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Helmpflicht für Oldtimer-Cabrios?


C6-Baby

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Ist zwar auch schon eine ältere Geschichte, aber immer wieder lustig. :D

Mittlerweile dürfte es allerdings keine Probleme mehr geben, da sich die entsprechende Auslegung und Anwendung der entsprechenden StVO-Norm auch bei den netten Herren und Damen in grün oder blau herumgeschwiegen hat. :-))!

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Der letzte Satz lässt noch andere Interpretationen zu. Es ist die Rede von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Bei nicht vorgeschriebenen, aber vorhandenen und angelegten Sicherheitsgurten bleibt es bei der Helmpflicht !?!

Wie ist es beim BMW C1 ? Da sind doch des Fahrzeugtyps nach keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Aber er hat welche. Sind diese angelegt, braucht man keinen Helm dafür. Dem Gesetzestext nach aber schon...

Naja, auf jeden Fall verdienen die Urheber dieses Gesetzestextes keinen Orden...

P

Der letzte Satz lässt noch andere Interpretationen zu. Es ist die Rede von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Bei nicht vorgeschriebenen, aber vorhandenen und angelegten Sicherheitsgurten bleibt es bei der Helmpflicht !?!

...

Naja, auf jeden Fall verdienen die Urheber dieses Gesetzestextes keinen Orden...

Man kann natürlich immer über (fast) alles streiten. Es ist ja - böse gemeint - schlichtweg die Lebensgrundlage aller Juristen. :D

Aber eigentlich stellt diese Norm keine allzu große Blamage dar. Diese kommt erst zustande, wenn man das Gebot der Rechtseinheit missachtet. Denn schon in Absatz 1 des § 21a StVO ist die Anschnallpflicht als solches geregelt und der hier beschriebene zweite Absatz lediglich eine Ausnahme mit abweichenden Regelungsgehalt.

Wenn ein Fahrzeug keine Sicherheitsgurte bietet, es aber gleichwohl zugelassen ist, besteht die Ausnahme halt nicht deswegen, sondern auch schon alleine aus der Natur der Sache und den jeweiligen Zulassungsvorschriften.

Allzu schlimm ist die Verfehlung des Normenurhebers daher nicht. :wink: Es ist eher der "sträfliche" Übereifer so mancher Gesetzeshüter, die meinen, sie müssten sich mal wieder wichtiger machen als sie ohnehin schon sind und außerdem den Juristen mal wieder zeigen, wo der Auslegungshammer hängt. :evil:

Wie ist es beim BMW C1 ? Da sind doch des Fahrzeugtyps nach keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Aber er hat welche. Sind diese angelegt, braucht man keinen Helm dafür. Dem Gesetzestext nach aber schon...

Wenn ein Fahrzeug Sicherheitsgurte hat, so sind diese zwingend anzulegen; gem. § 21a I 1 StVO. BMW C1- Fahrer haben daher also keine wirkliche Wahlfreiheit zwischen Helm und Gurt. Und es entspräche auch nicht dem gewollten Fahrzeugkonzept, sofern ich mich recht erinnere.

Die Amis würden sich kaputt lachen über diesen Schwachsinn.

Nein - ganz bestimmt nicht!

Hast Du schon mal versucht dort in einem (Automobil-)Werk zu arbeit?

Welche Vorschriften die haben - das geht auf keine Kuhhaut.

  • 2 Wochen später...

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