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Geschwindigkeitübertretung wegen Bedrängnis


seb123

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Hallo!

Ich raste aus.

So, gestern Abend Auffahrt Nordbrücke normal mit 60 kmh linke Spur gefahren als plötzlich hinter mir ein PkW mit ca 80 kmh angedüst kam und mich sichtlich aufforderte durch Lichthupe und plötzliches ranfahren auf ca. 1 Meter auf mein Heck, dass ich doch Platz machen sollte. Ich dachte mir nix dabei und beschleunigte damit ich die Spur wechseln konnte. -> 10 Meter um die Kurve Polizei winkt mich und ihn rein.

Ich: Probeführerschein , gemessen 85 kmh bei 50kmh Zone.

Angebliche Strafe: Anzeige ~60 euro Nachschulung 500-600 Euro

Habe den Polizisten darauf hingewiesen, dass ich nur beschleunigt habe weil er mich bedrängt hat, ihm wars wurscht.

Nunja, ich hab jetzt noch nen größeren Hass auf die lieben Beamten, meine Frage, kann ich hier etwas tun, weil ich sonst nie so schnell gefahren wäre!

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Hoffe der Beamte hat es mit aufgenommen das du angegeben hast das du bedrängt wurdest. Anzeige wegen Nötigung gegen den Drängler und dann zum Rechtsanwalt.

Die viel spannendere Frage ist doch wen von euch beiden haben Sie denn gemessen? Meist ist die Antwort beide und beide bekommen eine Anzeige. Technisch können aber nicht beide gemessen werden. Allein deshalb müsste das verfahren eingestellt werden.

Für die Zukunft: Egal wer drängelt, ruhig bleiben und nicht schneller werden oder andere Anstalten machen.

Wenn sie euch rausgewunken haben müssen sie ja gelasert haben, das heißt sie hatten ja Sichtkontakt, müssen also auch die Nötigung bemerkt haben. Ich denke wenn du dir einen guten Verkehrsrechtsanwalt holst kommst du aus der Sache raus - wenn dir der andere so dicht aufgefahren ist, kann man eventuell anzweifeln ob sie auf Distanz wirklich dich gemessen haben oder nicht vielleicht doch ihn... einem guten Anwalt fällt da sicher was ein. Ich hoffe mal du hast eine Rechtsschutz-Versicherung.

Die Beamten haben nicht mal auf meine Aussage reagiert, geschweige denn hab ich das Kennzeichen von dem Drängler notiert. Sobald die Anzeige eintrifft also einen Anwalt kontaktieren?

Und Rechtsversicherung leider auch nicht vorhanden.

Aber danke für eure Antworten, dann werd ich mir wohl einen Anwalt holen.

Ohne Anwalt - wg. Akteneinsicht - ist hier nichts zu machen

2 Dinge für die Zukunft :

- Mitglied in einem Automobilclub werden und Rechtsschutz inkl. abschliessen (EUR 60.- im Jahr extra)

- niemals drängelnden Zeitgenossen nachgeben wenn man selbst dabei in Schwierigkeiten bzw. in nicht gesetzeskonforme Situationen geraten würde

Beispiel:

ich, letztens mit 50 km/h durch München gefahren, (Alltagsfahrzeug, bog in ein Wohngebiet ein - Lehel)

plötzlich ein Fahrzeug, schwerer Mittelklasse-Kombi, sehr dicht hinter mir, hupend, aufblendend, der Fahrer sehr hektisch gestikulierend...

ich bildete mir ein, diverse Fingerzeige wahrgenommen zu haben...außerdem konnte ich lautstark gerufene Tiernamen aus dem offenen Fenster dieses Fahrzeugs vernehmen...X-)

nachdem ich mir das gespielte Programm auf einer länge von ca. 100m durch den Rückspiegel anschaute, hielt ich mein eigenes Fahrzeug an - einspurig hin, einspurig her, keine Möglichkeit für ihn zu entkommen :D - Handbremse fest, Tür auf, raus, Tür zu...

langsam lief ich auf den Delinquenten zu...:)

ob meines entschlossenen Blickes - wahlweise auch meiner körperlichen Erscheinung oder dem hochgestellten Kragen meiner antiken Lederjacke wegen - drückte dieser sogleich manuell den Knopf seiner Türe herunter und schloss sein fahrerseitiges Fenster bis auf einen Spalt...:wink:

Fahrer und Beifahrerin harrten nun - plötzlich ganz still - der Dinge, die da kommen würden...

nach einer höflichen Begrüßung meinerseits und der Frage nach möglichen motorischen Problemen des Fahrers - physisch gesehen - belehrte ich diesen über die gebotene Geschwindigkeit, die Möglichkeit einer Anzeige wegen Beleidigung sowie der Nötigung welche nach neuestem Verkehrsrecht den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen würde, neben einer nicht unerheblichen Geldstrafe natürlich...O:-)

der Fahrer hat das dann auch gleich eingesehen...X-)

mein Blick galt schliesslich der Beifahrerin, der ich mit einem Augenzwinkern mitteilte, ich würde hoffen, "er" wäre nicht immer so... O:-)

mit einem höflichen "gute Fahrt" verabschiedete ich mich dann und lief langsam zurück zu meinem eigenen Auto...der Rest der Fahrt verlief dann mit gebührendem Abstand meines Hintermannes problemlos :-))!

.

nachdem ich mir das gespielte Programm auf einer länge von ca. 100m durch den Rückspiegel anschaute, hielt ich mein eigenes Fahrzeug an - einspurig hin, einspurig her, keine Möglichkeit für ihn zu entkommen :D - Handbremse fest, Tür auf, raus, Tür zu...

langsam lief ich auf den Delinquenten zu...:)

Nichts für ungut aber das klingt für mich nach einem schweren Eingriff in den Straßenverkehr und Hilfspolizistentum ist in der deutschen Justiz nicht gerne gesehen. Insofern braucht man dann keine anderen Verkehrsteilnehmer ihrer Fehler halber zu belehren, wenn man es selbst kein Quäntchen besser macht.

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Nichts für ungut aber das klingt für mich nach einem schweren Eingriff in den Straßenverkehr und Hilfspolizistentum ist in der deutschen Justiz nicht gerne gesehen. Insofern braucht man dann keine anderen Verkehrsteilnehmer ihrer Fehler halber zu belehren, wenn man es selbst kein Quäntchen besser macht.

Völlig richtig!

@masterT: SITZ! :???:

@me308: Super! :-))! Endlich mal wieder jemand mit Eier in der Hose!

Wenn mehr Verkehrsteilnehmer etwas Zivilcourage hätten, würden es sich diese ewigen Drängler oder Nurlinksfahrer oder Hilfspolizisten die sich hinter 2to Metall verstecken, evtl. etwas zurücknehmen!

Hoffe der Beamte hat es mit aufgenommen das du angegeben hast das du bedrängt wurdest. Anzeige wegen Nötigung gegen den Drängler und dann zum Rechtsanwalt.

Ob das wirklich etwas bringt bezweifel ich jetzt mal!

Nötigung? Dein Hintermann könnte behaupten, er wollte dich mit seiner Lichthupe vor den Sheriffs warnen!

Und dann? Aussage gegen Aussage! :???:

"Aussage gegen Aussage" als solches gibt es bei OWi- und Strafverfahren nicht wirklich. Entweder ist es zweifellos begründet oder eben ein Freispruch (bzw. idR. vorherige Verfahrenseinstellung).

Die geschilderte Situation sollte jedem halbwegs guten (Verkehrs-) Rechtsanwalt ein müdes Lächeln abringen damit es zur Verfahrenseinstellung kommt. Und sei es eben nur die Rechtfertigung eine (vermeintlich) gefährliche Verkehrssituation zu entschärfen.

Das einzig ärgerliche ist dann eben bloß, dass man selbst du Kosten tragen muss, wenn keine RSV vorhanden ist.

Nun ja, in diesem Fall ist diese Art und Weise der "Konfliktlösung" dem Drängler sicherlich lieber gewesen - andere Konsequenz wäre eben nur erwähnte Strafanzeige wegen u.a. Nötigung gewesen, mit entsprechenden Folgen. Insofern, wenn der Herr die Wahl gehabt hätte, hätte er sich sicherlich auch für diese Variante entschieden. :wink:

Zum eigentliche Threadthema - das Drängeln kann leider nicht als Entschuldigung gewertet werden, vor allem wenn keinerlei Daten vom Drängler vorliegen (klingt für den SB der Bußgeldstelle wie eine faule Ausrede). Hier hätte es wiederum einer Strafanzeige bedurft wegen Nötigung (damit zumindest ein konkreter Fall aktenkundig ist) und selbst dann stehen die Chancen, nicht wegen der eigenen Übertretung belangt zu werden, quasi bei Null. Die Argumentation wird sein, Du hättest einfach Deine Geschwindigkeit beibehalten können, was hätte der Drängler machen sollen, durch Dich durch fahren geht nicht...

Dass der Polizist das nicht "schluckt", liegt in der Natur der Sache, was ,meinst Du wie oft die bei solchen Maßnahmen belogen werden? Die kranke Mutter, die Wohnungsbesichtigung oder das Vorstellungsgespräch - hören die tausendmal. Warum sollten die dann ausgerechnet Deine Schilderung glauben?

Du hättest allerdings darauf bestehen können, dass er die Strafanzeige wegen Nötigung aufnimmt gegen den Hintermann, das Knöllchen wegen zu schnellem Fahren hätte es Dir aber nicht erspart.

ob meines entschlossenen Blickes - wahlweise auch meiner körperlichen Erscheinung oder dem hochgestellten Kragen meiner antiken Lederjacke wegen - drückte dieser sogleich manuell den Knopf seiner Türe herunter und schloss sein fahrerseitiges Fenster bis auf einen Spalt...

Und beim nächsten Mal triffst du einen etwas unkooperativen Zeitgenossen (mit kleinem Waffenschein), der eine Gaspistole zückt und dir damit ins Gesicht schießt, weil er denkt, du willst ihm an den Kragen. Und dann steht auch Aussage gegen Aussage.

Solche Aktionen sind Sache der Polizei, die werden dafür bezahlt, den "Kopf hinzuhalten". Nicht zur Nachahmung empfohlen. Ende.

Nichts für ungut aber das klingt für mich nach einem schweren Eingriff in den Straßenverkehr und Hilfspolizistentum ist in der deutschen Justiz nicht gerne gesehen. Insofern braucht man dann keine anderen Verkehrsteilnehmer ihrer Fehler halber zu belehren, wenn man es selbst kein Quäntchen besser macht.

Völlig richtig!

Macht doch ´ne IG auf!

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Um auf die originale Frage zurückzukommen, da es sich hier nicht um einen Notfall handelt, sehe ich eher schlechte Chancen, aus der Sache ohne Geldbuße herauszukommen. Aber das bringt der Straßenverkehr mit sich, man lernt nie aus. Ist ein schwacher Trost, ich weiß.

Einzige Chance ist sich auf den Messfehler zu berufen und die Anzeige wegen Nötigung damit dies aktenkundig ist und die Sachbearbeiter in der Owi Stelle etwas haben was den Messfehler plausibel macht.

Gewöhn dir mal ein bischen Respekt an. Es nervt :evil: .

Du hast Recht! (Die Frage ist nicht, wer wen, gell! Und nur Reschpekt wem Reschpekt auch gebührt. Nochmal, hier ist das Erwachsenenforum! Du kannst deinen Moral-Zeigefinger deinen Azubis gegenüber zeigen!)

Daher: PLATZ! 8)

Dein Verhalten erinnert mich immer wieder an einen sog. Angstbeisser der alle grossen Hunde ankläfft mein eingezogenem Schwanz!

Wann wirst du endlich mal cremig und kannst über dich selber lachen?? Etwa nie?

Auf das ein mod das alles wieder löscht! O:-)

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Gast Peter_Pan_

Seb123: Da kommst Du nicht raus.

Warum Du zu flott unterwegs warst interessiert hier nicht.

Zahlen, und gut is'.

Zu Michaels "Nummer":

Ich persönlich finde das absolut klasse. :D

Problematisch wird es allerdings, wenn dem Auto dann ein Doppelspind mit Pfoten wie Bratpfannen entsteigt.O:-)

Dann ist Schluss mit lustich.... :oops:

Das ganze kann aber, wie schon zuvor geschrieben wurde, juristisch nach hinten los gehen.

Wenn der 'ne Anzeige stellt, dann hat man schlechte Karten. :cry:

Mir ist vor vielen Jahren mal mein Kadettchen an der Ampel verreckt (Linksabbiegerspur) und es ging nicht mehr weiter.

Getriebeschaden, es ging kein Gang mehr rein, und somit konnte ich mich auch nicht mit dem Anlasser wegschleppen.

Hinter mir hat auch jemand ungeduldig genervt.

Ich bin nach einigen vergeblichen Versuchen ausgestiegen, zum Hintermann gegangen und habe ihn gebeten, den Wagen für mich zu fahren.

Ich habe dabei auch angeboten, so lange für ihn das Hupen zu übernehmen.

Ergebnis: Anzeige wegen Nötigung.

Das Verfahren wurde dann zwar wegen Geringfügigkeit eingestellt, hat mir aber gezeigt, daß man sich im Straßenverkehr eher defensiv und ignorant verhalten sollte.

Also wenn einer von hinten drängelt, dann soll er das von mir aus tun.

So lange ich mich Stvo-konform verhalte, juckt mich das nicht mehr im geringsten.

Grüße

Wolfgang

Seb123: Da kommst Du nicht raus.

Warum Du zu flott unterwegs warst interessiert hier nicht.

Zahlen, und gut is'.

Es ist bei ihm eben besonders ungeschickt.

Er muss die Strafe zahlen, eine Nachschulung besuchen und diese bezahlen.

Und zu allem Überfluss wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Gast Peter_Pan_
Es ist bei ihm eben besonders ungeschickt.

Er muss die Strafe zahlen, eine Nachschulung besuchen und diese bezahlen.

Und zu allem Überfluss wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Das interessiert leider auch niemanden.

So sehr ich ihn verstehen kann, so wenig nutzt ihm das.

Er war zu schnell, und nur das zählt.

@Toni: Rrrreschpekt schreibt man mit vier "r". O:-)

Sicher, da hast du Recht.

Ich würde es mit einem Anwalt probieren.

Die Option dass jemand anders gefahren sei entfällt ja dá der Polizist den Fahrer nach dem Rauswinken identifiziert hat.

"Polizei winkt mich und ihn rein. "

Da lässt sich vermutlich etwas machen.

Auf jeden Fall die Akte über einen Rechtsanwalt kommen lassen. Die Akte des Dränglers ( muss eine geben, wenn er auch rausgewunken wurde) bekommt man vermutlich nur über einen Gerichtstermin.

Gast Peter_Pan_

Was will man da mit einem Anwalt?

Er war zu schnell, und da muss er halt in den sauren Apfel beißen.

Jeder Versuch, sich da "heraus zu winden" ist zumindest moralisch falsch.

Natürlich kann man das versuchen, und mit viiiiiel Glück und noch mehr Geld für Anwalt und Gutachter kann man da vielleicht etwas erreichen.

Es stellt sich aber dann aber zum einen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel, zum anderen gibt es immer noch das Risiko,

gutes Geld schlechtem hinterher geworfen zu haben.

Man kann das aber auch unter dem Aspekt des Gesetzgebers sehen: Es ist eine erzieherische Maßnahme.

Folgenden Satz bitte NICHT genau auf diesen Thread beschränkt betrachten:

Und wie sollte etwas einen erzieherischen Aspekt haben, wenn wir alle bei jedem eigenen Fehlverhalten zuerst versuchen, genau dieses zu bagatellisieren.

Ich rate dazu zu zahlen, und sich in der Zukunft nicht mehr von anderen "anstacheln" zu lassen.

Zumal man als sehr junger Fahrer da bei einem Richter eher wenig Milde finden wird.

Es wird eher nach dem Motto:" Dem zeigen wir beizeiten seine Grenzen auf!" verfahren.

Grüße

Wolfgang

Moralisch hast Du absolut Recht Wolfgang! Das war aber nicht seine Frage, sondern was kann er tun? Dazu brauche man unbedingt Akteneinsicht sonst geht in diesem Fall gar nichts.

Danach kann er entscheiden. Das kostet überhaupt nicht viiiiiel. Einen Gutachter braucht man bis dahin auf keinen Fall.

Die Frage ist doch wer wurde überhaupt gemessen? Es wurden beide rausgewunken und belangt obwohl nur einer gemessen werden kann! Da nicht mehr nachzuweisen ist wer gemessen wurde kann man ja nicht pauschal beide belangen!

Moral hin oder her, so ganz vertretbar sind die Messungen auch nicht immer. Und in so einem Fall unterstellen wir jetzt mal keinen Vorsatz sondern das er um Hilfe bittet und sich dessen bewusst ist das es falsch war! Lerneffekt war da also wird Ihm jetzt geholfen, basta. Das hat für mich auch etwas mit Werten zu tun.

Hier geht es schließlich nicht um Mord.

Und Wolfgang spar dir Deine Moralkommentare denn gerade du neigst dazu Moral zu definieren, und das mein Lieber ist nicht immer die allgemeine Moral:wink:

Und ja auch ich habe bei manchen Dingen eine Doppelmoral.

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Gast
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