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Pfannenwender führt zur Anzeige


BjoernB

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Mir ist heute etwas,wäre es nicht so hanebüchen, amüsantes passiert.

Angehalten worden von der Polizei, Vorwurf Handy in der Hand gehabt.

Ne Stunde vorher hab ich mir im 1 Euro Shop einen schwarzen Silikon Pfannenwender gekauft(ich hoffe jeder weiss,was gemeint ist). Den habe ich an einer roten Ampel in der Hand gehabt, weil ich die anhängende Broschüre lesen wollte.

Polizist sagt er hätte gesehen, dass ich ein Handy in der Hand hatte. Ich verneinte, er frug mich, was ich denn in der Hand hatte.

Wegen der Situation war ich leider ein wenig perplex und wusste nicht, ob man überhaupt was in der Hand halten darf und habe ihm gesagt, ich hätte nichts in der Hand gehabt.

Jetzt wird eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige geschrieben und gegen die kann ich Widerspruch einlegen.

Hab ich Chancen ohne Strafe aus der Sache zu kommen? Wird mir ein Staatsanwalt glauben, dass ich an roten Ampeln Brösc****n von Pfannenwendern lese? :lol:

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Nein hast du nicht, zumindest würde es mich wundern. Ich hatte einen iPod in der Hand und wurde angehalten. Anzeige! Habe Widerspruch und was weiß ich alles eingelegt, keine Chance. Die Polizisten haben behauptet es war ein Mobiltelefon und für den Rest haben sie sich gar nicht interessiert. Ich hab mich damit abgefunden und gut ist. Ärgerlich ist das du jetzt einen Punkt bekommst.

Na einen Versuch ist es wert. Hast Du den Kassenbon und den Anhänger noch?

Schreib aber gleich rein in den Widerspruch, dass es vielleicht etwas hanebüschen klingt und Du im ersten Moment zu perplex warst die Wahrheit zu sagen. Ehrlichkeit hilft da manchmal.

erstmal danke für die Hilfe, im Netz wird meistens gleich berichtet.

Ich habe den Pfannenwender nicht benutzt und die Broschüre noch dran gelassen, vlt. mache ich wirklich ein Foto davon und schicke es der Behörde.

OT: einen Pfannenwender für einen Euro würde ich aber auf keinen Fall an mein Essen ran lassen. Da hätte ich aufgrund der enthaltenen Weichmacher schon Bedenken ihn überhaupt an zu fassen.

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Geschrieben

Hallo BjoernB,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Schreib doch rein: Ja, ich habe telefoniert. Ich sah vor mir einen grünen Fiat Panda, in dem eine Beifahrerin (blond) den Fahrer mit einem Michael Pfannenwendler geschlagen hat. Als ich darauf hin die Polizei rufen wollte, kamen die bereits schneller als die Polizei erlaubt angerast. Der Fahrer zog die Handbremse und driftete, eine 180°-Kurve beschreibend, neben mich. Der Polizist sagte nur so etwas wie: "Ich weiss dass du nicht telefoniert hast aber Sie werden dir nicht glauben, niemand wird dir glauben...Ich bin die Staatsgewalt...Harr Harr Harr...Bei der Macht von Greenskull...ich bin Green-Man...Master of the Straßenkreuzung..."...dabei hat er ständig mit den Augen gezwinkert und ganz laut geschnauft aber den Rest kann Ihnen mein Psychiater besser erklären, bei dem ich auf Grund dieser Situation in Behandlung bin!!!

Viel Glück:D

Sollte doch ein einfaches sein zu beweisen das du nicht telefoniert hast,

oder für was hat man einen Rufnummer Auszug eines Telefonanbieter, o.

als Alternative erstmal auch die Rufliste aus dem Mobile Phone.

Tja, so ist das in Deutschland. Während der Fahrt Freundin befummeln, Big Mac essen, Radio hören, auf´m Navi den Strassenverlauf beobachten und dabei an die Steuerprüfung denken, alles erlaubt, auch gleichzeitig. Aber beim Handy hört der Spass auf, das darf man fahrenderweise nicht mal anfassen. Man könnte fast glauben, die Polizei hätte den Verlust ihres Exclusivrechts auf Funkverkehr nie verwunden.

Sollte doch ein einfaches sein zu beweisen das du nicht telefoniert hast,

oder für was hat man einen Rufnummer Auszug eines Telefonanbieter, o.

als Alternative erstmal auch die Rufliste aus dem Mobile Phone.

Ich glaube die beziehen sich auf die Tatsache, dass das Handy in der Hand am Ohr war..egal ob du telefoniert hast oder nicht!

Sollte doch ein einfaches sein zu beweisen das du nicht telefoniert hast,

oder für was hat man einen Rufnummer Auszug eines Telefonanbieter, o.

als Alternative erstmal auch die Rufliste aus dem Mobile Phone.

Ich glaube die beziehen sich auf die Tatsache, dass das Handy in der Hand am Ohr war..egal ob du telefoniert hast oder nicht!

Das wäre ja zu einfach. Um diese Beweisarbeit kommen unsere verlängerten Steuereintreiber locker herum. Allein die Absicht reicht, und dessen Nichtbestehen kann der Delinquent nie beweisen.

Naja wenn ich normalerweise nicht telefoniere halte ich das Telefon höchst

selten ans Ohr...

Logik, gesunder Menschenverstand und Rechtsprechung sind in Deutschland leider völliug unabhängig voneinander...:???:

Es reicht btw das Mobiltelefon nur in der Hand zu halten...

Und bitte hört auf über den Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes zu diskutieren, bringt eh nichts und wurde schon 100 mal an anderer Stelle durchgekaut!

Grüße

Naja wenn ich normalerweise nicht telefoniere halte ich das Telefon höchst

selten ans Ohr... :DX-)

Es soll ja allen Ernstes Leute geben, die dem zuständigen Richter glaubhaft machen konnten, dass das Handy nicht zum Telefonieren (oder sonstigen Handyfunktionen) am Ohr gewesen ist, sondern lediglich als Ohrwärmer diente. :-))!

Man darf auch straffrei das Handy umlegen. Man darf eben nur keine Nutzung vornehmen. Umlegen ist eben keine ausgewiesene Handyfunktion (ebenso wie Ohren anwärmen). Die Uhrzeit ablesen dagegen schon.

Muss man jetzt selber entscheiden, ob es einen noch einmal das (Prozess-) Risiko wert ist. Sobald der Widerspruch läuft, kostet es schonmal extra. :evil:

Es reicht btw das Mobiltelefon nur in der Hand zu halten...

Und bitte hört auf über den Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes zu diskutieren, bringt eh nichts und wurde schon 100 mal an anderer Stelle durchgekaut!

Grüße

Ach so, ist zum Glück hier in der Schweiz noch anders geregelt. Wenn der

Polizist jetzt im besagten Fall den Pfannenwender als Mobile Phone identifiziert

und behauptet dass er telefoniert hat dann kann man das eventuell ja dagegen-

halten.

Auch nicht erlaubt! Kurz gesagt: anfassen verboten!

Das stimmt so eben nicht. Das Nutzen einer Funktion ist verboten. Nicht bloßes Halten oder Verlegen.

Lediglich das Verlegen von einem auf einen anderen Platz sei im Auto nicht sanktioniert.

Hier geht es doch eigentlich um etwas anderes. Nicht die Nutzung des Handys als Navi, sondern die (grob fahrlässige) Nutzung in der expliziten Situation. In diesem Fall wäre sicherlich auch bei einem festinstallierten Gerät keine anderes Urteil ergangen.

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