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Anhörungsbogen mit absolut nicht erkennbarem Foto!


Mr.Sommer

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

heute habe ich einen Anhörungsbogen zugesandt bekommen. Zwei Ausschnitte aus dem Foto - nämlich Kennzeichen und Fahrerseite - waren gleich mit aufgedruckt.

Das Foto vom Fahrer ist aber aufgrund von Sonnenspiegelung und verdreckter Scheibe wirklich überhaupt nicht zu erkennen. Nichtmal, dass überhaupt jmd. fährt.

Wie verhalte ich mich am besten? Chancen, das ganze zu umgehen?

Welche Angaben mache ich auf dem Anhörungsbogen und wie läuft das jetzt weiter etc.?

Bin das erstemal in dieser Situation.

Achja, es dreht sich um 29km/h zuviel ausserhalb geschlossener Ortschaft. Also kein Fahrverbotsbereich.

Will hier nur wissen, wie ich vorgehen muss...

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Hauerha.... bezahlen, wenn Du es warst, was sonst?

Wenn es ein anderer war, soll der halt bezahlen.

(Das ganze natürlich nur vor dem Hintergrund einer berechtigten Forderung)

Du weisst, wer es war, Du kannst das also ganz leicht auflösen.

Wenn Du dich weigerst zu zahlen, weil der Fahrer nicht bekannt ist, dann kann dir auferlegt werden, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen.

Für den Fahrer ist auf jeden Fall der Freischuss vor dem Fahrverbot schon mal abgefeuert.

Beim nächsten mal (innerhalb 12 Monate) mehr als 25km zu schnell ist man erst mal mind. 4 Wochen Fussgänger.

Wenn schon dann bitte genau: 2x 26 km /h innerhalb 12 Mon. O:-)

Nachzulesen auch hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334

Ja, hast recht.

1x 29 hat er jetzt schon, muss er halt auf die von mir angegebenen 25 noch 1km draufpacken.

Dürfte aber mit einem italienischen Spochtwagen zu schaffen sein.

edit:

Ich sehe gerade, meine erste Aussage war doch richtig. Ich schrieb "mehr als 25km".

Da in vollen km gerechnet wird ist, die nächste nach ">25" folgende Zahl = 26.

Genaue Grüße zurück.....

Hauerha.... bezahlen, wenn Du es warst, was sonst?

Ich glaube er möchte wissen was man antworten muss wenn man den Fahrer nicht erkennt und sich nicht mehr erinnern kann. :wink:

Wenn er einfach zahlen will hätte er diese Frage doch sicher nicht gestellt.

Ich glaube er möchte wissen was man antworten muss wenn man den Fahrer nicht erkennt und sich nicht mehr erinnern kann. :wink:

Wenn er einfach zahlen will hätte er diese Frage doch sicher nicht gestellt.

Ach so, es geht wieder um "Drücketismus und fiebrige Vergesslichkeit"; das hatte ich jetzt erst mal ausgeblendet.

Vergleichbares haben wir doch schon x-mal durchgekaut.

Widerspruch einlegen - Sachbearbeiter entscheidet.

Wenn positiv für Widerspruchsführer, dann alles ok.

Wenn negativ, dann Bußgeldbescheid => Widerspruch gegen Bußgeldbescheid => Gerichtliche Entscheidung.

Wenn gerichtlich im Sinne des Widerspruchsführers entschieden wird, dann ist wieder alles im Lot.

Wenn die Rahmenbedingungen zur Geschwindigkeitsmessung alle ok sind, man die Messung also selbst nicht anfechten kann,

dann kann es passieren, dass man für die Zukunft zusätzlich zu den bis dato entstandenen Kosten auch noch ein Fahrtenbuch führen muss.

Es könnte sogar sein, dass man unabhängig vom sonstigen Ausgang des Verfahrens der "Vergesslichkeit" halber zum Fahrtenbuch verpflichtet wird.

Das ist aber keine Schikane, sondern dient nur zur Unterstützung des sonst doch offenbar so vergesslichen Probanden.

... in dem Fall liegt es wohl nicht an mangelnder Erinnerung, sondern vielmehr an untauglichen Beweismitteln ?

Btw: ein Fahrtenbuch gibt es - wenn überhaupt - auch nicht für die Ewigkeit, sondern für einen begrenzten Zeitraum.

Gruß, Georg

Darf ich mal vermuten!? O:-)

1. Du bist nicht gefahren, korrekt!?

2. Du weißt wer gefahren ist, kannst es aber anhand des "unschönen" Bildes nicht mit 100%tiger Sicherheit festlegen.

3. Der Fahrer / Fahrerin steht in naher verwandtschaftlicher Beziehung zu dir!

Dann wäre eine sinnvolle Vorgehensweise wie folgt.

A. Bogen ausfüllen, nichts zugeben und zwecks Fahrerfeststellung deinerseits um Übersendung eines aussagefähigen Bildes bitten. (In vielen Fällen ist die Sache damit schon erledigt, da es das eben nicht gibt!)

B. Wenn dann tatsächlich wieder das gleiche nicht wirklich aussagefähige Bild kommen sollte, zurückschreiben: Du wärst NICHT gefahren, wüßtest aber mit großer Wahscheinlichkeit wer gefahren ist, kannst es aber leider nicht sagen, eben da in naher verwandtschaftlicher Beziehung zu Dir (da mußt du nicht!).

C. Aller Wahrscheilichkeit nach Einstellung des Verfahrens und KEIN Fahrtenbuch, denn du weißt ja wer gefahren ist, da verbietet sich die Auferlegung desselbigen.

Wenn natürlich die Punkte 1-3 NICHT zutreffen, dann wäre die Vorgehensweis entsprechend anders O:-)

Wie eingangs geschrieben, pure Annahme meinerseits! X-)

B. Wenn dann tatsächlich wieder das gleiche nicht wirklich aussagefähige Bild kommen sollte, zurückschreiben: Du wärst NICHT gefahren, wüßtest aber mit großer Wahscheinlichkeit wer gefahren ist, kannst es aber leider nicht sagen, eben da in naher verwandtschaftlicher Beziehung zu Dir (da mußt du nicht!).

C. Aller Wahrscheilichkeit nach Einstellung des Verfahrens und KEIN Fahrtenbuch, denn du weißt ja wer gefahren ist, da verbietet sich die Auferlegung desselbigen.

Da bin ich mir aber sehr sicher, dass man genau mit dieser Vorgehensweise ein Fahrtenbuch geradezu fordert.

Man hat als Halter des Fahrzeuges auch in letzter Konsequenz für Vergehen mit selbigem einzustehen.

Die Justiz lässt sich sicherlich nicht veräppeln.

... in dem Fall liegt es wohl nicht an mangelnder Erinnerung, sondern vielmehr an untauglichen Beweismitteln ?

Btw: ein Fahrtenbuch gibt es - wenn überhaupt - auch nicht für die Ewigkeit, sondern für einen begrenzten Zeitraum.

Gruß, Georg

Wieso untaugliches Beweismittel?

Es wurde doch bewiesen, dass der Wagen zu schnell war.

Und dem Halter obliegt die Sorgfaltspflicht über den Wagen.

Der Halter hat es doch in der Hand, Aufklärung zu betreiben.

edit:

Nachfolgend ein Link zu Urteilen in Bezug zur Führung eines Fahrtenbuches.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrtenBuch.php

Wolfgang, es kommt doch überhaupt nicht darauf an, ob der Wagen zu schnell war, sondern wer damit zu schnell gefahren ist. Aber das wird Dir sicher bekannt sein.

Und wenn das Foto tatsächlich so schlecht ist, daß der Fahrer darauf nicht zu erkennen ist, dann ist es in diesem Sinne ein untaugliches Beweismittel.

In letzter Konsequenz muß der Richter den vermeintlichen Fahrer auf dem Bild identifizieren, kann er das nicht, wird er das Verfahren einstellen. Das bedeutet keinesfalls automatisch Fahrtenbuch.

Gruß, Georg

Wolfgang, es kommt doch überhaupt nicht darauf an, ob der Wagen zu schnell war, sondern wer damit zu schnell gefahren ist. Aber das wird Dir sicher bekannt sein.

Und wenn das Foto tatsächlich so schlecht ist, daß der Fahrer darauf nicht zu erkennen ist, dann ist es in diesem Sinne ein untaugliches Beweismittel.

In letzter Konsequenz muß der Richter den vermeintlichen Fahrer auf dem Bild identifizieren, kann er das nicht, wird er das Verfahren einstellen. Das bedeutet keinesfalls automatisch Fahrtenbuch.

Gruß, Georg

Ich habe doch gar nichts von zwangsläufig geschrieben.

Es kann so ausgehen; die im Link zitierten Urteile deuten auch sehr in diese Richtung.

Aber mal völlig losgelöst vom Threaderöffner:

Es ist schon recht traurig, dass sich hier fast alle Postings in dieser Richtung früher oder später nur noch darum drehen,

wie man sich vor den Folgen seines Handelns drücken kann.

Wolfgang, was ist denn deiner Meinung nach daran so verwerflich, von der Polizei eine korrekte Beweisführung zu erwarten? Es werden ja auch Schwerverbrecher freigesprochen, weil die Polizei schlampig gearbeitet hat.

Es ist für mich sowieso unbegreiflich, dass solche Fälle überhaupt verfolgt werden.

Eventuelle Falschaussagen lassen sich ohne (brauchbares) Foto sehr schwer bis gar nicht widerlegen. Also kann man es ohne weiters von jemandem „übernehmen“ lassen, der vielleicht nicht mal die selbe Hautfarbe hat. Oder ich könnte bspw. auch sagen, dass ein Freund von mir aus dem Ausland gefahren ist und seine Daten durchgeben: bei fast allen Ländern wäre das eine Sackgasse. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein!

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Wolfgang, was ist denn deiner Meinung nach daran so verwerflich, von der Polizei eine korrekte Beweisführung zu erwarten? Es werden ja auch Schwerverbrecher freigesprochen, weil die Polizei schlampig gearbeitet hat.

Es ist für mich sowieso unbegreiflich, dass solche Fälle überhaupt verfolgt werden.

Eventuelle Falschaussagen lassen sich ohne (brauchbares) Foto sehr schwer bis gar nicht widerlegen. Also kann man es ohne weiters von jemandem „übernehmen“ lassen, der vielleicht nicht mal die selbe Hautfarbe hat. Oder ich könnte bspw. auch sagen, dass ein Freund von mir aus dem Ausland gefahren ist und seine Daten durchgeben: bei fast allen Ländern wäre das eine Sackgasse. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein!

Wiederum losgelöst vom eigentlichen Thread:

Es ist nichts verwerfliches daran, wenn man von der Polizei "ordentliche Arbeit" verlangt (was immer das auch sein mag).

Es ist aber im höchsten Maße unmoralisch, wenn man für sein eigenes Handeln nicht einstehen will.

Mit anderen Worten: Solche Drückeberger haben meiner Meinung nach "keine Eier in der Hose".

Das sind wahrscheinlich noch die gleichen Leute, welche die Schlaglochtiefe nachmessen, obwohl es ausgeschildert war.

Ach, wir lassen es am besten gut sein. Soll sich drücken wer will.......

Mit anderen Worten: Solche Drückeberger haben meiner Meinung nach "keine Eier in der Hose".

Das sind wahrscheinlich noch die gleichen Leute, welche die Schlaglochtiefe nachmessen, obwohl es ausgeschildert war.

Ach, wir lassen es am besten gut sein. Soll sich drücken wer will.......

Wenn ich irgendwas per Post bekomme was nicht den Standards entspricht, wieso soll ich dann zahlen? Die Behörde wird doch wohl ganz genau wissen dass so ein Foto (sollte es wirklich so mies sein) kein Beweis darstellt, weil man den Fahrer eben nicht erkennt.

Das hat nichts mit "keine Eier in der Hose" zu tun, ein Einspruch ist hier ein ganz legales Mittel für den Fragesteller und deshalb hat er auch ordentliche Antworten verdient.

Schönes Wochenende! 8)

... nach der Logik könnte man genausogut das entsprechende Bußgeld im voraus überweisen, sollte man einmal zu schnell gewesen sein. Unabhängig davon, ob man erwischt wurde oder nicht. :???:

Ich freue mich jedenfalls immer, wenn ich mich der Wegelagerei entziehen kann.

Gruß, Georg

Da bin ich mir aber sehr sicher, dass man genau mit dieser Vorgehensweise ein Fahrtenbuch geradezu fordert.

Man hat als Halter des Fahrzeuges auch in letzter Konsequenz für Vergehen mit selbigem einzustehen.

Die Justiz lässt sich sicherlich nicht veräppeln.

Trotz sehr vieler Firmenfahrzeuge und entsprechender Anzahl von Übertretungen gab es noch nie ein Fahrtenbuch.

Bringt auch nichts.

Geht auf das Fahrzeug und nicht auf den Halter.

Die Strafe für nicht führen ist lächerlich, falls überhaupt mal danach gefragt werden würde.

Auto gewechselt Fahrtenbuch weg.

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Da bin ich mir aber sehr sicher, dass man genau mit dieser Vorgehensweise ein Fahrtenbuch geradezu fordert.

Man hat als Halter des Fahrzeuges auch in letzter Konsequenz für Vergehen mit selbigem einzustehen.

Die Justiz lässt sich sicherlich nicht veräppeln.

Hallo Wolfgang,

doch, das tut sie - genau mit diesem Verfahren habe ich bisher (teu teu teu) drei mal meinen Kopf aus der Schlinge ziehen können.

Ich fordere - sofern man den Fahrer NICHT erkennen kann - immer die Fotos an.

Anschließend geht eine Stellungnahme a la "Kann ich nicht erkennen" wieder raus.

Das war's ...

Ich halte die Gutmenscherei in dem Sinne von "Bezahle, wenn Du es gewesen bist" für Quatsch.

Wenn ich es nicht "weiß", dann hat haben die Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft die Aufgabe, es mir nachzuweisen.

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Trotz sehr vieler Firmenfahrzeuge und entsprechender Anzahl von Übertretungen gab es noch nie ein Fahrtenbuch.

Bringt auch nichts.

Geht auf das Fahrzeug und nicht auf den Halter.

Die Strafe für nicht führen ist lächerlich, falls überhaupt mal danach gefragt werden würde.

Auto gewechselt Fahrtenbuch weg.

Genau so ist es - wurde gegen unsere Firma EINMAL ausgesprochen (für 3 Monate).

So what?

Erstmal vielen Dank für die vielen Beiträge und vorallem für die konstruktiven Beiträge :-))!

Ich habe den Anhörungsbogen nur mit den Führerschein-Infos ausgefüllt, keine Angabe zu Fahrer oder der Sache gemacht und einen Vermerk dazu geschrieben, dass ich zwecks Fahrerermittlung bitte ein aussagekräfitges Foto benötige.

Werde Euch auf dem Laufenden halten, wie es weiter geht.

He Mr. Sommer,

Ich hatte mal einen Anhörungsbogen ohne Bild aufgedruckt. (Die aktuellen sind aufgedruckt, oder man kann sie sich online ansehen)

Kurzer Anruf bei der Sachbearbeiterin:

"Guten Tag .... kein Foto aufgedruckt ... weiss nichtmehr so genau ... Können Sie mir eins zusenden, oder soll ich was anderes machen?"

"Moment, ich schau mal in den Vorgang... hmm - da erkennt man ja nichts. Ich stelle die Sache ein, sie müssen nichts weiter veranlassen."

Ist halt eine Sache den richtigen Ton zu treffen, freundlich und ein bissel unsicher zu fragen ohne arrogant rüberzukommen. Wie man in den Wald hineinruft usw...

Waren bei mir aber auch nur 15 km/h oder sowas.

Gruß

Eno.

Das ist ja mal krass!!! :-o Hätte nicht gedacht, dass es sowas gibt!!! Eine freundliche Sachbearbeiter/in, die einfach so das ganze einstellt. Klasse - aber so geht´s doch auch!

Aber wird wohl eher die Ausnahme sein. Habe bewusst die Frist für die Rücksendung des Bogens etwas überzogen, um Zeit zu gewinnen. Verjährung ist ja 3 Monate ab "Verstoß" und ab Zustellung eines Bußgeldbescheides dann 6 Monate. Also seit "Verstoß-Begehung" sind schon paar Wochen rum... mal gucken, ob das hinhaut... vielleicht stellen die das auch wirklich einfach ein. Foto ist wirklich absolut(!) unkenntlich.

Ja, ich muss zugeben dass ich auch stark positiv überrascht war. Hatte mir einem Briefwechsel (Einspruch usw.) gerechnet. Ich war aber auch unaufgeregt freundlich und da es um eine kleinere Überschreitung ging, hatte sie sicher auch nicht die Hemmungen.

Im nachhinein muss man aber sagen: schau an, wenigstens versuchen kann mans ja, vielleicht zahlt er die 15 Euro ja...

Bei unkenntlichem Foto nichts weiter sagen. Die kommen dann sicher von selbst drauf, das einzustellen.

Gruß

Eno.

...Habe bewusst die Frist für die Rücksendung des Bogens etwas überzogen, um Zeit zu gewinnen. Verjährung ist ja 3 Monate ab "Verstoß" und ab Zustellung eines Bußgeldbescheides dann 6 Monate. Also seit "Verstoß-Begehung" sind schon paar Wochen rum... mal gucken, ob das hinhaut...

das siehst Du falsch: die Verjährungsfrist wurde bereits durch die Anhöhrung unterbrochen bzw. beginnt erneut. Trotzdem wird das Foto dadurch natürlich nicht besser. :-))!

Gruß, Georg

Bist Du Dir sicher??? Ich dachte, dass ab Verstoß 3 Monate Verjährung sind und erst ab Zustellung des Bußgeldbescheids 6 Monate Verjährungsfrist...

Naja, bis jetzt kam eh noch nichts. Aber ich werde euch auf dem Laufenden halten, was dabei rumkommt...

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