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Spurwechsel mit Folgen


Flosch

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Hi,

ich habe ein Problem und zwar:

Hab heute in meiner Nachbarstadt einen Spurwechsel vollzogen, da Links abbiegen wollte und meine Spur grade aus weiter führte (Wollte über 2 Spuren fahren). Nun habe ich ordnugsgemäß beblinkt, Schulterblink und soweiter. Musste halt auf der 2.Spur abbremsen und quer stehen bleiben, da auf der Linksabbiegerspur schon PKW´s standen. Auf der 2.Spur musste deswegen ein anderer PKW bremsen - ABS ging an, Warnblinken - ABER es kam zu keinem Zusammenstoß. Der andere Fahre war halt sehr aufgebracht und meinte, das er sich das Nummerschild aufschreiben würde.

PS: Hatte eine Beifahrerin, Hintermann war alleine unterwegs.

Nun zur Frage:

Was passiert wenn er zur Polizei geht und mich an Hand des Nummernschildes anzeigt? Mit wecheln Folgen muss ich rechnen?

LG Flo

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Ja das habe ich mir auch gedacht. War wahrscheinlich ein genervter Bänker der zwischen den Jahren arbeiten muss :D.

Aber sicher ist sicher.

Ist das eine „Gefährdung des Straßenverkehrs“ (7 Punkte) oder echt eher eine wie RSPerformance

sagt: Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dadurch andere (30€) ?

Ist das eine „Gefährdung des Straßenverkehrs“ (7 Punkte) oder echt eher eine wie RSPerformance

sagt: Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dadurch andere (30€) ?

Da der ja noch angehalten hat hast Du ihn bestenfalls behindert aber nicht gefährdet. Ausserdem würde ich mich mal auf den Standpunkt stellen, dass der viel zu schnell war und nicht auf den Verkehr geachtet hat. Als Du die Spur gewechselt hast war da doch jede Menge Platz.

Hi,

ich habe ein Problem und zwar:

Hab heute in meiner Nachbarstadt einen Spurwechsel vollzogen, da Links abbiegen wollte und meine Spur grade aus weiter führte (Wollte über 2 Spuren fahren). Nun habe ich ordnugsgemäß beblinkt, Schulterblink und soweiter. Musste halt auf der 2.Spur abbremsen und quer stehen bleiben, da auf der Linksabbiegerspur schon PKW´s standen. Auf der 2.Spur musste deswegen ein anderer PKW bremsen - ABS ging an, Warnblinken - ABER es kam zu keinem Zusammenstoß. Der andere Fahre war halt sehr aufgebracht und meinte, das er sich das Nummerschild aufschreiben würde.

PS: Hatte eine Beifahrerin, Hintermann war alleine unterwegs.

Nun zur Frage:

Was passiert wenn er zur Polizei geht und mich an Hand des Nummernschildes anzeigt? Mit wecheln Folgen muss ich rechnen?

LG Flo

Gar nichts passiert, rein gar nichts.

Du willst nach links abbiegen, der Abbiegestreifen ist schon voll, und Du hängst auf dem linken Streifen der 2-spurigen Straße.

Das kommt jeden Tag millionenfach im Berufsverkehr vor.

Wer bei diesem Verkehrsaufkommen so fährt, daß sein ABS im Stadtverkehr anschlägt, der sollte den Lappen abgeben.

Wenn der Dödel sich beschwert, wird ihm die Rennleitung höflich aber bestimmt mitteilen, daß er die Bälle flachhalten soll.

Unsere Freunde und Helfer haben auch noch wichtiges zu tun (z.B. Blitzen am Ortseingang).

Soeben kam der Anruf, das mich der Fahrer angezeigt hat. Laut Polizei hat er ein Schleudertrauma und ich muss mich morgen auf´s Revier :cry:

Ab wann kann man so ein Trauma bekommen? Und wenn das wirklich so sein sollte, was blüt mir?

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Geschrieben
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Hallo Flosch,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Schleudertrauma , ohne das es zu einem Zusammenstoss kam ? nur wegen linearem Abremsen ? selbst mit ABS.

Das klingt für mich doch eher nach "herbeigeträumten" Schmerz.

Allerdings wäre es gut wenn du noch Zeugen (Beifahrer) für den Hergang hättest und der ggf. auch bestätigen könnte das beim Rüberziehen noch genügend Platz und Zeit zum normalem Abbremsen für den zweiten war und das daß Abbremsen daher wohl aus überhöhter Geschwindigkeit bzw. Kopf was-weis-ich-wo-der-war wohl herrühren müss und das der Zeitpunkt zu dem du die Spurgewechslt hast so früh war, das es normaler Verkehrsablauf war und keine Nötigung.. (also zB. Du standest schon und erst 10 Sekunden später bremst der andere ab.)

Fals du als Beschuldigter vernommen werden soltest (was offensichtlich der Fall ist, oder sollst Du als Zeuge vernomme werden ?) könnte es sinnvoll sein einen Anwalt zu konsultieren...um bei der Polizei unbewust nicht das falsche zu sagen, später Akteneinsicht zu bekommen etc.

Aber evtl. kommt das mit dem Schleudertrauma der Polizei auch schon spanisch vor, aber sie sind verpflichtet zu ermitteln.

Ab wann kann man so ein Trauma bekommen? Und wenn das wirklich so sein sollte, was blüt mir?

Den medizinischen Aspekt kann ich nicht beurteilen. Über das "was wäre wenn" solltest du dir noch keine ernsthaften Gedanken machen - bis dahin ist es noch ein sehr, sehr weiter Weg mit vielen Unbekannten.

Daher gilt erst einmal: Ruhe bewahren!

Soeben kam der Anruf, das mich der Fahrer angezeigt hat. Laut Polizei hat er ein Schleudertrauma und ich muss mich morgen auf´s Revier :cry:

Wenn die "Vorladung" von der Polizei kommt, musst du nicht - du darfst, wenn du magst. Vielleicht gibt es einen Kaffee auf Staatskosten.

Im Übrigen ist es meist ratsam die Klappe zu halten.

das sehen viele Stellen im Inet auch so, typischerweise braucht es eine Heck- ggf auch einen Seitenaufprall (Wiki , Unfallanalyse Berlin).

Ob die Polizei wohl auch schon wegen versuchtem Betrug ermittelt ?

Ich will Dir jetzt keine Angst einjagen, aber Du musst das sehr ernst nehmen. Du hast es hier mit jemandem zu tun, der sich entweder juristisch gut auskennt oder mit der Masche schon mal viel Geld abgegriffen hat. Mit der erfundenen Verletzung muss die Polizei ermitteln und das führt wegen der behaupteten Verletzung zu Anzeige und Gerichtstermin. Dabei ist es ein Problem, dass ein Schleudertrauma i.d.R. auf dem Röntgenbild nicht nachweisbar ist. Deswegen hat er das ja gewählt. Aber wir wissen ja dass es immer einen Arzt gibt der bei Androhung von Geld alles bestätigt. Es macht keinen Sinn darüber mit der Polizei zu diskutieren. Die können das sowieso nicht entscheiden. Wichtig ist jetzt erst einmal die Darstellung des Ablaufs:

Das hat sich doch bei normaler Innenstadtgeschwindigkeit abgespielt (ca. 50). Du hast die Spur gewechselt, nachdem Du im Spiegel gesehen hast, dass die linke Spur frei ist und ein Spurwechsel im laufenden Verkehr problemlos möglich ist. Dann hast Du festgestellt, dass Du Dich nicht in die Linksabbiegerspur einfädeln konntest und hast angehalten, Blinker links. Und das war doch sicher keine Notbremsung aus voller Fahrt sonder normal angehalten. Wer darauf nur mit einer Notbremsung reagieren kann, der war entweder viel zu schnell oder er hat geschlafen. Das kannst Du aber nur vermuten, beurteilen wird das der Richter.

Gegen den Fahrer mit seinem Schleudertrauma wird leider keiner ermitteln aber die Richter haben schon ein Gespür dafür. Die kennen ja auch Ampelbumser. Und einen Anwalt wirst Du auch brauchen.

Der Rechtsstaat nutzt leider auch denjenigen, die ihn missbrauchen.

Viel Glück.

das sehen viele Stellen im Inet auch so, typischerweise braucht es einen Heck- ggf auch einen Seitenaufprall (Wiki , Unfallanalyse Berlin).

Wenn Du mal eine Vollbremsung in einem Formel 1 erlebt hast, dann kommen Dir Zweifel. Aber wir sind im Stadtverkehr und reden von normalen Bremsen. In jedem Fall fehlt die Belastungsspitze, die durch den Aufprall ausgelöst wird.

Wenn jetzt wirklich eine Anzeige erfolgt ist, würde ich a) nichts mehr hier posten - und eventuell sogar den Mod um die Löschung bitten - und B) einen Anwalt einschalten. Selbst wenn man meint, dass man vollkommen im Recht ist, gibt es nicht zum Spaß den Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge". Dem Anwalt musst Du auf jeden Fall jede Einzelheit erzählen und dabei vollkommen ehrlich sein. Je mehr er weiß, desto besser kann er seine Strategie aufbauen und Dich verteidigen. Je mehr Du verschweigst, desto schlechter stehst Du vor ihm und vor dem Richter dar, wenn das herauskommt. Bei der Polizei würde ich nicht erscheinen, aber auch nicht einfach wegbleiben. Ich würde den Beamten anrufen und ihm mitteilen, dass er nicht auf Dich zu warten braucht, da Du nicht kommen wirst, weil Du Dich zunächst mit Deinem juristischen Beistand absprechen möchtest. Dies ist Dein gutes Recht, niemand muss auf's Polizeirevier kommen und seine Aussage machen, und das Recht würde ich in Deinem Fall auf jeden Fall wahrnehmen. Offenbar ist mit dem Anzeiger nicht gut Kirschen essen - vorausgesetzt es war so, wie Du es geschildert hast - daher würde ich das auch nicht als Lappalie abtun und denken, dass ich eh im Recht bin.

Bei der Polizei würde ich nicht erscheinen, aber auch nicht einfach wegbleiben. Ich würde den Beamten anrufen und ihm mitteilen, dass er nicht auf Dich zu warten braucht, da Du nicht kommen wirst, weil Du Dich zunächst mit Deinem juristischen Beistand absprechen möchtest. Dies ist Dein gutes Recht, niemand muss auf's Polizeirevier kommen und seine Aussage machen, und das Recht würde ich in Deinem Fall auf jeden Fall wahrnehmen. Offenbar ist mit dem Anzeiger nicht gut Kirschen essen - vorausgesetzt es war so, wie Du es geschildert hast - daher würde ich das auch nicht als Lappalie abtun und denken, dass ich eh im Recht bin.

Das ist grundsätzlich richtig. Der Unschuldsvermutung ist eine ruhige und nanchvollziebare Sachverhaltsschilderung aber i.d.R. eher zuträglich. Wer das verweigert hat ein schlechtes Gewissen. Wichtig ist nicht zu viel sagen und vorsichtig sein mit eigenen Einschätzungen. Und ja, Fred löschen lassen.

I Du hast es hier mit jemandem zu tun, der sich entweder juristisch gut auskennt oder mit der Masche schon mal viel Geld abgegriffen hat. Mit der erfundenen Verletzung muss die Polizei ermitteln und das führt wegen der behaupteten Verletzung zu Anzeige und Gerichtstermin. Dabei ist es ein Problem, dass ein Schleudertrauma i.d.R. auf dem Röntgenbild nicht nachweisbar ist. Deswegen hat er das ja gewählt. Aber wir wissen ja dass es immer einen Arzt gibt der bei Androhung von Geld alles bestätigt. Es macht keinen Sinn darüber mit der Polizei zu diskutieren.

sehe ich auch so, daß das eine potentielle Problematik ist aber ob das nicht mal nach hinten losgehen könnte: Wie wäre der Gedanke, daß jemand der behauptet bei einer Vollbremsung (ohne Aufprall) ein Schleudertrauma zu bekommen (oder es tatsächlich bekommt) überhaupt nicht geeignet ist am Strassenverkehr teilzunehmen weil er eine mehr oder weniger normale Aktion im Strassenverkehr, die auch in der Fahrschule geübt wird (Vollbremsung) nicht ohne Verletzung durchführen kann bzw. das er unter Umständen bei in Zukunft nötigen Bremsungen diese nicht in der gebotenen stärke ausführen wird, weil er eben ein Schleudertraume befürchten muss und dann eben keine Vollbremsung mehr einleitet, um z.B. ein Kind nicht zu überfahren..

Ok das ist schon drei mal um die Ecke gedacht aber Jura kann auch so sein.

Und muss eigendlich die Kausalität bewiesen sein, Schleudertrauma vom Abbremsen oder Schleudertrauma weil der betreffende auf dem Weg zur Polizei die Treppe runtergefallen ist...

Ich meine wenn ein typischer Unfall mit Kollision der Fahrzeuge aufgetreten ist, ist die Annahme, daß das Schleudertrauma von dem Unfall kommt naheliegend, wenn gar keine Berührung stattgefunden hat, könnten die Beschwerden doch schon vorher da gewesen sein ?

Ok, viel Stoff für Spekulationen, Gutachter, Richter und Anwälte..die man lieber nicht haben möchte

Es wird tatsächlich nichts passieren. Wenn sie Dich anzeigen, erfolgt zunächst eine Fahrerfeststellung. Über das Kennzeichen erhalten sie aber nur Angaben zum Halter, nicht aber zum Fahrer. Du bekommst eventuell Post von der Polizei, musst dich aber nicht äußern geschweige dich selbst belasten. Somit wird den Anzeigenden eine Kollektion von Bildern auf dem Revier vorgelegt. Auf einem wirst DU (als Halter - so Du dieser bist) sein. Das Bild haben sie vom Einwohnermeldeamt. Wenn dich Deine Kontrahenten nicht wirklich zweifelsfrei erkennen, wird das Verfahren eingestellt. Sollten sie richtig tippen, entscheidet ein Richter ob die "Straftat" weiter verfolgt wird. Bis dahin wird schon ca. 1 Jahr vergangen sein! Im schlimmsten Falle wirst du eine Verwarnung erhalten, ich persönlich gehe aber selbst davon nicht aus.

also ich hatte leider schon 2 schleudertraumen - aber nicht von "vollbremsungen" (da hatte ich doch schon einige mehr) sondern von auffahrunfällen auf die hinterachse :wink:

würde an deiner stelle entspannt zum anwalt gehen :D

Wenn ich solche Berichte immer lese, frage ich mich schon, wie weit die Moral und Charakterfestigkeit in Deutschland noch vorhanden ist.

Selbst aufregen, wenn man mal geblitzt wird, "steuerneutralen" Aktivitäten nachgehen usw. - aber wenn einem was nicht passt, sofort den anderen anzeigen oder irgendwie in die Pfanne hauen wollen. Ist am Arbeitsmarkt ja leider oft das Gleiche, wo "man" sich bei Problemen gleich krankschreiben lässt und auf's Arbeitsgericht läuft.

Charaktervoll sein und Probleme aussprechen gehört in Deutschland leider zu den aussterbenden Tugenden - woran die öffentlichen Medien nicht ganz unschuldig sind...

Zum Thema: Ich würde auch erstmal abwarten und ggf. einen Anwalt einschalten.

Hier wird gar nichts passieren.

Was soll das werden? Eine Anzeige wegen "fahrlässsiger Körperverletzung"? Es kam zu keinem Unfall und solche Situationen passieren -wie auch schon geschrieben- täglich tausendfach. Manche Leute haben echt keine wirklichen Sorgen im Leben...eigentlich beneidenswert, wenn es nicht so traurig wäre.

Bin in den letzten 2 Jahren jetzt 3 mal wegen dowas angezeigt worden. Zum Glück hatte ich 2x eine Blackbox mit Kamera im Auto. Sonst wäre ich aus den Nummern nicht rausgekommen. Es waren IMMER Leute die mich belehren wollten.

1.Eine Frau die ohne Grund auf die linke Spur auf einer freien Autobahn gezogen ist, musste dann nach rechts ausweichen und bekam eine Anzeige wegen Nötigung mit Gefährdung und Rechts Überholen. Sie ist hinter mir hergefahren und hat die Polizei verständigt. Sie hat mir vorm eintreffen der Polizei nich gesagt gegen Raser wie mich muss man etwas unternehmen. Für die Polizei war die Sachlage klar, Junger Mann und schnelles Auto (M5). Eingestellt weil die Aussage der Frau dann nivht schlüssig war.

2. Eine ältere Dame auf dem Rad übersieht mich im Ferrari und fährt mir ins stehende Auto. Zwei andere ältere Herren haben genau gesehen wie ich zu dchnell aus der Ausfahrt kam und die Dame vom Fahrrad geholt habe. Angeige wegen Körperverletzung und Verletzung der Vorfahrt.

Eingestellt weil auf der Blackbox zu sehen war wie sie mir ins ca 3min stehende Auto gefahren ist. Wie das ohne Kamera ausgegangen ist kann sich jeder denken

3. Ich fahre mit Kurvenräuber im Ferrari über Land. Wir überholen vorm Überholverbot den ersten Wagen und ich wollte dann am Anfang des Überholverbotes noch den zweiten überholen. Kurz bevor wir neben ihm sind zieht er voll nach links. Ich muss voll Bremsen und ins Grün ausweichen. War knapp vor Abflug. Bin dann dahinter geblieben bis ich überholen durfte, dann vorbei. An der nächsten Ampel hab ich ihn dann gefragt ob er betrunken ist. Ich bekam die Antwort: Dir Schnösel zeig ich schon was hier Sache ist.

10 Min später ruft mich meine Freundin an die Polizei stehe vor der Tür und wolle wissen wer mit dem Ferrari fährt. Ich zei angezeigt worden wegen schwerer Nötigung, Gefährdung, überholen im Verbot, überhöte Geschwindigkeit, ein Radfahrer hätte ich beim Überholen abgedrängt (da war gar keiner) Mehrfache Lichthupe mit kilometerlangem dicht auffahren, Bedrohung und Beleidigung!

Das reicht für gefühlte 10 Jahre Knast. Gut das ich die Blackbox habe! Verfahren eingestellt und gegen den anderen wird ermittelt und seine Fahrerlaubnis wurde sofort entzogen (Taxifahrer)

Aber ohne das Video wäre ich aus der Nummer auch nicht rausgekommen da der erste den ich überholt habe ins gleiche Horn geblasen hat. Der hat dann aber ganz schnell nen Rückzieher gemacht als er vom Video gehört hat.

Und gestern fahr ich mit dem Lupo über Land und möchte zwei ältere Herrschaften in Ihrem Opel Agila überholen da macht der die nebelschlussleuchte an und fährt Schlangenlinien bei 70 damit ich ihn in der 100 Zone nicht überhole und bremst dann noch zwischendurch voll weil ich mich erdreiste Lichthupe zu machen. Ich warte schon auf die Anzeige.

Ich habe nach Gestern jetzt für alle Autos eine Blackbox bestellt. Ich bins leid für den Frust, Neid oder was auch immer der anderen den Kopf hin zu halten.

Gast RSPerformance

Is ja schlimm, was manche hier schreiben.

Grdsl. wird es sich um eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung handeln, die zu 100% eingestellt wird. Da brauchts auch keinen Anwalt. Im schlimmsten Fall kommt dann ein Verwarngeld von 35 Euro hintenach. Das wars.

Schleudertrauma an sich wegen Bremsen geht sehr wohl, aber sicher nicht, wenn man auf ne Ampel zufährt, sondern schon eher bei Vollbremsung auf zB BABs.

Zur Polizei gehen. Den Vorgang sachlich schildern und ggf. Gegenanzeige stellen. Dann hat der gute Mann nämlich auch Ärger und im Endeffekt wird nach etwas Zeit irgendein Staatsanwalt nen Einstellungsstempel aufs Papier hauen.

Zum Thema Behinderung - Gefährdung:

In dem Moment, in dem das ABS/ESP sich miteinschaltet, handelt es sich um eine Gefährdung und nicht mehr um eine Behinderung.

Unfallflucht ist es bei der Beschreibung auch nicht, da dazu der "Geschädigte" ja vor Ort erstmal um die Daten gebeten haben muss, was er ja scheinbar nicht getan hat.

Ist sicher auch interessant, ob der gute Mann direkt zur Polizei gefahren ist (oder zum Arzt) oder dies erst einige Zeit später passiert ist.

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Gast
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