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Anhörungsbogen mit absolut nicht erkennbarem Foto!


Mr.Sommer

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Nein Mr.Sommer,

gar nix machen !

Ist doch nur ein Anhörungsbogen. Du bist nicht verpflichtet irgendetwas zu unternehmen.

Je mehr du redest, desto mehr kann gegen dich ausgelegt werden.

Einfach abwarten, was passiert.:urlaub:

Gruß

Christoph

Mit dieser "Taktik" kommt automatisch ein Bußgeldbescheid.

Diesen Bescheid kann man dann nur noch auf gerichtlichem Weg anfechten.

Das allervernünftigste wäre nun, erst einmal beim Amtsgericht anzurufen und mit dem dort zuständigen Richter zu sprechen.

Der wird möglicherweise schon im Vorfeld einen gangbaren Weg aufzeigen, da er oder einer seiner Kollegen in solchen Fällen tendenziell immer gleich entscheiden.

Überdies ist ein Richter gar nicht böse, wenn man eine solche Sache recht "unbürokratisch" ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann.

Wenn er das mit dem "Unkenntlichen" Foto so annimmt, dann ist doch alles OK.

Alternativ kann er, sofern es sich nicht um einen notorisch auffälligen Verkehrsteilnehmer handelt, eine für den angezeigten verträgliche Lösung finden/anordnen.

Ich würde also nun erstens den SB beim RP anrufen und den Sachverhalt schildern.

Wenn der SB das danach einstellt, ist die Sache doch schon erledigt.

Wenn der SB auf seiner Meinung beharrt, dann wie zuvor geschrieben direkt beim Amtsgericht einen für diesen Bereich zuständigen Richter ansprechen.

Ich denke, dann hat der "Angenagte" Sicherheit für das weitere Handeln.

Wenn der Richter schon signalisiert, dass er das Verfahren einstellen lässt, dann erübrigt sich jeder weitere Schritt.

Wenn der Richter die Sache für den Bescheidempfänger jedoch ungünstig sieht, kann man ja immer noch einen RA konsultieren.

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Ich bleibe dabei: noch nicht zu viel in der Sache rumwurschteln.

Es wäre nicht das erste Mal, dass nach einem Anhörungsbogen gar nichts mehr kommt, weil bei der Behörde irgendwas mit der Frist durcheinander gekommen ist...

Die Anhörungsbögen gehen erstmal völlig automatisch heraus, ohne dass sich irgendein Sachbearbeiter damit beschäftigt.

Die sehen sich die Sache erst genauer an, wenn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben wurde.

Dann kann man von mir aus argumentieren, dass man ja auf dem Foto gar nichts erkennen kann. Wahrscheinlich sieht der Sachbearbeiter das dann ein und die Sache wäre erledigt.

Gruß

Christoph

Ich bleibe dabei: noch nicht zu viel in der Sache rumwurschteln.

Es wäre nicht das erste Mal, dass nach einem Anhörungsbogen gar nichts mehr kommt, weil bei der Behörde irgendwas mit der Frist durcheinander gekommen ist...

Die Anhörungsbögen gehen erstmal völlig automatisch heraus, ohne dass sich irgendein Sachbearbeiter damit beschäftigt.

Die sehen sich die Sache erst genauer an, wenn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben wurde.

Dann kann man von mir aus argumentieren, dass man ja auf dem Foto gar nichts erkennen kann. Wahrscheinlich sieht der Sachbearbeiter das dann ein und die Sache wäre erledigt.

Gruß

Christoph

Er hat doch schon eine Erinnerung bekommen; da schläft in diesem Fall wohl doch niemand, vor allem nicht der Kollege Computer.

Die Frage ist jetzt, ob ich kurz anrufen und erfragen soll, ob mein Schreiben mit der Bitte um eine aussagekräftiges Foto zwecks Fahrerermittlung meinerseits, angekommen ist und die Erinnerung automatisch rausging?

Oder ob ich ein weiteres schreiben schicken soll, in dem steht "bezugnehmend auf mein Schreiben vom DATUM mit der Bitte um Zusendung eines aussagekräftigen Fotos zwecks Fahrerermittlung, möchte ich Sie nochmals darum bitten, mir ein aussagekräftiges Bild zuzusenden" ??

Wenn es meine Sache gewesen wäre, dann hätte ich eh erst mal telefoniert.

Geht wesentlich schneller und ist meist zielführender, da sich während des Telefonats neue Aspekte ergeben können, welche ganz schnell mit abgehandelt werden können.

Den "Vergessen-Aspekt" kann man wohl ad acta legen, da Du die Behörde ja selbst schon angeschrieben hast.

Spätestens mit Eingang deines Briefes muss sich ein SB intensiver mit dem Vorgang beschäftigen.

Ich hab' das ja schon mehrmals geschrieben:

Den SB beim RP anrufen; in Abhängigkeit des Gesprächsergebnisses würde ich dann gegebenenfalls mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht sprechen.

Habe den zuständigen Sachbearbeiter endlich kurz anrufen können.

Natürlich habe ich keinerlei Angaben zum Sachverhalt gemacht, sondern nur den Vorgang erfragt.

Es war keine Erinnerung, sondern tatsächlich die Antwort auf mein Schreiben, mit der Bitte um ein aussagekräftiges Foto.

Auf meine Aussage hin, dass auch auf diesem Foto niemand zu erkennen sei (Rückspiegel verdeckt das Gesicht zur Hälfte, der Fahrer scheint eine Sonnenbrille aufzuhaben und die SCheibe spiegelt sehr stark), meinte der Sachbearbeiter, dass er das Foto vergleichen hätte mit einem anderen Foto, das nur 7 Tage zuvor aufgenommen worden war (9km/h zu schnell - selber Bezirk, selber Sachbearbeiter) und dass eindeutig zu erkennen sei, dass es sich dabei um den selben Fahrer handle.

Anmerkung: Mir wurde tatsächlich ein Verwarngeldbescheid zugestellt mit einem Foto, das aber tatsächlich erkennbar war und den ich auch anstandslos bezahlte, zudem ich gemerkt hatte geblitzt worden zu sein.

Da ich mich aber in der aktuellen Sache nicht daran erinnern kann geblitzt worden zu sein und auch nicht erkennen kann, wer auf dem Bild der Fahrer ist, werde ich nun wie folgt vorgehen:

Ich fülle den Anhörungsbogen erneut aus (Angaben zu Führerschein und Person), gebe an dass ich nicht gefahren bin und schreibe einen "Zettel" für die Handakte dazu, dass ich auf dem Beweisfoto nicht erkennen kann wer gefahren ist, jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit wüsste, wer gefahren ist, aber die Aussage dazu verweigere, weil es sich höchstwahrscheinlich um ein Familienmitglied handelt.

Ist dies Vorgehensweise gut und einleuchtend?

Meine Vermutung ist, dass ich es hier mit einem sehr eifrigen Sachbearbeiter zu tun habe, der natürlich nicht(!) das Verfahren einstellen wird. Und es an die Bußgeldstelle weiterleiten wird und darauf spekuliert, dass wenn mir die Sache stinkt, ich auch gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben kann (was bei 80 Euro Bußgeld + 23,50 Auslagen und einer Rechtsschutzversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung nicht wirklich Sinn macht).

Aber es geht mir ums Prinzip!!!

Muss der Sachbearbeiter auf mein Schreiben, das ich ihm die Tage noch schicken werde, nochmals eingehen oder kann er das stillschweigend zu Kenntnis nehmen und die Bußgeldstelle beauftragen mir den Bußgeldbescheid zuzustellen???

Müssen muss er nicht, können könnte er!

Nach seiner Aussage:

Zitat " dass er das Foto vergleichen hätte mit einem anderen Foto, das nur 7 Tage zuvor aufgenommen worden war (9km/h zu schnell - selber Bezirk, selber Sachbearbeiter) und dass eindeutig zu erkennen sei, dass es sich dabei um den selben Fahrer handle."

würde ich mal davon ausgehen, dass als nächstes ein Bußgeldbescheid kommt.

Weiters Vorgehen wäre dann entweder zahlen oder Einspruch.

Meine persönliche Einschätzung:

"In dubio pro reo" sollte auch hier gelten, d.h. wenn das Foto in der Tat nicht aussagekräftig ist muss das Verfahren eingestellt werden!

Alles andere wäre doch Kaffesatzleserei, und eine Vorgeschichte ist irrelevant in der Sache.

Muss der Sachbearbeiter auf mein Schreiben, das ich ihm die Tage noch schicken werde, nochmals eingehen oder kann er das stillschweigend zu Kenntnis nehmen und die Bußgeldstelle beauftragen mir den Bußgeldbescheid zuzustellen???

Der Bußgeldbescheid geht mit Sicherheit raus. Vom SB würde ich jetzt nach dieser Aussage kein Entgegenkommen mehr erwarten.

Ich würde mich nun mal mit dem Amtsgericht unterhalten; vielleicht wird es über einen verständnisvollen Richter ja sang- und klanglos fallen gelassen.

Richter sind übrigens auch bemüht, ihren Arbeitsaufwand so gering als möglich zu halten; dem entsprechend offen sind sie für solche arbeitserleichternden Gespräche.

Am besten gar nicht auf die Anhörung reagieren und den Bußgeldbescheid abwarten, dann Widerspruch und zum Anwalt und nach Akteneinsicht das weitere Vorgehen entscheiden.

Je öfter Du den Sachbearbeiter anrufst oder ihm etwas Schriftliches gibst, desto tiefer gräbst Du Dich ein bzw. verbaust Dir eventuelle Optionen.

Gruß, Georg

...

Ich würde mich nun mal mit dem Amtsgericht unterhalten; vielleicht wird es über einen verständnisvollen Richter ja sang- und klanglos fallen gelassen.

...

Wolfgang, das wird im Moment noch nicht gehen. Denn der Richter bekommt die Akte erst, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde und diese die Akte an das zuständige Amtsgericht gesandt hat.

Bis dahin dauert es noch etwas.

Am besten gar nicht auf die Anhörung reagieren und den Bußgeldbescheid abwarten, dann Widerspruch und zum Anwalt und nach Akteneinsicht das weitere Vorgehen entscheiden.

Je öfter Du den Sachbearbeiter anrufst oder ihm etwas Schriftliches gibst, desto tiefer gräbst Du Dich ein bzw. verbaust Dir eventuelle Optionen.

Gruß, Georg

Meine Rede.

Gruß

Christoph

Wolfgang, das wird im Moment noch nicht gehen. Denn der Richter bekommt die Akte erst, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde und diese die Akte an das zuständige Amtsgericht gesandt hat.

Bis dahin dauert es noch etwas.

Bei meinem drohenden Fahrverbot (ich hatte den 348 gerade mal 2 Monate :oops:) ging das prima.

Der Richter hätte sich ohne Aktensichtung nur nach Schilderung auf eine Verdoppelung des Bußgeldes eingelassen, und dafür das Fahrverbot fallen gelassen.

Allerdings meinte er, das ginge auch nur, weil ich bis dahin eine "saubere Weste" gehabt hätte.

Offiziell hätte das ganze natürlich erst nach Aktenvorlage gemacht werden können.

Egal, ich bin dann doch eine Weile zu Fuss gegangen, da mir das ganze noch zu unsicher erschien, und ich im worst case meinen Führerschein zum Saisonbeginn hätte einschicken müssen.

Na, und da geht ja nun mal gar nicht. O:-)

So war das Fahrverbot im Dez / Jan, und da war das ganze nicht so schlimm für mich.

Ich für meinen Teil habe festgestellt, daß man mit freundlichem aber bestimmtem Fragen sowohl bei Gericht als auch beim Finanzamt

immer Menschen trifft, die es einem ermöglichen, die meisten Dinge ohne unsere zumeist viel zu schnell herbei zitierten Anwälte zu lösen.

Das ist freilich nicht immer der Fall, aber im Großteil der Streitpunkte ohne weiteres möglich. Man muß halt nur wollen.

Ich fülle den Anhörungsbogen erneut aus (Angaben zu Führerschein und Person), gebe an dass ich nicht gefahren bin und schreibe einen "Zettel" für die Handakte dazu, dass ich auf dem Beweisfoto nicht erkennen kann wer gefahren ist, jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit wüsste, wer gefahren ist, aber die Aussage dazu verweigere, weil es sich höchstwahrscheinlich um ein Familienmitglied handelt.

Ohne jetzt in die Details gehen zu wollen, rate ich aber aus eigener Erfahrung dringend von dem "fetten" Teil des Zitates ab!

Du bist nicht gefahren (und PUNKT).

Ob du weißt, wer es war und dass du die Aussage wegen Verweigerungsrecht oder aufgrund des schlechten Bildes nicht machen möchtest oder kannst, trägt doch nichts mehr zur Sache bei. Entweder wird das Verfahren eingestellt oder der eifrige Sachbearbeiter schickt umgehend den Bußgeldbescheid raus, wogegen du erneut Einspruch einlegen kannst und dann eben das geschilderte Gerichtsverfahren kommt. Hier kannst du dann ausführlich deine Vermutungen über Familienmitglieder zur eigenen Entlastung äußern.

Grundsätzlich gilt jedoch: Je mehr man schreibt, umso mehr Material gibt es, was letztlich gegen einen gerichtet wird. :wink:

Ohne jetzt in die Details gehen zu wollen, rate ich aber aus eigener Erfahrung dringend von dem "fetten" Teil des Zitates ab!

Du bist nicht gefahren (und PUNKT).

Richtig. Auf keinen Fall diesen Roman schreiben.

Und lass dich nicht vom "Gerichtsverfahren" abschrecken - das hört sich schlimmer an, als es ist.

Ein Restrisiko gibt es natürlich - das abzuwägen und ggf. doch zähneknirschend zu zahlen kann dir hier niemand abnehmen.

Gruß

Eno.

Vielen Dank für die Tipps!

Hintergrund meines Vorhabens einen Handzettel zu schreiben (siehe fettgedrucktes im vorigen Zitat) wäre, eben ein Gerichtsverfahren zu umgehen.

Denn die Rechtsschutz ist mit 150 Euro SB und die Strafe für das Vergehen wäre inkl. Auslagen bei 100 Euro. Macht also nicht wirklich Sinn.

Könnte das Verfahren bereits vor Eröffnung eines Gerichtsverfahrens (bspw. in der Bußgeldstelle) eingestellt werden??

Oder kommt ein Bußgeldbescheid automatisch (wenn der Sachbearbeiter es weitergeleitet hat) und nur ein Einspruch könnte(!) das Verfahren dazu bringen eingestellt zu werden?

...

Könnte das Verfahren bereits vor Eröffnung eines Gerichtsverfahrens (bspw. in der Bußgeldstelle) eingestellt werden??

Oder kommt ein Bußgeldbescheid automatisch (wenn der Sachbearbeiter es weitergeleitet hat) und nur ein Einspruch könnte(!) das Verfahren dazu bringen eingestellt zu werden?

Theotetisch ja, praktisch wohl eher nein.

Denn der Sachbearbeiter hat dir ja schon seine Sicht der Dinge dargelegt: er hat dich durch Vergleich mit einem anderen Bild identifiziert. Warum sollte er seine Meinung ändern ?

Gruß

Christoph

Hintergrund meines Vorhabens einen Handzettel zu schreiben (siehe fettgedrucktes im vorigen Zitat) wäre, eben ein Gerichtsverfahren zu umgehen.

Denn die Rechtsschutz ist mit 150 Euro SB und die Strafe für das Vergehen wäre inkl. Auslagen bei 100 Euro. Macht also nicht wirklich Sinn. ...

Wenn du das Prozess- und Kostenrisiko scheust, bleibt dir nur noch das stillschweigende Bezahlen des Bußgeldbescheides.

Darauf zu spekulieren, dass das Verfahren (kommentarlos) wegen eines bei dir vorliegenden schlechten Bildes* und eines diesbezüglichen Handzettels eingestellt wird, ist bloße Vertrauensseligkeit. Gleiches gilt dann natürlich auch für das gerichtliche Verfahren. Letztlich kann die Bußgeldstelle doch nichts verlieren, sondern höchstens beim Punkt null bleiben.

(* Hier wäre auch noch zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Behörde lediglich eine schlechte Qualität dir hat zukommen lassen, selbst jedoch über ein hochauflösendes und gestochen scharfes Bild verfügt. Leider wird dieser "Trick" auch immer mehr genutzt.)

Zum Thema der Selbstbeteiligung bei RSV. Im zustandekommenden Verfahren steht dir vorerst die Möglichkeit der Selbstverteidigung zur Verfügung... ideal für jeden der sich gerne mal üben möchte und/oder Rechtsverdrehern (auch aufgrund hoher Kosten) nicht über den Weg traut.

Aber bis dahin ist ja sowieso noch eine ganze Menge Zeit die verstreicht. :wink:

  • 2 Monate später...

Bis jetzt hat sich niemand mehr gemeldet. Daher gehe ich mal davon aus, dass es eingestellt wurde.

I.d.R. heißt es doch: "in drei bis sechs Wochen gibt´s Post von der Bußgeldstelle"... bis jetzt kam nix mehr und der letzte Kontakt mit dem Sachbearbeiter ist nunmehr schon ca. 10 bis 11 Wochen her.

Wenn er es weitergeleitet hätte, wäre schon längst etwas von der Bußgeldstelle gekommen.

*klopf-auf-holz* vermutlich ist die Sache damit erledigt.

Sieht ganz gut für Dich aus, das Einzige kann noch sein, dass in den nächsten Tagen ein Bußgeldbescheid eintrudelt, der noch auf vor dem 10.12. datiert ist. Gerade weil der 10. ein Samstag war, kann es sein, dass da schon was unterwegs ist, aber noch nicht zugestellt wurde. Allerdings schätze ich die Wahrscheinlichkeit als gering ein.

Andere Ermittlungen gegen Dich wie z.B. Hausbesuch der Polizei mit dem Foto zum Abgleich sind denke ich mal nicht durchgeführt worden? Hättest uns ja sicherlich mitgeteilt.

Sieht ganz gut für Dich aus, das Einzige kann noch sein, dass in den nächsten Tagen ein Bußgeldbescheid eintrudelt, der noch auf vor dem 10.12. datiert ist.

Da die Tat an sich aber sicherlich ein paar Tage vor dem ersten Posting vom 10.09 gelegen haben dürfte, wäre selbst dann schon die Verjährung eingetreten. Einzig wenn er vielleicht zwischendurch umgezogen wäre und seine neue Adresse noch nicht zu ermiitteln war und deshalb das Verfahren vorübergehend eingestellt wurde, bestünde noch die Möglichkeit es wieder aufzunehmen. Aber das wg. so einer recht geringfügigen OWI?

Da der letzte Kontakt mit dem Sachbearbeiter ca. um den 22. Sep. war, wäre die Verjährungsfrist nicht im Dezember, sondern erst im März, da meines Wissens mit jeder schriftlichen Meldung seitens der "Strafverfolgung" die Verjährung erneut auf 6 Monate geht. Die 3 Monats-Frist ist nur, wenn drei Monate nach Begehung der Tat nichts gekommen ist (Anhörung, Bussgeld, etc.).

So oder so, hätte er es weitergeleitet, hätte schon längst Post von der Bussgeldstelle da sein müssen. Drei bis sechs Wochen sind es ja.

Die Frage ist was für einen Anhörungsbogen Du seinerzeit bekommen hast. Vermutlich ja nur an den Halter zur Ermittlung des Fahrers und nicht direkt als Beschuldigter. Und an den Täter ist ja bisher nichts rausgegangen, oder?

Richtig, es war ein "Fahrer-Ermittlungs-Bogen".

Habe zuerst ein aussagekräftiges Foto zwecks Fahrerermittlung angefordert. Kam das selbe Bild (nur größer - aber immer noch unkenntlich) nochmal.

Habe nix zugegeben und gesagt, dass ich nicht gefahren bin. Kam nix mehr.

vielleicht wurde es bereits im Vorfeld wegen "Mangeln an Beweisen" eingestellt?!?

Wenn ausser dem Anhörungsbogen nichts kam, ist der Käse nach 3 Monaten gegessen. Die Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt des Verstoßes, der Anhörungsbogen führt dazu, dass die Verjährung nochmal neu beginnt für 3 Monate. Sollten in dieser Zeit keine weiteren verjährungsunterbrechenden Maßnahmen mehr ergehen (z.B. Bußgeldbescheid, bei dem dann 6 Monate) ist nach 3 Monaten die Verfolgungsverjährung eingetreten.

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