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Genehmigungspflicht von Oldtimer- und sonstigen Ausfahrten


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Ein Thema, das uns (fast) alle angeht. Folgendes hat ein Freund von mir heute geschrieben:

In der Mittagspause hatten wir heute eine Diskussion, wann für gemeinsame Ausfahrten wie bei unseren Treffen eine behördliche Genehmigung einzuholen ist.

Da es durchaus konträre Meinungen darüber gab, habe ich mal die Suchmaschine angeworfen und diesen Artikel gefunden:

http://www.knoop.de/download/e-book---oldtimerrecht-veranstaltungen---veranstaltungsrecht.pdf

Wenn ich mir die Kriterien so anschaue, fallen die großen Treffen alle darunter (wegen >30 fahren vom gleichen Punkt los und kommen am gleichen Punkt an - damit ist nicht das Kolonnenfahren gemeint).

Die kleineren Treffen müssten IMHO in den Roadbooks einen Hinweis erhalten, dass es sich dabei um einen völlig unverbindlichen Tourenvorschlag handelt, um eindeutig nicht unter das Kriterium "die Streckenführung ist vorgeschrieben" zu fallen.

Die Genehmigung ist nämlich schon erforderlich, wenn nur ein einziges Kriterium erfüllt wird.

So wie ich es interpretiere, könnten gemeinsame Ausfahrten problematisch werden.

Was meint ihr dazu?

Gruß Manu

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Hallo

das Gesetz regelt dazu wie bekannt in den §§ 27, 29 StVO, dass

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

und zu Verbänden:

(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

Problematisch ist jetzt natürlich die Auslegung, ab welcher Anzahl von Fahrzeugen nun ein Verband vorliegt. Dazu habe ich auf Anhieb diesen Leitsatz gefunden, der aber so viel auch nicht aussagt:

Voraussetzung für einen "geschlossenen Verband" nach § 27 StVO ist neben einer einheitlichen Kennzeichnung, dass die Fahrzeuge als eine Zusammenfassung zueinender gehörender Glieder erkennbar sind. Hierfür müssen die einzelnen Fahrzeuge zueinander einen so geringen Abstand einhalten, dass sie den erforderlichen Sicherheitsabstand gerade erreichen oder nur geringfügig überschreiten. Mehrere Polizeifahrzeuge, die innerorts mit ca. 35 km/h in einem Abstand von fast 50 m hinter einander fahren, stellen keinen für den Querverkehr erkennbaren "geschlossenen Verband" i. S. d. § 27 StVO dar.

Ich habe lediglich durch mündliche "Überlieferung" mitbekommen, dass ab 6 Fahrzeugen die Ausfahrt angemeldet werden muss. Auf Anhieb fand sich auch kein passender Rechtsspruch zu dem Thema.

Ich denke, ab einer größeren Menge Autos, die nicht mehr ganz einfach kontrolliert werden kann (langsam fahren, Ampelregelungen etc.) sollte man die Ausfahrt zur Sicherheit anmelden. Andererseits geht man dadurch natürlich das Risiko von extra angelegten Kontrollen ein...:wink:

Grüße

Max

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Ein interessanter Beitrag für jemanden der Touren privat organisiert. Habe bisher immer nur auf die Selbstverantwortung der Teilnehmer hingewiesen, habe aber den Beitrag genutzt meinen Driver’s Fairplay anzupassen und das Thema „unverbindlicher Routenvorschlag“ zu integrieren.

Ist schon ein Shit, wenn man sich die Mühen macht etwas zu organisieren und dann möglicherweise noch Probleme mit den Behörden bekommt.

VG Thomas

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