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Tolle Versicherung und deren Schadenregelung


strikeforce

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Muss mal meinen Ärger loswerden und hoffe auf Tipps.

Mit ist jemand in die hintere Tür reingefahren und hat diese ordentlich verbeult.

Laut BMW KVA sind 2600EUR inkl.MwSt.

Möchte danach abrechnen also 2600-MwSt = 2100EUR

Schaden gemeldet mit KVA, Fotos etc. Alles eingegangen.

Nach 3Wochen keine Antwort/Brief etc. Nach einem Anruf wurden 5 Tage darauf

1100EUR überwiesen ohne Begründunge/Schreiben etc.

Jetzt gerade wieder die Deppen dort angerufen(wieder nach 20Min Warteschleife) und die schicken nun einen Brief mit Stellungnahme. Am Telefon meinte er auf jeden Fall, dass Abzüge gemacht wurden.

Was soll ich dann tun ?

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Die eigene Versicherung auch KFZ-Versicherung auch einschalten. Nachdem mir einer reingefahren war, hab ich es denen natürlich auch mitgeteilt und die meinten, falls die andere Versicherung quer stellt und oder probleme macht solle ich mich bei denen Melden. Dann würden die das mit der Versicherung klären.

Hi,

auf jeden Fall zunächst das Schreiben abwarten und Zeit gewinnen.

Die Kassen der Versicherungen sind leer. Klingt komisch, ist aber so. Jedes Jahr das gleiche Spiel.

Wenn du noch mal einen Unfall haben solltest, achte darauf, dass er Anfang des Jahres ist.:wink: Im Ernst: wenn im Januar die Jahresbeiträge bei den Versicherungen eingegangen sind, sitzt das Geld lockerer.

Die Abzüge könnten hier gemacht werden wegen:

-Mitverschulden

-zu hohe Stundenverrechnungssätze im Gutachten

-UPE Aufschläge

-Abzug neu für alt

-Vorschaden

etc. Also erstmal abwarten, dann kannst du weiter argumentieren.

Gruß

Christoph

Der KVA BMW ist nun mal kein Gutachten eines vereidigten gutachters welches anerkannt werden muss. Das Problem wird sein, dass hier alle möglichen Argumente ins Feld geführt werden können um dich zu drücken was die Erstattung angeht. Da wirst du ggf. Um juristischen Beistand nicht herumkommen.

Hi,

auf jeden Fall zunächst das Schreiben abwarten und Zeit gewinnen.

Die Kassen der Versicherungen sind leer. Klingt komisch, ist aber so. Jedes Jahr das gleiche Spiel.

Wenn du noch mal einen Unfall haben solltest, achte darauf, dass er Anfang des Jahres ist.:wink: Im Ernst: wenn im Januar die Jahresbeiträge bei den Versicherungen eingegangen sind, sitzt das Geld lockerer.

Die Abzüge könnten hier gemacht werden wegen:

-Mitverschulden (nein)

-zu hohe Stundenverrechnungssätze im Gutachten (BMW Sätze halt)

-UPE Aufschläge

-Abzug neu für alt (Teilekosten sind nicht hoch, Lackieren und Arbeitszeit sind teuer)

-Vorschaden (Nein)

etc. Also erstmal abwarten, dann kannst du weiter argumentieren.

Gruß

Christoph

Bei so einem geringen Schaden und dann noch 100% klar. Die hätten auch einen Gutachter schicken können.

Wurde halt bei BMW sauber begutachtet. Man zahlt soviel an die Versicherung und wenn mal etwas in 10Jahren passiert meckern die direkt.

Unverschuldeter Fremdschaden, also kein VK Fall, richtig?

Dann ganz einfach.

Schreib denn einen KURZEN Brief

lege Einspruch ein, setzte eine letzte Frist zur Zahlung (und deine Auslagenpauschale von 25 Euro nicht vergessen) mit Datum (nicht 14 Tage oder so, sondern konkretes Datum), und dann ergänzt du noch wie folgt:

"Würden Sie mir bitte Namen und Postadresse Ihren Vorstandes mitteilen, ich möchte nach Ablauf der Frist ohne weitere Korrespondenz eine offizielle Vorstandsbeschwerde gegen die Sachlage wie auch Ihre Person einlegen."

Wirkt Wunder, und kost nix! O:-)

Wenn das nicht funktionieren sollte, den Fall abgeben an einen Anwalt, zahlt ja eh die gegnerische Versicherung.

Niemals einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren!

Den vorgeschlagenen Gutachter MUSST DU nur im VK Fall akzeptieren!

Ja, eine Frau ist mir einfach so in die Seite gefahren.

1100EUR ist doch ein Witz für eine verbeulte Tür. Da braucht man noch nichtmal einen Gutachter um das einzusehen.

Wenn ich daran denke was die Leute bei Leasingrückläufern berechnen, da müsste ich hierfür 5000EUR nehmen.

Was wäre denn eine angemessen Frist ?

Versicherunge setzen sich ihre Frist selbst, eine Waschanlage hatte mein Auto beschädigt, alles war geklärt, der Gutachter der Versicherung, gab grünes Licht für die Zahlung. Die Beschädigung war im Dezember, hatte da mal irgendwann 3 Monate später Geld bekommen, nach unzähligen Anrufen und emils:-o SAUEREI

Ich hatte das leider auch vor nicht allzu langer Zeit. Ein netter, älterer Herr ist beim Ausparken hängengeblieben und weitergefahren. Nach dem Trödel mit der Polizei kam die Versicherung. Es ging um keine 500€, es war auch noch bei Weitem nicht Jahresende... außer man rechnet Feb./März schon dazu.

Insgesamt hat es unzählige Schreiben gegeben, die Versicherung meine freundlich, dass ich mich doch mit 50 € (für das alte Auto, Opel Astra von 2000) zufriedengeben könnte. Ich habe dann schlichtweg mitgeteilt, dass ich die Versicherung ab sofort außen vor lasse und direkt gegen den Versicherungsnehmer (und Schädiger) vorgehen werde.

Kaum hat dieser die Rechnung nebst Zinsen und Auslagen erhalten, kam von der Versicherung das Schreiben des Bedauerns und das Geld (inkl. Zusatzkosten) nach inzwischen weit über einem Jahr.

Also nicht allzu lange mit der Versicherung kommunizieren, sondern gleich zum Schädiger übergehen. Ob dieser letztlich zahlen müsste, kann dabei erst einmal unberücksichtig bleiben, da hier der Hinweis auf "nötigenfalls zwangsweise Durchsetzung" erheblich besser fruchtet.

Unterm Strich ist es aber auch eine Unverschämtheit, wie sich Versicherungen zum Teil aus der Pflicht stehlen wollen. Und das manche Versicherungsnehmer ihren Versicherer nicht auch noch Druck auf schnellstmögliche Regulierung in unstreitigen Fällen machen, verstehe ich ebenso wenig.

1. Zu angemessene Frist:

14 Tage. ABER nicht als 14 Tage angeben sondern das Datum ausrechnen und dieses angeben!

2. Überziehung Fristen:

Zinsen berechnen (tu ich immer (also bei Zahlungsverzug über 30 Tage geschäftlich / privat alle Bereiche) und werden schlussendlich auch gezahlt!). Geht natürlich erst nach Setzung einer Frist mit Androhung von Zinsberechnung.

Hilfestellung zur Zinsberechnung

3. Genereller Umgang mit GEGNERISCHEN Versicherungen: (ACHTUNG: Für die "eigene" Versicherung gelten andere Regeln, da ist man Kunde, DIE bezahlt man. Für die GEGNERISCHE ist man Gegner, nicht vergessen!)

Es gibt intern klare Anweisungen die die Sachbearbeiter dazu "anhalten" Schäden zu "mindern". Das geht auch in vielen Fällen auf - für die Versicherung.

Abhilfe für den Geschädigten: Klare Aussagen in Briefen, nur schriftlich, nicht anrufen, niemals Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, Anschaltung Anwalt (hast Du als Geschädigter grundsätzlich ein Recht dazu), Brief mit Androhung Vorstandsbeschwerde.

Insbesondere Letzteres hat sich ganz gut bewährt, wenn man keinen Anwalt bemühen möchte. Kein Sachbearbeiter hat Lust von OBEN Druck zu empfangen, und gibt dann im Zweifelsfall DIESE Zahlung frei, es bleiben ja genug andere die sich nicht wehren!

Für den Sachbearbeiter zählt ja nicht der Einzelfall sondern sein "Ergebnis" am Jahresende!

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Hallo,

mit einem unverschuldeten Unfall/Schaden sollte man grundsätzlich immer zum Anwalt gehen. Der weiß was zu tun ist, ob Gutachten oder nicht, und der weiß auch was einem zusteht. Dann gibts neben der Kostenpauschale auch noch Nutzungsausfall für die veranschlagte bzw. tatsächliche Reparaturdauer usw. Das ist jetzt im Nachhinein auch noch möglich, warum soll man sich als juristischer Laie auf einen nervigen Schriftwechsel einlassen, solange es dafür Spezialisten gibt?

Und ob die Androhung einer Beschwerde beim Sachbearbeiter nun die Knie zittern lassen oder doch einen Lacher provozieren?:???:

Viel Erfolg und Gruß, Georg

..

mit einem unverschuldeten Unfall/Schaden sollte man grundsätzlich immer zum Anwalt gehen. Der weiß was zu tun ist, ob Gutachten oder nicht, und der weiß auch was einem zusteht. Dann gibts neben der Kostenpauschale auch noch Nutzungsausfall für die veranschlagte bzw. tatsächliche Reparaturdauer usw. Das ist jetzt im Nachhinein auch noch möglich, warum soll man sich als juristischer Laie auf einen nervigen Schriftwechsel einlassen, solange es dafür Spezialisten gibt?

ich hatte bisher 4 unverschuldete Unfälle teilweise mit Komplikationen (Fahrerflucht, wirtschaftlicher Totalschaden, Liebhaberfahrzeug). Obwohl ich in juristischen Dingen nur Laie bin konnte ich obiges selber organisieren (damals gab es noch kein Inet oder Foren, heute ist das know-how dazu durchaus noch leichter zu beschaffen).

Wenn jeder zum Anwalt rennt wird jede Schadens Abwicklung grundsätzlich teurer und das zahle ich und alle anderen auf die Dauer über die höhren Prämien .. ok, von Einzelfall der eingespart wird habe ich wahrscheinlich 2cent Einsparung, aber es geht eben um die Mentalität, und man ist ja auch angehalten die Kosten niedrig zu halten- (fragt sich wann der erste nach dieser Vorgabe es schaft vom Anwalteinschalter diese Kosten einzubehalten weil ordnungsgemässe Regulierung ja zu erkennen war, aber das ist ein anderes Thema)

Klar, sobalt bei der Unfallaufnahme rumgezickt wird, dann Polizei, wenn die Regelung nach Aufforderung nicht in Gange kommt dann Anwalt, wenn die Sache sich aber nach normalen Schriftverkehr sich regelt brauch ich keinen Anwalt...

just my 2 cents (and experience)

Jörg

...Wenn jeder zum Anwalt rennt wird jede Schadens Abwicklung grundsätzlich teurer und das zahle ich und alle anderen auf die Dauer über die höhren Prämien ...

Klar wird die Schadensabwicklung teurer, u.A. deshalb weil für den Geschädigten dabei mehr herauskommt. Und mit dem verminderten Betrag ist der Threadstarter ja offensichtlich nicht ganz zufrieden. :???:

Ich hatte auch schon diverse unverschuldete Unfälle und es bisher einmal (und nie wieder) ohne Anwalt versucht, wegen glasklarer Schuldfrage mit Anerkenntnis, Reparatur in Vertragswerkstatt welche direkt mit der Versicherung abrechnet usw., und trotzdem wurde seitens der gegnerischen Versicherung versucht mich billig abzuspeisen. Da bleib dann gar nichts anderes übrig, als den Vorgang nachträglich doch zum Anwalt abzugeben und dadurch für die Versicherung richtig teuer zu machen. :-(((°

Gruß, Georg

Klar wird die Schadensabwicklung teurer, u.A. deshalb weil für den Geschädigten dabei mehr herauskommt. Und mit dem verminderten Betrag ist der Threadstarter ja offensichtlich nicht ganz zufrieden. :???:

Ich hatte auch schon diverse unverschuldete Unfälle und es bisher einmal (und nie wieder) ohne Anwalt versucht, wegen glasklarer Schuldfrage mit Anerkenntnis, Reparatur in Vertragswerkstatt welche direkt mit der Versicherung abrechnet usw., und trotzdem wurde seitens der gegnerischen Versicherung versucht mich billig abzuspeisen. Da bleib dann gar nichts anderes übrig, als den Vorgang nachträglich doch zum Anwalt abzugeben und dadurch für die Versicherung richtig teuer zu machen. :-(((°

Gruß, Georg

klar wenn die Versicherung wirklich zickt dann Anwalt,

aber bisher hat bei mir in den Fällen in den Aufwandspauschale, Nutzungsausfall gefehlt hat oder Differenz zu den Reperaturkosten ein selber verfasstes Schreiben gereicht um das Fehlende zu bekommen.

Und deswegen würde ich nicht in jedem Falle vorsorglich zum Anwalt gehen (und nur darum ging es mir) denn wurde irgend etwas anderes nicht wie vereinbart erledigt (Lackierung, Service, Handwerksarbeiten, Gebrauchtwagen) gehe ich auch nicht gleich zum Anwalt sondern versuche es erstmal bilateral zu regeln. Daß es offenbar Versicherungen gibt, die daß möglicherwiese aus Geschäftsprinzip machen steht auf einem anderen Blatt.

Im Falle des TEs würde ich die Forderungen an die Versicherung wie Reparaturkosten, Aufwandspauschale, Ausfall, pp noch mal beziffern und einfordern. Wenn das nicht hilft Anwalt.

meine versicherung mit drei buchstaben, vorne und hinten v ... ;-) hat es geschafft, zweimal, ohne mich selbst zu befragen, auf erstes anfordern an den unfallgegner zu bezahlen, obwohl die schuldfrage offen und noch nicht besprochen war.

meine prozente bzw sfr sind nach massivem einspruch danach wenigstens unangetastet geblieben.

meine versicherung mit drei buchstaben, vorne und hinten v ... ;-) hat es geschafft, zweimal, ohne mich selbst zu befragen, auf erstes anfordern an den unfallgegner zu bezahlen, obwohl die schuldfrage offen und noch nicht besprochen war.

meine prozente bzw sfr sind nach massivem einspruch danach wenigstens unangetastet geblieben.

Yepp, hat meine ehemalige Vers. auch gemacht, und das noch wegen einer Lappalie.

Gemerkt habe ich das erst bei der nächsten Prämienabrechnung; vorher gab es keinerlei Regung seitens meines Versicherers.

Das halbe Jahr zum Rückkauf des Rabattes war da leider auch schon abgelaufen.

Später irgendwann habe ich es aufgegeben, gegen diese Gesellschaft zu schießen; es gibt wichtigere Dinge im Leben als SF-Rabatte.

Jeder Zoff mit anderen raubt Lebensqualität.......

Yepp, hat meine ehemalige Vers. auch gemacht, und das noch wegen einer Lappalie.

Gemerkt habe ich das erst bei der nächsten Prämienabrechnung; vorher gab es keinerlei Regung seitens meines Versicherers.

Das halbe Jahr zum Rückkauf des Rabattes war da leider auch schon abgelaufen.

Später irgendwann habe ich es aufgegeben, gegen diese Gesellschaft zu schießen; es gibt wichtigere Dinge im Leben als SF-Rabatte.

Jeder Zoff mit anderen raubt Lebensqualität.......

da fragt man sich auf welcher seite die eigene versicherung steht. es entsteht der verdacht, dass die zuviel geld haben, wenn sie es so leichtfertig hergeben.

komischerweise, wenn ich ein problem habe, zahlt die gegnerische v nie!?

da fragt man sich auf welcher seite die eigene versicherung steht. es entsteht der verdacht, dass die zuviel geld haben, wenn sie es so leichtfertig hergeben.

komischerweise, wenn ich ein problem habe, zahlt die gegnerische v nie!?

Ja mei, irgendwo muss auch die Versicherung sparen...... :wink:

Ich warte nun den Brief von der Allianz ab.

Kann ich zu einem Gutachter gehen und den bezahlt die Versicherung dann ?

Kostet die ja auch ein Vermögen bei der kleinen Summe.

Heutzutage ist man wirklich der Dumme wenn man nicht direkt den Anwalt einschaltet und die Versicherung dann schön ausquetscht.

Ich würde mal das Schreiben abwarten um zu verstehen wie sie argumentieren...

Im Prinzip hat man das Recht (bekommt es bezahlt) ab700€ einen Gutachter einschalten..

Ist halt die Frage ob an dem Kostenvoranschlag etwas nicht plausibel ist..

Normalerweise kenn ich das so: Man meldet den Schaden der gegnerischen Versicherung und anhand der groben Daten (Restwert/Alter des Fahrzeug/vermuteter Schaden) gibt es eine Reperaturfreigabe mit oder ohne Gutachter..und das geht innerhalb einer Woche.

Wenn die Versicherung einen Gutachter will, dann bekommt sie einen nach "deiner" Wahl also ggf. Experte für Oldtimer oder

Liebhaberfahrzeuge/Sportwagen..

Und dann läuft das ganze mit Nutzungsausfall, pp..

Heutzutage ist man wirklich der Dumme wenn man nicht direkt den Anwalt einschaltet und die Versicherung dann schön ausquetscht.

Das seh ich persönlich denn doch etwas anders.

Es hat wie so vieles im Leben etwas mit STIL & Anstand & Erziehung zu tun.

Es gehört sich einfach es IMMER erst einmal im GUTEN zu versuchen, sprich DIREKT miteinander reden (in dem Fall schreiben),

und das welches einem ZUSTEHT einzufordern.

Das hat erstens rein gar nichts mit AUSQUETSCHEN zu tun,

und zweitens erst wenn es so nicht gehen sollte, halte ich es für angebracht einen Anwalt einzuschalten.

Soweit MEINE REIN PERSÖNLICHE Meinung, nun noch etwas zum Ablauf und Deinen Rechten:

Voraussetzung: Klare Sachlage, Gegner 100% Schuld. Kannst Du aber auch googeln, da gibt es reihenweise Abhandlungen drüber.

1. Dein Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt.

2. Ein Gutachter ebenfalls, aber ACHTUNG: Du musst Deine Schadenminderungspflicht beachten.

Ab ca. 1000 Euro Schaden (Achtung dieser Wert variert, also vorher abklären) werden die Gutachterkosten akzeptiert.

3. Du kannst frei nach Wahl auch fiktiv abrechnen, dann wird nur die Nettosumme erstattet (ohne MwSt.) und kein Nutzungsausfall.

4. Im Falle einer Reparatur, Nutzungsausfall & eventuell Wertminderung geltend machen.

5. Auslagenpauschale von 25 Euro kannst du immer in Rechnung stellen, oder Auslagen in nachgewiesener Höhe.

Ist also an sich ganz einfach.

Dann noch zu dem Tipp mit der "Vorstandsbeschwerde" (der ja angezweifelt wurde? Hat Derjenige diese Methode schon angewandt? und könnte bitte über den Misserfolg berichten):

Die Strategie ist natürlich nicht von mir erdacht,

die habe ich von einem Rechtsanwalt der ausschließlich Verkehrssachen bearbeitet.

Seine Erfolgsquote mit dem "Trick" liegt auskünftlich bei 90%, die restlichen 10% gehen dann vor Gericht.

Meine Erfolgsquote mit dem "Trick" liegt bei 100% bei allerdings nur einer Anwendung, also statistisch (glücklicherweise) nicht relevant.

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...

Dann noch zu dem Tipp mit der "Vorstandsbeschwerde" (der ja angezweifelt wurde? Hat Derjenige diese Methode schon angewandt? und könnte bitte über den Misserfolg berichten):

...

..nee Kai, hat er nicht und wird er auch gar nicht erst versuchen, ist nur eine Einschätzung mittels des "gesunden Menschenverstandes"O:-): es wird ja unterstellt, daß die Sachbearbeiter die Leistungskürzungen "auf Anweisung von oben" vornehmen, eine Beschwerde darüber bescheinigt demjenigen doch lediglich, daß er diese Anweisungen auch befolgt, und nun?

Vermutlich bist Du bei deiner 100% Erfolgsquote auch nicht sicher, ob dies nun an der Drohung oder am restlichen Inhalt des Schreibens lag ?:???:

Wie auch immer, aus leidvoller Erfahrung (s.o.) werde ich in solchen Fällen auch zukünftig grundsätzlich zum Anwalt gehen und empfehle auch anderen dies zu tun. Trotzdem werde ich ein anständiger Mensch bleiben.O:-)

Ein Unfall ist schon ärgerlich genug und da habe ich als juristischer Laie keine Zeit und keine Lust mit der Versicherung zu feilschen. Den Anwalt freut´s auch, da unkompliziert verdientes Geld, und der gibt dann in anderen Dingen auch gern mal telefonisch Auskunft ohne gleich eine Rechnung zu schreiben.

Gruß, Georg

Letztlich kommts doch auch sehr auf die Versicherung an, zumindest meine Erfahrung.

Immer gleich zum Anwalt?? Da schließe ich mich Muc3200 an, es müssen ja nicht unnötig Kosten (letztlich für alle von uns entstsehen).

Brief an die Vorstände? Wir machen mit meiner EX-Firma 40.000 Dienstleistungsfälle im Jahr, die "Geschäftsleitungsbeschwerden" wandern i.d.R. direkt in den Papierkorb, ernsthafte Reklamationen werden hingegen penibelst und kundenfreundlich bearbeitet!

Wichtig ist m.M. nach nur, dass man wie beschrieben vom Anspruch eines Gutachters seiner Wahl gebraucht macht. Dies erspart viel Spekulation und Ärger.

Grüße Thomas

  • 2 Wochen später...

So hab nun endlich mal Post von denen bekommen.

Die haben ihren Partnerlackierbetrieb als Meßlatte genommen und Sachen einfach abgezogen.

Da mich die Versicherung total nervt und schon 2Monate läuft das, möchte ich nun jeden Cent rausquetschen. Anwalt, Gutachten etc. Alles was geht. O:-)

1. Zahlt mir die Versicherung ein Gutachten ? Bisher wurde ja auf Basis des KVA verhandelt ?

2. Wie siehts mit Nutzungsausfall/Reparaturdauer aus ? Bekommt man das nur wenn man

eine Rechnung über die Reparatur nachweist ?

3. Zahlt die Versicherung meinen Anwalt ? Habe keine Lust mehr mit der Allianz Versicherung auf normalem Wege zu verhandeln.

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