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Was haltet ihr von dieser Sportwagen-Vermietung?


afrob

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Hallo,

als ich gestern in Düren unterwegs war (genauer, im Stadtrcenter) viel

mir sofort ein Lamborghini auf.

Wurde auch dann von einem Herrn darauf angesprochen, ob ich mal

Lust hätte mit sowas zu fahren.

War ein Lamborghini Gallardo von Hamann getunt.

Ich würde gerne mal wissen, was ihr von dieser Vermietung haltet?

also den Sprit müßte ich wohl selber bezahlen,

worauf er meinte,das wenn man richtig aufs 'Gas drückt, wären es nicht mehr als 30€,

was ich eigentlich noch nicht so recht glaube.

Ansonsten 500€ Kaution hinterlegen

und für 45 min 180 €, für 1:45 300€

Da ich schon mal Ferrari gefahren bin, meinte er, dürfte ich auch

alleine fahren,wenn er bei der Einweisung der Meinung wäre, das es ok ist.

Hier der Link:

gt-sportwagen.info/index.php?site=agb

Bis jetzt war ich nur bei Emotion Drive, da kostet eine Stunde 300€ohne Kaution.

Gruß

Stefan

  • 4 Monate später...
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Hast du inzwischen die Fahrt gemacht?

Ich habe das auch gebucht, allerdings 45 Minuten für 75€. War wohl so ne Sonderaktion.

Mir kommt das ganze auch noch etwas Spanisch vor...

Schreib mal bitte ob das alles geklappt hat.

Nicht das man da beim Treffpunkt erstmal überfallen wird :D

Gast Peter_Pan_

Jungs, habt ihr euch mal die AGBs durchgelesen?

Ihr hängt 2 Stunden unverschuldet im Stau, und dürft ihm 2500,-- € abdrücken. O:-)

Ne, mal ehrlich, da würde ich echt die Finger von lassen. :crazy:

Es ist eigendlich noch viel extremer: Ich verstehe dern passus

3.2 Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zur Einweisung in die besonderen Eigenschaften des Fahrzeugs und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs am Standort des Vermieters bzw. am vereinbarten Ort. Wurde das Fahrzeug infolge eines Verschuldens des Mieters beschädigt, verlängert sich die vereinbarte Mietdauer bis zum Ende der Reparatur bzw. der von einem Kfz-Sachverständigen festgelegten Reparaturzeit. Bei Unfalltotalschaden gilt der vom Gutachter festgesetzte Wiederbeschaffungszeitraum bzw. 14-16 Tage lt. allg. Rechtsprechung. In jedem Fall wird eine Tagesmiete von 2500 € erhoben. Die zusätzliche, durch Verschulden des Mieters verursachte, Verlängerung der Mietdauer dient zur Reparatur des Fahrzeugs. Das Fahrzeug steht dem Mieter in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so gilt die geschuldete Leistung als erfüllt. Der Mieter hat nach Rückgabe des Fahrzeugs keinen Anspruch mehr, die Fahrt fortzusetzen.

so, daß wenn 2 Wochen repariert wird man 2 Wochen Miete zahlt. Ist halt die frage ob so ein Passus nicht rechtswidrig ist, aber auf alle Fälle müste man zu dem Ärger den man ohnehin schon wegen einem Unfall hätte noch um die Anrechnung dieser vermeindlichen Mietdauer streiten.

es ist für mich nicht erkennbar dass das Fahrzeug korrekt als Selbstfahrvermietfahrzeug versichert ist. Die Vermieter, die Ihre Fahrzeuge korrekt versichert haben und die damit verbundenen Prämien bezahlen (können), weisen normalerweise mehrfach auf diesen Fakt hin.

D.h. die Versicherung wird die Schadensregulierung sowieso ablehnen wenn das gewerbliche Vermieten als Risiko nicht genannt wurde. Da kann der Bub sowieso erstmal schauen wo im Schadensfall überhaupt Geld herkommt.

Eine Tagesmiete von € 2.500.-für so ein Fahrzeug ist sowieso ein Witz.

Und Reinschreiben kann man in seine AGB's erstmal viel. Was dann vom Gericht anerkannt und im Sinne des BGB entschieden wird ist dann wieder eine ganz andere Sache.

Tja jetzt wird mir auch so langsam etwas mulmig...

2 Wochen lang jeden Tag 2.500€ Zahlen wäre der Ruin... Die Frage ist natürlich ob die damit durchkommen...

Ich überleg erst gar nicht aufzukreuzen. Wären zwar 75€ für nix, aber bevor man dann da den mega Streß hat...

Also habe die Fahrt noch nicht gemacht,

werde es wohl auch nochmal bei Emotion Drive machen.

Die waren sehr gut, halten ,was sie versprechen!

Wenn, werd ich mich erstmal informieren!

lt. deren Nutzungsbedingungen aber leider auch nicht als Mietwagen versichert. Wie oben schon erwähnt fährt der Fahrer auch hier ohne Versicherungschutz weil die Versicherung zu Recht eine eventuelle Regulierung ablehnen wird. Der Betreiber der Seite wird also versuchen die Kosten vom Fahrer erstattet zu bekommen. Seine Vollkasko mit SB nützt ihm gar nichts und ist für dieses Business nicht ausreichend.

Zitat: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Bei Sach- und Vermögensschäden unbegrenzte Deckung, Vollkaskoversicherung mit 5.000,00 Euro Selbstbeteiligung, Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, Insassenunfallversicherung.

hm, stimmt kann man nicht genau erkennen..AGBs sagen z.B.

§ 2b Einschränkung des Versicherungsschutzes

(1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

a) wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag

angegebenen Zweck verwendet wird;

d.h. es hängt davon ab ob der Antrag richtig ausgefült wurde. Das müste ich aber annehmen dürfen..oder? (wenn nicht, müste für geschädigte Dritte die Halterhaftung greifen, für den Schaden am Mietauto haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter und muss seinen Schaden ggf. vom Vermieter zurückholen, also müste man sich da erst wieder rumärgern)

Zum anderen ist die Frage ob es sich im juristischen Sinne um einen Mietwgen handelt, da ja nicht das Fahrzeug überlassen wird, sondern nur der Fahrersitz.. aber ich geb zu das wird schon Haarspalterei

Also die Versicherung macht da nicht lang rum mit Haarspalterei. Es gibt halt nur zwei Optionen. Entweder hat der Anbieter der Fahrten das Fahrzeug als Selbstfahrvermietfahrzeug bei seiner Versicherung gemeldet oder eben nicht.

Ist das der Fall wird reguliert wie üblich (Schadensregulierung abzüglich SB).

Ist das nicht der Fall verweigert die Versicherung die Regulierung. Wenn Du in Deiner Hausratvers. Glasbruch explizit ausgeschlossen hast, dann wird Deine Versicherung im Falle eines Glasschadens auch nicht in die Leistung gehen. Warum auch? Ist ja nicht Gegenstand des Vertags. Wobei ich diesem Anbieter ja nichts unterstellen will. Aber normalerweise ist die korrekte Versicherung ein gutes Abgrenzungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb.

Da die Preisgestaltung ja recht anspruchsvoll ist sollte man eigentlich davon ausgehen dürfen.

Bezüglich der Versicherung muss klar unterschieden werden.

Den MIETER gehen die Versicherungsbedingungen der Versicherung nichts an, er ist NICHT deren Vertragspartner! Das ist ausschließlich der Vermieter.

Der Mieter sollte sich an dem zwischen Ihm und dem Vermieter geschlossenem Vertragswerk orientieren, denn nur das ist rechtlich bindend, und das auch nur wenn es als nicht sittenwidrig einzustufen ist!

Es gibt aber eine ganz einfache Lösung:

NUR bei seriösen, renommierten Vermietern buchen!

Gerade auch in deisem Bereich gibt es viele Semiprofessionelle die meinen einen schnellen Euro machen zu können.

Also wie gesagt, bei Emotion Drive war ich schon mal,

und ich weiß,das man im Schadensfall 5000€ bezahlen muß.

Aber es hat alles Prima geklappt, es ist nichts passiert!

Und es macht Riesen Spaß! :-))!

Hab nun ein paar Erfahrungsberichte gelesen.

Scheinen zumindest keine Betrüger zu sein.

Jmd. hat mir auch geschrieben, dass sie den Punkt bzgl. der Haftung im Falle eines Schadens vor der Fahrt gestrichen haben.

Daher werde ich es wohl mal versuchen.

Ich bin gespannt...

Gast Peter_Pan_
Hab nun ein paar Erfahrungsberichte gelesen.

Scheinen zumindest keine Betrüger zu sein.

Jmd. hat mir auch geschrieben, dass sie den Punkt bzgl. der Haftung im Falle eines Schadens vor der Fahrt gestrichen haben.

Daher werde ich es wohl mal versuchen.

Ich bin gespannt...

Hm, die AGBs werden vor der Fahrt mal schnell händisch geändert?

Ist das denn so rechtlich überhaupt zulässig?

Ich habe da erhebliche Zweifel, daß im worst case entspannt abgewickelt wird.

Es wird der Vertrag geändert nicht die AGB`s.

Das ist selbstverständlich jederzeit handschriftlich möglich.

HINWEIS: Neben der handschriftlichen Änderung mit Unterschrfit ZUSÄTZLICH zur unten stehenden Unterschrift gegenbestätigen.

Und noch ein Tipp. Wenn im Vertrag Bezug genommen wird auf die AGB`s dann Achtung, dann auch da ein Hinweis, dass die Änderungen im Vertrag die AGB`s überschreiben!

Aber man kann es auch komplizierter machen als nötig, man kann auch einfach vernünftig fahren und keinen Unfall bauen! :D

Gast Peter_Pan_
Es wird der Vertrag geändert nicht die AGB`s.

Das ist selbstverständlich jederzeit handschriftlich möglich.

HINWEIS: Neben der handschriftlichen Änderung mit Unterschrfit ZUSÄTZLICH zur unten stehenden Unterschrift gegenbestätigen.

Und noch ein Tipp. Wenn im Vertrag Bezug genommen wird auf die AGB`s dann Achtung, dann auch da ein Hinweis, dass die Änderungen im Vertrag die AGB`s überschreiben!

Aber man kann es auch komplizierter machen als nötig, man kann auch einfach vernünftig fahren und keinen Unfall bauen! :D

Oder so......

  • 1 Jahr später...

Ich möchte dieses Thema noch einmal kurz aufgreifen, da ich mich derzeit damit intensiv beschäftige. Wir haben einen relativ erfolgreichen Limousinenservice mit Stretchlimousinen und wir überlegen derzeit diverse Sportwagen ins Programm aufzunehmen. Im Bereich der Stretchlimousinen wird man sofort von den Mitbewerbern angezeigt, wenn man nicht die nötigen Konzessionen hat. Deshalb beschäftige ich mich als seriöser Unternehmer auch intensiv mit den rechtlichen Fragen.

Rechtlich kann ich folgendes klar sagen (Quelle Landratsamt Esslingen):

Egal ob ein Instruktor dabei ist, das Fahrzeug ganz alleine fahren darf oder man als Co-Pilot mitfährt - das Fahrzeug benötigt eine Mietwagenkonzession und muss auch als Mietwagen oder Selbstfahrermietwagen versichert sein. Bei einer Co-Piloten-Fahrt muss der Fahrer außerdem einen Personenbeförderungsschein haben, da er es gewerblich betreibt und eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. Ich weis das viele Unternehmen diese Konzessionen und Versicherungen nicht haben und damit gehen sie selber ein enormes Risiko ein. Um eine Konzession zu bekommen muss man als Unternehmer die IHK-Prüfung zum Mietwagenunternehmer machen und mehrere Dinge nachweisen. Für uns wäre das kein Problem, da wir die Konzession schon haben. Nun muss auf jedes Fahrzeug noch eine Konzession, heißt also auch jährlicher TÜV und eine BO-Kraft Untersuchung. Dies Hürden wollen schon viele nicht nehmen, endgültig hört dann aber im Bereich Ferrari und Lambo der Spaß bei der Versicherung auf. Diese Fahrzeuge will in der Regel leider sowieso keine Versicherung haben. Wenn man dann auch noch sagt man will sie gewerblich als Selbstfahrermietwagen versichern drehen die völlig durch. Da sind Beiträge für 10.000 € SB in VK und TK bei 16.000 € Jahresprämie keine Seltenheit. Und das noch nach harten Verhandlungen. Da machen sich natürlich die meisten Vermieter den Gewinn völlig kaputt! Man sollte also zu einer Versicherung einen guten Draht haben und anständige Prämien verhandeln, aber das ist sehr sehr schwer. :wink:

Ich bin der Meinung wenn man das nicht seriös und rechtlich einwandfrei hin bekommt soll man es gleich lassen. Und als Kunde sollte ich schon einmal auch so klug sein und nach der Versicherung als Mietwagen und Konzession fragen. Jedes Fahrzeug muss diesen Schein mitführen, daher ist das leicht zu überprüfen. Jedoch muss der Vermieter dies wenigstens wissen und in seinen Unterlagen im Büro haben. :-))!

Zu einigen Themen bekomme ich in den nächsten Tagen noch vom Landratsamt Bescheid und eventuell kann ich dann noch genauer Stellung nehmen....

So.... nun habe ich die abschließenden Infos vom Landratsamt und der Zulassungsstelle bekommen:

Wenn Co-Piloten-Fahrten mit dem Fahrzeug statt finden, der Mieter also auf dem Beifahrersitz sitzt, muss das Fahrzeug als Mietwagen konzessioniert sein und der Fahrer einen Personenbeförderungsschein besitzen.

Wenn das Fahrzeug vom Mieter bewegt wird, egal ob mit Instruktor oder ohne, muss das Fahrzeug NICHT als Mietwagen konzessioniert sein, sprich eigentlich könnte es jeder Trottel machen. Es ist dann keine IHK-Prüfung fällig und der Unternehmen muss z.B. auch nicht seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Das Fahrzeug muss allerdings als Selbstfahrervermietfahrzeug angemeldet werden bei der KFZ-Zulassungsstelle. Hierfür braucht man eine Versicherungsbestätigung, in der der Hinweis "Selbstfahrervermietfahrzeug" steht. Somit weist man dem Landratsamt nach, das die passende Versicherung abgeschlossen wurde. In den Schein wird dann dieser Passus eingetragen und somit sehe das dann auch immer die TÜV-Prüfer. Das Fahrzeug muss dann jährlich zur großen Untersuchung und muss jährlich die BO-Kraft Untersuchung machen.

Wenn auch für die Selbstfahrervermietfahrzeuge keine Konzession vorliegen muss, erkennt dennoch der Mieter einen seriösen Vermieter am Fahrzeugschein. Wenn dort nichts drin steht ist es hochgradig unseriös! Ich finde den Schein kann man sich also schon mal zeigen lassen :wink:

Wenn die Fahrten wo der Mieter auf dem Beifahrersitz sitzt dort enden wo man gestartet ist handelt es sich nicht um Personenbeförderung. Dann ist auch kein Personenbeförderungsschein nötig.

Wenn die Fahrten wo der Mieter auf dem Beifahrersitz sitzt dort enden wo man gestartet ist handelt es sich nicht um Personenbeförderung. Dann ist auch kein Personenbeförderungsschein nötig.

OK danke für die Info! Diesen Umstand habe ich dem Landratsamt nicht genannt. Ansonsten kannst du aber meine Infos voll unterschreiben oder?

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Gast
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