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OLG Oldenburg - Kein Bußgeld wegen fehlender Winterreifen


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Das OLG Oldenburg hat in einer am Mo veröffentlichten Entscheidung geurteilt, dass es die §§ 2 Abs. 3 a S. 1, 2, 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO für verfassungswidrig hält. Die Vorschriften sanktionieren das Führen eines Fahzeugs im Straßenverkehr mit einer für die Witterungsverhältnisse ungeeigneter Bereifung (kurz Sommerreifen im Winter).

Das Gericht hält die Formulierung der StVO für zu unbestimmt und damit für verfassungswidrig (Art. 103 Abs. 2 GG). Aus der StVO ergebe sich nicht was geeigente Reifen sind und insbesonderer welche techn. Voraussetzungen ein geeigneter Reifen haben muss.

Das Gericht hob daher den Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes §§ 2 Abs. 3 a S. 1, 2, 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO auf.

Die Entscheidung ist im Volltext unter dem Aktenzeichen 2 SsRs 220/09 hier zu finden: http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4

Jaaa.. "no shit, sherlock". Schoen, dass man fuer sowas ein Gericht

bemuehen muss :lol:

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