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Lambo2011

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Interessanter Fall:

Hört sich irgendwie nach doppelter Abrechnung an. Einmal über die Vollkasko (Ausschluss Aquaplaning hab ich auch noch nie gehört) und einmal über den Unfallverursacher, dem vermittelt wird, dass keine Versicherung für den Schaden aufkommt.

Das schnelle OK für den Verkauf mit 20.000 EUR erkläre ich mir so:

Der Gutachter des Versicherers stellt das Auto in den nächsten Tagen in die Restwertbörse ein. Die höchsten drei Angebote, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, gelten als gesetzt.

Wenn der Eigentümer allerdings den Nachweis erbringt, dass das Auto bereits verkauft ist, kann das Restwertbörsenangebot umgangen werden. Die Versicherung kann dann nur den tatsächlich erzielten Wert in die Abrechnung einfließen lassen.

Somit bekommt der Eigentümer eine ganze Menge mehr ausbezahlt, wenn er einen möglichst "billigen" Verkauf nachweisen kann, obwohl der Restwert gemäß Restwertbörse höher ist.

In irgend einem Beitrag war mal die Rede von 60.000,- EUR wenn der Antriebsstrang intakt ist...

Somit müsste, der Versicherer in diesem Beispiel 40.000,- EUR mehr ausbezahlen.

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geeeh bezahlen braucht der sowieso nix, stell ihm die Kiste vor die Türe und wenn der Vermieter jammert, zucjst du mit den Schultern und brummelst was von Unternehmerischen Risiko :D

haben das deine Kunden schon so mit dir gemacht?:D

(SCNR) - Ich denke mal, dass du ordentlich abgesichert bist.

@Zorro:

es sind ja nicht nur die 67,5k sondern dazu kommen noch die 12,5k bereits hinterlegter Kaution - macht 80 k.

Dann nochmal 20k für den Wagen - sind 100k

Und der Vermieter sagt sich: cool, das Auto war nurnoch 85k wert und nu hab ich 100k.

(Was auch die 20k "Nachlass" erklären würde) :)

Ich werd auch Sportwagenvermieter. :D

Gruß

Eno.

Edit: ScuderiaPähl scheint auch ein durchaus mögliches Szenario darzustellen.

haben das deine Kunden schon so mit dir gemacht?:D

(SCNR) - Ich denke mal, dass du ordentlich abgesichert bist.

Gruß

Eno.

Bei mir wars noch schlimmer, mir haben die Kunden nämlich gar nix mehr vor die Tür gestellt sondern sind mit nem nagelneuen GT-3 einfach abgehauen :(

aber der fall war ein wenig anders, aber im endeffekt war er weg :(

Hallo Nug, das war ja damals eine recht traurige Geschichte.

Ist denn wenigstens der Dieb nochmal aufgetaucht?

ja der sohn des Arztes ist wieder aufgetaucht, in Venezuela, lebend 8)

Gast Peter_Pan_
Interessanter Fall:

Hört sich irgendwie nach doppelter Abrechnung an. Einmal über die Vollkasko (Ausschluss Aquaplaning hab ich auch noch nie gehört) und einmal über den Unfallverursacher, dem vermittelt wird, dass keine Versicherung für den Schaden aufkommt.

Ist aber durchaus normal. Bei "special cars" z.B. steht das ganz klar in den AGBs.

Wobei der Threaderöffner offensichtlich Aquaplaning gleich setzt mit sehr starkem Regen.

Es spielt aber keine Rolle, warum das Wasser auf der Straße stand; es ist also unerheblich ob es regnet, oder geregnet hat.

Wenn Wasser aus einem Feldweg auf die Straße in eine zufällig dort befindliche Spurrille läuft, dann ist das auch Aquaplaning.

Und wenn der Wagen dadurch verloren wird, dann geht das zu Lasten des Mieters.

ich glaube auch die 20 000 Euro Restwert irgendwie nicht - immerhin muss man bedenken, was selbst totalschäden noch bringen - da ist dann halt wirklich nur noch die fahrgestellnummer was wert ;-)

Darüberhinaus bin ich der meinung, dass kein professioneller vermieter sein 120 000 Euro teures Kapital unterversichert vermieten wird! Man muss ja immer damit rechnen, dass der Unfallverursacher nicht über die mittel verfügen könnte den schaden zu begleichen.

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Hallo Lambo2011,

 

schau doch mal hier zum Thema Lamborghini Murciélago (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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@Zorro:

es sind ja nicht nur die 67,5k sondern dazu kommen noch die 12,5k bereits hinterlegter Kaution - macht 80 k.

Ja natürlich - sofern SB = hinterlegte Kaution (was ja logisch wäre). Er schreibt aber SB und Kaution.

Ist aber durchaus normal. Bei "special cars" z.B. steht das ganz klar in den AGBs.

Das hat mich neugierig gemacht. Und siehe da:

Dabei haftet der Mieter [...] in voller Höhe (ohne Haftungsbegrenzung) bei gleichzeitigem Wegfall des Kaskoschutzes für sämtliche durch ihn oder einen sonstigen (berechtigten oder unberechtigten) Fahrer verursachte Schäden [...] und bei Abkommen von der Straße bei Aquaplaning.

Die Wortwahl ist dennoch interessant - wenn man wegen Aquaplaning nicht von der Strasse abkommt, sondern bspw. auf der Strasse mit anderen Autos kollidiert, wäre es also gedeckt. :???:

Gast Peter_Pan_

Das ganze hat seine Richtigkeit.

Der Wagen war der von Special Cars.

Aquaplaning ist bei Special Cars explizit ein Grund für das Versagen der Versicherungsleistung.

Das steht ganz eindeutig in den AGBs.

Und wenn der Inhaber den Unfaller für 20 K€ zur Verfügung stellt, dann tut er dem Unfallverursacher noch etwas gutes.

Der Wagen ist wesentlich mehr wert, wenn er ihn z.B. in Einzelteilen verwertet.

Grüße

Wolfgang

für mich währe der passus Aquaplaning ganz klar ein unerwartetes Detail in einer AGB und somit existiert bei nicht expliziter belehrung eine möglichkeit den passus vor gericht streichen zu lassen.

Sollte der Mieter doch belehrt worden sein, so ist er zum schadenersatz verpflichtet - und hier verstehe ich nicht, dass SC einfach mal mir nichts dir nichts auf einen batzen Geld verzichten mag!

Grundsätzlich schliesst die AGB für mich aber die meisten unfallursachen aus - komisch - vielleicht sind die Fahrzeuge überhaupt nicht vollkaskoversichert?

Je nach grösse des fuhrparkes macht das ja durchaus sinn!

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Ich will hier niemanden mit den Feinheiten des AGB-Rechts langweilen, doch wenn es sich so verhält, wie Lambo2011 geschildert hat, dann empfehle ich dringend den Gang zu einem Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht (den AGB-Teil kann jeder Jurist) auskennt. Der ADAC kann da Empfehlungen geben, falls Lambo2011 welche braucht.

Lambo2011, gib keine Willenserklärungen mehr gegenüber dem Vermieter oder wem auch immer ab, weder in schriftlicher, mündlicher noch in anderer Form. Ich glaube, dass Du gute Chancen hast, wenn es sich so verhält, wie Du sagst.

...obwohl Du für das Verschrotten eines so schönen Autos eigentlich eine gerechte Strafe verdient hättest.:D

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Aquaplaning ist doch ein ganz genau definierter Begriff.

Aquaplaning (auch Wasserglätte) bezeichnet das Aufschwimmen des Reifens auf dem Wasserfilm einer nassen Fahrbahn.

Hier würde ich umgehend einen Anwalt hinzuziehen und über einen Gutachter klären lassen, ob hier überhaupt Aquaplaning vorlag (falls es jetzt überhaupt noch zu beweisen ist). Das der Verursacher schon gesagt hat, dass es Aquaplaning war, war natürlich etwas übereifrig aber auch jetzt nicht mehr zu ändern. Trotzdem kann man natürlich mit einem guten Anwalt gegen solch eine Aussage angehen - schließlich ist sie direkt nach dem Unfall passiert.

Ohne Anwalt würde ich weder beim Vermieter, noch bei der Versicherung oder der Polizei und schon gar nicht hier im Forum irgendwas erzählen. Ich würde Roland bitten diesen Thread zu löschen und alle weiteren Aussagen nur noch mit dem Anwalt abklären. Alles andere war sonst ein teurer Spaß.

Wenn er einen Mietvertrag ohne Vollkasko nach den AGB geschlossen hat dann hat er keine Versicherung!

Was soll denn immer dieser Sc... mit wenn mir nicht passt renn ich zum Anwalt! Wenn du bei Sixt ein Auto nur mit Haftplicht mietest und es kaputt fährst zahlt du, basta!

Er wurde garantiert darüber aufgeklärt wie der Versicherungsschutz greift und hat es akzeptiert.

Sind nur noch Fähnchendreher unterwegs oder was?

Der Vermieter muss ja keine Vollkasko anbieten, und wenn er eine Vollkasko bei Aquaplaning ausschließt und man das als Mieter weiß lässt man das Auto stehen oder trägt das Risiko.

Man müsste Rechtschutzversicherungen verbieten, klagen scheint ja seit jeder versichert ist ein Hobby zu sein.

  • Gefällt mir 2
Gast Peter_Pan_

Ich sehe da eigentlich überhaupt kein Problem.

Die AGBs von Special cars sind eindeutig.

Sie sind sogar so kurz gehalten, dass jeder, der des Lesens einigermaßen mächtig ist, diese innerhalb 5 Minuten gelesen UND begriffen haben kann.

Soweit gibt es also gar keinen Diskussionsbedarf.

Aquaplaning wurde zuvor schon beschrieben.

Wodurch das Wasser auf die Gasse kommt ist absolut unerheblich.

Ich habe während meiner Fahrausbildung sogar mitbekommen, dass man sich vor einmündenden Wirtschafts- und Waldwegen hüten solle,

da auch an diesen Einmündungen mitunter mit Aquaplaning zu rechnen sei, auch wenn es stunden- und tagelang nicht geregnet hat.

Bei kühler Witterung kann auch in einer Spurrille noch eine ganze Weile das Wasser stehen bleiben.

Mit so etwas muss man einfach rechnen.

Zu Special Cars:

Die lassen niemanden auf die Piste, der nicht explizit instruiert wurde; es wird umfangreich aufgeklärt.

Es wird auch über Besonderheiten im Umgang mit Mittelmotor-Sportwagen hingewiesen

Es gibt ein Übergabeprotokoll, das gemeinsam gefertigt und unterzeichnet wird.

UND es gibt einige Einführungskilometer mit einem Instruktor.

Wenige km fährt der Instruktor, dann der Mieter.

Die Fahrt geht vorzugsweise Richtung Engen unter der Autobahn hindurch und wieder zum Stützpunkt.

Auch bei der Fahrzeug-Rückgabe zeigt man sich kulant.

Da wird kein Terz gemacht wegen Steinschlag und geringer Macken.

So etwas kommt bei Autos vor, und die Front wird halt als Verschleißteil betrachtet.

Da machen andere mehr Wirbel um weniger.

Zur Frage der Versicherung:

Wenn ein Vermieter das Risiko eines VK-Wegfalls kalkuliert, und seinerseits für den Schaden einsteht, dann ist das seine unternehmerische Entscheidung,

welche man so respektieren muss.

Wenn die Versicherungssummen die jährlichen Schäden übersteigen, dann ist das auch sinnvoll.

Wenn Ein Schaden entsteht, welcher durch keine Versicherung gedeckt ist (auch nicht durch eine fiktive VK des Vermieters),

weil der Schaden im Versicherungsauschluss steht, dann muss der Mieter halt dran.

Er hat dafür sogar unterschrieben, Punkt.

Der Threaderöffner hat das alles offensichtlich auch genau so gesehen.

Er fragt nämlich nicht, wie er sich drücken kann, sondern fragt nach Rat für einen Wiederaufbau.

Wenn er einen Mietvertrag ohne Vollkasko nach den AGB geschlossen hat dann hat er keine Versicherung!

Was soll denn immer dieser Sc... mit wenn mir nicht passt renn ich zum Anwalt! Wenn du bei Sixt ein Auto nur mit Haftplicht mietest und es kaputt fährst zahlt du, basta!

Er wurde garantiert darüber aufgeklärt wie der Versicherungsschutz greift und hat es akzeptiert.

Sind nur noch Fähnchendreher unterwegs oder was?

Der Vermieter muss ja keine Vollkasko anbieten, und wenn er eine Vollkasko bei Aquaplaning ausschließt und man das als Mieter weiß lässt man das Auto stehen oder trägt das Risiko.

Man müsste Rechtschutzversicherungen verbieten, klagen scheint ja seit jeder versichert ist ein Hobby zu sein.

Das ist eben die Frage! Aquaplaning in einer formularmäßigen AGB auszuschließen halte ich für eine überraschende Klausel und ohne Aufklärung mit extra Unterschrift nicht haltbar.

Ansonsten halte ich es aber wie tollewurst. Zu einem Fehler sollte man stehen........

.......Edit, da mit Peter_Pan_ überschnitten. Das sehe ich auch so wenn es nur mündlich erklärt wurde und steh dazu.

  • Gefällt mir 2

Jeder, der echtes Aquaplaning schon einmal erlebt hat, weiss daß es grundsätzlich etwas anderes ist als durch Nässe verminderte Reifenhaftung. Insofern wäre die Unfallursache zu klären, die Aussage des Fahrers ist dabei lediglich als Vermutung anzusehen.

Gruß, Georg

@TolleWurst:

Einerseits hast du recht, andererseits: War denn Aquaplaning wirklich die Unfallursache?

Oder nur eine feuchte Stelle, die garkein Aquaplaning ermöglicht, sondern nur ein wegrutschen gegeben war?

Wenn die AGB so verklausuliert sind, muss man als Vermieter auch damit leben, wenn bei einem Ereignis auch entsprechend genau aufgeklärt wird, ob der Fall zutrifft oder nicht.

Aus einer Aussage "Aquaplaning" vom Fahrer direkt nach dem Unfall kann jedenfalls die wirkliche Ursache nicht hergeleitet werden. Ggf. hängt aber genau davon ab, ob es ggf. doch eine Schadenübernahme durch den Versicherer geben muss.

Wie klar das also ist, hängt also in dem Fall vom Vertrag ab.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, sich bei einem Anwalt Rat zu holen, um nicht schlechter dazustehen, als der Vertrag es eigentlich vorgesehen hätte.

Gruß

Eno.

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Gast
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