Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

rechtliche Lage bei Folierungen


Luxusburg

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Gemeinde,

mein Sohn spielt mit dem Gedanken einen Alfa Romeo 159 zu erwerben und diesen dann so zu bekleben, dass er aussieht wie ein italienisches Polizeiauto. Also die roten Zierstreifen, Carabinieri Schriftzug und einsatznummer. Natürlich kein Blaulicht da das ja woh verboten ist:wink:

Kann mir jemand Auskunft geben ob es in Deutschland erlaubt ist ein Auto so zu gestalten wie ein ausländisches Polizeiauto?

Sollte dann ungefähr so aussehen:

Alfa-Romeo159-Carabinieri-di-Roma.JPG

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Danke Uwe, interessanter Artikel.

Nur geht's da fast nur um Blaulichtattrappen. Ehrlich gesagt, würde mich das auch interessieren, ob man ein ausländisches Polizeiauto - ohne Blaulichtattrappe - kopieren darf.

Sieht übrigens klasse aus, der Carabinieri Alfa :-))!

Also solange er damit nicht nach Italien will :D

Das einzige Element was kritisch betrachtet werden könnte, wäre ja der Carabinieri Aufdruck und bei dem dürfte ja hierzulande kaum Verwechslungsgefahr bestehen.

Also ich sage mal :-))!

Das hier dürfte mehr Probleme machen

Polente2.jpg

I.ü. würde ich mich auch fürs Carabinieri Design entscheiden

Also das mit den Blaulichtern hatte ich mirr ja schon so gedacht, also echt verboten und atrappen halbwegs erlaubt. Aber die sind eh wegen verschlechterung des cw-wertes und damit höherem Verbrauch etc. eher kontraproduktiv:wink:

Unabhängig davon was besser gefällt gibt es noch einen deutlichen vorteil für das carabinieridesign:

Die Kosten!

Es dürfte wohl billiger sein ein schwarzes Auto zu kaufen und dann ein paar Aufkleber anzubringen als das ganze Auto erst komplett blau folieren zu lassen plus dann noch die Aufkleber.

Hat der Schriftzug "Carabinieri" eigentlich ein Copyright oder etwas ähnliches? O:-)

Bei der Gelegenheit: ein Freund von einem Freund :wink: spielte mal mit dem Gedanken sein Auto in Polizeifarben zu bekleben und statt "POLIZEI" "POZILEI" drauf zu machen.

Gibt das Ärger? :-))!

Dann bewegen wir uns mit schwarz als Grundfarbe ja noch weiter weg vom Original und damit immer weiter in den legalen Bereich:D

Aber auch dunkelblau ist leichter zu finden als hellblau :wink:

Öhmm...die Carabinieri Farbe ist Dunkelblau...also ums Folieren kommt man da kaum herum.

Siehe auch http://www.polizeiautos.de/index_db.php?bereich=eu_italien_15carabinieri

Auch dunkelblau wäre richtig!

Sie haben "dunkelfarbige" Autos und Uniformen.

Als die Carabineri gegründet wurde, herrschten in Europa die Befreiungskriege. Damals nur eine dunkelfarbige Ausstattung bestimmt.

Da ist bis heute bei geblieben.

Frag mal hier ein paar Italiener.:wink:

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Luxusburg,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Ich hab zuerst gelesen "rechtliche Lage bei Folterungen". Und ja ich bin nüchtern.

Bei der Gelegenheit: ein Freund von einem Freund :wink: spielte mal mit dem Gedanken sein Auto in Polizeifarben zu bekleben und statt "POLIZEI" "POZILEI" drauf zu machen.

Gibt das Ärger? :-))!

Brauch sich nur einer beschweren und das war's dann ;)

Bei der Polente-Ente sehe ich keine Probleme, weil es auch für einen Laien auf der Hand liegt, dass es kein Polizeifahrzeug ist. Viel wichtiger ist mehr, wie sich die Fahrer präsentieren. Eine äußerlich korrekte Uniform mit Dienstgradabzeichen zu tragen ist auch normal kein Problem, sondern deren Mißbrauch, also Handlungen vollzuführen, die sonst nur Beamten gestattet sind (Amtsanmaßung). Im Übrigen ist jeder deutsche Polizeibeamte dazu verpflichtet, auf Verlangen seinen Dienstausweis vorzuzeigen.

Moin!

Eine äußerlich korrekte Uniform mit Dienstgradabzeichen zu tragen ist auch normal kein Problem, sondern deren Mißbrauch, also Handlungen vollzuführen, die sonst nur Beamten gestattet sind (Amtsanmaßung). Im Übrigen ist jeder deutsche Polizeibeamte dazu verpflichtet, auf Verlangen seinen Dienstausweis vorzuzeigen.

Zum ersten: Nein, du darfst keine echte Polizeiuniform tragen wenn du kein echter Polizist bist.

Zum zweiten: Auch das ist nur teilweise Richtig. Richtig ist, ein Polizist muss sich ausweisen wenn nicht sofort ersichtlich ist dass er Polizist ist. Zum Beispiel wenn dich eine Zivilstreife anhält muss er dir als erstes seinen Ausweiß unter die Nase halten. Anders ist die Situation z.B. bei Fußballspielen, Demos etc., die Polizisten aus der Hundertschaft brauchen sich nicht ausweisen. Das soll den einzelnen Polizisten schützen und du kannst lange darauf plädieren, dass es doch dein Recht sei seinen Ausweis zu sehen. Ansonsten hast du natürlich recht, der normale Streifenpolizist wird dir auf höfliche Nachfrage auch seinen Dienstausweis zeigen.

Beste Grüße

[...]Anders ist die Situation z.B. bei Fußballspielen, Demos etc., die Polizisten aus der Hundertschaft brauchen sich nicht ausweisen[...]

Auch bei allgemeinen Verkehrskontrollen müssen sich Polizisten in Uniform nicht ausweisen - auch nicht auf Nachfrage. Wenn der Polizist einigermaßen in der Realität lebt tut er es natürlich trotzdem - müssen muss er es aber nicht. Hier gilt eben die Uniform als "Beweis" dafür, dass er ein Polizist ist. Deswegen ist eben auch das tragen echter Uniformen (inkl. Embleme!) nicht erlaubt. Ohne Embleme wie das Landeswappen etc. ist das durchaus erlaubt - wenn man denn nicht Polizist "spielt". Zivilbeamte müssen sich aber - wie schon gesagt - auf Nachfrage immer ausweisen.

Moin!

Ich jetzt mal eben kurz gegoogelt. Es ist tatsächlich Ländersache! Es gibt keine einheitliche Regelung bzgl. uniformierter Polizeibeamter und Ausweispflicht.

Die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist in den einschlägigen Gesetzen des Bundes und der Länder unterschiedlich oder gar nicht geregelt; dann aber vielleicht in ergänzenden (Dienst-)Vorschriften. Dort kann die generelle Ausweispflicht auch wieder eingeschränkt werden. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Dort haben Polizeibeamte den Dienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen, beim Einsatz in bürgerlicher Kleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Der Ausweis braucht nicht vorgezeigt zu werden, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt wird oder durch das Vorzeigen der Polizeibeamte gefährdet wird (RdErl. d. Innenministeriums v. 28. Mai 2003 "Polizei-Dienstausweise, Kriminaldienstmarken und Visitenkarten").

Das war bis eben auch mein Wissenstand. Erschreckend.

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeidienstausweis

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=26294

und ein weiterer aktueller Fred

http://www.juraforum.de/forum/beamtenrecht/ausweispflicht-eines-polizisten-in-uniform-398402

Beste Grüße

Danke für die Links!

Dienstgradabzeichen können ein Problem darstellen, Bundeswehr oder Polizei. Nur wenn es "auf der Hand liegt" (juristische Kenntnis eines Laien, der nicht betrunken oder bedeppert ist), wenn zum Beispiel ein 16-jähriger mit Uniform und Hauptmannsrauten rumläuft (ich bekenne mich schuldig, war Fasching :D), könnte man darüber hinweg sehen. Wobei es bei uns in der Kaserne einen Leutnant gab, der ungelogen aussah wie gerade volljährig.

Ein normaler Mensch würde auch nicht auf die Idee kommen, einen Polizeibeamten, der gerade aus seinem Dienstfahrzeug steigt, nach dem Ausweis zu fragen.

Rechtlich is doch Banane.....oder eher Vino Rosso, er fährt doch in D damit herum

MACHEN, die IDEE ist SUPER und macht SPAß

Der 159 ist eh eine Beauty und dann noch in dem Schwarz / Rot - Look

GENIÖS :-))!:-))!:-))!

Ich muss gleich mal Mobile.de bemühen...

Da wird sich mein Sohn sicher freuen :wink:

Wie alle Männer jüngerem Alters ist er sehr darum bemüht sich von der Masse abzuheben, besonders im Thema Auto da es sein Lieblingsgebiet ist. In dem Fall ist mir eine Carabinieri-Folierung lieber als exzessives Tuning(auch wenn er wohl auch dort geschmack behalten würde)O:-)

Das mit der Folierung ist ein entscheidender Grund für die Kaufentscheidung, sollte es alo wirklich erlaubt sein werden sicher, wenn erwünscht, demnächst Erfahrungsberichte zum 159 Kauf und Optimierung folgen:wink:

Wenn wir schon dabei sind, welche Motorisierung würdet ihr empfehlen?

1.8 TB auch wenn ich Bedenken wegen der Leistung habe?!

Hi,

ich will noch mal auf die Ausgangsfrage zur rechtlichen Zulässigkeit zurückkommen, weil das bis jetzt noch nicht geklärt ist.

Nach einigem Blättern im Netz und ohne noch tiefer in die Materie einzusteigen, habe ich für die deutschen Behörden gefunden, dass der Begriff "POLIZEI" rechtlich geschützt ist und dementsprechend nicht verwendet werden darf.

Deshalb werden ja auch die Wortspielereien "Pozilei" "Polente" usw. verwendet.

Inwieweit das alles auch für Italien gilt, weiss ich nicht.

Eine weitere Frage wäre hier sicher auch, wie da EU-Recht mit reinspielt. Möglicherweise gelten Hoheitsabzeichen und Lackierungen auch länderübergreifend. Aber dafür bin ich absolut kein Experte.

Ich habe mal folgende links über Vereine gefunden, die mit ausländischen (amerikanischen) Polizeifahrzeugen in Deutschland unterwegs sind:

http://www.pcooa-ev.de/index.html

http://levswat.webs.com/vehicles.htm

Vielleicht haben die Leute sich schon mal intensiver mit dem Thema beschäftigt. Ich würde denen einfach mal ne mail schreiben.

Leider hilft uns die deutsche Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auch nicht wirklich weiter.

In dieser Verordnung sind zwar haufenweise Maßangaben zu irgendwelchen Bauteilen vermerkt, aber nirgendwo steht, ob derartige Lackierungen oder Beschriftungen zulässig sind.

Ich würde dazu vor der Folierung jedenfalls eine Anfrage an die Zulassungsbehörde oder das Verkehrsministerium richten. Die müssen ja wohl wissen, was sie zulassen und was nicht.

Gruß

Christoph

Hier in Berlin gibt es eine wunderschöne Alfa Romeo Giulia in der dunkelblauen "Carabinieri"-Variante, incl. Funkgerät, Antenne und Blaulicht, der Besitzer fährt damit ganz normal herum.

Es muss wohl Möglichkeiten geben, sein Fahrzeug derart zu gestalten. Ich habe durch Zufall noch ein Paar Bilder von einer letztjährigen Veranstaltung gefunden. Der Wagen war frisch mit H-Zulassung versehen und so lackiert - nicht foliert.

Einzig die Sondersignalanlage ist selbstredend nicht fest installiert oder gar betriebsfähig.

post-69227-14435395797926_thumb.jpg

Des Weiteren werden ältere Polizei- und Sonderfahrzeuge zum Teil sogar zur Vermietung angeboten. Dies dürfte wohl kaum auf Dauer möglich sein, wenn sich die Fahrzeuge nicht entsprechend im öffentlichen Straßenverkehr aufhalten dürften.

Hier zum Beipsiel ehemalige Fahrzeuge der Volkspolizei.

post-69227-14435395804569_thumb.jpg

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...