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oli_kf

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Hi!

Bin gerade in Mc Donalds gefahren, dabei überquerte ich eine grüne Ampel! Kurz darauf an der nächsten roten Ampel stieg ein anderer Autofahrer aus, kam zu mir ans Auto und beschimpfte mich warum ich über rot fahre! Ich hab natürlich etwas geschmunzelt und bin dann weitergefahren, darauf hörte ich nur noch "ich zeig dich an". So war es dann auch, kurz darauf meldete sich die Polizei bei mir und erzähltem mir die Geschichte! Bin dann gleich aufs Revier gefrahren um die Sache zu klären, aber das ging nicht so schnell! Der Polizist meine am meisten hätte den Kerl geärgert das ich gelacht hätte!

Fazit:

-Ich bekomm ein Bußgeldbescheid über 200 Euro sowie ein Monat Fahrverbot

-Ich bin unschuldig

Frage:

Wie stehen meine Chancen das nicht zahlen zu müssen? Bei mir im Auto waren 5 Leute, er war alleine!

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Jop, dürfte afaik ziemlich einfach sein. Anwalt anrufen, gegen Zahlung vorgehen da a.) unzureichende Beweislage (Aussage gegen Aussage - im Zweifel für den Angeklagten, afaik hätte die Anzeige aber auch überhaupt nicht durchgehen dürfen, da ja absolut keinerlei Beweise des Anklagenden vorliegen), und b.) einfach die 5 Zeugen im Schreiben benennen, damit dürfte die Sache vom Tisch sein.

Wäre aber super, wenn jemand, der sich besser mit der Rechtslage auskennt, das nochmal bestätigen/berichtigen könnte. Auf jeden Fall mal den Gang zum Anwalt machen.

Und danach am besten gleich wegen Verleumdung zurücktreten, sowas is 'ne Unverschämheit, sich bei so einer Unsinnigkeit als Hobby-Polizist aufführen zu müssen.. :evil:

Bei mir im Auto waren 5 Leute, er war alleine!

Damit sollte es eigentlich kein großes Problem sein, mal vorausgesetzt deine 4 Mitfahrer sagen auch alle zu deinen Gunsten aus.

Trotzdem solltest du dir natürlich einen ordentlichen Verkehrsrechtanwalt nehmen, wenn er gut ist drückt der dem anderen gleich noch eine saftige Aufwandsentschädigung (für deine Fahrt zum Revier, Zeitaufwand etc...) aufs Auge, er soll ja auch was davon haben :D

Schon Wahnsinn was manch' einer sich für Mühe macht nur um jemand anderem eins reinzuwürgen. Ich hasse derartige Moralapostel und selbsternannte Hilfssherrifs, wenn die Anschludigung dann noch unbegründet ist sowieso.

die polizei hat sich bei dir gemeldet?

Du bist bei der polizei vorstellig geworden um den Sachverhalt zu klären?

Du sollst direkt einen Bussgeldbescheid bekommen?

Klingt alles etwas Abenteuerlich und nicht nach dem Rechtsstaat deutschland!

Der Normale Vorgang sieht so aus:

1. Anzeige bei der Polizei.

2. Weitergabe der Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder Strassenverkehrsbehörde.

3. Anhörungsbogen an dich.

4. Bei einspruch und gegendarstellung gerichtsverhandlung oder anwaltliche klärung oder schlichtungsverfahren (Nötigung und co)

5. Bussgeldbescheid.

Der von dir beschriebene Werdegang ist echt abenteuerlich - zumal die Polizei garkeine Urteile fällen kann - Das macht im Bussgeldbereich die Strassenverkehrsbehörde.

Auf jeden fall würde ich an deiner stelle ersteinmal gegen den Bussgeldbescheid einspruch einlegen und einen Anwalt aufsuchen.

Alles andere ergibt sich dann von selber.

In Deutschland ist alles möglich! Egal um was es geht!

Zum Anwalt gehen.

Kann die Anschuldigung nicht bewiesen werden, Anzeige wegen Verleumdung usw. machen und Anwalt einschalten! Immer gut wenn man eine Anzeige mit einer Anzeige beantworten kann.

Gast Peter_Pan_

Der Threadstarter schreibt das so, als sei es schon entschieden, dass er eins drüber bekommt.

Das kann aber nicht sein, da eine Anzeige von einer natürlichen Person vorliegt.

Um solche Belange kümmert sich die Staatsanwaltschaft, und die wird das Verfahren bei dieser Ausgangslage mit ziemlicher Sicherheit einstellen.

Einen Bußgeldbescheid könnte er nur bekommen, wenn ein Richter einen Verstoss oder ein Vergehen feststellte und ein Urteil spräche.

Für eine solche Angelegenheit benötigt man auch keinen Anwalt.

Wenn es Post von der Staatsanwaltschaft geben sollte (was ich bezweifle), dann reicht es im Normalfall aus, mit diesem den Sachverhalt zu erörtern.

Wie gesagt, das wird nichts geben. Allein die Aussage der Polizisten, daß den anzeigenden wohl das Lachen noch am meisten geärgert hätte, spricht doch Bände.

Ich vermute mal, das der Threaderöffner noch relativ jung ist; da ist man schnell verunsichert, wenn die POZILEI anruft. :wink:

Also: Nicht verrückt machen lassen, sondern warten bis offizielle Post kommt.

Dann kann man noch früh genug tätig werden.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo oli_kf,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Guten Morgen zusammen,

ich möchte hier ungerne wiedersprechen, aber jetzt mal aus anwaltlicher - und insb. aus prozesstaktischer Sicht - ist hier schon einiges schief gelaufen.

Hier mal ein paar grds. Verhaltensregeln, wie man sich zu verhalten hat:

1. NIEMALS zur Polizei gehen und dort gegen eine Aussage bzw. Anzeige oder einen Bußgeldbescheid etwas vortragen!!! Es gibt keinerlei Pflicht bei der Polizei eine Aussage zu machen UND - das ist jetzt wirklich wichtig - niemand weiß, was in der Akte steht.

Bezogen auf den beschriebenen Fall ist es schon richtig, dass die Vorwürfe kaum haltbar sind, aber niemand hat bislang die Akte gesehen und weiß, was da wirklich drin steht!!!

Deswegen bitte IMMER zuvor Akteneinsicht einholen und das geht -leider- immer nur über einen RA.

2. Sollten Schritte zur Fristwahrung nötig sein, insb. Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid, dann diese unverzüglich durchführen, aber bitte niemals begründen. Einfach widersprechen, ggf. mit dem Zusatz: Begründung wird nachgereicht.

3. Einen GUTEN Anwalt suchen. Ob jemand ein guter Verkehrsrechtler ist, lässt sich schlecht vorhersagen. Der Titel FA für Verkehrsrecht (ADAC-Anwalt etc) hilft sicherlich ein wenig davor, mit einem solchen Anliegen bei einem Spezialisten für die Berechnung von Kindesunterhalt zu landen, der zuletzt vor 20 Jahren einen Verkehrsfall bearbeitet hat, aber den FA bekommt bspw. durch Nachweis der Schlulung und entsprechende Fallzahlen (ob man dort erfolgreich war ist ziemlich egal). Deswegen wirklich nur zu einem RA gehen, dem man vertraut. Wenn er es nicht machen kann, dann wird dies ein guter RA sagen und an einen guten Kollegen verweisen.

Und bitte vergesst nicht: Wir können auch nicht etwas ungeschehen machen, insb. dürfen wir nicht lügen (wir müssen zwar die Schilderung des Mandanten nicht in Frage stellen, aber verlangt niemals, dass ein Anwalt eine Geschichte zurecht rückt). In den Straf- und Busßgeldverfahren ist es der Job des RA als Organ der Rechtspflege ein RICHTIGES Urteil zu erlangen. Dazu müssen ggf. spezielle revisionsrelevante Anräge gestellt werden (umgangssprachlich auch Konfliktverteidigung ;-)), aber ein guter RA wird nicht tricksen, sondern seinem Mandanten zum für Ihn günstigsten Verhalten raten (in der Regel ist dies SCHWEIGEN!!!). Deswegen bitte niemals diesen Weg, durch eine Aussage bei der Polizei verbauen ;-)

4. Zeugen wenn möglich benennen, aber WICHTIG: es muss wirklich alles stimmen. Unter Freunden ist die Aussage häufig anders, als im Zweifel - strafbewehrt - vor Gericht. Das soll jetzt deine Schilderung keinesfalls in Zweifel ziehen, also versteh das bitte nicht falsch.

So, ich glaub, ich bin soweit mal durch.

Viele Grüße

Stoppel.

  • Gefällt mir 5
Gast Peter_Pan_

Lieber Stoppel, woher sollte denn ein Bußgeldbescheid kommen?

Und auf welcher Grundlage? Auf Grund einer Anzeige, deren Glaubhaftigkeit erst noch bewiesen werden muss?

Das Ding geht aus wie das berühmte Hornberger Schießen.

Und jetzt einen Anwalt zu konsultieren...... , na ja, ich verstehe, daß ein Anwalt das empfiehlt.

Hallo Peter_Pan,

die Krux ist, das niemand weiß, was in der Anzeige oder gar in der Akte steht. Unterstellen wir einmal, es steht alles genauso wie hier beschrieben, dann ist es wirklich recht einfach. Ich würde aber behaupten, dass in weit über 80% der Fälle, in welchen ich eine Ermittlungsakte auf den Tisch bekomme, die Sprache der Akte eine komplett andere ist, als die des Mandanten. Da tauchen Beweise und Zeugen auf, die der Mandant nicht wahrgenommen hat. Es gibt einen Auszug aus dem BZRG und dem Verkehrszentralregister ... all dies formt das Bild der Emittlungsbehörde (sei es Verwaltung oder StA). Und solange man nicht weiß, wohin das Boot treibt, ist es sehr schwer es zu navigieren. Der springende Punkt ist, dass eben nur Anwälte Akteneinsich bekommen.

Grüßle

Stoppel.

Gast Peter_Pan_

OK, soweit ist das ja alles nachvollziehbar.

Aber man kann doch tatsächlich erst einmal warten, bis man Post bekommen hat; das ist völlig unschädlich für den weiteren Ausgang.

Es werden im allgemeinen im Vorfeld schon viel zu viele Fässer aufgemacht für nichts und wieder nichts.

Ich bin zwar kein Anwalt aber gehöre zu denjenigen, die auch als "langer Arm des Gesetzes" betitelt werden :wink:

Nun zu deinem Problem:

Ich erlebe solche Situationen, in denen der freundliche Bürger einen Verkehrsteilnehmer aus persönlichen Gründen anzeigen möchte, zu genüge.

Wir haben hier in Deutschland noch immer das Unschulds-Prinzip, d.h. die zuständige Behörde (hier das Stadtamt/Bußgeldstelle) muss dir ein Fehlverhalten nachweisen. Was haben wir hier also an Beweislast?

Ein Bürger der dich angesprochen hat, warum du über rot gefahren bist. Selbst wenn in deinem Fzg. nur du gesessen hättest, ist das in der Regel nicht automatisch ausreichend für eine Verurteilung.

Mein Tipp:

Wenn du den Anhörbogen bekommen hast, helfe ich dir gerne, diesbezüglich eine Stellungnahme zu schreiben. Damit meine ich nicht, dass ich für dich lüge. Einen Anwalt jetzt schon einzuschalten, halte ich nicht für erforderlich. Es sei denn, du hast eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Eine Frage hätte ich noch, in was für einem Fzg. warst du unterwegs und wer waren die anderen Insassen (Alter)?

Grüße

es sind aber auch schon leute verurteilt worden bei denen es Aussage gegen aussage stand weil der anzeigende einen besseren leumund hatte, bzw unterstellt wurde, dass der anzeigende wohl einen grund für seine anzeige haben muss, gerade wenn er eigentlich keine chance zu haben scheint, weil im anderen fahrzeug 4 Zeugen saßen.

Ohne Anwalt kann man sich leider in Deutschland nicht mehr vor solchen *****en schützen.

Habe selbst sowas auf der Autobahn erlebt. Recht haben und Recht bekommen ist leider das gleiche wie schwarz und weiß.

:evil:

Hüst hüst ... Hat schon Mal jemand darüber nachgedacht was so ein anwalt kostet ..???

falls man - vor dem Ereignis - bereits ADAC-Mitglied ist:

EURO 63,20 Verkehrs-Rechtsschutz pro Jahr (zzgl. ADAC Mitgliedschaft)

Gruß aus MUC

Michael

falls man - vor dem Ereignis - bereits ADAC-Mitglied ist:

Was der 22 jährige Alfa-Fahrer mit vier Kollegen an Board wahrscheinlich nicht ist. Aber ist nur eine Vermutung über ADAC-Mitglieder.

Wünsche trotzdem das die Sache gut & gerecht ausgeht.

Mein ganzer Freundeskreis wurde mit dem Führerschein ADAC Mitglied...warum sollte man das dann mit 22 nicht mehr sein? Hat doch eigentlich nur Vorteile ADAC Mitglied zu sein, oder?

Ist eher die Frage ob man auch den Rechtschutz abschließt, den habe ich z.B. nicht.

Nach allem was hier so diskutiert wurde und wie der Threadersteller das so darstellt blicke ich nicht mehr ganz durch was eigentlich genau passiert ist, wo er sich schon gegenüber wem geäußert hat und von welchen Stellen er Post bekommen hat. Vielleicht mag der Threadersteller das ja nochmal knapp und sachlich zusammenfassen. Ich denke dann ist es bedeutend einfacher weiterzureden.

Der von dir beschriebene Werdegang ist echt abenteuerlich - zumal die Polizei garkeine Urteile fällen kann - Das macht im Bussgeldbereich die Strassenverkehrsbehörde.

Ist so nicht richtig und kann durchaus ein regulärer Verfahrensablauf sein! Die Anhörung hat bereits stattgefunden durch die Polizei auf deren Dienststelle. Auch wurde dadurch die Fahrereigenschaft geklärt. Daher ist ein Anhörungs- oder Zeugenbogen eigentlich überflüssig.

Gut, manche Behörden gehen auf Nummer sicher und schicken trotzdem noch einen raus, müssen es aber eigentlich nicht mehr.

Auch 4 Zeugen gegen einen verspricht noch lange keine 100%ige Erfolgsquote. Der Richter hat die freie Berweiswürdigung, d.h. er alleine entscheidet, wem er mehr oder weniger glaubt. Das Vielbesagte "Aussage gegen Aussage": Ein Zeuge muss vor Gericht die Wahrheit sagen, ein Beschuldigter/Betroffener darf Lügen, dass sich die Balken biegen...wem glaubt man wohl mehr...

Ich würde es mit den Zeugen aber schon versuchen und diese auf jeden Fall aktenkundig machen! Bußgeldbescheid abwarten und dann her mit dem Einspruch.

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Gast
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