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rechtliche Lage bei Folierungen


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Also das mit den Polizei Lackierung ist schon ein interessantes Thema.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass der Staat ein Problem hat mit Schriftzügen wie "Polizei", "Feuerwehr" oder "Katastrophenschutz".

Aber eine reine Farbkombi hat keiner was dagegen (was ich bisher mitbekommen habe). Zum Thema Blaulicht, noch nicht einmal bei Oldtimer ist es bei uns zulässig.

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Prima Idee, den Alfa so folieren zu lassen. Ich bin schon auf das Ergebnis gespannt. Dass allerdings selbst leergeräumte, blaue Einsatzleuchten auf zivilen Fahrzeugen erlaubt sein sollen, ist mir neu. Vielleicht sollte ich dann meinen e12 auf Kripo umrüsten. Funkantenne, leergeräumtes Blaulicht mit Magnetfuss,..."Derrick" ist wieder da...X-)

Also selbst leergeräumte Blaulichter sind nicht zulässig ;) und müssen demontiert werden (oder nur mit Sondergenehmigung vom Regierungspräsidium, abgedeckt).

  • 2 Monate später...
  • 5 Monate später...

Ich sehe in der Folierung kein Problem, da ja auch ausgemusterte und versteigerte Ex-Polizeifahrzeuge weiterhin in weiß/grün bzw. silber/blau unterwegs sind und nicht umlackiert werden müssen. Demnach kann solch eine Farbkombination nicht "verboten" sein.

(...) Nach einigem Blättern im Netz und ohne noch tiefer in die Materie einzusteigen, habe ich für die deutschen Behörden gefunden, dass der Begriff "POLIZEI" rechtlich geschützt ist und dementsprechend nicht verwendet werden darf. Deshalb werden ja auch die Wortspielereien "Pozilei" "Polente" usw. verwendet. (...)
Ich hätte gerne Deine Quelle gewusst in der steht, dass der Begriff "Polizei" rechtlich geschützt ist. - Ich weiß von einem T-Shirt-Hersteller der grüne Shirts mit weißem Aufdruck "Polizei" verkauft. Nach mehreren gewonnen (!) Prozessen darf er diese Shirts auch weiterhin betreiben, da alleine das Wort "Polizei" wohl eben nicht rechtlich geschützt ist. (Ich lasse mich aber aktuell gerne eines Besseren belehren)

Interessant wäre nun die Frage, ob ein "ausgemustertes" z.B. grün-weißes Ex-Einsatsfahrzeug (z.B. aus einer Versteigerung) mit einem Schriftzug "Polizei" (wie der des T-Shirt-Herstellers) zulässig sein würde. Und wenn ich jetzt noch an den zuvor geposteten Link zur AutoBild denke, in welchem das Anbringen von Blaulicht-Imitaten als "zulässig" dargestellt wird, und sich Polizisten - je nach Bundesland - nicht mal mittels Ausweis legitimieren müssen, dann ist dem betrügerischem Unfug doch wirklich Tür und Tor geöffnet.

so dann wollen wir mal aufklären :wink:

der begriff polizei ist in den polizeigesetzen der länder definiert. darunter fällt die vollzugspolizei, so wie wir sie alle kennen (in uniform). ferner zählt auch das stadtamt (so heißt es in bremen) zur polizei. soviel zur definition oder geschützten begrifflichkeit.

probleme gibt es immer dann (strafrechtlich), wenn sich jemand mit solch einem shirt oder fzg. oder was auch immer, als polizeibeamter ausgibt und somit hoheitliche aufgaben wahrnimmt. eine verkehrskontrolle hier, eine wohnungsdurchsuchung da.

dann heißt es

§ 132 StGB

Amtsanmaßung

sorry für ot aber ich dachte so ne aufklärung würde missverständnisse vermeiden.

Danke für den Beitrag.

Aber er zeigt nur die länderbezogene Definition des Begriffes/Wortes 'POLIZEI'.

Die Frage ist aber, ob das reine Wort ansich gesetzlich geschützt ist (vergleichbar mit einem Urheberrecht bzw. Copyright) beziehungsweise wie es mit der Verwendung zu nicht polizeirechtlichen Dingen aussieht.

05.02.2013, 13:59, EDIT:

Habe gerade recherchiert, dass das Wort 'POLIZEI' seit etwa 2 Jahren vom Land Bayern als "Wortmarke" patentrechtlich geschützt ist. Die anderen Länder und der Bund haben mit dem Land Bayern entsprechende Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.

Schon seltsam merkwürdig und zum Nachdenken anregend, dass man das Wort 'POLIZEI' erst so gegen 2010 oder 2011 "patentrechtlich" als "Wortmarke" schützen musste.

Naja, somit hat sich jetzt zumindest die Frage der Beschriftung erledigt. Bleibt nur noch die Frage der Folierung bzgl. der Farbkombinationen stehen.

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