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Blitzer steht mit Auto auf Radweg! Erlaubt?


oli_kf

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Hi!

Hab vor kurzem einen Blitzer gesehen der mit seinem Wagen mitten auf dem Geh bzw. Radweg steht! Nun frage ich mich ob dies denn "legal" ist? Wenn ich mit meinen zivielen Fahrzeug einen Radweg blockiere ist das schließlich auch nicht gestattet! Und der Wagen vom Ordnungsamt ist ja schließlich auch kein Polizeifahrzeug etc. sondern ein Auto mit zivielen Kennzeichen!?

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So lange es kein Notfall ist, darfst du in eine Fußgängerzone noch nicht mal einfahren. :wink:

Die meisten dieser Regeln sind ja so ausgelegt, dass es eine gewisse Intention dahinter gibt, die irgendwie einleuchtend ist. Wenn ich mir jetzt das Szenario vorstelle: Alte Frau auf Krückstöcken will an Auto vorbei, muss auf Radweg ausweichen um vorbeizukommen und wird von einem Fahrradfahrer umgesägt - dann macht es aus meiner Sicht keinen Unterschied, was dort für ein Auto steht, so lange dort nicht gerade brennende Häuser stehen und das Auto von der Feuerwehr ist. Also für meinen Geschmack steht der Blitzer dort 100% falsch - interessant wäre es aber, ob die Bilder aus dem Blitzer dann trotzdem verwertet werden dürften

Hatte mal eine ähnliche Situation bei der die Polizei im absoluten Halteverbot stand und mit einer Videokamera gefilmt hat. Das Wort hat mein Beifahrer gegenüber den Beamten erhoben, diese sind hoch erbost abgedüst. Das unsere Gesetzeshüter sich selbst nicht an Gesetze halten, ist dabei aber ja nichts neues. Man sehe z.b. mal die Amnesty Berichte über Deutsche Polizeigewalt und ähnliches an...Täterschutz in Perfektion...

Hab ich jetzt leider auch schon öfter erlebt, rechts abbiegen wo nur links abbiegen erlaubt war usw.!

Da mit dem Blitzer fand ich jetzt doch relativ unverschähmt und will das auch zur Anzeige bringen, aber eben nur mit dem Lichtblick das ich damit auch Erfolg habe! Ist kein Anwalt im Forum aktiv der sich etwas auskennt!?

Die gleiche Frage habe ich hier auch schonmal gestellt:

>KLICK<

So wie ich das verstehe gibt es wohl Genehmigungen, womit die Ordnungsämter das dürfen. Aber auch nur mit Einschränkungen.

Wenn das Bußgeld aber nur gering ist würde ich das bezahlen. Habe ich damals auch gemacht. Immerhin ist man ja zu schnell gefahren. :wink:

Du kannst selbstverständlich Strafanzeige erstatten bei der Polizei. (oder auch Online! ist natürlich viel lässiger)

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html

Mit den Beweisfotos sehr gute Chancen auf Erfolg.

Ich bin nicht nur der Meinung dass "Ordnungskräfte" sich genauso an die Gesetzte zu halten haben, sondern darüberhinaus ja auch eine "Vorbildfunktion" innehaben.

Hab kürzlich einne Polizeibeamten an der Ampel angesprochen (konnt ich mir echt nicht verkneifen), nachdem er 8 km vor mir herumgeeiert war und sage und schreibe 8 Verkehrsdelikte begangen hatte, unter anderem mit 80 in eine 40er Zone eingefahren, dafür dann mit 70 auf der Landstraße herumgeschlichen (das usw. usw.

Hab ihm gesagt, dass man jedem anderen nun direkt den Führerschein abnehmen würde und das mit Recht, und dass er doch eine vorbildfunktion innehätte, ob ihm das Wort überhaupt geläufig sei. Seine Kollegin auf dem Beifahrersitz konnte sich kaum zurückhalten vor Gekichere.

Und als er dann ansetzen wollte zur Erwiderung, hab ich ihm nur gesagt er solle einfach mal darüber nachdenken, ich hätte keine Lust seine Ausflüchte anzuhören, und bin wieder eingestiegen

Hatte dann eine Fahrzeugkontrolle erwartet, hat er sich aber nicht getraut...

Selbst wenn dahinter ein Parkplatz ist darf man das nicht! Musste ich leider schon mal feststellen. Besser und deutlich unauffälliger ist es einen Laserpointer genau auf das Objejtiv auszurichten ;-)

Die gleiche Frage habe ich hier auch schonmal gestellt:

>KLICK<

So wie ich das verstehe gibt es wohl Genehmigungen, womit die Ordnungsämter das dürfen. Aber auch nur mit Einschränkungen.

Wenn das Bußgeld aber nur gering ist würde ich das bezahlen. Habe ich damals auch gemacht. Immerhin ist man ja zu schnell gefahren. :wink:

Dieses ewige "einfach bezahlen" ist aber auch keine Lösung. Es ist ja offensichtlich, dass die Kommunen blitzen um Geld in die Kassen zu spülen. Mein Bruder wurde an einer Stelle mit 60 geblitzt die innerstädtisch ist und Tempo 30 Limit ist...da fährt JEDER mind. 50 weil man ansonsten den gesamten Verkehr aufhält. Da wird einfach nur geblitzt um Geld zu verdienen. Sowas hat nichts mit Recht & Ordnung sondern mehr mit Raubrittertum und Wegelagerei zu tun. Und in den Fällen sollte man sich wehren und partout nicht zahlen!

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Hallo oli_kf,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Geblitzt wurde ich von DIESEM Kollegen nicht, allerdings will ich denen auch mal eins auswischen^^

Selbst wenn dahinter ein Parkplatz ist darf man das nicht! Musste ich leider schon mal feststellen. Besser und deutlich unauffälliger ist es einen Laserpointer genau auf das Objejtiv auszurichten ;-)

was passiert dann?

in diesen mobilen radarfallen sitzt ja meistens ein beamter. muss der den blitzt jedes mal manuell auslösen, oder übernimmt das eine automatik? warscheinlich hockt der da nur drin, damit mit dem pkw kein unfug getrieben wird :)

Fotozelle funzt nicht, hat man mal geändert um gegenblitze zu umgehen. Laserpointer auf das Objektiv gerichtet macht die Bilder unbrauchbar und der Beamte bekommt es nicht mit da er keinen Kontrollbildschirm hat, Datenschutz sei dank. Ich weise darauf hin das es verboten ist da unter Umständen wenn der Laser zu stark ist auch der CCD Chip gehimmelt wird. Dann kommt auch noch Sachbeschädigung hinzu.

Das heisst ja auch, dass die garnicht mitkriegen wenn ich das Teil mit schwarzem Tape überklebe? Hatte schon mehrmals die Gelegenheit dazu, weil der Transporter keinen Einblick auf den Blitzer/Radaranlage hatte...

Ich dachte eigentlich die sehen, was da geblitzt wurde.

PS: Das war hypothetisch für unsere Freunde der Gesetzeshütung die mich gleich wieder ermahnen wollen (meistens die gleichen, die einfach immer zahlen egal was ist...)

Mir würde es gar nicht darum gehen, der Polizei "eins auszuwischen", es stellt sich nur die Frage ob ein eventuelles Verkehrsvergehen eines Beamten die Geschwindigkeitskontrolle plus Geldstrafe rechtlich null und nichtig macht. Einfach bezahlen wär da sicherlich die schlechteste Lösung. Der Klügere gibt nicht immer nach :wink:

... es stellt sich nur die Frage ob ein eventuelles Verkehrsvergehen eines Beamten die Geschwindigkeitskontrolle plus Geldstrafe rechtlich null und nichtig macht. ...

Da es für derartige Vorgehen des Ordnungsamtes/der Polizei meist Ausnahmegenehmigungen gibt, mangelt es schon an einem rechtwidrigen Verhalten.

Aber auch dessen ungeachtet, würde die Geringfügigkeit des (Rechts-)Verstoß idR. zu keinem Beweisverwertungs- oder Beweiserhebungsverbot führen.

Insoweit muss man für sich selbst entscheiden, ob man auf eine Verfahrenseinstellung, Verjährung, etc. spekuliert oder eben den eigenen Fehler (ungeachtet anderer Umstände) einsieht und dafür Buße leistet.

Sehe ich genauso wie keulejr.

Allerdings schaffen sich die Ordnungshüter mit derartigem Vorgehen nicht gerade Akzeptanz. Denn wer sieht schon sein Fehlverhalten ein, wenn die Ordnungshüter selbst sich auch nicht verkehrsgerecht verhalten haben. Psychologisch ganz schlecht !

Gruß

Christoph

@ jonny:

Natürlich weiß jeder von uns dass es eigentlich müßig ist sich über die permanenten Kontrollen aufzuregen. Deshalb ist es eigentlich auch egal warum dein Bruder mit 60 durch die 30er-Zone fährt. Er hat den Fehler begangen und nicht derjenige der ihn blitzt. :D

Ich unterscheide aber immer zwischen gerechtfertigten Limitierungen und solchen, die ganz offensichtlich nur dem Profit gelten.

In "meinem" Fall stand der Blitzer zwar mitten auf dem Fahrradweg, dafür belief sich die Buße aber nur auf 25€ und es handelt sich um eine Straße mit einem Fahrradweg drauf. Zudem ist dort rechts vor links.

Ich denke 30km/h ist hier ok.

Dafür will ich dann niemanden anzeigen.

Viel mehr rege ich mich auf, wenn man mich um 21:30 Uhr Abends am Ortsausgang lasert oder wenn sehr gut ausgebaute Autobahnabschnitte auf 120 Km/h limitiert werden.

Andererseits sollte man auch auf dem Teppich bleiben was Äußerungen wie "Raubrittertum" angeht. Da sind andere EU-Länder deutlich rigoroser was die Strafe und die Methoden (Section Control, etc.) angeht.

Fahr doch mal auf der schweizer Autobahn +20km/h. :wink:

Das Argmument "andere sind noch schlimmer" ist für mich keines. Dann könnte ich ja auch zum Verbrecher werden und vor Gericht mit Hitler argumentieren...ich hab ja nur die Bank leer geräumt und 2 Geiseln genommen. Was ist das schon gegen andere Verbrecher. Das kann kein Maßstab sein.

Wenn an Gefahrenschwerpunkten oder Unfallschwerpunkten geblitzt wird ist das ok...auch bei Schulen, Kindergärten etc. finde ich das ok. Aber nicht auf einer geraden Landstraße auf dem freien Land auf der 50 km/h ohne Grund herrscht...das ist Abzocke (deshalb ist mein Schein weg :D)

Was die Schweiz angeht...für manche ist die Alpenluft wohl nicht so gut. In dem Land Auto zu fahren ist wie im Iran mit aufgeknöpfter Bluse den Revolutionären Garden die Hupen zu zeigen. Ziemlich dumm.

Wenn an Gefahrenschwerpunkten oder Unfallschwerpunkten geblitzt wird ist das ok...auch bei Schulen, Kindergärten etc. finde ich das ok. Aber nicht auf einer geraden Landstraße auf dem freien Land auf der 50 km/h ohne Grund herrscht...das ist Abzocke

Mal ganz ernsthaft gefragt (und ganz ohne Moralapostelei gemeint): wie hast Du ermittelt, daß die Limitierung "ohne Grund" erfolgte? Hast Du das zuständige Landratsamt um detaillierte Auskunft gebeten? Kennst Du beispielsweise die örtlichen Unfallstatistiken, d.h. welche Unfälle dort genau passieren (also die Unfallursachen) und wie häufig? Hast Du Dir tatsächlich mal die Mühe gemacht, derartige Ermittlungen anzustellen? Evtl. aus fehlender, eigener Sachkenntnis gar einen Gutachter beauftragt?

Bitte verstehe mich nicht falsch: es geht nicht darum, Dir ans Bein zu pinkeln. Eine derartige Geschwindigkeitsbeschränkung, wie Du sie beschrieben hast, wird gerade deshalb aufgestellt, weil der allgemeine Autofahrer eben nicht erkennen kann, welche mögliche Gefahr an dieser Stelle tatsächlich lauert. Sonst würde nämlich schon der menschliche Erhaltungstrieb dafür sorgen, daß man an dieser Stelle langsamer fährt.... Vielmehr spielt einem die eigene Auffassungsgabe der örtlichen Gegebenheiten zuweilen ein Streich, da man eben im Wortsinne nur eine Betrachtungsweise sieht. Nämlich die eigene...

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Zur Ursprungsfrage:

Wenn er keine Ausnahmegenehmigung hat, dann wird er dafür sicher eine Strafe bekommen und du damit Recht.

Zweiter Punkt: An deinem Bußgeld wird das aber wohl nichts ändern.

Drittens: Evtl. braucht er dann aber in Zukunft eine Ausnahmegenehmigung um dort zu blitzen und bekommt diese vielleicht nicht. Damit wäre diese Blitzerstelle entschärft wenn es die einzig mögliche Variante ist dort Fotos zu machen. Ich weiß nicht wer die Ausnahmegenehmigungen erteilen darf und wie gut diese begründet sein müssen. Wenn man die einfach auf Antrag bei einer netten Dame im Amt bekommt...na dann steht der Blitzer halt in Zukunft mit ner Genehmigung da. Wenn man das wirklich begründen muss und der Blitzer dort nicht mit einem Unfallschwerpunkt argumentieren kann dann könnte es schwer werden.

Zu Jonny:

Der Klügere gibt solange nach bis er der Dümmere ist. Aber wie matelko schon schreibt sollten wir uns erst dann als der Klügere fühlen, wenn wir es auch sind. Mutmaßungen sind keine Argumentationsgrundlage. Aber Nachfragen auf der Gemeinde bei solchen Blitzern, evtl. auch in öffentlichen Gemeinderatssitzungen könnte manchen schon in Verlegenheit bringen. Ich denke kein Gemeinderat oder Bürgermeister gibt gerne zu, dass er nur aus Geldmacherei den Blitzer hinstellt. Und wenn echte Fakten fehlen könnte der Blitzer da auf öffentlichen Druck hin zum letzten mal gestanden haben.

PS: Ja ich habe Vertrauen in unser demokratisches System und freue mich über jeden Einzelnen, der sich die Mühe macht öffentlich eine Meinung zu vertreten und die Exkekutive in Frage zu stellen, solange er es sachlich und begründet macht. Wir können bei diesem Spiel alle mitspielen, nicht nur die Berufspolitiker.

... Ich weiß nicht wer die Ausnahmegenehmigungen erteilen darf und wie gut diese begründet sein müssen. Wenn man die einfach auf Antrag bei einer netten Dame im Amt bekommt...na dann steht der Blitzer halt in Zukunft mit ner Genehmigung da. Wenn man das wirklich begründen muss und der Blitzer dort nicht mit einem Unfallschwerpunkt argumentieren kann dann könnte es schwer werden.

Die Ausnahmegenehmigungen werden idR. von den unteren Verkehrsordnungsbehörden herausgegeben. Die Verkehrsüberwachung erfolgt entweder durch die Polizei oder durch die untere Verkehrsordnungsbehörde.

Die Polizei bedarf zur Verkehrsüberwachung wohl eher keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung, da diese sich in den meisten Bundesländern aus dem Polizeigesetzen herleiten lässt (im Zweifel dient es eben zur Prävention einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung).

Und die Ordnungsämter werden sich wohl kaum ihre eigenen Genehmigungen versagen. Es entzieht sich sowieso der Mehrheit zur Überprüfung.

Es wird daher sicherlich ein sehr schwieriger Weg sein dagegen vorzugehen. Insoweit erscheint es doch erheblich einfacher, wenn sich alle an die Geschwindigkeit halten. Denn somit wird die Stelle sehr schnell unrentabel und aus der "Liste" gestrichen.

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