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Nikos Sang Noir mit Blaulicht und 353Km/h auf der Autobahn


BruNei_carFRe@K

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Egal wer es war.

Wer mit 350 des Nachts auf noch belebter Strecke rumdonnert, der ist mehr als leicht durch den Wind.

Und wer dann noch mit Blaulicht (ich unterstelle mal Unrechtmäßigkeit, da das wohl kein Einsatzfahrzeug war) meint, sich den Weg frei machen zu müssen,

den sollte man den Rest des Lebens in öffentliche Verkehrsmittel verbannen.

Na ja, ein bißchen sehr flach... :D

Nur weil man einen Krankenwagen mit Blaulicht - der auf der rechten Spur fährt - überholt von "Police Chase" zu schreiben ist schon echt billig. Was aber auch der Qualität des Videos entspricht. :wink:

Und kaputt ist er wohl auch, oder was für eine Kontrolleuchte ist da so schön rot im Tacho?

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Verrücktes Video, derzeit 1719 Klicks, wird aber bestimmt noch mehr und darum geht´s dem Fahrer doch nur.

Die Nummer mit dem Blaulicht macht man zwar nicht, empfinde ich in dieser Situation aber eher als Sicherheitsplus, ebenso wie die Lichthupe bei 316km/h bzw. 0:13min.

Alles halt ein bisschen grenzwertig, nicht korrekt, aber ich hab da schon viel schlimmeres auf unseren Autobahnen erlebt.

Na ja, ein bißchen sehr flach... :D

Nur weil man einen Krankenwagen mit Blaulicht - der auf der rechten Spur fährt - überholt von "Police Chase" zu schreiben ist schon echt billig. Was aber auch der Qualität des Videos entspricht. :wink:

Und kaputt ist er wohl auch, oder was für eine Kontrolleuchte ist da so schön rot im Tacho?

Ich glaube, das ist das neue Gumpalm-Safety-Car, daher die Blinkleuchte und damit völlig legal.

Und die rote Signalleuchte im Tacho? Ich glaube das ist die Anschnall-Anzeige, Safety-Car- und Taxi-Fahrer müssen sich aus Sicherheitsgründen nicht anschnallen...

:D:D:D

Der Niko hat aber echt Schwein gehabt, dass der bayernmax da nicht von hinten ankam und ihm die Lichthupe reingedrückt hat...O:-)

Nur bis der Niko herausgefunden hat wie man den Highspeedmodus aktiviert. :D

Der Niko spielt echt 'Need for Speed' in der Realität und fährt noch dazu den geilsten Wagen aus dem Spiel!

mit 350 km/h und Blaulicht über unsere mit unseren Steuergeldern bezahlte BAB :-o

Ich hoffe nur ich sehe das nie, ich müsste nämlich sofort die Polizei verständigen :evil:

So langsam bekommen wir russische Verhältnisse... ;)

Finde das Video ja nett und kann verstehen, dass man mit einem Veyron auch mal gas geben möchte... ob das alles aber so in Ordnung ist, steht auf einem anderen Papier.

Solange keiner dadurch zu Schaden kommt, bzw. verletzt wird, dann ist es natürlich ein großer Spaß. Nur wenn einmal was passiert, dann ist das Geschrei natürlich groß...

Jetzt aber genug Moralapostel.

mit 350 km/h und Blaulicht über unsere mit unseren Steuergeldern bezahlte BAB :-o

Ich hoffe nur ich sehe das nie, ich müsste nämlich sofort die Polizei verständigen :evil:

Warum denn so böse? Du bist doch sonst immer so tiefenentspannt?

in diesem falle verkrampf ich mich, wo kommen wir denn da hin, wenn jeder mit nem Blaulicht rumfährt :evil:

Sehe ich wie Mike,

Laut Bußgeldkatalog kostet das mißbräuchliche Verwenden von Blaulicht und Einsatzhorn 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten alleine verwirklicht wird.

Das Gerät wird eingezogen, ist also dauerhaft weg.

Das Fahrzeug verliert durch die Anbringung der Lampe seine Betriebserlaubnis. Man begeht die Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Betriebserlaubnis".

Abhängig von der Fahrt kommen auch folgende Straftaten in Betracht:

Nötigung

Gefährdung des Straßenvekehrs

Amtsanmaßung.

Selbstverständlich werden auch die in diesem Zusammenhang begangenen "ganz normalen" Verstöße geahndet wie

Rechts überholen und/oder

Zu schnell gefahren und/oder

Zu dicht aufgefahren und und und

Die Polizei kann den Führerschein noch vor Ort sicherstellen.

Das Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden.

Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung sicherlich Streß bei der Schadensregulierung machen.

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung scheint es immer wieder I DI I OT EN zu geben, die meinen, dass gesellschaftliche Ordnungen für sie nicht gelten!

Wenn so etwas dann noch von einigen Leuten zu heldenhaftem Aktionismus hochgepuscht wird, dann hoffe ich für genau diejenigen, dass sie so einem Spinner nicht mal vor die Stossstange kommen :evil:!

Ich habe mit genau diesem Helden auch schon mal meinen Ärger auf der A5 gehabt und das rücksichtlose Verhalten hätte bei ca. 290 km/h auch fast zu einem Unfall geführt, weil man meinte, dass ein Bentley automatisch eine eingebaute Vorfahrt beinhaltet!

Dieses Video spiegelt doch die Grundhaltung wider.

Schade, das so was auch noch beklatscht wird.

PS: Ich wundere mich, dass nicht noch ein Aufkleber für die Bewerbung eines Kartoffelschnaps im Bild war!

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung scheint es immer wieder I DI I OT EN zu geben, die meinen, dass gesellschaftliche Ordnungen für sie nicht gelten!

Dieses Video spiegelt doch die Grundhaltung wider.

Schade, das so was auch noch beklatscht wird.

Mehr braucht man dazu nicht zu sagen.

100 % Zustimmung.

Sehe ich wie Mike,

Laut Bußgeldkatalog kostet das mißbräuchliche Verwenden von Blaulicht und Einsatzhorn 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten alleine verwirklicht wird.

Das Gerät wird eingezogen, ist also dauerhaft weg.

Das Fahrzeug verliert durch die Anbringung der Lampe seine Betriebserlaubnis. Man begeht die Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Betriebserlaubnis".

Abhängig von der Fahrt kommen auch folgende Straftaten in Betracht:

Nötigung

Gefährdung des Straßenvekehrs

Amtsanmaßung.

Selbstverständlich werden auch die in diesem Zusammenhang begangenen "ganz normalen" Verstöße geahndet wie

Rechts überholen und/oder

Zu schnell gefahren und/oder

Zu dicht aufgefahren und und und

Die Polizei kann den Führerschein noch vor Ort sicherstellen.

Das Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden.

Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung sicherlich Streß bei der Schadensregulierung machen.

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung scheint es immer wieder I DI I OT EN zu geben, die meinen, dass gesellschaftliche Ordnungen für sie nicht gelten!

Wenn so etwas dann noch von einigen Leuten zu heldenhaftem Aktionismus hochgepuscht wird, dann hoffe ich für genau diejenigen, dass sie so einem Spinner nicht mal vor die Stossstange kommen :evil:!

Ich habe mit genau diesem Helden auch schon mal meinen Ärger auf der A5 gehabt und das rücksichtlose Verhalten hätte bei ca. 290 km/h auch fast zu einem Unfall geführt, weil man meinte, dass ein Bentley automatisch eine eingebaute Vorfahrt beinhaltet!

Dieses Video spiegelt doch die Grundhaltung wider.

Schade, das so was auch noch beklatscht wird.

PS: Ich wundere mich, dass nicht noch ein Aufkleber für die Bewerbung eines Kartoffelschnaps im Bild war!

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