. nur mit Einschränkungen, wenn du ein QP hast und hinten noch Sitzplätze, dann müssen hinten die Plätze ausgetragen werden weil der Fluchtweg nicht mehr sichergestellt ist. Wie gesagt, das einfachste ist, DMSB Prüfer anrufen oder mal vorbei fahren, das ganze besprechen. :-)

Okay dann werd ich das mal machen. Heute wurd er erstmal wieder artgerecht durch den Schnee getrieben (der heute morgen ziemlich überraschend kam) :)

Naja es ging ja drum, dass es ein 2 Sitzer ist und es 2 Sitzer gibt, die original nichtmal verstellbare Sitze hat z.B. Elise. Dass ein QP mit 2 Starren Sitzen schwierig wird ist klar ;)

Aber mal noch was: Was gibt es denn für Möglichkeiten für die Gurte? Weil original Punkte gibts ja eigentlich nicht wie z.B. eine Rückbank o.ä.

Ich werd mal fragen, ob man die nicht hinten verschrauben darf, weil der Überrollbügel wird ja auch da verschraubt. Hier diese Fläche: http://www.200sx.ch/e107_plugins/coppermine_menu/albums/userpics/10273/normal_DSC01061.JPG

  • 2 Wochen später...

So also erste Ergebnis vom Telefonat mit dem Tüv war mal gar nichts.

Lt. ihm müssten Airbags raus, neue Punkte geschaffen werden für die Gurte, die Sitze brauchen eine FIA Homologation und dürfen nur solange gefahren werden und das Fahrzeug bekäme dann keine Straßenzulassung mehr. Abgesehen davon meinte er, dass er mir für ein offenes Fahrzeug niemals einen Wagenpass ausschreiben würde auch nicht mit Überrollbügel/käfig.

Meiner Meinung nach ziemlicher Unsinn, aber nunja, fragen wir mal einen anderen Prüfer.

Ähm, das mit dem offenen Wagen. Der DMSB streut sich gegen offene Autos. Siehe 24H Rennen N-Ring etc. Deswegen gibt es m.W.n. kein Reglement für modere Fzg. in denen ein offenes Fzg. zugelassen ist. :cry:

Das ist leider auch der Grund wieso keine Morgan,Caterham und Co. beim 24H Rennen VLN und sonst wo mitfahren. Sie waren einfach zu gut.

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