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Das Kostenrisiko bleibt auch beim gerichtlichen Verfahren bestehen. Die wenigsten Richter lassen sich heutzutage noch auf einen Freispruch ein. Vielmehr werden die Verfahren beim Gericht eingestellt, so dass die Kosten für den Rechtsanwalt nicht von irgendjemanden, sondern vom Mandanten zu tragen sind.

Und was spricht dagegen den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid selber zu verfassen. Kostet ein paar Minuten Zeit und es kommt auch bloß ein Gerichtsverfahren oder eine Verfahrenseinstellung als Resultat in Frage.

Wie gesagt, es war Grün, der Kerl stand ewig an einer GRÜNEN Ampel und ich bin gefahren! Vllt. war er in Gedanken etc. Es wird ihn nur geärgert haben das ich ihn danach angelächelt habe!

Wie der Kerl stand "ewig" an einer grünen Ampel? Standest du neben ihm oder hinter ihm und hast ihn überholt? Vielleicht auch noch rechts ;-))

Ich stand vorhin an einer Ampel. 4 Fahrspuren. 1x links, 2x geradeaus, 1x rechts.

Ich stand mit dem 348 auf der rechten der beiden Geradeaus-Spuren. Links von mir ein recht wilder Gasfuss.

Die Rechtsabbieger bekamen grün. Der links neben mir (geradeaus) läst die Kupplung kommen und donnert gnadenlos über die rote Ampel.

So etwas ist wohl dermaßen schnell passiert; Sigmund Freud lässt grüßen. O:-)

Ich überlege gerade, ob ich ihn anzeigen soll. Wobei.... er hat mich NICHT angegrinst.

Ach, ich lass das mit der Anzeige mal.

(...)Die Rechtsabbieger bekamen grün. Der links neben mir (geradeaus) läst die Kupplung kommen und donnert gnadenlos über die rote Ampel.(...)

Genau an sowas musste ich auch denken. :) Wenn man unkonzentriert an der Kreuzung (geradeaus) steht, und die Abbieger wegen grün losfahren, zuckt es bei mir auch schonmal gern...

Zum Thema unterschreiben:

Hatte ich als junger Wicht auch mal - Autobahn A9 Richtung Süden kurz vor Bayern - begrenzte Strecke. Dann war freigegeben, wo ich dann natürlich beschleunigt habe. Auf einmal Blaulicht hinter mir. Auf dem Parkplatz dann 2 unangenehm forsche Herren "Sie wissen ja, warum wir sie anhalten, Papiere und Führerschein bitte, Video wollen Sie ja bestimmt nicht extra sehen, hier unterschreiben!"

Ich war in der begrenzten Zone schon etwas zu fix unterwegs (ca. 140 - 150 bei 120) aber die Messstrecke dürfte niemals ausgereicht haben, da die Strecke dann freigegeben war.

Schon die "Verhinderung" dass ich mir das Video ansehe und gleich unterschreiben sollte ... nunja, wie blöd ich gewesen bin das auch noch zu machen, ärgert mich heute auch immernoch...

Gruß

Eno.

Bspw. das, dass er gar nicht weiss, was der andere ausgesagt hat.

Er will doch aber sowieso eine eigene Darstellung des Sachverhalten inkl. der dazugehörigen Zeugenaussagen als Begründung zu dem Vorwurf des qualifizierten Rotlichverstoßes abliefern.

Was interessiert es daher im Detail, was der andere ausgesagt hat, wenn seine eigene Begründung letztlich sowieso darauf hinausläuft, dass da sinngemäß drinsteht: "Ich bin vorschriftsmäßig bei grünem Wechsellicht gefahren und dieser Umstand wird von den restlichen Fahrzeuginsassen, namentlich xyz, so auch uneingeschränkt bestätigt." oder "Ich kann mich nicht daran erinnern, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt gefahren zu sein."

Im Endeffekt kann dabei doch nur folgendes herauskommen: entweder stellt die Behörde das Verfahren selbstständig ein oder es geht ins weitere Verfahren über.

Hallo,

eigentlich ist das gar nicht so schwierig:

- gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen, und zwar ohne Begründung. Kostet erstmal nichts und der Widerspruch kann später zurückgenommen werden, kostet auch nichts.

- zum Anwalt gehen und den Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen.

- anhand der Aktenlage die Situation gemeinsam mit dem Anwalt bewerten, ggf. Widerspruch zürückziehen, dann kommen eben ca. 100,- ~ 200,- zusätzliche Anwaltskosten hinzu.

- ansonsten Gerichtsverhandlung: wird das Verfahren vor Gericht eingestellt, dann werden deine Anwaltskosten natürlich von der Staatskasse übernommen. Bei Unsicherheit notfalls ohne Anwalt vor Gericht erscheinen um ggf. Kosten zu sparen.

Gruß, Georg

- gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen, und zwar ohne Begründung. Kostet erstmal nichts und der Widerspruch kann später zurückgenommen werden, kostet auch nichts.

Ich glaube du hast den Satz nicht verstanden, du kannst natürlich ersteinmal Einspruch ohne Begründung einlegen.

ofizielle Post ist ja schon gekommen, sprich 423,50 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot sowie 4 Punkte! Also meinst Du ich solle selber Einspruch einlegen unter Angabe des Ablaufes sowie die Namen meiner Zeugen?

Ps: Bin 22 Jahre :wink:

Widerspruch oder Einspruch ohne Begründung und natürlich auch ohne Angabe des Ablaufs und der Zeugen. Das kannst Du noch alles nach Akteneinsicht machen.

Etwa so:

"sgDuH,

hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid Nr. xxxx vom xx.xx.xxxx Widerspruch ein.

MfG, "

Das dürfte doch zu schaffen sein ?

Gruß, Georg

Klar kannst du das machen.

Die Begründung wird dann nach erfolgter Akteneinsicht nachgereicht.

Beachte nur die 2-Wochen Frist für den Einspruch, sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig !!!

Aber das wird dein Anwalt alles veranlassen, vorausgesetzt du hast ihn nicht nur "kontaktiert", sondern auch beauftragt.:wink:

Gruß

Christoph

Hab noch eine kurze Frage bzgl. der Rechtschutzversicherung!

Und zwar läuft das Fahrzeug mit dem ich gefahren bin auf meinen Vater! Ist es nun möglich die ganze Sache über seine Rechtschutzversicherung laufen zu lassen?

Es geht hier nicht um das Auto, sondern um DEINEN Bußgeldbescheid und damit auch um DEINEN Versicherungsschutz.

Dazu solltest du den Versicherungsvertreter befragen.

Im Regelfall sind "Kinder" über die RS der Eltern mitversichert, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und noch nicht 25 Jahre alt sind.

Gruß

Christoph

Wenn dein Vater eine Rechtschutz auf das auf ihn zugelassene Fahrzeug abgeschlossen hat und du für ihn sagen wir eine Besorgungsfahrt gemacht hast, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Versicherung das übernimmt. Dein Vater müsste allerdings der Versicherung unter Umständen dann klar machen, dass er kurz vorher tierisch Bock auf nen Burger von Mekkes gehabt haben müsste und dich dann mit seinem Auto losgeschickt hat. :) Deine Kumpels sind halt nur mitgefahren, weil die gerade auch Lust darauf hatten und nicht alleine zu Hause auf dich warten wollten.

Ich hab' mich vorhin mal mit einem Pozilisten unterhalten (mein Neffe).

Er meinte, dass bis jetzt alles seine Richtigkeit habe.

Der Beschuldigte kann bei der Pozilei in der Anhörung den Vorwurf bestritten haben; das wird dann so aufgenommen.

Das ist nichts anderes als das Ausfüllen eines Anhörungsbogens durch die Pozilei; diesen bekäme man andernfalls vom RP (Reg.-Präsident) zugesandt.

Dieses Anhörungsprotokoll geht nun von der Pozilei zum RP.

Nun hat der SB (Sachbearbeiter) beim RP die Sache auf dem Schreibtisch. Diesem SB obliegt es nun, die Angelegenheit und somit auch den Widerspruch zu prüfen.

Wenn der Widerspruch in Verbindung mit in der Vergangenheit liegenden, und noch aktenkundigen (WICHTIG!) Vorgängen kein "rundes Bild" ergibt,

dann wird dem Widerspruch nicht statt gegeben und es geht ein Bußgeldbescheid heraus.

Nun hat der Bescheidempfänger die Möglichkeit, auch gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Mit diesem Widerspruch geht das ganze an die Staatsanwaltschaft, und es wird richterlich entschieden.

Mein Neffe meinte, dass es bei 4 aktuellen Eintragungen zwangsläufig zu dem Bescheid kommen musste, da jeder SB bei dieser Konstellation erst mal laut auflachen würde.

Bei so viel Fehlverhalten in so kurzer Zeit geht man wohl von einem Raudi aus, und das soll dann ein Richter entscheiden.

Und wie der sich bei einem 22-jährigen mit so einer Latte an Bußgeldverfahren verhalten wird, das kann sich jeder klar denkende Mensch an fünf Fingern abzählen.

Er räumt dem Threaderöffner tendenziell schlechte Karten ein.

Wenn der Beschuldigte das Vergehen zu gibt, dann stellt sich die Frage nicht.

Wenn er Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, dann wird sich der Richter mit der Glaubwürdigkeit des Anzeigenden beschäftigen müssen.

Die Beamten sind in solchen Fällen nicht dazu da, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen; sie nehmen Sachverhalte auf.

Die Beamten sind in solchen Fällen nicht dazu da, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen; sie nehmen Sachverhalte auf.

Genau das macht aber doch der Sachbearbeiter beim Beschuldigten, wenn die Aktenlage völlig anderer Vorgänge entscheidend dafür ist, ob ein Busgeldbescheid ergeht oder nicht.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es genau so läuft.

Genau das macht aber doch der Sachbearbeiter beim Beschuldigten

Nein, macht er nicht.

Der SB gibt mit der Ablehnung des Widerspruchs die Angelegenheit in die Hände der Justiz.

Der Beschuldigte kann den Klageweg beschreiten. Wenn er im Recht ist, dann kostet es ihn keinen Cent.

Wenn sich bei einer Verhandlung herausstellt, dass er zu unrecht bezichtigt wurde, kann sich der Anzeigende warm anziehen.

Im übrigen möchte ich an dieser Stelle mal bemerken, dass wir hier in ein Rechtssystem eingebunden sind, das in dieser Form wohl einmalig ist auf der Welt.

Wir haben so viele rechtlichen Möglichkeiten uns zu verteidigen; das ist doch schon genial. Besser geht es doch schon gar nicht mehr.

UND ich möchte noch eines festhalten:

Man zeige mir einmal denjenigen, der einen wildfremden Menschen unberechtigter Weise anzeigt, obwohl er keinen Vorteil dadurch hat.

Im Gegenteil: Wenn sich heraus stellt dass der Anzeigende gelogen hat, dann bekommt er selbst eines auf die Mütze.

Ich bin jetzt nur noch gespannt, wie das ausgeht.

Aber ich wette, dass wir das hier nicht mehr lesen werden.

UND ich möchte noch eines festhalten:

Man zeige mir einmal denjenigen, der einen wildfremden Menschen unberechtigter Weise anzeigt, obwohl er keinen Vorteil dadurch hat.

Im Gegenteil: Wenn sich heraus stellt dass der Anzeigende gelogen hat, dann bekommt er selbst eines auf die Mütze.

Davon gibt es genug! Ich wurde schon 3 mal angezeigt, immer ging die Sache vor Gericht und immer wurde ich freigesprochen. Es gibt genug Leute die nichts anderes zu tun haben als anderen ans Bein zu pinkeln und meinen den Sheriff spielen zu müssen. Diese Leute haben aber meist auch ein eigenes Rechtsverständnis was nicht immer dem des Deutschen Rechst entspricht.

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Davon gibt es genug! Ich wurde schon 3 mal angezeigt, immer ging die Sache vor Gericht und immer wurde ich freigesprochen. Es gibt genug Leute die nichts anderes zu tun haben als anderen ans Bein zu pinkeln und meinen den Sheriff spielen zu müssen. Diese Leute haben aber meist auch ein eigenes Rechtsverständnis was nicht immer dem des Deutschen Rechst entspricht.

Und das waren tatsächlich völlig unbekannte Menschen, mit denen Du noch nie etwas zu tun hattest?

Die Du mit deinem eigenen Handeln nicht beeinträchtigt hast? Du hast denen keinen Schrecken eingejagt? Sie sind sich nicht übervorteilt vorgekommen?

Einfach so nach dem Motto:"Der gefällt uns nicht. Komm, den zeigen wir mal an"?

Sind die Menschen wirklich so schlecht? ich mag das ja fast gar nicht glauben.

So oft ich in meinem Leben eine Meinungsverschiedenheit mit einem anderen Menschen hatte, so oft hatte das auch einen realen Hintergrund.

Jeder Strafzettel (einige, meistens wegen "zu blöd zum Parken"), und auch jeder Busgeldbescheid (drei an der Zahl in 30 Jahren) war gerechtfertigt.

Ich kann nicht behaupten, dass ich in letzter Konsequenz unfair behandelt wurde, oder gar benachteiligt war.

Ich habe mich auch immer nur dann gewehrt, wenn ich tatsächlich im Recht war; deswegen habe ich dann ohne Gegenwehr auch so manche Kröte schlucken müssen.

Und ich habe die Dinge, deren ich mich erwehrt habe, auch alle abwehren können.

Das zeigt mir im Rückblick, dass ich die Lage im allgemeinen immer recht gut abgeschätzt habe.

Aber dass es mal grundlos Ärger gegeben haben sollte, daran kann ich mich nicht erinnern.

Und angezeigt hat mich noch niemand; insofern kann ich das mit diesen "grundlosen" Anschuldigungen einfach so nicht glauben.

Alles hat einen Grund, und alles hat einen realen Hintergrund.

Niemand zeigt einen anderen einfach mal so an, weil ihm danach ist, da der Anzeigende im worst case selbst dran ist.

Es mag auch Ausnahmen geben, aber dass die alle hier im Forum versammelt sein sollen, das glaube ich auch nicht.

Und das waren tatsächlich völlig unbekannte Menschen, mit denen Du noch nie etwas zu tun hattest?

Die Du mit deinem eigenen handeln nicht beeinträchtigt hast? Du hast denen keinen Schrecken eingejagt? Sie sind sich nicht übervorteilt vorgekommen?

Einfach so nach dem Motto:"Der gefällt uns nicht. Komm, den zeigen wir mal an"?

Sind die Menschen wirklich so schlecht? ich mag das ja fast gar nicht glauben.

Ja, gibt es.

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