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Lambo2011

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Ich bezweifle EXTREM stark, dass das Auto noch 120.000€ Wert war! Ich meine mich erinnern zu können, dass der schon einmal einen Unfall hatte, bin mir nicht mehr sicher ob Totalschaden oder "nur" reparabler Schaden. Das erklärt auch warum das Auto Spaltmaße von einem Heizungsgitter an der Front hatte.

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Wir brauchen mehr Anwälte in diesem Land und weniger gesunden Menschenverstand:D

Was würde ein Anwalt denn sagen, vielleicht: "Ich denke das Sie den Schaden nicht tragen müssen, wir haben gute Chancen. Die Formulierung ist nicht ganz eindeutig, das müsste man klären"8)

Wenn er einen Mietvertrag ohne Vollkasko nach den AGB geschlossen hat dann hat er keine Versicherung!

Was soll denn immer dieser Sc... mit wenn mir nicht passt renn ich zum Anwalt! Wenn du bei Sixt ein Auto nur mit Haftplicht mietest und es kaputt fährst zahlt du, basta!

Er wurde garantiert darüber aufgeklärt wie der Versicherungsschutz greift und hat es akzeptiert.

Sind nur noch Fähnchendreher unterwegs oder was?

Der Vermieter muss ja keine Vollkasko anbieten, und wenn er eine Vollkasko bei Aquaplaning ausschließt und man das als Mieter weiß lässt man das Auto stehen oder trägt das Risiko.

Man müsste Rechtschutzversicherungen verbieten, klagen scheint ja seit jeder versichert ist ein Hobby zu sein.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, sich bei einem Anwalt Rat zu holen, um nicht schlechter dazustehen, als der Vertrag es eigentlich vorgesehen hätte.

Gruß

Eno.

Ihr habt beide ein Stück weit Recht. Dominik sieht das wie ich durch die Vermieterbrille. Wie häufig wird mit den Autos Blödsinn gemacht und wenn dann was passiert hat man nicht die Eier um Den Kopf dafür hinzuhalten. Da wird das Thema versucht so oft umzudrehen bis es dann aus Mietersicht passt. Andererseits kann man in seine AGB's und Mietverträge reinschreiben was man will - ob es gültig ist oder nicht klärt im Grundsatz erstmal das BGB und dann das Gericht.

Es stimmt aber auch, dass es sinnvoll sein kann einen Anwalt schauen zu lassen das man auch wirklich im Rahmen des Vertrags behandelt wird im Schadensfall und bei unklaren Formulierungen.

@ Dominik - zum Glück vertreten die RA's ja auch unsere Interessen :-)

Das hat nix mit der Vermieterbrille zu tun, sondern damit das ich wenn ich etwas beschädigt habe ich dafür gerade stehe, basta!

Das hat mich immer schon genervt das wenn andere Schaiße bauen sie dann noch versuchen sich rauszuwinden!

Du parkst an der Straße und jemand fährt Dir rein, Ende vom Lied ist das er versucht sich rauszureden weil du ja so blöd da standest. Das er Tomaten auf den Augen hatte oder vielleicht einen Fehler gemacht hat kommt gar nicht mehr in Frage :-(((° Nur ein Beispiel.

Ich hab im Oktober einem anderem Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen. Ich hab die Dame nicht gesehen und es hat geknallt. Ein Zeuge kam an und meinte gleich die Dame wäre auch etwas sportlich unterwegs gewesen, Sie hätte definitiv Teilschuld und gab mir seine Karte als Anwalt!

Fakt ist ich habe gepennt und den Schaden voll übernommen (bzw die Versicherung) und meinen Schaden selbst bezahlt. Ich hätte die Nummer mit der Teilschuld auch durchziehen können und dann mit Sicherheit noch Geld bekommen. Nur diese Mentalität kozt mich an.

Und das ist egal wo, niemand möchte mehr den Hauch von Verantwortung tragen.

Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber wir haben hier bei uns im Forum einen sehr

guten Unfallsachverständigen!

Den würde ich zuerst konsultieren und anschliessend in Zusammenarbeit mit ihm und

vielleicht einem von ihm empfohlenem Anwalt die Sache in Angriff nehmen!

Gruß Manni308

Das hat nix mit der Vermieterbrille zu tun, sondern damit das ich wenn ich etwas beschädigt habe ich dafür gerade stehe, basta![...]

Das ist eine Sicht der Dinge, die ich zwar nachvollziehen kann aber nicht "einfach so" auf alles zutrifft. Klar könnte er jetzt sagen "Mensch, hab ich scheiße gebaut, dann zahle ich den Schaden". Aber ich finde es ist genauso sein Recht es so zu sehen "Mensch, hab ich scheiße gebaut, zum Glück war ich versichert". Bei Deinem Schaden hat doch die Versicherung gezahlt. Und wenn in diesem Fall nicht Aquaplaning Schuld war, sondern einfach nur zu viel Gas gegeben bei zu glatter Fahrbahn (was nicht zwangsläufig Aquaplaning sein muss), dann würde ich die gezahlte Versicherung auch in Regress nehmen wollen.

Das hat nichts damit zu tun, dass man sich rauswinden möchte. Klar gibt es Leute, die sich überall rauswinden wollen und die Schuld auf jemand anderen schieben wollen. Sowas kann ich auch nicht leider - wer kann das schon? Aber hier geht es ja darum, ob er für diesen Fall versichert war. Er will dem Vermieter ja nicht unterstellen, dass die Reifen unzulässig abgefahren waren oder er nicht auf irgendwas hingewiesen wurde. Bevor ich aber 70.000€ zahle - davon abgesehen, dass ich das sicherlich nicht übrig hätte - würde ich erstmal schauen, ob es nicht über die Versicherung laufen kann, die ich genau für den Fall abgeschlossen habe. Sonst könnte man auch gleich auf Versicherungen verzichten und alles bar zahlen.

ich verstehe einfach nicht, dass man ein fahrzeug so vermietet!

Wie kann man so wichtige dinge wie Aquaplaning und erhöhte geschwindigkeit bei einem Sportwagen aus der versicherung nehmen?

Man muss als vermieter doch immer damit rechnen, dass man das geld im falle eines unfalls einfach nicht bekommt, weil der Mieter nicht mal eben 80 000 Euro oder mehr aufbringen kann!

Als Mieter würde ich ein solches Fahrzeug nicht mieten bei den bedingungen!

Und als Vermieter würde ich bei einer solch schwachen versicherung die Fahrzeuge nicht vermieten!

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Gast Peter_Pan_

Ich vermute mal, dass die Sache viel klarer ist als hier gemutmaßt wird, denn der Threadstarter wird ja auch nicht dümmer sein als wir.

Und er wird die letzten Tage alle diese Fragen und Mutmaßungen selbst angestellt haben.

Immerhin geht es um den Gegenwert einer netten kleinen Eigentumswohnung, und an der zahlen manche Menschen sehr lange ab.

In den AGBs steht auch:

---------------------

B) in voller Höhe (ohne Haftungsbegrenzung) bei gleichzeitigem Wegfall des Kaskoschutzes für sämtliche durch ihn oder einen sonstigen (berechtigten oder unberechtigten) Fahrer verursachte Schäden, die entstanden/darauf zurückzuführen sind: aa) durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters/Fahrers, insbesondere durch Überdrehen des Motors, Verschalten, Kupplung schleifen lassen, Alkohol- oder Drogeneinfluß, überhöhte oder nicht angepaßte Geschwindigkeit (ab 30 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit), und bei Abkommen von der Straße bei Aquaplaning; bb) durch einen unberechtigten Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige Einwilligung überlassen hat;

---------------------

Da sehe ich bei so ziemlich allen Unfällen mit gemieteten Sportwagen den eigentlichen Pferdefuß.

Ich merke ja, wie schnell ich mit meinem Sparbrötchen über dem Limit bin.

Wenn dann noch Unerfahrenheit (im wahrsten Sinne des Wortes)

mit dem jeweiligen Sportwagen dazu kommt, dann ist man sehr schnell mal übers Ziel hinaus geschossen.

30km zu schnell.......,au , dazu braucht man keinen Sportwagen.

Und mal ehrlich, wer könnte es einem Mieter verdenken, wenn er auch mal kurzzeitig darüber hinaus kommt.

Jetzt noch eine volle Spurrille, oder eine rutschige Kurve, falsche Reaktion, BUMM.

Tja, und schon bleibt man auf dem Schaden sitzen, zumal Gerichte heute doch eher geschwindigkeitsfeindlich urteilen.

Um noch mal auf die Eingangsfrage zu kommen:

Ich würde auch meinen, man sollte erst mal einen Gutachter heran lassen, der kann dann den Wert des Wagens feststellen.

Parallel kann man mal eruieren, ob es schon Vorschäden gab.

Hier im Forum gab es mal Bilder von einem Murci mit Effektlack (der steht auch bei SC auf der Homepage), welcher einen Unfall hatte.

Ich vermute jetzt aber nicht, dass es sich um den gleichen Wagen handelt.

Und wenn alle Stricke reißen, dann macht man aus der Not eine Tugend und verkauft ihn in Teilen.

Das Problem ist allerdings dabei, dass es mangels entsprechender Klientel Jahre dauern wird, bis der komplett vertickert ist.

Am besten für 20 übernehmen und für 40 an den Nug verscherbeln. :wink:

Ne, vernünftig wäre es, den Wagen gemeinsam mit SC zu verkaufen und den erzielten Preis vom Gutachterwert abzuziehen.

Er kann uns ja mal auf dem laufenden halten.

Ich kenne aus persönlicher Erfahrung die Bedingungen von SC. Mal abgesehen davon, dass der Inhaber nicht nur sehr fair, sondern auch loyal ist, ist es Tatsache, dass er selbst einen sehr hohen SB hat. Die von den Mietern bezahlte Kaution ist nur ein Bruchteil dessen, was der Inhaber im Schadenfall bezahlen muss. Dies aus Kostengründen.

Ich schlage dem Threadstarter deshalb ebenfalls vor, seine Verantwortung wahrzunehmen. Das heisst aber nicht, einfach jegliche Forderung zu akzeptieren..

Gast Peter_Pan_
ich verstehe einfach nicht, dass man ein fahrzeug so vermietet!

Wie kann man so wichtige dinge wie Aquaplaning und erhöhte geschwindigkeit bei einem Sportwagen aus der versicherung nehmen?

Man muss als vermieter doch immer damit rechnen, dass man das geld im falle eines unfalls einfach nicht bekommt, weil der Mieter nicht mal eben 80 000 Euro oder mehr aufbringen kann!

Als Mieter würde ich ein solches Fahrzeug nicht mieten bei den bedingungen!

Und als Vermieter würde ich bei einer solch schwachen versicherung die Fahrzeuge nicht vermieten!

Ich würde meinen, dass bei dem Versuch, Einschluss "überhöhter Geschwindigkeit", jede Versicherung nein sagen wird.

Straßenverkehrswidriges Verhalten kann nicht von Staats wegen sanktioniert werden, und gleichzeitig von der Versicherung abgedeckt werden.

Das Fahren im Bereich oberhalb des Limits wäre ja quasi entgegen der STVO von der Versicherung erlaubt.

Ich denke, dass das schon rein rechtlich nicht zu halten wäre.

Da könnte man ja gleich noch den Versuch unternehmen, Rennstreckenbetrieb mit abzudecken.

Wer das mal versucht hat, der weiss, wie schwierig das sein kann, vor allem aber wie teuer.

Ich habe hier bis jetzt still mitgelesen, aber mir stellen sich schon einige Fragen.

Ich miete sehr oft geschäftlich Autos bei Sixt, in meinem Firmentarif ist grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung abgespeichert, egal ob ich oder ein Mitarbeiter das Auto mietet, da ich keine Lust hätte, der Fa. Sixt einen Golf/BMW/Mini zu ersetzen, egal ob selbstverschuldet oder nicht.

Für ist es nicht nachvollziehbar, einen Lamborghini mit diesem Wert zu mieten, ohne 150 %ig abgesichert zu sein; wenn ich ein solches Auto mieten möchte, habe ich doch auch noch das Geld, den Haftungsausschluß zu bezahlen.Wenn mir der Vermieter diesen Haftungsausschluß nicht bestätigen kann, würde ich keinen Fuß in das Auto setzen.

Auch kann ich nicht verstehen, daß der Mieter nicht sofort einen Anwalt genommen hat, sondern seine Rechtsposition hier im Forum diskutiert und sich schlaue Ratschläge geben läßt.

Und denen, die sagen "wenn ich Mist gebaut habe, muß ich den auch auslöffeln" sei gesagt, daß es sich bei der strittigen Summe ja nun (jedenfalls für mich) um ein kleines Vermögen handelt, solche Summen können einen Normalverdiener ruinieren.

Kopfschüttelnde Grüße, Hugo.

  • Gefällt mir 3
ich verstehe einfach nicht, dass man ein fahrzeug so vermietet!

Wie kann man so wichtige dinge wie Aquaplaning und erhöhte geschwindigkeit bei einem Sportwagen aus der versicherung nehmen?

...

Als Mieter würde ich ein solches Fahrzeug nicht mieten bei den bedingungen!

Teil 1 ist klar: die Versicherungskonditionen für Mietwagen auf Stunden- und Tagesbasis mit einem Neupreis von >200 Tsd Euro dürften schlicht utopisch teuer sein, wenn man ganz normalen Kaskoschutz möchte. Auch mit Selbstbeteiligungen im fünfstelligen Bereich. Ich gehe nicht davon aus, daß die Vermieter in diesem Fall dumm sind - sie hätten sonst aber vermutlich kein Geschäftsmodell, oder müssten weniger und günstigere Fahrzeuge anbieten.

Teil 2 sehe ich auch so (wobei ich für mich ohnehin keinen Sinn in Kurzzeitmieten dieser Kategorie sehe - dafür brauche ich zu lange um ein neues Fahrzeug wirklich zu beherrschen und einschätzen zu können). Aber das muss halt jeder für sich selbst entscheiden.

Gast Peter_Pan_

Und denen, die sagen "wenn ich Mist gebaut habe, muß ich den auch auslöffeln" sei gesagt, daß es sich bei der strittigen Summe ja nun (jedenfalls für mich) um ein kleines Vermögen handelt, solche Summen können einen Normalverdiener ruinieren.

Kopfschüttelnde Grüße, Hugo.

Der Threaderöffner hat nichts von einer strittigen Summe geschrieben.

Die Fragestellung war eigentlich: Soll ich ihn wieder aufbauen oder verkaufen?

Demnach wäre ja die Schuldfrage zwischen den Parteien schon geklärt, wie sonst würde man schon über den Kauf / Aufbau / Verkauf des kläglichen Restes sinnieren.

Alles weitere haben wir hier hinein projiziert.

Ich würde meinen, dass bei dem Versuch, Einschluss "überhöhter Geschwindigkeit", jede Versicherung nein sagen wird.

Straßenverkehrswidriges Verhalten kann nicht von Staats wegen sanktioniert werden, und gleichzeitig von der Versicherung abgedeckt werden.

Das Fahren im Bereich oberhalb des Limits wäre ja quasi entgegen der STVO von der Versicherung erlaubt.

Ich denke, dass das schon rein rechtlich nicht zu halten wäre.

Da könnte man ja gleich noch den Versuch unternehmen, Rennstreckenbetrieb mit abzudecken.

Wer das mal versucht hat, der weiss, wie schwierig das sein kann, vor allem aber wie teuer.

Bei einer normale Versicherung stellt überhöhte geschwindigkeit aber nicht von der Versicherungsleistung frei!

ach und @hugo:

Die fahrzeuge bei Sixt sind immer nur Haftpflichtversichert - das was du immer grundsätzlich dazubuchst ist eine Haftungsreduzierung oder befreiung!

Es zahlt also bei einem zerstörten Sixt-Fahrzeug keine Versicherung den entstandenen Schaden - Sixt trägt diese Schäden selber ;-)

Gast Peter_Pan_

Von der Haftpflicht erst mal sicherlich nicht.

Wie schaut das mit der Kaskoversicherung aus?

Wenn man heute in einen Unfall mit 160 auf der Autobahn verwickelt ist, kann man ja schon froh sein, wenn man keine Teilschuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bekommt.

Ich denke nicht, daß die Kasko z.B. bei nicht angepasster Fahrweise mit übler Geschwindigkeitsübertretung bei nasser Fahrbahn so schnell den Geldbeutel zückt.

Da ist man schnell bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz.

Das hatte jatzt aber nichts mit dem Unfall des Threaderöffners zu tun.

@PeterPan:

kommt natürlich immer drauf an, wie genau die Geschwindigkeit nachvollzogen werden kann.

Ich hatte 2002 einen Unfall mit Totalschaden, den die Versicherung ohne murren gezahlt hat. Es war nass und Laub auf der Strasse, zumindest unangepasste Geschwindigkeit hätte man mir vorwerfen können. An die tatsächliche konnte ich mich nichtmehr erinnern. :oops: (Nur an eine hysterische Frau, die was von "Das musste ja passieren" schrie, als ich aus dem K.O. zu mir kam und ausstieg.) - Wie sich herausstellte hatte ich sie kurz zuvor überholt...

Was solls - Probleme seitens der Versicherung gab es nicht und ich hatte das Geld 2 Wochen später auf dem Konto.

@all:

Der Thread läuft wirklich etwas vom Thema ab und der OP meldet sich schon garnicht mehr :)

Vielleicht gibt es neben den Tipps bezüglich Anwalt und Ursachenklärung noch Experten, die sich zum Wiederaufbau so eines Wagens äußern können, ggf. nachdem zusätzliche infos bezüglich der Schäden verfügbar sind.

Gruß

Eno.

Der Threaderöffner hat nichts von einer strittigen Summe geschrieben.

Die Fragestellung war eigentlich: Soll ich ihn wieder aufbauen oder verkaufen?

Demnach wäre ja die Schuldfrage zwischen den Parteien schon geklärt, wie sonst würde man schon über den Kauf / Aufbau / Verkauf des kläglichen Restes sinnieren.

Alles weitere haben wir hier hinein projiziert.

Danke für deine Aufklärung.

Ich habe natürlich meinen Anwalt hinzugezogen, aber auch um zu erfahren was er noch wert ist und wert war.

Ich hab auch keine Lust den Fall vorm Gericht auszutragen, ganz sicher nicht.

Aber bei so einer Summe benötigt man eben professionelle Hilfe abgesehen von dem Zeitaufwand.

Wenn wir das so im einvernehmenen beider seiten klären können ist mir das auf jeden fall auch lieber.

Aber dazu sollte ich ja auch wissen ob seine Autos versichert sind oder nicht und das ist ja wohl mein recht es zu erfahren, nicht das die Versicherung doch zahlt und ich auch nochmal. Aber nicht das jetzt jemand meint er muss die frage beantworten. Um das geht es hier nicht.

Wie schon von Anfang an mein eigentliches anliegen ist ob ich es kaufen soll und selber wieder aufbaue etc. Aber darauf muss ich ja erst noch auf den Gutachter warten.

Aufbauen würde ich in jedem Falle stark unter dem Aspekt "Liebhaberei" sehen...

Das ist wohl ähnlich wie bei einer Brandruine. Sie zu restaurieren und in einen perfekten Zustand zu versetzen dürfte das Vielfache eines Abriss und Neubau kosten.

Der Gutachter dürfte einen guten Anhaltspunkt geben, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Das ist eben die Frage! Aquaplaning in einer formularmäßigen AGB auszuschließen halte ich für eine überraschende Klausel und ohne Aufklärung mit extra Unterschrift nicht haltbar.

Wieso? Die Antwort steht hier:

Andererseits kann man in seine AGB's und Mietverträge reinschreiben was man will - ob es gültig ist oder nicht klärt im Grundsatz erstmal das BGB und dann das Gericht.

Eben! Mittlerweile muß ich zudem bei jedem Vetrag den Erhalt und das Durchgelesenhaben der AGB´s mit einer zusätzlichen Unterschrift bestätigen! Selbst wenn ich diese als Unterzeichner nicht verstehe, ist das eine sog, Holschuld: ich muß dann eben beim Vermieter ggfs nachfragen und mich über die möglichen Konsequenzen informieren. Es ist keine Bringschuld des Vermieters die bedeutet, den Mieter explizit auf die Aquaplaning - Klausel hinzuweisen. (Klar, wer liest sich denn schon die komplette AGB vorher durch??)

Zudem wird der Vermieter mit Sicherheit seine AGB´s auf die rechtliche Wirksamkeit hin von einem Anwalt überprüft lassen haben. Einfach nur um evtl. Regreßansprüche abzusichern und somit auch seine Existenzgrundlage!

ich verstehe einfach nicht, dass man ein fahrzeug so vermietet!

Je mehr du ausschließt, desto günstiger wird die Versicherungsprämie!

Ist doch simpel, oder?

Irgendwie kommt mir trotzdem diese Geschichte mehr als nur spanisch vor; ich bin überzeugt davon, das wir nur einen Bruchteil der Fakten kennen, sofern es wirklich auch Fakten gibt!

Bin mal gespannt wie es weitergeht!

Wie schon von Anfang an mein eigentliches anliegen ist ob ich es kaufen soll und selber wieder aufbaue etc. Aber darauf muss ich ja erst noch auf den Gutachter warten.

Was heißt denn "selber aufbauen"? Du baust ihn persönlich wieder zusammen oder Du läßt auf Deine Kosten zusammenbauen?

Eben! Mittlerweile muß ich zudem bei jedem Vetrag den Erhalt und das Durchgelesenhaben der AGB´s mit einer zusätzlichen Unterschrift bestätigen! Selbst wenn ich diese als Unterzeichner nicht verstehe, ist das eine sog, Holschuld: ich muß dann eben beim Vermieter ggfs nachfragen und mich über die möglichen Konsequenzen informieren. Es ist keine Bringschuld des Vermieters die bedeutet, den Mieter explizit auf die Aquaplaning - Klausel hinzuweisen. (Klar, wer liest sich denn schon die komplette AGB vorher durch??)

Zudem wird der Vermieter mit Sicherheit seine AGB´s auf die rechtliche Wirksamkeit hin von einem Anwalt überprüft lassen haben.

So einfach ist die Sache bei weitem nicht. Das AGB-Gesetz ist sehr flapsig ausgedrückt so gemacht, daß Endverbraucher die AGB im Normalfall nicht lesen und verstehen müssen. Alles was überraschende Klauseln sind, oder Klauseln die eine Seite unangemessen benachteiligen sind meist unwirksam.

Erklärungen daß man die AGB im allgemeinen gelesen hat und ähnliche Scherze helfen da wohl auch nicht viel weiter. Ich kann aber nur von dem berichten, was ich auf Seminaren für Nichtjuristen dazu gelernt habe. De facto hat man als Unternehmer gegenüber Endverbrauchern durch das AGB-Gesetz keine echte Vertragsfreiheit mehr, es sei denn es wird wirklich ein individueller Vertrag ausgehandelt.

Was AGB-Inhalte angeht, ist es außerdem keineswegs so daß man allgemein davon ausgehen kann daß alles was drin steht so vor Gericht Bestand hat weil man vermutet daß Anwälte diese prüfen. Sehr viele Unternehmen versuchen einfach ihr Glück. So nach dem Motto: ok, wenn der Passus im Streitfall kassiert wird, dann wird er halt kassiert. Das Risiko für so etwas besteht überwiegend darin, daß Wettbewerber dagegen vorgehen könnten wenn sie sich benachteiligt fühlen.

Ich kann aber nur von dem berichten, was ich auf Seminaren für Nichtjuristen dazu gelernt habe.

Was AGB-Inhalte angeht, ist es außerdem keineswegs so daß man allgemein davon ausgehen kann daß alles was drin steht so vor Gericht Bestand hat weil man vermutet daß Anwälte diese prüfen. Sehr viele Unternehmen versuchen einfach ihr Glück. So nach dem Motto: ok, wenn der Passus im Streitfall kassiert wird, dann wird er halt kassiert.

Nun ja, wir reden aber hier nicht von einen ebay-powershoper der versucht 40,-- € Plagiate an den Mann zu bringen, oder?

Unsere AGB´s sind durch eine ganze Reihe von Anwälten durch, bevor diese genehmigt wurden! Und bei einem Vermieter von Fzg dieser Preisklasse gehe ich auch mal davon aus, das diese entsprechend auf deren Rechtsicherheit geprüft wurden. Es geht im evtl. Regressfall nicht um 40,-- €!

Aber alles ist möglich, nix is fix!

Gast Peter_Pan_

Wie schon Alex zuvor angemerkt hat, passen die Farben aber auch ganz und gar nicht.

Sollte er umlackiert worden sein, so wird man das jetzt nach dem Crash sicherlich sofort feststellen können.

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Gast
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