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Warum erhält man nur über einen Anwalt Akteneinsicht?


Mr.Sommer

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Im Forum hört ließt man ja oft Threads, in denen die Verfasser geblitzt wurden und gerne wissen möchten, was auf sie zukommt und wie sie sich am besten verhalten sollen. (ja, auch ich habe schonmal so einen Thread gestartet und ohne Anwalt erfolgreich Bußgeld und Punkte abgewehrt).

Eines haben all diese Threads immer gemein: Irgendwer rät immer zum Anwalt zu gehen, weil der Akteneinsicht bekommt. Meine Frage ist jetzt: Warum bekommt man nur Akteneinsicht über einen Rechtsverteidiger???

Es geht doch um mich als Beschuldigter und da sollte ich doch auch in meine eigene, fallspezifische Akte Einsicht nehmen dürfen?!

Wieso ist das so? Wie seht Ihr das?

Hat mich schon lange interessiert...

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So wie das für mich klingt hinterfragt er das Gesetz was sehr sinnvoll ist. Oder kann jemand eine gute Begründung für das Gesetz liefern?

Warum darf man als mündiger Bürger nicht in die Akten sehen...

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Warum darf man als mündiger Bürger nicht in die Akten sehen...

Grundsätzlich darf auch jeder Betroffene Einsicht in die Akten bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen. Diese entscheidet dann im Ermessen, ob die Einsicht unter Aufsicht gewährt wird oder nicht; vgl. § 49 I OWiG.

So wie das für mich klingt hinterfragt er das Gesetz was sehr sinnvoll ist. Oder kann jemand eine gute Begründung für das Gesetz liefern?

Da sollte zunächst einmal hinterfragt werden, ob denn ein Gesetz zwingend einer Begründung bedarf?

In diesem Fall entsteht die Berechtigung des Rechtsanwaltes auf (uneingeschränkte) Akteneinsicht durch die Verkettung mehrerer Normen.

Entscheidend ist hier u.a. die Differenzierung zwischen der uneingeschränkten Akteneinsicht und der ermessensabhängigen Akteneinsicht unter Aufsicht. Dies würde sich z.T. damit begründen lassen, dass in den Ermittlungsakten nicht nur die Gegenstände des Verfahrens umfasst, welche ausschließlich den Betroffenen angehen, sondern halt auch in Belange Dritter mit umfassen können. Zum anderen ist der Laie ohnehin nicht mit dem Verfahren im Allgemeinen, noch im Besonderen vertraut. "Komplikationen" sind schlichtweg unausweichlich und halten den Ermittlungsbetrieb (nicht nur kostenintensiv) auf.

Dieses Problem besteht bei einem Rechtsbeistand nun einmal nicht. Er ist befähigt diese Verfahren als Organ der Rechtspflge zu begleiten und hat dieses (mühevoll) gelernt. Zudem ist er durch besondere Vorschriften einerseits privilegiert, andererseits aber auch besonders verpflichtet.

Dies wäre zumindest für mich ein plausibler Aspekt, warum es eben genauso geregelt wurde und entsprechend gehandhabt wird.

Solltest du dich dafür näher interessieren, steht dir der Weg in jede größere Bibliothek offen, welche die Bundestagsdrucksachen führt. In diesen werden sehr häufig die Entscheidungs- und Beweggründe des Gesetzgebers dargelegt. Die gängigen Kommentare haben auf dem ersten Blick keine detaillierte Begründung geliefert. Aber bloße Begünstigung von Rechtsanwälten wird es definitiv nicht sein. :wink:

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Das Geschmäckle des Lobbyismuss kommt schon ein wenig auf - aber die begründung von Keule ist auch zielführend.

Ich möchte darüberhinaus noch einen anderen Aspekt erwähnen:

Schutz von Zeugen und anderen Prozessbeteiligten.

Denn der Anwalt bekommt die Akteneinsicht ja vor einem Verfahren - wenn jetzt jeder Hinz und Kunz in seine Akte sehen könnte, so könnte ich mir vorstellen, dass viele Zeugen Angst davor hätten.

Ob ein Anwalt da jetzt besser ist, ist zu hinterfragen - er hat aber andere Konsequenzen zu fürchten als sein Mandant wenn er Dinge aus den Akten missbraucht.

Die - bisher völlig unsubstantiierte - Kritik des Lobbyismus halte ich für wenig zielführend.

§ 49 I OWiG sichert schließlich nicht dem Rechtsanwalt den freien Zugang, sondern beschränkt diesen für den Betroffenen und schließt ihn für unbeteiligte Dritte aus.

Vielmehr lässt sich den gesetzlichen Vorschriften folgender Sinn entnehmen:

Der Rechtsanwalt erhält seine Befugnisse hauptsächlich aus dem Verweis des § 46 OWiG, welcher die Anwendungen der Vorschriften über das Strafverfahren vorsieht. Erst in diesen werden dem Rechtsanwalt seine weitreichenden Befugnisse eingeräumt; vgl. § 147 StPO.

Den § 147 StPO als reines Werk einer, innerhalb des Parlamentes gewiss stark vertretenen, Lobby abzutun, wird der Sache aber erst recht nicht gerecht. Vielmehr ist es ein Ausfluss unserer Verfassungsgrundsätze des Rechtsstaates, welcher jedermann rechtliches Gehör garantiert (Art. 103 GG)! Um dieses noch weiter zu verstärken, gibt es z.T. sogar den "Zwang" einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, damit grobe Fehler (und daraus resultierende Verletzungen des Rechtsstaatsprinzips) weitestgehend vermieden werden können.

Daher muss allerdings dieser Rechtsbeistand auch ein umfassendes (Informations-) Recht genießen, damit er seine Aufgabe gerecht werden und eine erfolgreiche Verteidigung anstreben kann.

Das kann man sicherlich alles noch detaillierter und kleingliedriger aufarbeiten, ist dann aber sicherlich auch nur noch vom sekundären Interesse für die große Allgemeinheit.

Ich gehe mal davon aus, daß der oben genannte "Lobbyismus" als Scherz gemeint war. Ebensolches gilt für den ziemlich platten Vorwurf der Art "damit Anwälte was verdienen".

Man kann die Geschichte nämlich auch von einer anderen Warte aus betrachten:

Immerhin kann in Deutschland ein Anwalt der Verteidigung die Ermittlungsakten einsehen, umgekehrt gibt es für Ermittlungsbehörden aber keine Möglichkeit, meine Verteidigungsakte einzusehen. Und "Deutschland" habe ich ganz bewußt hervorgehoben, denn in anderen europäischen Ländern ist nichtmal das möglich. In Kroatien beispielsweise hat kein Anwalt der Welt Einsicht in Ermittlungsakten.

Insofern kann ich die Trampelei auf unser Rechtsverständnis nicht nachvollziehen - ausser, daß es bei einzelnen eher am "Verständnis" mangelt, sollten die Scherze doch ernsthaft gemeint sein.

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Hallo Mr.Sommer,

 

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Da sollte zunächst einmal hinterfragt werden, ob denn ein Gesetz zwingend einer Begründung bedarf?

Wow, so ein Statement finde ich absolut fatal. Natürlich muss jedes Gesetz vom Bürger hinterfragt werden können und es sollte auch unabdingbar jemanden geben, der das Gesetz begründen kann. Alles andere wäre pure Diktatur. Natürlich darf ein Gesetz nicht einfach so erlassen werden, sondern muss begründet sein. Ob die Begründung nun jedem gefällt, darüber kann ma hervorragend streiten. Aber natürlich muss ein Gesetz auch hin und wieder hinterfragt werden. Ohne diese Hinterfragung wären noch so manche schöne Gesetzestexte in Deutschland vorhanden.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Natürlich kann man sich fragen, warum nun gerade ein Anwalt die Akte einsehen darf und ich (als Beschuldigter) nicht. Lobbyismus oder "weil die sonst nicht zu tun hätten" klingt natürlich schön und für den Stammtisch absout überzeugend. Aber in Wahrheit sind es mehrere Faktoren, die hier greifen. Hoheitlich würde ich den Datenschutz anführen. In der Akte stehen nämlich mitunter auch Zeugennamen oder sonstige private Informationen, die ich persönlich nicht in jedermanns Hände geben möchte. Was denn, wenn ich jemanden wegen Körperverletzung anzeige und derjenige sieht in der Akte meinen Namen, meine Adresse und meine Aussage bei der Polizei im Wortlaut... würde ich das schön finden? Ganz sicher nicht. Hier wird der Anwalt als moralische Instanz dazwischengeschaltet. Ihm wird auferlegt die für den Fall wichtigen Informationen herauszulesen und diese dem Beklagten mitzuteilen bzw. seine Strategie darauf auszulegen. Die privaten Details, die er liest darf er seinem Mandanten dann aber nur sehr beschränkt weitersagen. Wir brauchen hier sicherlich keine Diskussion darüber zu führen, ob das in allen Fällen so eingehalten wird. Aber das wäre ein großer Punkt, warum das Ganze so gehandhabt wird.

Bei sowas wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind in der Regel keine besonderen Personendaten in der Akte zu finden (außer die des Beklagten) und daher kann hier durchaus Akteneinsicht gewährt werden, wie ja einige hier im Thread auch schon geschrieben haben. Teilweise erhält man diesen (zur Not) eben nur in Auszügen oder aber nur unter Aufsicht.

Das System ist vielleicht nicht schön und für einige Ärgerlich, weil hier Kosten entstehen, die man eigentlich vermeiden will. Aber es sorgt eben hoffentlich dafür, dass Opfer und Zeugen geschützt werden und generell der Datenschutz eingehalten wird.

Wow, so ein Statement finde ich absolut fatal. Natürlich muss jedes Gesetz vom Bürger hinterfragt werden können und es sollte auch unabdingbar jemanden geben, der das Gesetz begründen kann. Alles andere wäre pure Diktatur. Natürlich darf ein Gesetz nicht einfach so erlassen werden, sondern muss begründet sein. Ob die Begründung nun jedem gefällt, darüber kann ma hervorragend streiten. Aber natürlich muss ein Gesetz auch hin und wieder hinterfragt werden. Ohne diese Hinterfragung wären noch so manche schöne Gesetzestexte in Deutschland vorhanden.

Eigentlich lag es außerhalb meiner Absicht, hier in Grundsatzfragen abzudriften. Das ist aber anscheinend das Risiko, wenn man es gut meint und es ausfürlicher macht, als es notwendig gewesen wäre.

Die (notwendige) Kurzfassung wurde schließlich bereits gegeben:

1. Warum ist das so? Weil es im Gesetz steht (oder eine Norm vorschreibt)!

2. Womit ist diese begründet? Der Legitimierte hat es für notwendig erachtet!

Damit wäre (für den Laien) alles abschließend geklärt! :wink:

Inwieweit ist unter diesem Aspekt mein gerügtes Statement fatal?

Fataler empfinde ich es, dass - ohne persönlichen Einschlag - es ein, wie matelko schon sagte, mangelndes Verständnis gibt.

Den Rest meiner eigentlichen Antwort lasse ich lieber (vorerst) weg.

... Immerhin kann in Deutschland ein Anwalt der Verteidigung die Ermittlungsakten einsehen, umgekehrt gibt es für Ermittlungsbehörden aber keine Möglichkeit, meine Verteidigungsakte einzusehen. Und "Deutschland" habe ich ganz bewußt hervorgehoben, denn in anderen europäischen Ländern ist nichtmal das möglich. In Kroatien beispielsweise hat kein Anwalt der Welt Einsicht in Ermittlungsakten.

Das ist halt das Privileg eines souveränen Staates. In der Bundesrepublik gibt es schließlich auch (noch) kein generelles Tempolimit. Und genauso hat sich der Staat eben auch sein Gewaltmonopol und dessen Ausübung "frei" ausgestaltet. Zumal diese Auffassung wohl keineswegs gänzlich verkehrt ist, dass dem Rechtsbeistand eben ein umfassenden Informationsrecht eingeräumt wird und der Staat außerdem auch noch bei seiner Strafverfolgung auf selbiges verzichtet, sich selbst vielmehr auch zur Ermittlung von entlastenden Informationen verpflichtet.

Vielleicht ist vielen aber dieser Vorteil gar nicht bewusst. Vielmehr beschwert man sich darüber. Es gibt durchaus auch demokratische Staaten, da wird der Verkehrsverstoß ohne jedwede Überprüfungsmöglichkeit festgestellt, entsprechend sanktioniert und im Zweifelsfall auch unverzüglich vollstreckt. Und da geht es nicht immer nur um ein paar hundert Euro Höchststrafe, Fahrverbot und Punkte. :wink:

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abschliessend möchte ich noch erwähnen, dass es jedem Bundesbürger frei steht sich politisch zu engagieren und seine interessen vorzutragen!

Sprich wenn jemand dieses Gesetz als nicht mehr Zeitgemäss oder nicht sinnvoll erachtet, so steht es ihm frei über die Legislative eine Gesetzesinitiative zu starten und ein solches Gesetz demokratisch zu bearbeiten!

Denn ein solches Gesetz ist ja nicht Willkürlich erstellt und geschrieben worden sondern im normalen Gesetzgebungsverfahren parlamentarisch eingeführt worden oder zumindest legitimisiert worden.

Wenn sich bloss die Hälfte derer, die sich über Gesetze oder Politik aufregen einfach selber politisch betätigen würden, so würde die Welt vielleicht eine andere sein - ob besser oder schlechter, das lasse ich mal dahingestellt!

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Du sagst es - danke!

Wenn sich dann noch alle (mehr oder weniger zwangsweise) damit auseinandersetzen würden, wie Normen überhaupt zustandekommen und wer sie unter welchen Voraussetzungen überprüft, wäre ein Grundverständnis geschaffen. :-))!

abschliessend möchte ich noch erwähnen, dass es jedem Bundesbürger frei steht sich politisch zu engagieren und seine interessen vorzutragen!

Sprich wenn jemand dieses Gesetz als nicht mehr Zeitgemäss oder nicht sinnvoll erachtet, so steht es ihm frei über die Legislative eine Gesetzesinitiative zu starten und ein solches Gesetz demokratisch zu bearbeiten!

...

Wenn sich bloss die Hälfte derer, die sich über Gesetze oder Politik aufregen einfach selber politisch betätigen würden, so würde die Welt vielleicht eine andere sein - ob besser oder schlechter, das lasse ich mal dahingestellt!

Genau das geschieht doch momentan in ganz erheblichem Maße. Sehr zum Unmut des bisher damit befaßten Personenkreises, der dadurch gewaltig unter Druck steht. Weitere Ausführungen spare ich mir hier mal lieber im Hinblick auf die Forenregeln.

Wenn sich dann noch alle (mehr oder weniger zwangsweise) damit auseinandersetzen würden, wie Normen überhaupt zustandekommen und wer sie unter welchen Voraussetzungen überprüft, wäre ein Grundverständnis geschaffen. :-))!

Gesetze kann man ändern. Der aktuelle gesetzliche Rahmen ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein völlig anderer als er es 1949 bei der Gründung der Bundesrepublik war.

Und auch die Art und Weise der Gesetzgebung kann man ändern. Siehe Schweiz.

Wenn also die Bürger ein Gesetz beschließen sollten, das in etwa lautete "Bei Verkehrsdelikten ist dem Beklagten Akteneinsicht zu gewähren.", dann würde das auch genauso durchgesetzt werden.

Neben den - uneingeschränkt zuteffenden - Argumenten von keulejr fehlt noch ein wichtiges:

Dem RA wird die Akte im Original überlassen, er kann sie kopieren und verpflichtet sich persönlich zur sorgfältigen Behandlung und beanstandungsfreien Rückgabe. Das ist i.ü. auch berufsrechtlich so geregelt.

Versendet man die Originalakte an den Beschuldigten, besteht die Gefahr der wenigstens teilweisen Zerstörung der Akte oder der Veränderung des Akteninhalts. Insofern ein letztes Argument: Erhalt der geschaffenen Beweis- und Aktenlage gegen böswillige und eigennützige Veränderungen durch den Betroffenen. Deshalb gibt's für die auch Akteneinsicht nur "vor Ort und nach Ermessen".

Markus

Gesetze kann man ändern. Der aktuelle gesetzliche Rahmen ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein völlig anderer als er es 1949 bei der Gründung der Bundesrepublik war.

Und auch die Art und Weise der Gesetzgebung kann man ändern. Siehe Schweiz.

Wenn also die Bürger ein Gesetz beschließen sollten, das in etwa lautete "Bei Verkehrsdelikten ist dem Beklagten Akteneinsicht zu gewähren.", dann würde das auch genauso durchgesetzt werden.

Ich habe doch auch in keinster Weise etwas Gegenteiliges behauptet. Es würde mich persönlich viel mehr freuen, wenn ein Großteil unseres Volkes endlich einmal aus dem Dörnröschenschlaf erwachen würde und nicht immer nur meckert oder die Arbeit nur auf andere abschiebt, sondern selber tätig werden würde. Meckern kann jeder - es besser zu machen ist die Kunst. Und da gesteht uns unser Staat sehr viel Handlungsspielraum ein!

Aber solange das eben nicht der Fall ist, muss das Volk im Generellen und der Einzelne im Speziellen sich eben an die Spielregeln halten. Egal wie alt oder scheinbar unbegründet sie sind. Wer das nicht macht, muss halt mit den Konsequenzen leben.

(Damit will ich keineswegs, dass man willkürliche oder allgemein verfassungswidrige Gesetze sang- und klanglos hinnimmt. Diese Entscheidung obliegt allerdings auch nicht dem Einzelnen. Denn dafür haben wir letztlich eine eigene Gerichtsbarkeit.)

Im Übrigen ist es auch sehr gut, dass sich Normen fortentwickeln. Sei es im Wege von Reformen, durch Wegfall oder Neuschaffung. Irgendwann sind nun einmal die Grenzen erreicht in denen sie wie angedacht angewendet werden können - da ist auch die Verfassung keine Ausnahme. Und auch hier kann das Volk jederzeit etwas neues beschließen... Art. 146 GG sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor! Das bedarf allerdings auch einer Art Eigeninitiative. :wink:

@ 806:

Durchaus auch ein Aspekt, den ich nicht im Detail beachtet habe. Vielen Dank für diese Ergänzung. :-))!

Versendet man die Originalakte an den Beschuldigten, besteht die Gefahr der wenigstens teilweisen Zerstörung der Akte oder der Veränderung des Akteninhalts. Insofern ein letztes Argument: Erhalt der geschaffenen Beweis- und Aktenlage gegen böswillige und eigennützige Veränderungen durch den Betroffenen. Deshalb gibt's für die auch Akteneinsicht nur "vor Ort und nach Ermessen".

So sieht es aus, die "Akte" ist ein Orginaldokument! Da könnte doch der ein oder andere "Beschuldigte" auf den Gedanken kommen diese in seinem Interesse zu "tunen".

Grüße

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