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Geblitzt in Deutschland als Schweizer


Syffel

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Hallo zusammen

Ich wurde im November Nähe Karlsruhe auf der A5 geblitzt. Diese Woche kam Post. Ich war 29 km/h zu schnell.

Was da in der Schweiz auf mich zukommen würde, dass weiss ich. Mindestens 600 Fr. Busse und einen Monat Fahrverbot.

Ich habe mal im Internet geguckt, mich erwartet 100 Euro Busse, und 3 Punkte. Also wirklich nicht erwähnenswert.

Meine Frage: Wird diese Übertrettung in die Schweiz gemeldet? Können die mir in CH deswegen meinen Führerschein einziehen?

Und wie funktioniert das mit den Punkten? Wird für mich jetzt ein Punktekonto eröffnet? Auch für Ausländer?

Wer stellt auf der Autobahn schon eine 60er Taffel auf :-(

Grüsse

Hannes

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Wer stellt auf der Autobahn schon eine 60er Taffel auf :-(

Ist doch klar, weil die A5 so hundsmiserabel ist.:puke:

Die Information über die Übertretung haben die Schweizer Behörden schon. Das Land Baden-Württenberg fragt ja in der CH nach Deiner Adresse.

Ob Du in der CH gebüsst wirst ist vom Kanton abhängig.

Die Punkte in D sind egal, Du bekommst zwar ein Konto, aber da musst Du dich schon viel in D bewegen um 18 Punkte zu sammeln.

Geldbusse in D ist lächerlich.

Hallo!

das Schlimmste was Dir als Schweizer passieren könnte, ist dass Du ein Fahrverbot in Deutschland bekommst. Aber auch nur in Deutschland, in anderen Ländern inkl. Deiner Heimat darfst Du weiterhin fahren.

Aus Schweizer Sicht droht Dir nichts weiteres, die Schweiz hilft lediglich beim Vollstrecken, ordnet aber keine eigenen Konsequenzen bei Dir an.

Wenn Du also die 100 Euro bezahlt hast, ist der Fall gegessen, die 3 Punkte werden auf Dein "Deutsches Konto" in Flensburg gutgeschrieben und nach zwei Jahren wieder gelöscht, wenn bis dahin keine weiteren Punkte dazukommen.

Ist doch klar, weil die A5 so hundsmiserabel ist.:puke:

Die Information über die Übertretung haben die Schweizer Behörden schon. Das Land Baden-Württenberg fragt ja in der CH nach Deiner Adresse.

Ob Du in der CH gebüsst wirst ist vom Kanton abhängig.

Die Punkte in D sind egal, Du bekommst zwar ein Konto, aber da musst Du dich schon viel in D bewegen um 18 Punkte zu sammeln.

Geldbusse in D ist lächerlich.

Nicht ganz richtig. Die fragen den Halter ab - richtig, aber das hat im ersten Moment keine Auswirkungen im Inland.

Wenn die Nummer jedoch gesperrt ist, und das entsprechende Bundesland den Halter nicht ohne weiteres ermitteln kann, läuft der Prozess über die CH-Behörde. Dann kann es - muss aber nicht - brenzlig werden.

Wenn man viel im Ausland unterwegs ist, dann am besten die Nummer nicht sperren lassen.

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Nicht ganz richtig. Die fragen den Halter ab - richtig, aber das hat im ersten Moment keine Auswirkungen im Inland.

Wenn die Nummer jedoch gesperrt ist, und das entsprechende Bundesland den Halter nicht ohne weiteres ermitteln kann, läuft der Prozess über die CH-Behörde. Dann kann es - muss aber nicht - brenzlig werden.

Danke, weisst Du ob das für alle Kantone gilt?

Danke, weisst Du ob das für alle Kantone gilt?

Nicht mit Sicherheit, aber ich denke was den Strassenverkehr angeht, dürfte sich der "Kantönligeist" in Grenzen halten.

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass mir eben dieses Vorgehen 2 mal passiert ist. 1 x im Kt. Zürich & 1 x im Kt. Zug. :oops: (seither ist die Nummer nicht gesperrt O:-))

Passiert ist aber nie was, obwohl ich wegen einem Vergehen hätte definitiv den Schein für 3 Monate in der Schweiz abgeben können. (bei der Polizei musste ich aber antanzen, und eine Aussage machen) Übrigens haben es dann die bayrischen und österreichischen Kollegen versäumt, die Busse zuzustellen. (ist mittlerweile sowieso verjährt)

Hallo!

das Schlimmste was Dir als Schweizer passieren könnte, ist dass Du ein Fahrverbot in Deutschland bekommst. Aber auch nur in Deutschland, in anderen Ländern inkl. Deiner Heimat darfst Du weiterhin fahren.

Aus Schweizer Sicht droht Dir nichts weiteres, die Schweiz hilft lediglich beim Vollstrecken, ordnet aber keine eigenen Konsequenzen bei Dir an.

Wenn Du also die 100 Euro bezahlt hast, ist der Fall gegessen, die 3 Punkte werden auf Dein "Deutsches Konto" in Flensburg gutgeschrieben und nach zwei Jahren wieder gelöscht, wenn bis dahin keine weiteren Punkte dazukommen.

Schön wärs, ist aber leider falsch.

Seit Herbst 2008 müssen Schweizer Automobilisten den Ausweis abgeben, wenn gegen sie im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die zugrunde liegende Widerhandlung nach Schweizer Recht als mittelschwer oder schwer gilt. In der Schweiz gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ab 31 Kilometern pro Stunde bereits als mittelschwerer, eine solche von 35 Kilometern pro Stunde und mehr sogar als schwerer Fall. Innerorts kann je nach Standort schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 5 Kilometern pro Stunde (!) als mittelschwerer beurteilt werden. (Vor einer Schule beispielsweise)

Da Syffel auf der AB gemessen wurde, vorausgesetzt es war nicht in einem 100 km/h Bereich, dürfe als Administrativmassnahme eine Verwarnung ausgesprochen werden. Wenn der automobilistische Leumund einwandfrei ist, darf in den nächsten 5 Jahren nichts dergleichen dazukommen. Hast du aber schon eingetragene Bussen, ist der Ausweis mit Sicherheit für mind. 4 Monate weg.

Wenn es ein Bereich mit 60 km/h Signalisation war, kommst du vermutlich eh nicht ohne Entzug davon. Da reichen auch auf der AB 21 km/h als schwerer Fall. Ich würde mir da schon einen Anwalt nehmen, der Erfahrung mit Strassenverkehrsdelikten hat. Ich spreche da aus leidlicher Erfahrung.

Schön wärs, ist aber leider falsch.

Seit Herbst 2008 müssen Schweizer Automobilisten den Ausweis abgeben, wenn gegen sie im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die zugrunde liegende Widerhandlung nach Schweizer Recht als mittelschwer oder schwer gilt. In der Schweiz gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ab 31 Kilometern pro Stunde bereits als mittelschwerer, eine solche von 35 Kilometern pro Stunde und mehr sogar als schwerer Fall. Innerorts kann je nach Standort schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 5 Kilometern pro Stunde (!) als mittelschwerer beurteilt werden. (Vor einer Schule beispielsweise)

Da Syffel auf der AB gemessen wurde, vorausgesetzt es war nicht in einem 100 km/h Bereich, dürfe als Administrativmassnahme eine Verwarnung ausgesprochen werden. Wenn der automobilistische Leumund einwandfrei ist, darf in den nächsten 5 Jahren nichts dergleichen dazukommen. Hast du aber schon eingetragene Bussen, ist der Ausweis mit Sicherheit für mind. 4 Monate weg.

Wenn es ein Bereich mit 60 km/h Signalisation war, kommst du vermutlich eh nicht ohne Entzug davon. Da reichen auch auf der AB 21 km/h als schwerer Fall. Ich würde mir da schon einen Anwalt nehmen, der Erfahrung mit Strassenverkehrsdelikten hat. Ich spreche da aus leidlicher Erfahrung.

Tut mir Leid für dich, aber wichtig ist trotzdem zu sagen: Es können Administrativmassnahmen drohen, müssen aber nicht!

Ich wurde in D mit 152 km/h im 100 km/h Bereich geblitzt, wurde von den CH-Freundlichen darauf hingewiesen, dass entsprechende Massnahmen verfügt werden können - passiert ist nie was. Ein anderes Mal in Österreich mit einem - nach CH-Recht - schweren Vergehen - hier die selbe Geschichte. Österreich ist 4 Jahre, D ca. 2 Jahre her...

Hallo zusammen

Danke für euere zahlreichen Antworten.

Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie sagte, dass es in ihrer Laufbahn als Anwältin (6,5 Jahre) bis jetzt nie vorgekommen ist, dass man in CH den Ausweiss abgeben muss, ohne dass es in D zum Entzug kommt. Das heisst, ab 41 zu schnell hätte ich auch in CH ein grösseres Problem.Oer ab, ich glaube,18 Punkten. Sie sagte aber auch, dass sie es nicht garantieren kann. Einfach in ihrer laufzeit als Anwältin ist ihr nicht ein Fall bekannt.

Wir sind jetzt so verblieben, dass wirl abwarten as kommt, und dann gegen eine zu hohe Busse, oder Fahrverbot versuchen können Einspruch zu erheben.

Ich persönlich denke aber nicht, dass mich in CH ein administrativ ferfahren erwartet. Hoffentlich denke ich richtig.

Viele Grüsse, und schöne Festtage euch allen.

Hnnes

@ el croato: es kam keine Busse, sondern eine Anhörung zum Bußgeldbescheid. Oder wie das auch immer heißt. Dort geht es einfach darum, um festzustellen, wer gefahren ist. Busse ist noch nicht gekommen. Von ch habe ich noch gar nichts gehört.

@ Ferrari-V8: was genau ist passiert?

Man weiss dass die CH-Gesetze es nicht ausreichend regeln, trotzdem hat man den Leuten über Jahrzehnte die Ausweise willkürlich entzogen, die Praxis wurde anno 2007 aufgedeckt und unser liebster Moritzli (der mit der Tussi mit stinkendem Ritmo ohne Kat, welcher Umweltzonen einrichte möchte) wollte das möglichst schnell im Gesetz aufnehmen was aber bis heute noch nicht geschehen ist.

das Wichtigste ist der allerletzte Abschnitt

10. Die schweizerische Rechtsordnung enthält demnach keine ausreichende Grundlage für die Anordnung von Warnungsentzügen wegen Auslandtaten.

Demgegenüber können Sicherungsentzüge sowie Führerausweisentzüge im Sinne von Art. 16 Abs. 1 SVG auch aufgrund von Vorkommnissen im Ausland angeordnet werden; hiefür enthält die schweizerische Rechtsordnung eine ausreichende Grundlage.

Damit ist klar dass Syffel nichts mehr zu befürchten hat da seine so schlimme Straftat in den Bereich der Warnungsentzüge fallen würde.

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  • 2 Wochen später...

Moment mal ... in der CH gibt es doch keine Halterhaftung.

Was ist, wenn der D-Geblitzte in der CH aussagt, er sei nicht selbst gefahren, und auch das Foto keine eindeutige Zuordnung zulässt (Teile verdeckt, etc)?

  • 2 Monate später...

Syffel - oder wer noch im chat ist : wie ist Dein Fall weitergegangen ? hab fast den identischen Fall - jedoch mit 32 zu schnell auf der D Autobahn in der 100er Zone - Anhoerungsbogen ist gestern aus Dtl direkt gekommen - Frage ist: ob es in die Schweiz gemeldet wird oder alles okay wenn die Busse bezahlt ist

Moment mal ... in der CH gibt es doch keine Halterhaftung.

Was ist, wenn der D-Geblitzte in der CH aussagt, er sei nicht selbst gefahren, und auch das Foto keine eindeutige Zuordnung zulässt (Teile verdeckt, etc)?

Wenn du einer der wenigen bist, die das Glück haben, dass auf dem Foto nichts zu erkennen ist, und der Halter ein Ass ist, und die Polizei davon überzeugen kann, ja dann hast du Glück gehabt. O:-)

Aber unsere "Helfer" sind auch nicht auf den Kopf gefallen - mach dich bei der Befragung auf einige unangenehme Fragen gefasst. :wink:

heisst das, es gibt also einen Automatismus in Flensburg : sobald ein Busgeldverfahren in DTL vollstreckt wird (auch wenn es keinen Ausweisentzug und "nur" Punkte gibt) fiolgt eine Mitteilung in die Schweiz - selbst wenn ganz ordentlich die 120 bis 160 EUR bezahlt werden ?

heisst das, es gibt also einen Automatismus in Flensburg : sobald ein Busgeldverfahren in DTL vollstreckt wird (auch wenn es keinen Ausweisentzug und "nur" Punkte gibt) fiolgt eine Mitteilung in die Schweiz - selbst wenn ganz ordentlich die 120 bis 160 EUR bezahlt werden ?

Nein. Lies die ersten paar Beiträge durch. Automatismus gibt es sowieso nicht - dieser Begriff ist uns Schweizern sowieso ein Graus. O:-)O:-)O:-)

merci - verstanden - das hat also damit zu tun, ob mein Kennzeichen gesperrt ist ? - hast mich etwas verunsichert mit dem "Vorsprechen bei der Polizei" habe naemlich noch eine kleine "Altlast" aus dem letzten Jahr ebenfalls im Ausland , worauf mir die CH Behoerden den Fahrausweis entzogen (51 zu schnell auf der AB - ich hab daher noch eine Bewaehrungszeit, wo es heisst, das beim naechsten kleinen, vergehen fuer 1 monat , mittleren fuer 4 monaten usw entzogen wird ,.... (hate ueber 20 jahre nur kleinigkeiten und jetzt gleich 2x in 12 monaten,.. :cry::cry:)

  • 2 Jahre später...

Dass was die Deutschen an Verkehrssicherheit bieten ist ganz einfach billige und dreiste abzocke Pur. Deshalb weil die Verkehrszeichen veraltet (nicht mehr richtig reflektieren und so aufgestellt sind dass sie nicht richtig im Blickfeld des Fahrers sind! Zum Vergleich eine Probefahrt durch die Schweiz, dies sagt alles!! Zudem merkt man dass die EU kein Geld mehr hat zur Wartung des Schilderwald. Und wer beisst dafür ins Gras der Autofahrer :-(((

  • 3 Monate später...

Hallo Zusammen,

ich wurda am Juni in Deutschlan auf A8 Geblitzt. Ich habe Brief bekommen, ich war 33 zu schnel statdt 100. Und ich habe heute noch Telefongekrigt von Polizei das ich muss auf wache gehen.

Meine frage ist, können die miene fürehrschein einzihen? Ich bin in schweiz 2 jahre auf bewehrung. Und ich wiess nicht was für ein abkommen hat Schweiz mit Deutschland.

Kann das so schlimsein? Ich hoffe nicht.

Können Sie mir helfen bitte?

Danke

Wenn ich Schweizer auf deutschen Autobahnen fahren sehe, dann klappt mir das Messer in der Hose auf. Dicht auffahren und völlig überhöhte Geschwindigkeit, sind da an der Tagesordnung in Süddeutschland. Es ist zum kotzen! In der Schweiz habt ihr nicht den Mumm dazu. Also wenn man in Deutschland zu schnell fährt, dann zahlt eure Strafen und heult nicht herum.

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Nein, Deutschland kann Deinen FA nicht einziehen, da nicht ausstellende Behörde. Gewisse Abkommen mit der Schweiz gibt es, allenfalls könnte das weitergehende Konsequenzen in der Schweiz haben.

Frag einen Anwalt, ist das Gescheiteste. Dafür sind die da. Müssen halt bezahlt werden. Dafür bist Du da.

Du hast den Mist gebaut, geh auf den Posten und Du erfährst mehr, das sogar aus erster Hand!

Wenn ich Schweizer auf deutschen Autobahnen fahren sehe, dann klappt mir das Messer in der Hose auf. Dicht auffahren und völlig überhöhte Geschwindigkeit, sind da an der Tagesordnung in Süddeutschland. Es ist zum kotzen! In der Schweiz habt ihr nicht den Mumm dazu. Also wenn man in Deutschland zu schnell fährt, dann zahlt eure Strafen und heult nicht herum.
Nimm die Österreicher gleich dazu, da gibt es keinen Unterschied. Leider.

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